A-Rosa führt Mehrwertsteuer-Zuschlag ein
Das Jahr 2011 ist beinahe vorbei und in Sachen Mehrwertsteuer auf die deutschen Strecken von Flusskreuzfahrtschiffen gibt es nach wie vor keine Entscheidung des Bundestags – was bedeutet, dass die bisherige Regelung für einen auf 7 Prozent reduzierten Steuersatz zum Jahresende auslaufen würde. A-Rosa prescht nun als erste Reederei vor und kündigt einen Mehrwertsteuer-Zuschlag  für Kreuzfahrten ab 2012 an.
Für bereits gebuchte Kreuzfahrten will A-Rosa keinen Mehrwertsteuer-Zuschlag berechnen, der Zuschlag gilt demnach lediglich für Neubuchungen. Ganz entfällt der Zuschlag, falls der Bundestag doch noch ein entsprechendes Gesetz erlassen sollte, das die bisherige Steuerermäßigung verlängert.
Der Zuschlag soll bei A-Rosa je nach Fahrstrecke zwischen 6 und 25 Euro pro Person und Nacht betragen. Von der Fahrstrecke ist der Zuschlag deshalb abhängig, weil die ab 2012 mutmaßlich höhere Mehrwertsteuer nur für die Streckenteile bezahlt werden muss, die in deutschem Hoheitsgebiet verlaufen.
25 Euro Zuschlag pro Person und Tag fallen demnach beispielsweise auf einer 8tägigen Süd-Route ab Köln an, die regulär (mit Frühbucherrabatt) ab 869 Euro zu haben ist. Der Endpreis wäre dann 1.044 Euro. Fährt das Schiff dagegen von Köln in Richtung Norden, ist der Deutschland-Anteil deutlich geringer, so dass beim selben Basispreis für die Kreuzfahrt pro Person und Nacht nur 6 Euro Zuschlag anfallen, Endpreis: 911 Euro.
A-Rosa-COO Markus Zoepke sagte, man behalte sich vor, für die Planung 2013 Routenanpassungen vorzunehmen – was nur bedeuten kann, dass Fahrtrouten mit einem geringeren Anteil auf deutschen Flüssen geplant werden.






Ungewöhnlich finden ich bei diesem “Zuschlag”, dass er offenbar unabhängig von der gebuchten Kabinenkategorie erhoben wird. Dadurch müssen Passagierer günstigerer Kabinenkategorien die teureren Kabinen quersubventionieren – denn die Mehrwertsteuer wird ja auf den Kreuzfahrtpreis berechnet – teurere Kabinen müßten dementsprechend eigentlich einen höheren absoluten Euro-Betrag aufbezahlen als günstigere Kabinen.
Und da Endkunden die Mehrwertsteuer eigentlich gar nicht interessiert, handelt es sich de facto um eine Reispreiserhöhung (auch wenn die Reederei da nicht direkt etwas dafür kann). Ein höherer Reisepreis sollte – gerade wenn man als Reederei in der Kalkulation Quersubventionierungen vorsieht – doch wohl besser als “MwSt-bedingte Preiserhöhung” ausgewiesen werden und nicht als “Zuschlag”.