Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Alaska scheitert mit Klage gegen Umweltschutz-Zone

Die Klage des US-Bundesstaates Alaska gegen das Inkrafttreten der Umweltschutz-Zone „North American ECA“ ist gescheitert. Ein Bundesgericht in Anchorage beurteilte die bereits seit 1. August 2012 auch für die Gewässer vor Alaska geltenden Schwefel-Grenzwerte für Schiffstreibstoffe als bindend und rechtskräftig. Alaskas Regierung hatte mit Unterstützung der Industrie und des Kreuzfahrtverband CLIA versucht, dagegen vorzugehen.

Seit 1. August 2012 ist die nordamerikanische Schutzzone in Kraft, die den Anteil von Schwefel im Treibstoff von Schiffen auf 1 Prozent beziehungsweise den Ausstoß von Schwefeloxiden in den Abgasen auf einen äquivalenten Wert beschränkt. Diese Emission Control Area (ECA)  gilt für alle Gewässer bis zu einem Abstand von 200 Seemeilen rund um die USA und Kanada einschließlich Alaskas und Hawaiis.

Kreuzfahrtindustrie, Wirtschaft und Alaskas Regierung fühlen sich von der Regelung nach internationalem Recht in der UN-Vereinbarung MARPOL festgelegen und von einem US-Gesetz national akzeptierten Schutzzone übermäßig benachteiligt. Die ECA-Vorschriften würden die Transportkosten von Gütern in den abgelegenen Bundesstaat Alaska ebenso unverhältnismäßig verteuern wie den Export von Bodenschätzen.

Für die Kreuzfahrt bedeutet die ECA insbesondere deutlich höhere Treibstoffkosten sowohl für die Kreuzfahrtschiffe selbst als auch für den Transport von Verbrauchsgütern zu den Schiffen, die jeweils die gesamte Sommersaison in amerikanischen oder kanadischen Gewässern verbringen. Abgasfiltersysteme sind bislang mangels technischer Verfügbarkeit nicht im Einsatz.

Alaska hatte vor Gericht mit einem juristischen Winkelzug versucht, die Gültigkeit der Schutzzone in Frage zu stellen. Es habe keine explizite Zustimmung des US-Senats für die in Nordamerika geltende ECA gegeben, war das Argument. Der Senat muss nach US-Recht internationalen Abkommen zustimmen, die die Regierung unterschreibt. Ohne mündliche Anhörung verwarf das Bundesgericht die Klage jedoch. Der Senat habe zuvor bereits dem MARPOL-Anhang VI zugestimmt, aus dem auch klar hervorgehe, dass nachfolgend weitere Umweltschutz-Zonen ausgewiesen würden. Damit gelte die Senats-Zustimmung zum MARPOL Annex VI auch für die daraus entstehenden, weiteren Schutzzonen.

Für die USA wäre eine Entscheidung gegen die ECA sehr peinlich gewesen. Denn gerade die USA hatte die Ausweisung der nordamerikanischen Schutzzone maßgeblich vorangetrieben. Daher stellte der Bundesrichter in Anchorage in seinem Urteil auch fest, dass die USA international erheblich an Glaubwürdigkeit verloren hätte, wäre das Urteil anders ausgefallen.

Kommentar schreiben

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Neue Kommentare werden aus technischen Gründen oft erst einige Minuten verzögert angezeigt.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner