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Die richtige Auslandskrankenversicherung für die Kreuzfahrt

Eine gute Auslands-Krankenversicherung ist für jeden Kreuzfahrt-Passagier extrem wichtig. Eine solche Zusatz-Versicherung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung muss weltweit gültig sein und sollte unbedingt eine Klausel enthalten, die einen Krankenrücktransport in die Heimat nicht nur in „medizinisch notwendigen“, sondern auch in „medizinisch sinnvollen“ Fällen garantiert. Dazu mehr im Abschnitt „Krankenrücktransport“.

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Entscheidend ist außerdem, dass die Versicherungspolice für die Auslands-Krankenversicherung Kreuzfahrt- oder Seereisen nicht ausschließt – was durchaus bei einigen Auslands-Krankenversicherungen der Fall ist.

Unterschieden wird bei Auslands-Zusatzversicherungen zwischen Einzelreise-Versicherungen und Jahrespolice (beispielsweise Hanse Merkur Reisekrankenversicherung). Günstiger als die Absicherung einzelner Personen sind meist die Familien-Policen. Einzelreise-Versicherungen werden lediglich für die genaue Anzahl der Tage einer bestimmten Reise abgeschlossen. Jahrespolicen decken dagegen beliebig viele Reisen in einem Jahr mit einer Reisedauer von meist 42 bis 56 Tagen pro Reise ab. Die Jahrespolice ist kaum teurer und macht das Verreisen flexibler, weil die Einzelversicherungen meist nicht verlängerbar sind, sobald die Reise angetreten wurde.

Für länger Reisen, beispielsweise eine Weltreise, gibt es spezielle Verträge für längere Auslandsaufenthalte.

Ohne Auslands-Krankenversicherung sollte definitiv niemand auf Kreuzfahrt gehen. Wer trotzdem sämtlich spannende und verzwickte Details zu diesem Thema lesen will, sollte hier weiterlesen. Ansonsten: Direkt weiter zum sehr wichtigen Thema „Krankenrücktransport“.

Medizinische Ausstattung am Kreuzfahrtschiff

Vor allem die großen Kreuzfahrtschiffe verfügen über sehr gut ausgestattete Bordkrankenhäuser, teils sogar mit intensivmedizinischer Ausrüstung und entsprechend ausgebildeten Ärzten und Krankenschwestern. Die Behandlung an Bord wird allerdings prinzipiell nur auf Privatrechnung durchgeführt und kann entsprechend teuer sein. Kann das Medical Center an Bord nicht mehr helfen, ist ein Transport ins nächste Krankenhaus nötig – entweder per Hubschrauber oder indem das Kreuzfahrtschiff einen Zwischenstopp im nächst erreichbaren Hafen anlegt. Beides ist ebenfalls keine billige Angelegenheit. Doch je nachdem, in welchem Land der Passagier dann ins Krankenhaus muss, wird es dort erst richtig teuer. Ein einziger Tag auf der Intensivstation eines amerikanischen Krankenhauses kann leicht mal 10.000 Dollar kosten. Wer da nicht ausreichend versichert ist, ruiniert sich finanziell.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland orientieren sich nach dem sogenannten Flaggenstaatsprinzip; das haben wir uns von der AOK Bayern erklären lassen. Die Erstattung der Behandlungskosten an Bord eines Kreuzfahrtschiffs hängt also davon ab, unter welcher Flagge das Schiff fährt. Die Erstattung richtet sich dann nach denselben Bedingungen wie bei einer Behandlung in diesem Land. Und da gibt es gravierende Unterschiede:

  • Flagge eines EG-Staates, Schweiz oder Staat mit bilateralem Abkommen über soziale Sicherheit mit Deutschland (Celebrity Cruises, Celestyal Cruises, TUI Cruises, Holland America Line, Azamara Club Cruises, AIDA, Costa, FTI Cruises, Hapag-Lloyd Cruises‘ Europa 2, neuere Schiffe von MSC): Kostenerstattung gegen Vorlage der Rechnung meist möglich, Rücksprache mit der Krankenkasse vor der Behandlung nötig. Sozialversicherungsabkommen bestehen derzeit lediglich mit Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Türkei und Tunesien. Für den türkischen Teil von Zypern gibt es kein Abkommen.
  • Flagge eines Staates ohne Sozialversicherungsabkommen (Royal Caribbean International, Norwegian Cruise Line, Princess Cruises, Carnival Cruise Line, Cunard Line, Phoenix Reisen, Plantours & Partner, Transocean, Hapag-Lloyd Cruises (außer Europa 2), ältere Schiffe von MSC): Kostenerstattung nur in Ausnahmefällen möglich, Rücksprache vor der Behandlung mit der Krankenkasse zwingend nötig. Seit 1. Januar 2013 dürfen gesetzlichen Krankenversicherungen ausdrücklich keine kostenlose Auslandszusatzversicherung mehr anbieten – einige Krankenkassen hatten dies bis dahin für ihre Mitglieder getan.

Wichtig ist in allen Fällen, vom Arzt oder Krankenhaus eine möglichst detaillierte Rechnung zu verlangen, die alle Einzelleistungen separat auflistet. Für Reisen in EU-Länder beziehungsweise mit einem Schiff unter Flagge eines EU-Staates sollte man auch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC beantragen und mitnehmen.

Zu Bedenken ist auch, dass diese Regelungen natürlich nur für Behandlungen an Bord gelten. Beim Landgang oder wenn ein Krankentransport in das nächste Krankenhaus an Land nötig ist, gelten die Bedingungen für das jeweilige Land.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Regel nicht die vollen Behandlungskosten im Ausland ab und zahlt Transportkosten nur in seltenen Fällen. Daher ist eine private Zusatz-Versicherung für gesetzliche Versicherte dringend zu empfehlen, beispielsweise den ADAC oder andere Versicherungsunternehmen wie Hanse Merkur.

Private Krankenversicherung

Die meisten privaten Krankenversicherungen beziehen sich auf Versicherungsschutz in Europa, decken aber auch einen Urlaub im nichteuropäischen Ausland ab, wenn der nicht länger als einen Monat dauert. Grundsätzlich besteht also meist Versicherungsschutz auch auf einer Kreuzfahrt.

Die genauen Bedingungen sollte aber jeder Privatversicherte in seiner Versicherungspolice nachlesen, um ein böses Erwachen zu vermeiden. Generell ist zu bedenken, dass eine spezifische Auslands-Zusatzversicherung besser auf die Situationen im Urlaub beziehungsweise auf Kreuzfahrt abgestimmt ist und daher fast immer eine sinnvolle Ergänzung zur normalen Krankenversicherung ist. Eine Auslands-Krankenversicherung für den Urlaub ist also auch Privatversicherten dringend zu empfehlen.

5 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

5 Gedanken zu „Die richtige Auslandskrankenversicherung für die Kreuzfahrt“

  1. Die Allianz bietet seit 2014 übrigens auch eine Versicherung gegen Seekrankheit an. Viele Reedereien haben das bereits als Zusatzangebot auf Ihren Webseiten. Das hilft zwar nicht gegen die Übelkeit bei starkem Seegang, aber zumindest werden die Kosten für den Schiffsarzt komplett übernommen. ;-)

  2. Schiffe von HL Kreuzfahrten fahren unter Flagge Malta.
    Wieso wird Hl dann nicht in der ersten Rubrik aufgeführt?

  3. @Nagel: Mit Ausnahme der Europa 2 (Malta) fahren die Schiffe von Hapag-Lloyd Cruises unter der Flagge der Bahamas. Ich habe die Europa 2 im Beitrag explizit in Kategorie 1 noch ergänzt. Danke für den Hinweis.

  4. Vielen für den Beitrag zur Auslandskrankenversicherung! Meine Tante plant ihre nächste Kreuzfahrt mit anschließender Reise und möchte, zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung, eine Reiseversicherung online abschließen. Gut zu wissen, dass man auf jeden Fall auf einen Krankenrücktransport in das Heimatland bei medizinisch sinnvollen Fällen in der Police achten sollte.

  5. Vielen Dank für den Beitrag. Meine Eltern interessieren sich für eine Kreuzfahrt, aber machen sich Gedanken wie es mit der Krankenbeförderung funktionieren würde im Notfall. Sehr gut zu wissen, dass viele der großen Kreuzfahrtschiffe über sehr gut ausgestattete Bordkrankenhäuser verfügen.

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