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Ausweis, Pass, Visum: Reisepapiere für die Kreuzfahrt

Reisepass für eine Kreuzfahrt im Mittelmeer? Nicht immer ist Urlaubern ganz klar, welche Ausweise und Reisedokumente sie auf einer Kreuzfahrt dabei haben sollten oder müssen. Die wichtigsten Tipps zu Personalausweis, Reisepass, Visum & Co haben wir zusammengestellt und dazu auch einiges Überraschendes gefunden.

Zunächst gilt auf einer Kreuzfahrt nichts anderes als bei Landurlaub: Wer in fremde Länder reist, muss die passenden Reisedokumente dabei haben. Für die EU und den Schengen-Raum genügt grundsätzlich der Personalausweis, ansonsten ist ein Reisepass nötig. Achtung: Seit Großbritannien aus der EU ausgetreten ist, reicht der Personalausweis dort nicht mehr. Einige Reedereien verlangen aber generell einen Reisepass, unabhängig vom Fahrgebiet. Und für manche Fahrtrouten ist es sogar sinnvoll, gleich zwei Reisepässe zu besitzen.

Auf exotischeren Kreuzfahrt-Routen ist auch ein Visum, das oftmals direkt bei der Einreise ohne große Formalitäten erteilt wird – aber eben nicht immer. Für Kreuzfahrt-Touristen gibt es vor allem in Hinblick auf Visa gelegentlich aber auch mal eine Ausnahmeregelung.

Heikel kann es werden, wenn Erwachsene mit Kindern verreisen, die nicht ihre eigenen sind – also beispielsweise Großeltern mit ihren Enkeln. Auch wenn ein Elternteil alleine mit Sohn oder Tochter auf Kreuzfahrt geht, sind meist zusätzliche Reisedokumente nötig oder zumindest empfehlenswert.

Reisepass für die Kreuzfahrt: warum?

Für Kreuzfahrt-Urlauber ist fast immer ein Reisepass sinnvoll, selbst wenn die Fahrtroute nur Ziele innerhalb der EU umfasst. Das empfehlen auch diejenigen Reedereien, bei denen der Personalausweis innerhalb Europas grundsätzlich ausreicht.

Der Grund dafür: Geschieht unterwegs etwas Unvorhergesehenes, könnte der Pass eben doch nötig sein – beispielsweise bei Routenänderungen oder wenn der Passagier wegen eines medizinischen Notfalls ins nächstgelegene Krankenhaus in ein Nicht-EU-Land ausgeflogen werden muss oder in einem Hafen das Schiff verpasst und dann auf eigene Faust weiterreisen muss.

Routenänderungen kommen immer wieder vor: wegen schlechtem Wetter, bei Hafenarbeiterstreiks oder technischen Problemen. Ist das Schiff beispielsweise gerade auf dem Weg zu den Kanarischen Inseln, muss der Kapitän vielleicht nach Marokko ausweichen.

Curacao: Stempel im Pass nur nötig, wenn man nicht mit dem Schiff weiterfährt
Curacao: Stempel im Pass nur nötig, wenn man nicht mit dem Schiff weiterfährt

Wirklich problematisch wird es aber, wenn einzelne Passagiere in einem Land stranden, für das eigentlich Passpflicht gilt, für Kreuzfahrtschiffe aber Ausnahmeregeln gelten, was beispielsweise auf vielen Karibik-Inseln der Fall ist. Solange sich der Passagier auf normalem Landgang befindet, ist alles gut. Verpasst er aber das Schiff oder muss wegen eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit in ein lokales Krankenhaus ausgeflogen werden, zählt er nicht mehr als Kreuzfahrtpassagier und muss daher dir regulären Einreisevorschriften erfüllen – und das bedeutet zumindest: Reisepass, oft auch Visum (das ohne Reisepass nicht erteilt werden kann). Zwar hilft in Notfällen das deutsche Konsulat vor Ort aus, doch bedeutet das gerade in Notfällen zusätzlichen Stress, Zeitverlust und Kosten.

Einige – vor allem amerikanische – Reedereien verlangen aus den genannten Gründen von ihren Passagieren zwingend und auf allen Kreuzfahrt-Fahrtrouten einen Reisepass, deshalb sollte man die Reisebedingungen vor der Buchung genau lesen und den Reisepass gegebenenfalls rechtzeitig beantragen.

Regeln der Reedereien zur Reisepass-Pflicht im Überblick

Die folgende Liste enthält Links zu den jeweiligen Info-Seiten der Reedereien zum Thema Ausweisdokumente und Visa (Stand: Dezember 2023).

Gültigkeit des Reisepasses

Der Reisepass sollte sicherheitshalber mindestens noch sechs Monate länger gültig sein, als die Kreuzfahrt dauert. Stichtag ist dafür also der letzte Tag der Kreuzfahrt. Das klingt zunächst unsinnig, der Grund dafür ist aber recht einfach: In einigen Ländern ist Touristen der Aufenthalt ohne spezielles Visum für drei, manchmal auch sechs Monte gestattet – und für diesen Zeitraum muss der Pass bei Einreise eben auch noch gültig sein, auch wenn man definitiv plant, deutlich früher wieder auszureisen. Also gilt: Rechtzeitig – idealerweise mindestens zwei Monate – vor der Kreuzfahrt das Ablaufdatum des Reisepasses kontrollieren und gegebenenfalls einen neuen beantragen.

Achtung: Immer mehr Länder verlangen, dass bei der Einreise im Pass zwei gegenüber liegende Seiten frei von Stempeln sind. Ist das nicht der Fall, droht im schlimmsten Fall ein Einreiseverbot und Heimreise au eigene Kosten. Daher sollte man immer darauf achten, dass mindestens zwei gegenüber liegende Seiten frei bleiben und Grenzbeamte gegebenenfalls darauf hinweisen, dass sie ihre Stempel auf bereits teilweise benutzte Seiten setzen. Für Vielreisende empfiehlt es sich, den etwas teureren Reisepass mit zusätzlichen Leerseiten zu beantragen.

Reisepass für Kinder

Seit 26. Juni 2012 benötigen Kinder jeglichen Alters ein eigenes Ausweisdokument – der Eintrag im Reisepass der Eltern reicht nicht mehr. Immerhin bleibt der Pass der Eltern, in den noch Kinder eingetragen sind, für die Eltern weiter gültig, nur benötigt jedes Kind eben jetzt seinen eigenen Reisepass oder einen Kinderreisepass. Empfehlenswert ist auch für Kinder oft der (teurere) elektronische Reisepass, der vor allem zur Einreise in die USA zwingend nötig ist. Den bisherigen „Kinderreisepass“, der trotz seines Namens ohnehin nie ein vollwertiger Reisepass für Kinder war, wird inzwischen nicht mehr ausgestellt.

Karibik-Kreuzfahrt mit Zwischenstopp in den USA

Wer auf dem Weg in die Karibik einen Zwischenstopp in den USA einlegt, und sei es nur, um das Flugzeug zu wechseln, reist offiziell in die USA ein und wieder aus – mit der Konsequenz, dass alle Einreiseformalitäten für die USA fällig sind: von der Pflicht zum elektronischen Reisepass (auch für Kinder) über Foto und Fingerabdrücke bis hin zur spätestens 72 Stunden vor der Einreise zu beantragenden ESTA-Genehmigung. Wer sich darum nicht kümmert, riskiert einen direkten Rückflug nach Deutschland (auf eigene Kosten) beziehungsweise wird grundsätzlich schon am Start-Flughafen in Deutschland von der Fluggesellschaft abgewiesen.

Tipp: Ausweiskopien anfertigen

Um die Freigabe des Schiffs durch die örtlichen Behörden im jeweiligen Hafen zu beschleunigen beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen, sammelt die Reederei bei Betreten des Kreuzfahrtschiffs auf vielen Fahrtrouten die Pässe der Passagiere ein und behält sie bis zum Ende der Kreuzfahrt. Daher empfiehlt es sich, zusätzlich zum Reisepass auch den Personalausweis und/oder eine Kopie des Reisepasses dabei zu haben, um sich an Land notfalls ausweisen zu können. Schließlich kann es immer mal passieren, dass man in eine Polizeikontrolle gerät, einem Taschendieb zum Opfer fällt und Meldung bei der Polizei machen will oder etwa Zeuge eines Unfalls wird.

Vor allem in Ländern mit hoher Kriminalitätsrate empfiehlt es sich ohnehin – soweit es die örtlichen Gesetze zulassen – den Original-Ausweis oder -Pass an Bord zu lassen und zum Landausflug lediglich eine Ausweiskopie mitzunehmen. Wird man Opfer eines Taschendiebs, hat man dann zumindest nicht das Problem, auf die Schnelle bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat vor Ort auch noch einen neuen Ausweis besorgen zu müssen, den man ja beispielsweise am Ende der Kreuzfahrt für den Rückflug nach Deutschland benötigt. Gegebenenfalls sollte man, beispielsweise in der Karibik, an der Rezeption am Schiff nachfragen, ob für den jeweiligen Landgang eine Reisepass-Kopie genügt.

Visum

Visum: gegebenenfalls rechtzeitig beantragen
Visum: gegebenenfalls rechtzeitig beantragen

In regelmäßig von Kreuzfahrtschiffen angesteuerten Ländern gibt es meist großzügige Ausnahmeregelungen bezüglich eines Visums, so dass man sich darum wenig Sorgen machen muss. Kreuzfahrtschiff-Passagiere genießen dort während des Landgangs Visafreiheit, vorausgesetzt, sie fahren am Abend auch wieder mit ihrem Schiff weiter. Wer – aus welchen Gründen auch immer – zurückbleibt, solle dagegen tunlichst zumindest seinen Reisepass dabei haben.

In einigen Ländern wie Oman, Kuweit, Bahrein, Katar, Kenia, Kuba oder auf den Kapverdischen Inseln ist zwar ein Visum erforderlich, das aber vor Ort bei Ankunft ausgestellt wird. Nur die Kosten für diese Visa sollte man beim Reisebudget zusätzlich einplanen – die sind im Reisepreis nämlich gewöhnlich nicht enthalten.

Werden die Ziele exotischer, ist aber oft auch ein rechtzeitig vorher zu beantragendes Visum nötig. Die Reisebedingungen der Reedereien sehen in der Regel vor, dass der Passagier sich um seine Visa selbst kümmern muss, einige sind auf Wunsch bei der Beschaffung der Visa behilflich. Solche Visa sind beispielsweise für Indien und einige afrikanische Staaten nötig.

Tipp für Vielkreuzfahrer: zwei Pässe

In Israel nicht gern gesehen: Stempel arabischer Staaten
In Israel nicht gern gesehen: Stempel arabischer Staaten

Eine Besonderheit tritt bei Kreuzfahrten auf, bei denen Hafenstopps sowohl in Israel als auch in arabischen Ländern vorgesehen sind: Israel reagiert nämlich genau so empfindlich auf Stempel von einigen arabischen Ländern im Reisepass wie umgekehrt einige arabische Staaten israelische Einreisestempel nicht gerne sehen. Auskunft darüber, wo solche Einreisestempel für Probleme sorgen können, gibt die Kreuzfahrtgesellschaft üblicherweise im Reisekatalog und auf Anfrage. Die israelischen Behörden verwenden daher bei Kreuzfahrt-Passagieren oftmals ein Einlegeblatt und bringen auf diesem den Visa-Stempel an. Hierauf sollte man achten.

Wer bereits einen möglicherweise Probleme bereitenden Visa-Stempel im Reisepass hat, kann und sollte einen zweiten Reisepass beantragen, der von den deutschen Behörden bei Nennung dieser Gründe ausnahmsweise ausgestellt wird. Da Passämter hier aber oft strenge Maßstäbe anlegen, sollte man sich auf den Antragstermin gut vorbereiten und schlagkräftige Argumente, idealerweise in Form von Buchungsunterlagen und schriftlichen Nachweisen, für die Ausstellung des Zweitpasses mit bringen. Wer öfter solche Reisen unternimmt, sollte auch Nachweise darüber erbringen – sonst stellt das Passamt eventuell nur einen Pass mit nur kurzer Gültigkeit aus; der reguläre Zweitpass läuft dagegen sechs Jahre.

Hat man erst einmal eine Zweitpass, sollte man tunlichst darauf achten, die beiden Pässe strikt getrennt zu halten und den Pass mit israelischem Stempel bei Hafenstopps in Arabien an Bord zu lassen und umgekehrt. Dasselbe gilt natürlich auch für Passagiere, die von früheren Urlaubs- oder Geschäftsreisen bereits entsprechende Stempel in ihrem Pass haben.

Kreuzfahrt mit Kindern: Urlaub oder Entführung?

Wer mit Kindern reist, muss einige zusätzliche Aspekte berücksichtigen. Zunehmend strikt kontrollieren einige Staaten nämlich, ob Kinder auch wirklich mit Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern reisen – oder womöglich gerade entführt werden.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag Haben Sie auf Kreuzfahrt immer eine Reisevollmacht für Ihr Kind dabei?

Besondere Vorsorge ist immer nötig, wenn beispielsweise Papa allein mit seiner minderjährigen Tochter auf Kreuzfahrt geht (Zustimmung der Mutter nötig), Alleinerziehende mit ihren Kindern unterwegs sind, Großeltern ihre Enkel auf eine Kreuzfahrt einladen oder ein Teenager zusammen mit der Familie eines Schulfreundes auf Reisen geht. In diesen Fällen verlangen bereits die Kreuzfahrtgesellschaften meist einen entsprechenden Nachweis.

Fälschlicherweise ist dabei vor allem bei amerikanischen Reedereien von einer „notariell beglaubigten“ Bescheinigung die Rede – was aber eigentlich eine irreführende Übersetzung ins Deutsche ist, denn das Notarwesen in den USA unterscheidet sich erheblich von dem in Deutschland. Eine einfache Beglaubigung reicht hier oft – aber eben nicht immer. Deshalb sollte man diese Frage auf jeden Fall frühzeitig vor Abreise mit der Reederei klären, um noch genug Zeit zu haben, sie eine eventuell nötige Beglaubigung zu besorgen.

Achtung: Bei amerikanischen Reedereien gelten Passagiere meist erst mit 21 Jahren als volljährig, Ausnahmen werden manchmal bei Kreuzfahrten in Europa gemacht. Rechtzeitiges Nachfragen ist also ratsam.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, nimmt – vor allem bei Reisen nach Kanada – entsprechende Nachweise wie Geburtsurkunden-Kopien selbst dann mit, wenn die ganze Familie, inklusive der sorgeberechtigten Eltern auf Kreuzfahrt geht. Denn stellt ein Grenzbeamter in Frage, ob beispielsweise ein „Peter Niederhuber“ wirklich das Sorgerecht für die minderjährige „Sophia Müller“ hat, dann ist das vor Ort allein mit dem Reisepass unmöglich nachzuweisen. Alleinerziehende sollten sich beim jeweiligen Jugendamt nach einer entsprechenden Bescheinigung erkundigen. Geschiedene Eltern sollten im Zweifel eine Kopie der Sorgerechtsvereinbarung mit sich führen, sinnvollerweise mit englischsprachiger oder französischsprachiger Übersetzung.

34 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

34 Gedanken zu „Ausweis, Pass, Visum: Reisepapiere für die Kreuzfahrt“

  1. gute Tipps – DANKE
    noch ein ergänzender Hinweis aus eigener Erfahrung: nicht immer ist den Katalogen / websites zu entnehmen, was benötigt wird. Konkret: INDIEN. Das ist ein ganz besonderer Fall, denn es braucht ein Einzelvisum, welches man SELBST BEANTRAGEN MUSS, da führt kein Weg dran vorbei. Vordruck nur im Internet, nicht gerade einfach, muss fehlerfrei u frei von Korrekturen sein, muss mit dem Reisepass an den regional zuständigen Konsulatsdienstleister gehen (das geht bei Einschreibebrief, besser persönlich), die Abholung muss PERSÖNLICH erfolgen (zumindest in Frankfurt). Die Gebühren betrugen Anfang 2012 65,60 € für das Visum zzgl rd 15 € für die Passbilder im speziellen 5,1*5,1-Format. Plus zwei Mal hinfahren…ganz schön viel Geld für einen Hafenaufenthalt, Ausflug + Airporttransfer für der RÜckflug nach D.
    Wie gesagt: fand ich nicht im Katalog u nicht in der Werbung, und weder das Reisebüro (telefonisch) noch der Veranstalter / die Reederei (ebenfalls telefonisch) konntenhelfen: der eine schob die Verantwortung auf den anderen; das ist nicht schön.
    Aber hat geklappt!

  2. Ich war mit fti berlin uner anderem auch in Montenegro und Kroatioen. Es hat mich gewundert, dass wir bei den Häfen nicht kontrolliert wurden, obwohl diese Länder nicht einmal zu Schengen-Grenzen gehören.

  3. @Sandra: Aber die Reederei hatte die Pässe der Passagiere zu Beginn der Kreuzfahrt eingesammelt, oder? Denn dann werden die Pässe durchaus kontrolliert, nur bekommt man das als Passagier gar nicht mit. Bzgl. man hört irgendwann die Durchsage, dass das Schiff jetzt „freigegeben“ ist – was unter anderem bedeutet, dass die lokalen Behörden die Passkontrolle erledigt haben.

  4. @Sandra,

    Kroatien tritt zum 1. Juli 2013 der EU bei. Es gibt bereits Reiseerleichterungen. Ein Visum ist bei Aufenthalten bis 90 Tagen nicht erforderlich. Zur Einreise genügt der Personalausweis. Vermutlich gelten für Schiffe zudem noch Sonderbedingungen, so dass es den Behörden ausreicht, wenn das Schiff die Zahl der Gäste und deren Nationalität nennt. Ich kann mich erinnern, dass beispeilsweise auf der Voyager of the Seas letztes Jahr mit Dubrovnik lediglich die Nicht-Europäer ihre Pässe abgeben mussten. Ähnlich ist es mit Montenegro, auch dort reicht der Perso bei maximal 30 Tagen Aufenthalt.

    Gruß
    Carmen

  5. Ein Hinweis zu St.Petersburg…
    Nicht nur für über die Reederei gebuchte Landausflüge, sondern auch für Landausflüge, die man selbst mit einem seriösen, lokalen Anbieter gebucht hat, erhält man ein Tagesvisum. Dieses kostet etwa 20 EUR/Person.
    Man erhält von dem Anbieter vor der Reise eine E-Mail mit sogenannten Tourtickets. Diese bei der Einreise in St. Petersburg mit dem Reisepass vorlegen und man kommt auch ohne teures Visum durch die Passkontrolle.
    Der Vorteil liegt in einem wesentlich individuelleren Ausflugsprogramm.
    Wir haben für einen Tagesausflug mit Personen von 9,5 Std. Dauer inkl. aller Nebenkosten (Fremdenführer, Fahrer inkl. Auto, diverse Eintritte, Bootsausflug,Metrofahrt, Mittagessen, Tagesvisum, etc.) ca. 160 EUR/Person gezahlt.

  6. Ich möchte eine Kreuzfahrt mit MSC Richtung St. Petersburg, Norwegen, Dänemark machen. Ich bin indonesischer Staatsbürger,habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. In der Eu kann ich mich frei bewegen. Frage: muß ich ein russisches Visum haben, wenn ich in St. Petersburg an Bord bleibe und nicht an Land gehe?

  7. @Djufri: Zunächst würde ich bei MSC fragen, welche Anforderungen Sie für die Reise selbst erfüllen müssen.

    Da Norwegen kein EU-Mitglied ist, könnte es auch da erhöhte Anforderungen geben.

    Grundsätzlich ist es so, dass Sie kein Visum für ein Land brauchen, in dem das Schiff anlegt, wenn Sie nicht von Bord gehen. Falls Sie in St. Petersburg an Land gehen wollen, sollten Sie sich bei der russischen Botschaft über die Voraussetzungen erkundigen. Die deutsche Aufenthaltsgenehmigung hat für Russland keine Bedeutung.

    Denkbar ist aber, dass die Reederei trotzdem höhere Anforderungen stellt – also unbedingt bei MSC direkt erkundigen und eine schriftliche Bestätigung für deren Auskünfte verlangen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

  8. Hallo,
    wir sind tschechische Staatsbürger, können wir bei einer Kreuzfahrt (MSC) Warnemünde – Norwegen – Dänemark – Warnemünde mit dem tschechischen Personalausweis teilnehmen? (Der tschechische Personalausweis berechtigt uns für die Reise in die genannten Länder). Danke für die Information.
    Gruß David

  9. @David: Bitte fragen Sie direkt bei MSC nach, ob das geht. Norwegen und Dänemark werden keine Probleme machen, aber Reedereien haben aus organisatorischen Gründen manchmal strengere Anforderungen.

  10. Hallo Franz, habe ich auch gemacht (MSC München telefonisch: Auskunft nur für Gäste aus Deutschland, MSC Wien….aus Österreich). In Italien wurde ich ständig (auf Englisch) weitergeleitet, bis ich erfuhr, dass ich eine E-Mail schreiben sollte: keine Antwort (schriftlich wäre es eigentlich super). Heute habe ich das Schiff (!) (Poesia) direkt angerufen. Da wurde mir mitgeteilt (Embarkation Officer): OK, EU-Personalausweis reicht. Ich melde mich nach der Reise mit der Erfahrung…. Gruß David

  11. @David: Danke für die Infos – direkt am Schiff anrufen, eine gute Idee! Leider hört man von MSC-Kunden immer wieder, dass E-Mails gar nicht oder erst nach vielen Tagen beantwortet werden. Schade eigentlich, denn damit könnte man als Reederei das Call Center deutlich entlasten …

  12. Erledigt mit Fazit: der tschechische Personalausweis reicht für eine MSC-Kreuzfahrt (Schengener Raum: Norwegen, Dänemark). Kein Problem beim Check-In. Gruß, David

  13. Hallo Ich Bin Griechen. Und mache in August eine Kreuzfahrt Ostsee- Baltikum. Brauche ich eine Visum?Wen Ja Wu Bekomme ich eine Visum?

  14. @Elsa Olsen: Grundsätzlich braucht mal als EU-Bürger mit Ausnahme von Russland in Baltikum/Ostsee kein Visum, bei Stopps in St. Petersburg ist dann kein Visum nötig, wenn man nur einen organisierten Landausflug macht und nicht individuell an Land geht. Bitte fragen Sie aber auf jeden Fall bei der Reederei nach, mit der Sie verreisen, um hier absolut sicher zu gehen.

  15. Hallo …
    Wir planen nächstes Jahr im Feb. eine Kreuzfahrt (AIDA) nach Südostasien.
    Mein Mann ist Italiener und hat einen neuen Reisepass mit Stempel für weltweite Reisen.Nun meine Frage da es mehreren Länder sind unter anderem Thailand Vietnam Kambotscha Malaysien braucht er für alle Länder Visums ….wer kann mir sagen evtl Erfahrungen hat… was ich zu tun habe im Reisebüro das 2 te schon sagte uns ich hätte keine Probleme da ich Deutsche bin,aber mein Mann muss sich selber darum kümmern. Das ital Konsulat hilft mir auch nicht ,die sagen er ist EU Bürger dann soll sich das Reisebüro auch darum kümmern (für was ist das Konsulat überhaupt da) naja ich hab keine Ahnung was nun

  16. @Simone: Die Einreise- und Visa-Bedingungen eines Landes richten sich immer danach, welches Land den Reisepass ausstellt – für Sie gelten also die Visum-Vorschriften für deutsche Staatsbürger, für Ihren Mann die Vorschriften für italienische Staatsbürger (da beide Länder EU- und Schengen-Mitglieder sind, dürfen die Vorschriften vermutlich weitgehend identisch sein; trotzdem genau prüfen!).

    Für welche Länder Sie welche Art von Visum brauchen, erfahren sie bei den Botschaften/Konsulaten der jeweiligen Länder. Schaue Sie erst einmal auf die Websites der deutschen Botschaften von Thailand, Malaysia etc. und wenn Sie dort nichts finden, fragen Sie direkt bei deren Botschaften in Berlin nach. Die italienische Botschaft hilft Ihnen dann insofern nicht weiter, als die eben nicht zuständig ist für Einreisevorschriften in südostasiatischen Ländern …

    Als erstes würde ich aber in diesem Fall direkt bei AIDA nachfragen. Denn neben den normalen Visa-Vorschriften haben manche Länder auch Ausnahmeregelungen für Kreuzfahrt-Passagiere. Beispiel Russland: Dort gilt für EU-Bürger Visum-Pflicht, wer aber beispielsweise in St. Petersburg mit dem Kreuzfahrtschiff ankommt und im Rahmen organisierter Ausflüge an Land geht, braucht kein Visum.

    Also: zuerst AIDA fragen, dann ggfs. noch die Botschaften/Konsulate der einzelnen Länder, die Sie bereisen werden.

  17. Hallo
    Ich bin kroatischer Staatsbuerger und habe es vor eine Weltreise zu machen. Kroatien ist jetzt ein Mitglied von de EU, also sollten die gleichen Regel wie fuer Deutschland gelten. Da man in einer Weltreise viele Laender bereist, muss man immer ein Visum haben. Was passiert, falls ich im schlimmsten Fall am Bord bleibe.

    MFG
    DI Bozidar Kokot

  18. @Bozidar: Ich würde Ihnen empfehlen, bei der betreffenden Reederei nachzufragen. Denn oft ist es auf einer Kreuzfahrt nötig, auch dann die Einreisevorschriften für ein Land zu erfüllen, wenn man an Bord bleibt. Sie sollten sich also auf jeden Fall vorher genau bei der Reederei erkundigen, welche Formalien Sie erfüllen und welche Visa Sie beantragen müssen.

  19. hello
    erste reise mit kindern: dt pass tochter 15 gilt nur noch 5 statt 6 monate nach KF, eigenes risiko oder ausschlussgrund?
    danke geri siegl

  20. @Gerhard Siegl: Das kommt auf die Reederei und evtl. auch die Reiseländer an. Manche Reedereien und/oder Länder verlangen eine bestimmte Gültigkeitsdauer des Reisepasses. Da sollten Sie also im konkreten Einzelfall bei der Reederei direkt nachfragen.

  21. Hallo,
    ich gehe it einem Family Travel (Angehörige eines Crewmitgliedes) an Bord des Mein Schiff 5. Ich gehe in Khasab (Oman) an Bord und verlasse das Schiff in Bahrain innerhalb von 24 Stunden nachdem das Schiff angelegt hat. Brauche ich eigenständige Visa (Tourist Visa oder Transit Visa?) für den Oman und für Bahrain? Sowohl Tuicruises als auch die Botschaften konnten mir keine definitive Antwort geben.
    MfG Masha

  22. Also wenn da nicht einmal die jeweilige Botschaft eine Antwort weiß … die sollten definitiv Auskunft geben können. Ich selbst bin einmal im Oman von Bord gegangen und innerhalb weniger Stunden ausgereist. Ich kann mich erinnern, dass das ein ziemlicher Papierkram bei der Einreise war, kann mich an Details aber nicht mehr erinnern.

    Ich würde ausdrücklich noch einmal bei den Botschaften der beiden Länder nachfragen, denn die müssen ja Auskunft geben können zu ihren eigenen Gesetzen. Und auch TUI Cruises sollte eine klare Aussage treffen, denn die hätten letztlich ja ein ziemliches Problem am Hals, wenn Sie in Bahrein das Schiff nicht verlassen dürften.

  23. Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt da ich nirgends eine ordentliche Auskunft bekomme. Vielleicht kann man mir hier weiterhelfen. Situation; Kreuzfahrt ab Miami mit Stopp Kuba 2,5 Tage insgesamt. Wir möchten gerne individuell, also nicht mit gebuchtem Ausflug der Reederei von Bord und zwar an allen 3 Tagen. Wie verhält es sich damit mit dem Touristenvisum?
    Mir wurde gesagt, dies wäre gültig nur für eine Einreise mit Aufenthalt von 30 Tagen. Wir möchten aber 3-4 mal ein- und ausreisen sozusagen (abends wieder auf´s Schiff). Wiederum wurde mir gesagt, an Land kann man NUR mit Ausflügen und Visum der Reederei…..und wie verhält es sich mit dem obligatorischen people-to-people Veranstaltung? Ist das wirklich Pflicht und wenn ja, kann man das auch individuell organisieren? Puuh, recht kompliziert das Ganze, war uns gar nicht bewusst. Besten Dank schon mal für jegliche Auskunft. Gruß Melanie

  24. @Melanie: Das ist in der Tat ein wenig haarig. Offiziell musst Du am People-to-People-Programm teilnehmen, wenn Du von Miami aus fährst. Aber das ist ein amerikanisches Gesetz, kein kubanisches – d.h. die Kubaner interessiert das nicht und die Reedereien, die da Gesetz betrifft, nehmen es typischerweise auch nicht sonderlich genau damit. Ich hab’s nicht ganz genau im Kopf, aber Du wirst an Bord des Schiffs ein Formular zu diesem People-to-People-Programm ausfüllen müssen, in dem Du auch angibst, wie Du gedenkst, dem Gesetz gerecht zu werden und da gibt’s mehrere Optionen, u.a. auch „self-guided“, was nichts anderes heißt als: individuell an Land gehen, ohne Ausflug. Erkundige Dich beim Ausfüllen dieses Formulars aber an Bord nochmal ganz genau, denn das könnte auch Reederei-spezifisch abweichen.

    Was Du Touristenvisum nennst, heißt offiziell „Touristenkarte“ und kostet über die Reederei 75 Dollar, die Dir entsprechend berechnet. werden. Es existieren in Kuba keine unterschiedlichen Visa für Individualreisende und Kreuzfahrt-Passagiere, das ist alles das selbe; nur der Beschaffungsweg weicht ab, sprich: wenn die Reederei die Touristenkarte besorgt, ist sie teurer (da hast Du aber keine Wahl).

    Mit der Touristenkarte darfst Du in Kuba einreisen und Dich an Land frei bewegen, musst also aus kubanischer Sicht nicht mit einer geführten Tour unterwegs sein und kannst daher ganz legal von Bord gehen und Dich frei im Land bewegen. Ich nehme an, dass die Kuba-Stopps auf Deiner Reise nicht durch einen Hafenstopp außerhalb Kubas unterbrochen werden, oder? Denn dann ist es im Sinne der Kubaner keine Aus- und wieder Einreise, wenn Du abends aufs Schiff gehst und am nächsten Tag in einem anderen (oder dem selben) kubanischen Hafen wieder an Land. Insofern gilt die Touristenkarte da weiter.

  25. Hallo, mein Lebensgefährte und ich machen eine Karibik Kreuzfahrt mt Tui. Mein Freund ist Italiener und hat auch einen italienische Reisepass. Nirgendwo bekomme ich ne nützliche Auskunft darüber, ob er ein Visum benötigt. Unsere Tour startet in Barbados. Danach Guadeloupe, Dominica, St. Lucia, Grenada, Curacao, Bonaire, Aruba, Dominikanische Republik, Martinique und zurück nach Barbados.
    Ich hoffe, ich erhalte hier die Antwort.
    Vielen Dank im voraus :)
    Grüsse Melanie

  26. Die einzig zuverlässige und verbindliche Auskunft dazu kann TUI Cruises geben, denn die Reederei erledigt letztlich während der Kreuzfahrt vor Ort die Einreiseformalitäten und die Schiffsabfertigung in jedem Hafen. Ich würde empfehlen, dort nachzufragen.

    Unverbindlich aber würde ich sagen: Italien ist ein EU-Staat, also gelten gleiche Bedingungen wie für deutsche Staatsbürger und die brauchen für diese Reise kein Visum.

  27. Die Hinweise hier sind alle sehr hilfreich. Als deutscher Staatsbürger muss man auch kaum Befürchtungen haben kein Visum zu bekommen. Ganz anders sieht es aus wenn man einen Pass aus einem anderen Staat hat. Hier wird man durch den Veranstalter auch kaum unterstützt.. Ich arbeite für einen großen deutschen Konzern in Asien und lebe etwa 8 Monate im Jahr auf den Philippinen. Ich bin mit einer Filipina verheiratet. Wir waren schon etliche Male auf einer Kreuzfahrt. Asien Kreuzfahrten stellen überhaupt kein Problem da. Landgang in Japan, welches für philippinische Staatsbürger Visapflichtig ist, war ohne weiteres möglich. Orientkreuzfahrt mit Ausgangshafen Dubai war auch kein großes Problem. Eine Karibikkreuzfahrt mit Landgang in Florida, war zwar viel Aufwand, hat am Ende jedoch auch geklappt. Was für meine Frau eine NO GO AREA ist, ist Europa. Wir würden so gerne mal eine Kreuzfahrt im Mittelmeer machen, jedoch hat meine Frau keine Chance ein Schengen Visum zu bekommen. Sie arbeitet freiberuflich als Übersetzerin, hat damit kein festes Angestelltenverhältnis und damit nicht die geringste Chance auf ein Visum im Schengen Bereich.. Die Kreuzfahrt Redereien können einen hier auch nicht unterstützen. Das Visum muss bei der Deutschen Botschaft in Manila beantragt werden. 2 Mal haben wir es bereits versucht. Beide Male extrem hohe Stornierungskosten zahlen müssen. Jedes Mal wurde das Visum für meine Frau mit dem Hinweis auf eine nicht ausreichend nachgewiesene Rückkehrbereitschaft abgelehnt. Es spielt für die Botschaft überhaupt keine Rolle, das meine Frau mit mir regelmäßig in Japan ist und wieder ausreißt, das sie auch aus den USA wieder ausgereist ist, das wir schon 6 Mal auf Kreuzfahrt waren und das meine Frau auf den Philippinen einen sehr hohen Lebensstandard hat. Es wird ausschließlich auf ihr Gehalt geschaut. Meine Familieneinkünfte sind völlig unrelevant und ihre unregelmäßigen Einkünfte aus ihrer Übersetzertätigkeit von ca. 500 Euro monatlich stellen für die Botschaft kein Grund zur Rückreise da. Bürgen ist auch nicht möglich. Also wird Europa für uns weiterhin ein weißer Fleck auf der Landkarte sein. Es wäre sehr schön wenn die Anbieter von Kreuzfahrten hier eine Lösung für anbieten könnten.

  28. Weiß zufällig jemand, ob MSC auch vorläufige Reisepässe (grün) anerkennt? Unsere Reise geht bald los und ich kann meinen Pass nirgends finden…

  29. @Frim: Das sollte kein Problem sein (solange die Reise keine Hafenstopps in Ländern macht, die einen vorläufigen Pass nicht anerkennen). Aber ich würde auf jeden Fall vorher direkt bei MSC nachfragen, denn bei so essenziellen Dingen sollten man sich nicht auf „irgendwen im Internet“ verlassen, sondern eine offizielle und verbindliche Auskunft einholen …

  30. Hallo Frim, kannst du bitte sagen, ob ein vorläufiger Reisepass in deinem Fall anerkannt wurde?
    Ich habe nämlich dieselbe Situation gerade.

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