Bundestag entscheidet über Flusskreuzfahrt-Mehrwertsteuer

Montag, 28. November 2011 von

Der Deutsche Bundestag muss demnächst über eine Verlängerung der Mehrwertsteuer-Ermäßigung für Flusskreuzfahrten entscheiden. Der Bundesrat hat auf Initiative von Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Wann der Bundestag darüber entscheidet, steht noch nicht fest.

Die seit 1984 geltende Ermäßigung von 19 auf sieben Prozent für die Personenschiffahrt in Deutschland läuft nach derzeitigem Stand Ende 2011 aus, ab Januar 2012 würden auf Flusskreuzfahrten dann der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben. Flusskreuzfahrt-Anbieter und der Deutsche Reiseverband DRV hatten schon vor einigen Wochen Alarm geschlagen und auf die gravierenden Nachteile für Reedereien hingewiesen, die Flusskreuzfahrten auf Strecken in Deutschland anbieten. In Nachbarländern wie Frankreich, Niederlande und Österreich gelten auch nach 2011 weiterhin ermäßigte Steuersätze, sodass mittelfristig eine Verlagerung von Flusskreuzfahrten auf Routen in diesem Ländern befürchtet wird.

Laut Deutschem Reiseverband ist der Standpunkt des Bundesfinanzministeriums zu diesem Thema, dass man mit einem neuen Gesetz den Ergebnissen einer Kommission zur Reform der Mehrwertsteuer nicht vorgreifen wolle, deren Ziel die Vereinfachung der Mehrwert-Besteuerung ist. Der DRV hält dagegen, dass gerade ein Auslaufen der seit fast 30 Jahren Ausnahmeregelung für die Personenschifffahrt und damit auch der Flusskreuzfahrten in Deutschland vollendete Tatsachen schaffen und der Kommission vorgreifen würde.

Wer derzeit eine Flusskreuzfahrt – auch für 2012 – bucht, zahlt lediglich sieben Prozent Mehrwertsteuer. Fällt die Ermäßigung Ende 2011 tatsächlich weg, bleiben zunächst einmal die Reiseveranstalter auf den erhöhten Kosten sitzen. Das Gesetz lässt für solche Fälle eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreiserhöhung von maximal 5 Prozent zu. Viking Flusskreuzfahrten hat bereits eine Garantie für seine Kunden ausgesprochen, die Mehrwertsteuer nicht nachträglich zu verlangen. Andere Reedereien halten sich bislang noch zurück mit Aussagen, solange nicht klar ist, ob die MwSt-Erhöhung tatsächlich kommt.

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2 Kommentare zu Bundestag entscheidet über Flusskreuzfahrt-Mehrwertsteuer

  1. Konstantin Pfliegl am November 28, 2011 um 2:54 pm

    Nicht-Kreuzfahrt-Fans ist es nur schwer vermittelbar, weshalb auf eine Urlausbreise nur ein verminderter Steuersatz fällig wird. Von daher ist eine Abschaffung der Mehrwertsteuer-Ermäßigung für Flusskreuzfahrten meines Erachtens das einzige richtige.

    Wenngleich ich natürlich auch günstigere Urlaubspreise bevorzuge. :-)

  2. [...] demnach lediglich für Neubuchungen. Ganz entfällt der Zuschlag, falls der Bundestag doch noch ein entsprechendes Gesetz erlassen sollte, das die bisherige Steuerermäßigung [...]

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