Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Concordia: Opfer-Erfolg in USA, Anklageerhebung in Italien

Ein US-Gericht hat den Weg frei gemacht für ein Verfahren vor einem Gericht in Florida von insgesamt 104 Klägern in zwei Sammelklagen gegen Carnival Corp. als Muttergesellschaft von Costa. Die Kläger waren Passagiere auf der gesunkenen Costa Concordia oder sind Angehörige von Opfern des Schiffsunglücks.

Carnival hatte versucht, die Klagen in den USA abzuwenden und die Angelegenheit ausschließlich vor italienischen Gerichten verhandeln zu lassen. Vor US-Gerichten sind erfahrungsgemäß in solchen Fällen wesentlich höhere Beträge für Schadensersatz und Schmerzensgeld und eine relativ kurze Verfahrensdauer zu erwarten. Die Anwälte der Kläger argumentierten denn auch, dass sich ein Verfahren in Italien über Jahrzehnte hinziehen könnte.

Konsequenz aus der aktuellen Entscheidung in den USA ist, dass das Unglück der Costa Concordia nun auch vor dem Florida State Court verhandelt werden muss. Die Anwälte der Kläger bezeichneten dies als einen ersten großen Sieg und bereiten sich jetzt darauf vor, in der Sache zu verhandeln, nachdem die Zuständigkeitsfrage der Gerichte geklärt ist. Inwieweit Carnival aber tatsächlich in diesem Fall haftbar gemacht werden kann, ist damit allerdings noch nicht entschieden.

Nur knapp zwei Wochen zuvor mussten Concordia-Opfer dagegen vor dem selben Gericht eine Niederlage einstecken: In ihrem Fall entschied der Richter, dass die Angelegenheit in Italien und nicht in Florida verhandelt werden muss. Der Grund für den unterschiedlichen Ausgang der beiden Klagen ist in komplizierten juristischen Verfahrensfragen zu suchen. Bei den aktuellen beiden Sammelklagen versuchte Carnival, die Verhandlung vor einem Gericht in Florida mit anderen juristischen Argumenten und auf Basis eines anderen Gesetzes zu vermeiden als im ersteren Fall.

Italienischer Staatsanwalt erhebt offiziell Anklage

In Italien hat der zuständige Staatsanwalt indes seine Voruntersuchungen abgeschlossen und offiziell Anklage in Sachen Costa Concordia erhoben. Kapitän Francesco Schettino soll sich demnach unter anderem wegen Totschlags verantworten. Neben Schettino klagt die Staatsanwaltschaft fünf weitere Beteiligte des Concordia-Unglücks an: Costa-Krisenmanager Roberto Ferrarini, Staff Captain Ciro Ambrosio, Steuermann Jacob Rusli, Dritte Offizierin Silvia Coronica und Hoteldirektor Manrico Giampedroni. Über eine Eröffnung von formellen Strafverfahren gegen diese Beteiligten muss nun ein Untersuchungsrichter entscheiden.

Gegen fünf weitere Beteiligte hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen dagegen eingestellt, darunter auch Manfred Ursprunger, zum Zeitpunkt des Concordia-Unglücks Executive Vice President of Fleet Operations bei Costa.

Kommentar schreiben

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Neue Kommentare werden aus technischen Gründen oft erst einige Minuten verzögert angezeigt.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner