Hansa-Kreuzfahrten: Wichtiger Termin für Insolvenz-Opfer
Der 17. Januar 2011 ist ein entscheidender Termin für die Opfer der Hansa-Kreuzfahrt-Insolvenz: Bis zu diesem Tag müssen alle noch offenen Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Diesen Termin hat das Hamburger Amtsgericht bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Hansa Kreuzfahrten GmbH, Hamburg, sowie Delphin Shipping Ltd., Nassau, festgesetzt.
UPDATE (Dezember 2011): Die Insolvenzversicherung hat inzwischen mehreren Passagieren nahezu den gesamten Reisepreis und die Kosten erstattet. Betroffenen wird empfohlen, ihre Ansprüche bei der Zurich Versicherung geltend zu machen (Details siehe: “Versicherung entschädigt Passagiere der MS Delphin“).
Da nach derzeitigem Kenntnisstand die Insolvenzversicherung Zurich Versicherung AG keine Zahlungen an Passagiere geleistet hat, deren MS-Delphin-Kreuzfahrt vorzeitig abgebrochen beziehungsweise abgesagt wurden, sollten daher alle betroffenen Passagiere ihre Ansprüche anmelden und mit entsprechenden Rechnungen nachweisen.
Die Ansprüche gegen die HKG – Hansa Kreuzfahrten GmbH (Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 105029) müssen bis zum 17. Januar beim Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Herrengraben 3, 20459 Hamburg) unter Bezugnahme auf §174 der Insolvenzordnung (InsO) angemeldet werden. Am 23. Februar gibt es dann in Hamburg eine Gläubigerversammlung, bei der voraussichtlich etwas mehr Klarheit darüber entstehen wird, wie hoch die Außenstände von Hansa Kreuzfahrten sind und wie die Chancen von Passagieren und anderen Gläubigern stehen, etwas von ihrem Geld wiederzusehen.
Restis bekräftigt Vorwürfe gegen Delphin Kreuzfahrten-Gruppe
Indes gibt auch einen Schreiben des Schiffseigners der Delphin Voyager, Restis Enterprises Shipping & Trading S.A., das der Vermutung weitere Nahrung gibt, Hansa Kreuzfahrten habe möglicherweise schon länger Zahlungsschwierigkeiten gehabt. Dies hatte Konzernchef Viktor Restis bereits Anfang November in einem Interview mit Tradewinds.no geäußert (siehe “Restis erhebt Vorwürfe gegen Delphin Kreuzfahrten-Gruppe“) und Restis wiederholt diese Darstellung nun auch in dem Schreiben, das cruisetricks.de in Kopie vorliegt.
Restis betont in dem Schreiben, dass man mehrfach versucht habe, Hansa Kreuzfahrten entgegen zu kommen, um den Kreuzfahrtbetrieb nicht zu stören. Hansa Kreuzfahrten habe aber immer wieder Zahlungsschwierigkeiten gehabt und Charter-Raten für die Delphin Voyager nicht bezahlt und auch Zahlungsversprechen nicht eingehalten. Restis bestreitet in dem Schreiben ausdrücklich, dass es in Nizza einen Maschinenschaden gegeben habe – dies sei nur als Vorwand benutzt (und von Restis gedeckt) worden, um “keine unnötige Unruhe zu verbreiten”. Die Festsetzung der MS Delphin sei nicht der Auslöser, sondern die Folge der Zahlungsunfähigkeit von Hansa Kreuzfahrten gewesen.
Bereits bei Veröffentlichung des Restis-Interviews Anfang November hatte Hansa Kreuzfahrten uns übrigens gesagt, man werde keine Stellungnahme dazu abgeben, solange das Verfahren laufe.
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Ich habe nunmehr die Klage gegen die Zürich Versicherung vorbereitet. Ein kostengünstiger ” Anschluß” ist noch möglich. Die Auswertung der verschieden Internetforen ergibt sehr klare Hinweise auf den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Abbruchs,
Die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren ist angezeigt, wird aber für ungesicherte Forderungen, so wie hier, nur die Quote , das sind -bestenfalls – 5% bringen. Die strafanzeigen kommen in Betracht sind aber sehr langwierig und ie Gefahr, dass die Fordrung verjährt sein wird ist sehr hoch.
[...] Hansa Kreuzfahrten GmbH sowie Delphin Shipping Ltd. steht der entsprechende Termin schon eine Weile fest. Hier müssen die Ansprüche bereits bis zum [...]
Klage ist nunmehr eingereicht worden.
[...] Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Hansa Kreuzfahrten GmbH und Delphin Shipping Ltd. [...]