MS-Delphin-Passagiere verklagen Insolvenz-Versicherung

Dienstag, 9. August 2011 von

Mehrere Passagiere der MS Delphin verklagen die Insolvenzversicherung von Delphin Cruises, die Zurich Versicherung. Als erster Verhandlungstag wurde vom Landgericht Frankfurt der 12. August angesetzt. Die Kläger wollen erreichen, dass die Versicherung für den Reisepreis der am 24. September 2010 abgebrochenen Schwarzmeer-Kreuzfahrt der MS Delphin geradesteht, den die Passagiere wegen der später angemeldeten Insolvenz des Kreuzfahrtveranstalters bislang nicht erstattet bekommen haben.

Die MS Delphin war am 23. September in Nizza zu einer Schwarzmeer-Kreuzfahrt gestartet, aber bereits am nächsten Tag in Villfranche-sur-Mer von der französischen Justiz festgesetzt worden. Die Kreuzfahrt war damit zu Ende, die Passagiere wurden in den darauf folgenden Tagen nach Hause gebracht. Am 12. Oktober stellt Delphin Cruises GmbH schließlich Insolvenzantrag, zusammen mit anderen Firmen der Delphin Kreuzfahrten-Gruppe.

In dem Rechtsstreit der Passagiere mit der Zurich Versicherung geht es nun um die Frage, ob die Insolvenzversicherung auf Basis des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins für den Reisepreis der abgebrochenen Kreuzfahrt aufkommen muss. Das hängt vor allem davon ab, ob der Kreuzfahrtabbruch – wie von den Klägern argumentiert – bereits mittelbares oder unmittelbares Resultat der bevorstehenden Insolvenz des Kreuzfahrt-Veranstalters war oder – wie die Versicherung argumentiert – lediglich ein einfacher Reisemangel war, für den die Insolvenzversicherung nicht zuständig sei.

Die Versicherung argumentiert dabei, dass der Reiseabbruch auf Grund einer, wie sich nachträglich herausstellte, unrechtmäßigen Festsetzung des Schiffs durch die französische Justiz bedingt war. Dies sei zwar ein Reisemangel, selbiger sei aber nicht über die Insolvenzversicherung respektive den Sicherungsschein abgedeckt. Die klagenden Passagiere halten dagegen, dass die mittelbare Ursache für die Festsetzung des Schiffs bereits die bevorstehende Insolvenz des Veranstalters war. Der Anwalt der Passagiere will vor Gericht ausreichend Unterlagen und Zeugenaussagen vorlegen, die beweisen sollen, dass die Delphin Kreuzfahrten-Gruppe tatsächlich schon zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig war beziehungsweise eine Insolvenz nicht mehr abwendbar war.

Der Prozess beginnt vor dem Frankfurter Landgericht am 12. August 2011 um 10 Uhr, Gebäude B, Zimmer 161.

Update 19.8.2011: Neue Erkenntnisse hat die Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht am 12. August offenbar zunächst nicht gebracht. Einen kurzen Bericht zur Verhandlung hat die Rechtsanwaltskanzlei Wietbrok veröffentlicht, die in dem Prozess einige Mandanten vertritt. Cruisetricks.de wird den Prozess weiter verfolgen.

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9 Kommentare zu MS-Delphin-Passagiere verklagen Insolvenz-Versicherung

  1. claus am August 9, 2011 um 3:50 pm

    da werden die Anwälte wieder verdienen, die Kunden werden nichts bekommen, immer das Gleiche …Da wird wieder Geld verbrandt ohne Ende!

  2. claus am August 19, 2011 um 6:46 pm

    Kommentar zum update….wie schon gesagt, Es verdienen die Anwälte sonst keiner..!

  3. RA Joachim Titz am November 20, 2011 um 2:36 pm

    Entgegen dem Geunke mancher sieht es derzeit sehr gut für die Kläger aus. Bei Interesse bitte melden!

  4. Michael Chr. Isbaner- Wirtschaftskanzlei VIGOR- RIM am Dezember 4, 2011 um 2:25 am

    Was sieht gut aus Herr Titz? Möchten Sie mich bei der Aufklärung in der Gesamtschuldfrage unterstützen? Bei Intersse bitte melden….

  5. RA Joachim Titz am Dezember 4, 2011 um 2:24 pm

    Ich stege gern zu Rückfragen zur Verfügung. Ich reiche derzeit noch weitere Klagen ein.

  6. [...] die Zurich Versicherung laufen derzeit mehrere Klagen von Passagieren der MS Delphin. Die Versicherung hatte sich bisher geweigert, auf Grundlage des [...]

  7. Michael Chr. Isbaner Wirtschaftskanzlei VIGOR- RIM am Dezember 6, 2011 um 12:58 pm

    Danke Herr Tietz für Ihr Angebot, aber ich glaube die Klagen sind übereilt und die Versicherung wird zu einem anderen Schluß gelangen. “Wer die Wahrheit nicht genau kennt, hat das Leben verpennt”

  8. RA Joachim Titz am Dezember 6, 2011 um 1:22 pm

    Die Klagen sind keineswegs übereilt, sondern dringend nötig.

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