Neue Hoffnung für MS-Delphin-Insolvenz-Opfer
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes macht den Opfern der Insolvenz der Delphin Kreuzfahrten-Gruppe neue Hoffnung: Der BGH stärkt in dem Urteil die Rechte von Pauschalreisenden gegenüber der Insolvenzversicherung. Die Richter waren in dem vorliegenden Fall der Auffassung, dass die Insolvenzversicherung eines Reiseveranstalters via Sicherungsschein auch dann haften muss, wenn der Reisende nur mittelbar von der Insolvenz des Reiseveranstalters betroffen ist (Aktenzeichen: X ZR 44/11).
Im konkreten Fall ging es um eine Anfang 2009 gebuchte Kreuzfahrt, die 2010 hätte stattfinden sollen. Die Anzahlungen der Kreuzfahrt-Passagiere waren per Sicherungsschein über einen Hamburger Versicherer scheinbar abgesichert. Der Kreuzfahrtveranstalter sagte die Kreuzfahrt dann aber mit der Begründung ab, die Nachfrage sei zu gering gewesen. Zur Rückerstattung der Anzahlungen kam es nicht mehr, da der Kreuzfahrtveranstalter einen Monat später einen Insolvenzantrag stellte.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da die Kreuzfahrt nicht aufgrund der Insolvenz abgesagt worden war. Nach Auffassung der Versicherung sei sie daher nicht für die Zahlungsausfälle haftbar zu machen und beruft sich dabei auf den Wortlaut des Sicherungsscheins, der sich nur auf Reiseabsagen als unmittelbare Folge einer Insolvenz bezieht. Der BGH sah das jedoch anders, wie schon zuvor das zuständige Landgericht. Die Versicherung muss nun zahlen.
Für die Passagiere der MS Delphin
ist vor allem die Urteilsbegründung interessant, weil sie das Urteil sehr wahrscheinlich auf ihren Fall anwendbar macht. Der BGH stellt nämlich fest, dass sowohl die ursprüngliche EU-Richtlinie als auch das darauf basierende deutsche Gesetz den Sinn habe, den Reisenden gegenüber dem Veranstalter abzusichern, falls dieser wegen Insolvenz keine Leistung mehr erbringen könne auch keine Rückzahlung mehr erfolge. Eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall, so der BGH, müsse daher weder nach europäischem, noch nach deutschem Recht bestehen.
Einfacher formuliert: Die Reise muss nicht direkt aufgrund der Insolvenz abgesagt werden, damit der Sicherungsschein greift, selbst wenn der Wortlaut des Sicherungsscheins etwas anderes sagt.
Lesetipp: Unter dem Titel “Pauschalreise: Versicherer springt nach Pleite ein” gibt die Stiftung Warentest einige gute und aktuelle Tipps zum Thema Sicherungsschein.
Bei der Klage von Delphin-Kreuzfahrten-Passagiere gegen die Zurich Versicherung geht es um die Erstattung des Reisepreises der am 24. September 2010 abgebrochenen Schwarzmeer-Kreuzfahrt der MS Delphin. Ähnlich wie im dem vor dem BGH verhandelten Fall war es auch hier wegen der später angemeldeten Insolvenz des Kreuzfahrtveranstalters nicht mehr zur Erstattung gekommen. Die Zurich Versicherung weigert sich ebenfalls, dafür geradezustehen, weil auch hier die Insolvenz – zumindest nach der Argumentation der Versicherung – erst später eingetreten war. Die Anwälte der Passagiere versuchen daher in diesem Verfahren auch nachzuweisen, dass der Kreuzfahrtveranstalter faktisch bereits früher insolvent war. Das neue Urteil des BGH dürfte es den Anwälten deutlich leichter machen, sich gegen die Versicherung durchzusetzen.





Die Hoffnung ist begründet: Ich stehe für zwei meiner Mandanten in konkreten Verhandlungen über die Leistungspflicht der Zürich Versicherung mit dem Rechtsanwalt der Versicherung. Eine Durchsetzung der Ansprüche erscheint zeitnah möglich. Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Wille, Tel. 06131 1439412
Ich bin einer der betroffenen Passagiere der abgebrochenen Schwarzmeerreise. Glücklicherweise kann ich eine frohe Botschaft verkünden! Die Zürich ist bereit im Rahmen eines Vergleichs fast volle Entschädigung zu leisten. Lediglich die Kosten für den Hinflug müssen wir uns anrechnen lassen. Dies als Information für alle, die noch nicht gegen die Zürich geklagt haben. Da eine Verjährung noch nicht entstanden ist, rate ich allen Betroffenen Ansprüche gegen die Zürich anzumelden und durchzusetzen. Viel Erfolg!!!!
habe meinen Kreuzfahrtpreis erhalten ,danke für die Berichte hier und dem forum.
mfg Baron Karl