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Verbotene Gegenstände: Was bei einer Kreuzfahrt besser zuhause bleibt

Wer auf Kreuzfahrt geht, sollte sich nicht nur Gedanken darüber machen, was er auf keinen Fall im Koffer fehlen darf (unsere Packtipps). Auch das, was nicht in den Koffer darf oder sollte, ist eine Überlegung wert. Bei den meisten Kreuzfahrtgesellschaften gibt es in den Reisebedingungen nämlich eine Liste von Dingen, die nicht mit an Bord genommen werden dürfen. Und es gibt auch Sachen, die man nicht mitnehmen muss, weil sie ab Bord ohnehin vorhanden sind.

Cruisetricks.de hat aus den Reisebedingungen der Kreuzfahrtgesellschaften und Erfahrungsberichten von Kreuzfahrern eine Liste der Dinge zusammengestellt, die Sie bei einer Kreuzfahrt am besten zu Hause lassen. Die Palette reicht von selbstverständlich bis skurril, von unsinnig bis vernünftig.

Auch Ausnahmen gibt es übrigens – beispielsweise für Behinderte, die etwa auf einen Blindenhund angewiesen sind. In diesen Fällen sollte man aber trotzdem zuvor bei der Kreuzfahrtgesellschaft nachfragen, damit es vor Ort keine Probleme gibt.

Die Relevanten:

  • Bügeleisen und Tauchsieder – alle Elektrogeräte, die Hitze erzeugen, sind eine potenzielle Brandgefahr und werden daher von den meisten Kreuzfahrtgesellschaften konfisziert (aber immerhin nach der Kreuzfahrt beim Aussteigen zurückgegeben). Besonders strikt ist Carnival Cruise Line: Hier sind alle Elektrogeräte mit mehr als 700 Watt Leistungsaufnahme verboten, also auch ein starker Föhn.
  • Alkoholische Getränke (ein schwieriges Thema; mehr dazu im Beitrag „Alkohol an Bord schmuggeln„)
  • Handtücher – gibt es an Bord, meist auch Badetücher für den Strand
  • Shampoo und Seife – gibt es an Bord. Wer bestimmte Marken oder Qualitäten bevorzugt, sollte trotzdem seine eigene Ausstattung mitnehmen.
  • Föhn – gibt es an Bord. Eigener Föhn macht gelegentlich Probleme, siehe „Elektrogeräte“
  • Handys kann man zu Hause lassen oder sollte sie zumindest an Bord ausschalten – Gespräche an Bord (via Satellit) sind extrem teuer.

Manche Reedereien wollen auch folgende Gegenstände nicht an Bord haben, also am besten vorher nachfragen oder Reisebedingungen genau durchlesen:

  • Videospiel-Konsolen (Nintendo Wii, Xbox, Playstation)
  • Surfbretter
  • Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen (Brandgefahr)
  • 2-Dollar-Scheine und Silberdollar-Münzen. 2-Dollar-Noten gibt es wirklich, sie sind nur so selten, dass sie als Zahlungsmittel kaum taugen, weil sie keiner akzeptiert und für Fälschungen hält. Silberdollar tummelten sich früher fast ausschließlich in Las Vegas und sind immer noch recht selten in Umlauf. Beides wird oft als Geheimtipps empfohlen, wie man mit dieser ungewöhnlichen Form eines Trinkgeldes die Aufmerksamkeit der Crew. Fakt ist aber, dass die nicht-amerikanische Crew die Silberdollar oft für Souvenir-Medaillen hält und die 2-Dollar-Scheine nirgendwo loswird.

Die Selbstverständlichen:

  • Waffen aller Art, auch Pfefferspray, Messer, Baseball-Schläger und Ähnliches; auch keine Spielzeugwaffen für Kinder, wenn sie einigermaßen realistisch aussehen. Kleinere Taschenmesser sind in der Regel unproblematisch (bis zu 10 cm Länge).
  • Feuerwerkskörper
  • Drogen
  • Tiere (mit wenigen Ausnahmen)

Die Skurilen:

Bei diesem Dingen fragt man sich schon, wie jemand auch nur auf die Idee kommen kann so etwas auf ein Kreuzfahrtschiff mitzubringen. Scheint aber vorzukommen, sonst würde es in den Regel der Reedereien wohl nicht drinstehen.

  • Metalldetektoren
  • Segways
  • Handschellen
  • Ventilatoren

Unerlaubtes wird konfisziert

Als Ergebnis von Security-Paranoia und Klagewut in den USA neigen vor allem amerikanische Kreuzfahrtgesellschaften dazu, potenziell gefährliche Gegenstände zu konfiszieren. Das kann schon beim Durchleuchten des Koffers beim Check-in passieren, aber zum Beispiel auch dann, wenn ein Kabinen-Steward einen eingesteckten, unbeaufsichtigten Lockenwickler im Bad findet. Beispielsweise ist es bei MSC offenbar üblich, dass Ladegeräte für Handy oder Digicam vom Kabinensteward ausgesteckt und Mehrfachsteckdosen sogar konfisziert werden, wenn sie unbeaufsichtigt in der Kabine in Betrieb sind.

Bei Elektrogeräten ist der Grund eine potenzielle Brandgefahr. Und da sollte man sich nichts vormachen: Ein Feuer ist tatsächlich mit weitem Abstand das gefährlichste, was auf einem Kreuzfahrtschiff passieren kann. In gewisser Hinsicht ist Übervorsicht hier durchaus zu verstehen.

Immerhin: Konfiszierte Gegenstände bekommt der Passagier am Ende der Kreuzfahrt beim Aussteigen wieder zurück – mit Ausnahme illegaler Dinge wie Drogen oder Explosivstoffen.

16 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

16 Gedanken zu „Verbotene Gegenstände: Was bei einer Kreuzfahrt besser zuhause bleibt“

  1. Toller Artikel ! Da musste ich doch das ein oder andere mal herzlich schmunzeln… offenbar wird ja doch einiges merkwürdiges mehr mitgenommen als man denkt…(Spielekonsole, Ventilatoren?!) Es ist noch gar nicht solange her, da waren auch Babyflaschenwärmer aus Sicherheitsgründen verboten. Zumindest das scheint sich etwas gelockert zu haben…
    Aber bzgl. „Kinder“ – eigentlich müsste das doch bei der Buchung schon auffallen bzw. dann gar nicht möglich sein so einzubuchen?

    Lieben Gruß Tine

  2. Ich kann mir shcon vorstellen, dass auch Babyflaschenwärmer gelegentlich Probleme machen, wenn es einer ganz genau nimmt. Elektrogeräte lösen halt immer das ungute Gefühl aus, es könnte defekt sein und einen Brand auslösen. Und realistisch betrachtet passiert das ja auch gelegentlich (an Land; erfreulicherweise meines Wissens noch nie auf einem Kreuzfahrtschiff).

    Bzgl. Kinder: Anscheinend kommt es doch ab und zu vor, dass Passagiere vom Reisebüro aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit nicht darauf hingewiesen werden, wenn Kinder unter einem bestimmten Alter nicht mitfahren dürfen (ähnliches Thema wie Schwangeren). Da aber dort in den Reisebedingungen klar drinsteht, dass das Boarding für Kinder unter X Jahren verweigert wird und das Risiko allein der Passagier trägt, schaut man da ziemlich in die Röhre.

    Gerade bei Kreuzfahrten zeigt sich einfach immer wieder: Wer lesen kann (und diese Fähigkeit auch einsetzt) ist klar im Vorteil …

  3. Handschellen – wieso sind die skuril?
    Das ist zwar nicht mein Fall, aber da gibt es schon Spielchen, für die man die braucht. :-)

  4. @Konstantin: Ich nehme an, dass die typischerweise indischen bzw. israelischen Security-Leute an Bord auf Handschellen einen Exklusiv-Anspruch erheben und denen recht egal ist, was man sonst noch mit den Dingern anstellen kann ;-) Jedenfalls wird das Verbot von Handschellen in den Reisebedingungen mehrere Kreuzfahrtgesellschaften explizit erwähnt.

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann ich auf einem MSC-Kreuzfahrtschiff meine Zeitung (E-Zeitung), auf einem Laptop lesen.

  6. @Siggemann: grundsätzlich spricht da nichts dagegen. Sie benötigen halt eine Internet-Verbindung, um die Zeitung zu laden. Übe die bei MSC an Bord angebotenen Internet-Pakete ist das möglich. Ich habe meine Süddeutsche Zeitung auf der MSC Seaside jedenfalls am Smartphone laden können.

  7. Hallo liebe Kreuzfahrtfans!

    Mache demnächst ab Hamburg eine MSC Kreuzfahrt. Laut Reisebedingungen sind sämtliche Spitze und scharfe
    Gegenstände im Gepäck untersagt. Ich finde es jedoch nicht zumutbar, dass man bei einer 2 woechigen Reise auf
    z.b. Nagelschere bzw. Nagelfeile verzichten soll. Außerdem würde ich gerne mein kleines Schweizer Taschenmesser in
    den Koffer packen.
    Wer hat Erfahrungen bei Mitnahme solcher Gegenstände ?
    Vielen Dank !!

  8. @Marco: Nagelschere ist überhaupt kein Problem – im Handgepäck im Flugzeug nicht erlaubt, aber am Kreuzfahrtschiff definitiv schon. Den Reedereien geht es darum, dass keine ernsthaften Waffen mit an Bord genommen werden. Insofern ist ein Schweizer Taschenmesser irgendwo im Grenzbereich, sollte aber dennoch durchgehen. Auf jeden Fall solltest Du das Taschenmesser aber aber im aufgegebenen Koffer transportieren, nicht im Handgepäck, weil immer mehr Häfen eine zusätzliche, flughafenähnliche Sicherheitskontrolle im Terminal machen und da könnte ein Taschenmesser evtl. Probleme machen.
    Selbst wenn die Reederei das Taschenmesser nicht akzeptieren sollte, wird es nicht wie am Flughafen üblich konfisziert und entsorgt, sondern schlimmstenfalls einbehalten und am Ende der Kreuzfahrt wieder ausgehändigt.
    Schöne Reise!

  9. Meiner Frau hat man bei der Eintrittskontrolle auf der MSC Musica das kleinste Taschenmesser von Viktorinox abgenommen. Beim Verlassen des Schiffes war das kleine, schöne Messerchen nicht mehr vorhanden!

  10. @Thomas Schilling: Haben Sie beim Abgeben des Taschenmessers bei der Einschiffung keine Quittung/Abholschein dafür bekommen? Denn damit sollte es wohl möglich ein, Ersatz einzufordern (wenn sich denn der Aufwand dafür lohnt …).

  11. Bei einigen Kaben bei MSC seashore steht dabei dass ein Föhn vorhanden ist, bei der von uns gebuchten jedoch nicht.
    Darf ich einen Föhn mitnehmen, oder ist ohnehin in jeder Kabine einer vorhanden?

  12. @Traude Schwarzwallner: Föns sind auf Kreuzfahrtschiffen wegen der davon ausgehenden Brandgefahr generell verboten. Aber Sie werden auf jedem Schiff in jeder Kabinenkategorie immer einen Fön finden, meist in der Spiegeltisch-Schublade. Wenn mal kein Fön da sein sollte, gleich den Kabinensteward danach fragen.

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