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Restis erhebt Vorwürfe gegen Delphin Kreuzfahrten-Gruppe

Unser Bericht „Warum der Sicherungsschein für Reisen oft nutzlos ist“ über die Insolvenz der Delphin Kreuzfahrten-Gruppe hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt und einige neue Details ans Licht gebracht. Klar ist, dass die Passagiere der abgebrochenen Schwarzmeer-Kreuzfahrt der MS Delphin ebenso stinksauer sind, weil Ihnen zwar schnelle Rückerstattung des Reisepreises versprochen wurde, das Geld aber nicht kam; und weil sie sich schon am Schiff bewusst falsch informiert fühlten. Passagiere, mit denen wir Kontakt hatten, glauben beispielsweise bis heute nicht die offizielle Version, die MS Delphin habe wegen schlechten Öls einen Maschinenschaden erlitten. Ihrer Meinung nach sei schon zu diesem Zeitpunkt klar gewesen, dass die Delphin-Gruppe zahlungsunfähig gewesen sei (was einen entscheidenden Punkt bei der Frage nach einem Greifen der Insolvenzversicherung darstellen würde).

Die frühzeitige Zahlungsunfähigkeit der Delphin Gruppe ist wohl gemerkt eine Vermutung, die sich bislang nicht beweisen lassen. Rückendeckung bekommen die Passagiere in diesem Punkt laut TradeWinds.no allerdings vom Boss der griechischen Restis Group, Victor Restis, der schwere Vorwürfe erhebt.

Dazu muss man wissen, dass zwischen Restis und Delphin seit langem eine heftige Auseinandersetzung tobt, bei der es um möglicherweise nicht erfüllte Vertragsbedingungen seitens Restis und nicht bezahlten Charter-Raten seitens Delphin/Hansa Kreuzfahrten geht. Victor Restis‘ Aussage sind dementsprechend wohl mit etwas Vorsicht zu genießen.

Victor Restis sagt, dass das Problem nicht der von Hansa in Frage gestellte Zustand des Schiffs sei, sondern Hansa schlicht in Zahlungsschwierigkeiten gesteckt habe. Man habe die MS Delphin zweimal gerichtlich festsetzen lassen, um die Forderungen Restis‘ durchzusetzen. Bei ersten Mal habe Hansa das Schiff durch eine Teilzahlung der Forderungen ausgelöst, sei den Rest aber schuldig geblieben. Bei der zweiten Festsetzung habe Hansa zur Beruhigung der Passagiere einen Maschinenschaden vorgetäuscht und als Schiffseigner habe man dazu geschwiegen, um die Sache nicht zu eskalieren. Hansa habe dann auf eine Umstrukturierung der Schulden gedrängt, als Eigner habe man dem zögerlich zugestimmt und das Schiff wieder freigegeben.

Victor Restis sagte laut TradeWinds.no, Hansa habe daraufhin aber die eben gemachten Rückzahlungszusagen nicht eingehalten, nur einen kleinen Betrag der fälligen Summe angeboten und schließlich selbst das nicht bezahlt.

Selbstverständlich haben wir bei Delphin Cruises nach einer Stellungnahme zu den Vorwürfen gefragt; dort will man sich aber wegen des anhängigen gerichtlichen Verfahrens derzeit nicht äußern.

Unser aktueller Recherche-Stand

Wir wollen und können uns derzeit kein Urteil erlauben. Was wir aber tun können, ist unseren aktuellen Recherche-Stand hier zu dokumentieren. Eine Teil haben wir ja bereits im Beitrag „Warum der Sicherungsschein für Reisen oft nutzlos ist“ geschildert, deshalb jetzt hier einmal eine Zeitlinie mit den Ereignissen. Möglicherweise kann der eine oder andere Leser noch ein paar Details beisteuern.

Delphin Voyager: Eigner ist die First Cruises One Corp (Bahamas), Tochter der griechischen Enterprises Shipping & Trading S.A., die wiederum zur Restis Group gehört.

MS Delphin: Eigner ist laut Germanischem Lloyd die Delphin Kreuzfahrten GmbH. Bis vor einem im Moment nicht bestimmbaren Zeitraum gehörte die MS Delphin noch der Dolphin Maritime Ltd. auf Malta und war über Delphin Shipping Ltd., Bahamas, an Delphin Kreuzfahrten GmbH verchartert. (Korrektur, weil Lloyd-Einträge offenbar veraltet sind.)

Timeline der Ereignisse

11.5.

  • Vor-Gesellschaft der neuen Delphin Cruises GmbH nimmt Geschäftsbetrieb auf

23.7.

  • Delphin Cruises GmbH firmiert jetzt offiziell unter diesem Namen

11.8.

  • Hansa Kreuzfahrten teilt Passagieren gesellschaftsrechtliche Änderung mit: Künftig sei Delphin Cruises GmbH (statt bisher Delphin Kreuzfahrten GmbH) der Reiseveranstalter, die „unter der Marke Hansa Kreuzfahrten“ durchgeführt würden.

27.8.

  • Abbuchung des Reisepreises für MS Delphin-Kreuzfahrt durch Hansa Kreuzfahrten (zumindest bei einem uns bekannten Passagiere)

1.9.

  • Sicherungsschein/Insolvenzversicherung für „Hansa Kreuzfahrten, eine Marke der Delphin Cruises GmbH“ gilt für Reisen ab dem 1.9.2010 (zuvor hatten die Passagiere einen Sicherungsschein von „Hansa Kreuzfahrten, eine Marke der Delphin Kreuzfahrten GmbH“)

15.9.

  • Französisches Handelsgericht ordnet Beschlagnahme der MS Delphin an

23.9.

  • MS Delphin startet in Nizza planmäßig zur Schwarzmeer-Kreuzfahrt
  • Flüge von Passagiere werden wegen Streiks in Frankreich nach Rom umgebucht, die MS Delphin soll sie dort in Civitaveccia am 24.9. abholen

24.9.

  • MS Delphin bleibt in Villefranche-sur-Mer, offizielle Begründung zunächst: Man warte auf Passagiere, die wegen der Streiks in Frankreich über Rom und von dort mit dem Bus anreisen; später: mangelhaftes Öl habe zu Schaden an Ölzufuhr der Hauptmaschine geführt
  • MS Delphin wird in Villefranche-sur-Mer beschlagnahmt und festgesetzt

26.9.

  • Letzte Passagiere verlassen die MS Delphin in Villefranche
  • Beschlagnahme der MS Delphin wurde aufgehoben (genauer Zeitpunkt unklar)

4.10.

  • MS Delphin fährt abends in Villefranche-sur-Mer ab, Richtung Venedig

5.10.

  • Delphin Voyager legt einen Tag verspätet in Venedig ab (offizielle Begründung: falscher Treibstoff geliefert, Ersatzlieferung dauerte 24 Stunden; Hafenstopp in Heraklion/Kreta entfällt dadurch)

7.10.

  • Delphin Voyager läuft Nauplia statt Santorin an (offizielle Begründung: zu starker Wind)
  • MS Delphin trifft in Venedig ein, bricht zur Mittelmeeer-Kreuzfahrt „Griechische Mythen“ auf

12.10.

  • Insolvenzantrag am Hamburger Amtsgericht gestellt für:
    • Conpart Hotelmanagement & Catering-Service GmbH (Geschäftsführer Andreas Hey, Heinz-Herbert Hey)
    • Delphin Cruises GmbH (Geschäftsführer Heinz-Herbert Hey)
    • Delphin Kreuzfahrten GmbH (Geschäftsführer Heinz-Herbert Hey)
    • MTC-Marine Trading Consulting GmbH (Geschäftsführer Andreas Hey, Heinz-Herbert Hey)
  • Delphin Voyager fährt (statt nach Canakkale/Troja und Istanbul) außerplanmäßig nach Piräus, wo mittags mit der Ausschiffung begonnen werden soll (Passagiere, die den Rückflug nicht zusammen mit der Kreuzfahrt gebucht hatten, sollen privat neue Rückflüge organisieren)
  • Delphin Voyager legt aber nicht an, sondern geht vor Piräus vor Anker, über Nacht
  • Lt. einer Pressemitteilung am 19.10. habe der Eigner das Schiff auf eigene Veranlassung in den Heimathafen Piräus zurückgeholt

13.10.

  • Ausschiffung der Passagiere Delphin Voyager, letzte Gruppe verlässt ca. 15 Uhr das Schiff
  • Delphin Voyager fährt offenbar nach Perama
  • MS Delphin fährt von Santorin aus nicht wie geplant nach Piräus, sondern nach Split (vermutet: um das Schiff aus dem Einflussbereich der Restis Group herauszuhalten)

14.10.

  • Hamburger Amtsgericht trifft Anordnungen und bestellt Insolvenzverwalter für
    • Conpart Hotelmanagement & Catering-Service GmbH (Geschäftsführer Andreas Hey, Heinz-Herbert Hey)
    • Delphin Cruises GmbH (Geschäftsführer Heinz-Herbert Hey)
    • Delphin Kreuzfahrten GmbH (Geschäftsführer Heinz-Herbert Hey)
    • MTC-Marine Trading Consulting GmbH (Geschäftsführer Andreas Hey, Heinz-Herbert Hey)

16.10.

  • MS Delphin kehrt planmäßig von der Mittelmeer-Kreuzfahrt nach Venedig zurück

18.10.

  • Hamburger Amtsgericht trifft Anordnungen und bestellt Insolvenzverwalter für
    • MTC-Marine Trading Consulting GmbH (Geschäftsführer Andreas Hey, Heinz-Herbert Hey)
  • Pressemitteilung Hansa Kreuzfahrten: MS-Delphin-Kreuzfahrten 24.10. und 1.11. wegen Insolvenz der Delphin Cruises GmbH abgesagt, Erstattung über Sicherungsschein/Insolvenzversicherung Zurich Versicherung AG

21.10.

  • Hamburger Amtsgericht trifft Anordnungen und bestellt Insolvenzverwalter für
    • Delphin Shipping Ltd., Nassau, Bahamas (Direktoren Andreas Hey und Heinz-Herbert Hey)
    • Dolphin Maritime Ltd., Valetta, Malta (Direktoren Andreas Hey und Heinz-Herbert Hey)
    • HKG – Hansa Kreuzfahrten GmbH (Geschäftsführer Heinz-Herbert Hey)

1.11.

  • alle verbleibenden Kreuzfahrten der MS Delphin bis April 2011 werden abgesagt

1.12.

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Hansa Kreuzfahrten GmbH und Delphin Shipping Ltd.

30.12.

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Delphin Kreuzfahrten GmbH und Delphin Cruises GmbH

4.1.2011

  • Amtsgericht Hamburg teilt mit, dass der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit festgestellt hat für Delphin Kreuzfahrten GmbH, Conpart Hotelmanagement & Catering-Service GmbH sowie MTC-Marine Trade Consulting GmbH.

71 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

71 Gedanken zu „Restis erhebt Vorwürfe gegen Delphin Kreuzfahrten-Gruppe“

  1. Hallo Franz,

    vielen Dank für die anschauliche Übersicht. Nicht nachvollziehen kann ich den Punkt „MS Delphin fährt nach Genua“. Wie bei uns im Forum anhand der AIS-Daten dokumentiert ist, ist die „Delphin“ erst am späten Nachmittag des 04.10.2010 von Villefrance unmittelbar Richtung Venedig aufgebrochen, wo sie am Vormittag des 07.10.2010 angekommen ist. Eine Fahrt nach Genua hat – wenn man den AIS-Daten glauben kann – nicht stattgefunden. Auch eine Pressemitteilung von Hansa Kreuzfahrten vom 04.10.2010 bestätigt dies. Dort heißt es: „MS Delphin verlässt heute am frühen Abend die Reede von Villefranche-sur-Mer und nimmt Kurs auf Venedig, wo am 07. Oktober die 10-täg. Kreuzfahrt „Griechische Mythen“ planmäßig beginnt.“

    Viele Grüße,

    Raoul

  2. Raoul,

    du hast natürlich völlig Recht, da habe ich etwas durcheinander gebracht; ist hiermit korrigiert.

    Sehr zweideutig, wenn auch sicherlich ungewollt, ist ja der Titel der Kreuzfahrt ab Venedig: „Griechische Mythen“. Ein Schelm, wer dabei an etwas anderes denkt als an antike Sagen ;-)

    Herzliche Grüße
    Franz

  3. Ich kann nur allen geschädigten Hansa-Touristen den Rat geben, bei der Staatsanwaltschaft Bremen (Sitz von Hansa) eine Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten. Die Ermittlungsbeamten in Bremen sind sehr genau und clever und werden den Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit genau feststellen. Das ganze wird zwar dauern und es dürfte wohl keine Chance geben, von der alten Geschäftsführung im Wege der Durchgriffshaftung (Insolvenzverschleppung)oder von Hansa direkt Geld zu erhalten. Im gerichtlichen „Kampf“ gegen die Insolvenz-Versicherung dürften sich aber die Aussichten auf Schadensregulierung erheblich verbessern, wenn nämlich feststeht, dass die Überschuldung bereits vor langer Zeit eingetreten ist. Bitten Sie bei der Anzeigeerstattung die Staatsanwaltschaft (über Ihren Anwalt) , Sie auf dem Laufenden zu halten, damit Ihre Ansprüche gegen die Versicherung durchgesetzt werden können.

    Heiko

  4. Hallo Franz,
    der Vollständigkeit halber eine kleine Anmerkung zum Ablauf des 23./24.09 aus Sicht der Passagiere, die aufgrund des Fluglotsenstreiks von Nizza nach Rom umgebucht worden sind:

    Es war geplant, dass uns die Delphin am 24.09 von dort (Civitaveccia) abholt.

    Noch am Abend des 23.10 teilte man uns dann jedoch mit, dass die Delphin einen Maschinenschaden habe, aus diesem Grund nicht wie geplant nach Rom kommen könne und wir stattdessen am nächsten Tag (24.09) mit dem Bus nach Nizza bzw. Villefranche zum Schiff fahren.

    Viele Grüße,
    Ellen

  5. Hallo,

    die MS-Delphin lag definitiv vom 23.09.2010 bis zum 29.09.2010 um 09:00 Uhr in der Bucht vor Villefranche-sur-Mer. Dafür stehen mehrere Zeugen zur Verfügung, die namentlich benannt werden können. Diese Zeugen konnten Villefranche-sur-Mer erst am 29.09.2010 infolge der Ereignisse verlassen und den Rückflug antreten. Nach den eigenen Angaben einer Sprecherin von Hansa soll die MS-Delphin am Montagabend den 04.10.2010 die südfranzösische Küste bei Villefranche-sur-Mer mit Kurs auf Venedig verlassen haben, wo sie am 07.10.2010 erwartet wurde, um die nächste Kreuzfahrt durchzuführen (Hamburger Abendblatt, Online-Ausgabe vom 05.10.2010, 09:19 Uhr). Ein Werftaufenthalt zur Reparatur des Motorschadens – wie vom Kreuzfahrtdirektor Florian Herzfeld am 25.09.2010 abends vorgetragen – hat wohl in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht stattgefunden. Wer kann dafür weitere Zeugen benennen?

    Stephan

  6. Hallo Stephan,

    ich habe die „Delphin“ per (Echtzeit-)AIS-Signal inkl. Statusmeldungen Ihres Verlassens von Villefranche und ihres Festmachens in Venedig verfolgt und kann den Ablauf auf dieser Basis bestätigen (auch wenn ich natürlich kein „Augenzeuge“ bin).

    In dem „fehlenden“ Werftaufenthalt sehe ich allerdings keinen hinreichenden Beweis dafür, daß der Maschinenschaden vorgetäuscht gewesen sein könnte. So wie die vorgeblichen Schäden von Hansa beschrieben wurden, sollte es auch ohne Werftaufenthalt möglich gewesen sein, sie zu beheben.

    Gruß,

    Raoul

  7. Hallo Raoul,

    wie wurden die vorgeblichen Schäden von Hansa im Detail beschrieben? Uns wurde mitgeteilt, ein aus Deutschland eingeflogener Techniker habe die Ölpumpe ausgetauscht und dabei festgestellt, dass durch „schlechtes“ Motorenöl der Motor Schaden genommen habe und deshalb eine Reparatur auf einer Werft erforderlich sei. Vielleicht sollte man auch den Kreuzfahrtdirektor als Zeugen benennen, um ggf. weitere Widersprüche aufzuklären. Soll er doch mal Stellung dazu nehmen!

    Stephan

  8. Hallo Stephan,

    seitens Hansa Kreuzfahrten war lediglich von einem Defekt einer Ölpumpe die Rede. Eine Werft ist ja zunächst einmal nicht mehr als eine Werftpier, an der das Schiff liegt. Warum für die Reparatur eines solchen Schadens hingegen ein Aufenthalt im Trockendock nötig sein sollte, erschließt sich mir nicht. Und die allermeisten Arbeiten, die keines Trockendocks bedürfen, hätte man auf Reede vor Villefranche auch durchführen können, ggf. unter Nutzung „eingeflogener“ Ersatzteile.

    Gruß,

    Raoul

  9. Hallo Raoul,
    an Bord hat man uns folgendes erzählt:

    24.09 – 21:00 Durchsage nach unserer Einschiffung: die Ölpumpe ist kaputt, man erwartet eine Ersatzpumpe im Laufe der Nacht, wird diese austauschen und dann direkten Kurs auf Messina nehmen.

    25.09 – 09:30 Informationsveranstaltung: gegen Mittag werde ein Techniker aus Deutschland erwartet, der hoffentlich die neue Ölpumpe mitbringt.

    25.09 – 19:00 Informationsveranstaltung: die neue Ölpumpe sei geliefert und eingebaut worden. Am Nachmittag habe man versucht die Maschine zu starten, dabei habe sich dann aber als Ursache für den Pumpenausfall verschmutztes Öl herausgestellt, welches jetzt in der gesamten Maschine verteilt ist, so dass das Schiff zur Reparatur des Motors in die Werft muß. Die gesamte Reise wird abgesagt.

    Gruß,
    Ellen

  10. Hallo Ellen,

    es bleibt für mich nicht nachvollziehbar, warum zur Reinigung einer Maschine ein Aufenthalt im Trockendock nötig sein sollte. Dieser würde ja bei so etwas nur dann Sinn machen, wenn beispielsweise die Maschine so schwer beschädigt wäre, daß sie ausgetauscht (wie z.B. kürzlich im Fall der „Europa“) und dafür der Rumpf geöffnet werden müßte. Für die meisten Maschinenschäden ist keine Trockendockung erforderlich.

    Gruß,

    Raoul

  11. Hallo Raoul,
    es hat ja niemand behauptet, das das Schiff ins Trockendock mußte, es war lediglich von einem Werftaufenthalt die Rede. Die Reparatur kann in der Tat in Villefranche vorgenommen worden sein.

    Die gesamten Umstände lassen im Nachhinein jedoch gewisse Zweifel aufkommen… Müßte dies im übrigen nicht alles im Logbuch bzw. im Maschinentagebuch der Delphin vermerkt sein?

    Gruß,
    Ellen

  12. Ellen, Stephan, Raoul,

    vielen Dank für die zusätzlichen Details – ich habe die Timeline entsprechend ergänzt bzw. geändert.

    Ich habe noch ein weiteres interessantes Detail bekommen:

    So soll im Mai die Crew der Delphin Voyager nicht wie geplant in St. Petersburg ausgetauscht worden sein, weil kein Geld für die Flugtickets vorhanden gewesen sein soll. Die Aussage ist mit Vorsicht zu genießen, weil er keine Erste-Hand-Quelle ist. Ich versuche das gerade noch zu verifizieren.

    Weitere Hinweise auf eine frühzeitige Zahlungsunfähigkeit prüfe ich gerade noch.

    Herzliche Grüße
    Franz

  13. Hallo Franz,
    auch von meiner Seite aus vielen herzlichen Dank für all die Arbeit, die Du Dir machst!

    Viele Grüße,
    Ellen

  14. Hallo alle zusammen,
    ist schon irgend etwas bekannt, was aus der Antarktisfahrt vom 21.1-8.2.2011 wird?
    Auf der „delphinvoyager.de“ Seite steht, dass die Weltreise 2010/2011 der Delphin, die auch in acht Teilstrecken buchbar war, abgesagt ist. Soweit mir bekannt ist, ist diese Antarktisfahrt eine der acht Teilstrecken. Stimmt das?

    Die Reisekosten sind doch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Zurich Versicherung AG (Travelsafe) abgesichert. Sollte dann trotzdem bei der Staatsanwaltschaft Bremen eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet werden?

    Viele Grüße,
    Dagmar

  15. Hallo Dagmar,

    die Absage der Weltreise betrifft die „Delphin Voyager“, NICHT die „Delphin“. Das sind zwei verschiedene Schiffe. Hinsichtlich der „Delphin“ soll eigentlich heute eine Entscheidung verkündet werden. Bislang wurde diese noch nicht kommuniziert.

    Gruß,

    Raoul

  16. Hallo Dagmar,

    Strafanzeige und Insolvenzversicherung/Sicherungsschein sind zwei ganz verschiedene Dinge, die juristisch eigentlich in keinem Zusammenhang stehen. Eine Strafanzeige zielt darauf, jemanden für eine Straftat zu bestrafen – da hast Du persönlich außer vielleicht der Genugtuung nichts davon. Einziger Nebeneffekt eines Strafverfahrens könnte sein, dass im zuge der Verfahrens Beweise gesichert werden, die Dir vielleicht gegenüber der Versicherung weiterhelfen. Aber so ein Verfahren kann sich auch ziemlcih hinziehen …

    Bei der Versicherung dagegen kriegst Du (ggfs.) persönlich Dein Geld zurück.

    Solange die Kreuzfahrt nicht offiziell (d.h. gegenüber Dir persönlich von Deinem Reiseveranstalter) abgesagt ist, wir ddie Versicherung aber vermutlich auch nichts bezahlen.

    Aber wie ich schon ein paarmal geschrieben habe: Ich bin kein Jurist und wenn’s ums Geld geht, würde ich mich nie auf Tipps aus dem Internet verlassen, sondern sicherheitshalber immer einen Anwalt fragen (hoffentlich mit Rechtschutzversicherung).

    Herzlcieh Grüße
    Franz

  17. Danke für die zeitliche Zusammenfassung, bei diesem durcheinander kann man schon mal den Überblick verlieren. Hinzukommt das die Meldungen sehr unterschiedlich sind wie z.B. die Meldungen auf meiner Seite durch die Crew die zum Teil gar nicht mit den Meldungen aus Hamburg zusammen passen. Fakt ist aber das es nie einen Maschinenschaden gab. Dazu gibt es ja divierse Stellungnahmen. Zu kurz kommt bei allen hin und her die Crew an Bord leider. Herr Hey hat sich ja nun persönlich noch nicht geäussert. Mal sehen was die für heute angekündigte Entscheidung ergibt.
    Claus Blohm

  18. Hallo Raoul, Hallo Claus,

    vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Ich war schon irritiert “Delphin Voyager” und “Delphin” zu lesen. Nahm aber an es handelt sich um ein und dasselbe Schiff, und es Einfachheit halber nur „Delphin“ geschrieben wurde.

    Wie Claus schon schrieb, habe ich eben auch von „Hansa Kreuzfahrten“ bestätigt bekommen, dass die MS Delphin Fahrten im wahrsten Sinne des Wortes „ins Wasser“ fallen. Jeder Geschädigte wird über die weiter Vorgehensweise, und wie er sich zu verhalten hat angeschrieben.

    Viele Grüße,
    Dagmar

  19. Hallo Franz,

    vielen Dank auch Dir für Deine schnelle, ausführliche Antwort.
    Klar sind „Strafanzeige und Insolvenzversicherung/ Sicherungsschein“ zwei verschiedene Angelegenheiten. Aber danke für Deinen Anregung, dass durch ein Strafverfahren vielleicht Beweise gesichert werden, die eventuelle „Zahlungsverzögerungen“ seitens der Versicherung „beschleunigen“ könnten.

    Viele Grüße,
    Dagmar

  20. Hallo zusammen,
    es ist natürlich klar, dass eine Strafanzeige dem Geschädigen nichts bringt. Da es sich bei dem Veranstalter aber um eine GmbH handelt, gelten hier die sehr strengen Gesetze bezüglich einer Überschuldung. Wenn diese eingetreten ist, dann hat der GF drei Wochen Zeit für die Anmeldung zur Insolvenz, sonst hat er sich schon strafbar gemacht. Wenn ich dann die im Zusammenhang mit der Festsetzung der „Delphin“ in Frankreich genannten Summen höre, kann ich nur vermuten, dass zu diesem Zeitpunkt schon die Überschuldung, sprich der Grund für die Insolvenz gegeben war. Wenn jetzt durch Geschädigt Anzeige erstattet wird, so wird spätestens dann (kann auch sein, dass der Insolvenzverwalter schon Mitteilung an die Staatsanwaltschaft gemacht hat) die Behörde aktiv und sichert Beweismaterial, dass bei der Durchsetzung von Forderungen gegen die Versicherung nützlich ist. Die Versicherung kann dann nämlich nicht mehr sagen, dass ein Maschinenschaden Grund für den Abbruch war, sondern die bereits eingetretene Überschuldung, sprich Pleite. Nochmal ganz klar: mir geht es nicht darum, der Geschäftsführung von Hansa & Co. eine Strafe zu verpassen (passiert von ganz alleine), sondern nur den Geschädigten bei der Duchsetzung ihrer Forderung gegen die Versicherung zu helfen.

    Verstanden?
    Heiko

  21. Heiko, das habe ich absolut verstanden. Meine Antwort bezog sich auch mehr auf Dagmars Frage, ob sie mit der Versicherung reden oder lieber Anzeige erstatten sollte; das klang für mich wie eine „entweder-oder“-Frage. Ich wollte einfach nur klar machen, dass die Anzeige allein noch kein Geld bringt, wenn man nicht zusätzlich auch bei der Versicherung vorstellig wird.

  22. Hallo Franz, Hallo Heiko,

    sorry, ich glaube meine Frage etwas ungeschickt gestellt, und dadurch zu Missverständnissen geführt zu haben. Ich wollte nur wissen, ob es trotz der Versicherung noch Sinn macht eine Strafanzeige zu stellen. Eure Antworten haben mir aber jetzt genügend Auskunft gegeben. Vielen Dank. Ich hoffe alles wieder „gerade“ gerückt zu haben.

    Viele Grüße,
    Dagmar

  23. Sehr seltsam diese verschiedenen Informationen. Wie wäre es einfach mal mit der Wahrheit und keine Vortäuschung verkehrter Informationen?

  24. Sven, wenn Du „die Wahrheit“ kennst – und beweisen kannst, bitte immer her damit. Ich hoffe nicht, dass Du uns mit Deinem Kommentar unterstellen willst, dass wir „verkehrte Informationen vortäuschen“? Wir recherchieren journalistisch, um der Wahrheit so nahe zu kommen, wie möglich. Das Ergebnis dieser Recherchen siehst Du oben. Logischerweise haben wir aber keinen direkten Einblick in die Geschäftsbücher der Delphin Kreuzfahrten-Gruppe, die sicherlich viele der offenen Fragen beantworten könnten …

  25. An anderer Stelle wird behauptet, dass die MS Delphin schon am 16. Oktober in Venedig beschlagnahmt worden sei:

    Beide Quellen stehen ziemlich alleine da mit ihren Behauptungen, insofern scheint mir nicht ganz klar, was da nun genau stimmt.

  26. Hallo Franz,

    ich habe nicht behauptet, dass die letzten Passagiere am 29.09. das Schiff verlassen haben. Nach meinem Kenntnisstand wurden alle Passagiere aufgefordert, das Schiff bis zum 26.09.2010 bis 18.00 Uhr zu verlassen. Einige Passagiere konnten erst am 29.09. die Rückreise antreten. Ebenfalls habe ich nicht behauptet, dass das Schiff am 29.09. von Villefranche-sur-Mer Richtung Venedig fuhr, schon gar nicht repariert. Fest steht bislang nur, dass das Schiff am 29.09.2009 um 09.00 Uhr noch in der Bucht vor Villefranche-sur-Mer lag und nach Angaben von Hansa am 04.10. abends nach Venedig fuhr.

    Stephan

  27. Hallo an alle Hansa-Geschädigten,

    es kann nur allen Geschädigten empfohlen werden, Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung/ggf. Betrug gegen den Geschäftsführer Hey zu erstatten. Die ganze Sache stinkt zum Himmel! Ich persönlich halte den Motorschaden für eine Lügengeschichte. Die Staatsanwaltschaft in Bremen wird den weiteren Sachverhalt aufklären. Im Insolvenzverfahren kann auch das Gutachten des Insolvenzverwalters Aufschluss über die Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit geben. Der Versicherung muss von allen Seiten mehr Druck gemacht werden!

    Gruß Stephan

  28. Vielen Dank für die umfangreiche Dokumentation. Wir sind ebenfalls Betroffene und z.Zt. dabei, die Anschrift des Handelsgerichts in Nizza ausfindig zu machen, um dann zu versuchen, den Wortlaut der Beschlagnahmung des Schiffes MS Delphin am 15.09. zu erfahren. Auf diese Weise erhoffen wir Aufklärung über die ursächlichen Gründe zur Beschlagnahmung zu erfahren. Falls wir Informationen erhalten, werden wir sie Ihnen zukommen lassen. Wissen Sie von Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens – auch gerichtlich – mit anderen Geschädigten? mfg. R. u. H. Weiß

  29. @Reinhold und Helga Weiß: Bitte schicken Sie mir eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten, ich kann Sie gerne in Verbindung bringen mit anderen Betroffenen.

  30. Hallo ihr armen Hansa-Geschädigten,
    ich muß mich heute noch einmal zu Worte melden und einige Tipps geben. Als Unternehmensberater im Bereich Insolvenzen habe ich täglich mit Problemen rund um die Zahlungsfähigkeit von Firmen zu tun und weiss somit genau, worum es geht.

    Zunächst einmal grundsätzlich: Die Delfin-Gruppe besteht aus einer Vielzahl von Firmen, die jede andere Aufgaben und Besitztümer hat. So gehört z.B. die beschlagnahmte Delfin nicht Hansa-Reisen, mit der die Reiseverträge abgeschossen wurden. Da es keine „Sippen-Haftung“ gibt, kann also durch die Geschädigten auch nur der Vertragspartner Hansa interessant sein. Wem Herr Hey seine Delfin als Sicherheit gegeben hat, ist also uninteressant, wenngleich es zivilrechtlich nicht schaden kann, wenn man hierüber Infos aus Frankreich erhält, wer der Antragsteller der Beschlagnahmung war.

    Da Hansa-Reisen als Veranstalter über keinerlei Werte verfügt, ist jede Mühe gegen Hansa aktiv zu werden unsinnig. Der einzige, der Euch finanziell helfen kann, dass ist die Versicherung. Problem an der Sache, Versicherungen weigern sich sehr gerne zu zahlen. Jetzt seid ihr gefordert und müßt die Versicherung an ihrem Geschäftssitz (ich glaube Frankfurt) verklagen. Im Zivilverfahren ist der Kläger jedoch gefordert, Beweise zu erbringen, die die Versicherung in die Pflicht nehmen. Diese Beweise, hier geht es darum, wann der Insolvenzfall bei Hansa eingetreten ist, sind aber nur sehr schwer zu bekommen, und das ist natürlich auch der Versicherung bekannt. Hier kann ich nur meinen Rat wiederholen: Erstattet in Bremen bei der Staatsanwaltschaft Anzeige. Jeder Geschädigte für sich. Ihr erhaltet dann eine Bestätigung mit Aktenzeichen, unter der euer Anwalt (nicht ihr selber) von der Staatsanwaltschaft Auskunft bekommt, wann der Insolvenzfall eingetreten ist. Sofern dieser Termin vor der Beschlagnahme der Delfin liegt, muss die Versicherung mit ziemlicher Sicherheit zahlen. Leider wird es geraume Zeit dauern, bis die Ermittlungen der Sta abgeschlossen sind, zumal es sein kann, dass Bremen den Fall an Hamburg abgibt, wo der Hauptteil der Delfin-Gruppe sitzt.

    Noch ein Tipp an alle Geschädigten: Wenn Franz schon seine Hilfe anbietet, dann tut euch zusammen und beauftragt ein renomiertes Anwaltsbüro mit eurer Vertretung. Möglichst am Sitz der Versicherung. Ich habe in einem ähnlichen Fall schon gute Erfolge vor Gericht erreicht, wenn nämlich an einem Verhandlungstag gleich zehn oder mehr Fälle gegen einen Beklagten (Versicherung) verhandelt werden.

    Zum Schluss: Der einzige der noch Geld hat, ist die Versicherung. Macht der über möglichst einen Anwalt kräftig Druck. Evtl. gibt es dann sogar eine außergerichtliche Zahlungsbereitschaft.

    Ich hoffe, es war verständlich.
    Heiko

  31. Hallo Franz,
    ich bin erst heute auf diese Seite gestoßen. Vielen Dank für Deine Recherchen. Da ich selber ein Betroffener bin, wäre ich an einer geminschaftlichen Aktion, z.B. Klage gegen Hansa und/oder die Versicherung interessiert. Gibt es eine entsprechende Interessengemeinschaft, der ich mich anschließen könnte?
    Der Ablauf der Ereignisse auf dem Schiff ist in dem Beitrag von Ellen vom 9.11. 10:32 Uhr korrekt dargestellt.
    Beste Grüße
    Reinhard

  32. diese Dikussion hier führt zu gar nichts, ich weiss nicht wer hier den Geschädigten eine Klage empfiehlt, aber dieser Weg ist wenig erfolgversprechend und kostet sehr viel Geld. Wenn Herr Hey die Insovenz tatsächlich verschleppt haben sollte wird der Insolvenzverwalter die entsprechenden Schritte einleiten. Das einzige was man empfehlen kann ist die Forderung anzumelden a-bei der Versicherung und b-beim Insolvenzverwalter ausserem sollte man versucuhen seine Forderung zu titulieren. All das sind noch Wege die auch finanziell tragbar sind. Alles andere ist Blödsinn. Denn wenn das Verfahren abgeschlossen ist und kein Geld mehr da ist in der GmbH haben Sie alle Ihr Anwälte umsonst bezahlt und für sich selbst unnötige Kosten verursacht. Im grossen und ganzen muss ich Heiko zustimmen Erst überlegen an wenn man sich wendet und ob es Sinn macht. Dazu kommt das es Gläubiger gibt die vorrangig bedient werden müssen z.B. die Crew oder anderweitige Personalkosten.(Sozialbeiträge etc etc.)
    Der beste Weg jedoch ist es das Geld vorerst abzuschreiben…klingt blöd ist aber so!!!!!!

  33. Ich denke, man muß hier unterscheiden zwischen einer (Zivil-)Klage und der wiederholt von anderen empfohlenen Maßnahme, Strafanzeige zu erstatten. Letzteres kostet nämlich überhaupt nichts.

    Allerdings frage ich mich, warum man dies – wenn man es denn vor hat – bei der Staatsanwaltschaft in Bremen machen soll und nicht bei der nächsten Polizeidienststelle. Mal ganz davon abgesehen, daß der Firmensitz von Delphin Cruises GmbH als Besitzer der Marke Hansa Kreuzfahrten Hamburg und nicht Bremen ist. In Bremen hat lediglich Hansa Kreuzfahrten sein Büro, das aber weder Firmensitz ist noch ist Hansa ein eigenständiges Unternehmen.

    Alle Delphin-Kunden, deren Reise nach erfolgter Insolvenz abgesagt wurde, können ihre Ansprüche auf Erstattung bereits an Delphin Kreuzfahrten oder Delphin Cruises geleisteter Zahlungen bei der Zurich Versicherung geltend machen und werden diese auch ersetzt bekommen, wenn die Gesamtsumme der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2010 den Betrag von EUR 110 Millionen nicht übersteigt. Pech hat, wer z.B. Flüge zur Kreuzfahrt individuell gebucht hat, denn deren Erstattung wird sich die Versicherung nicht annehmen.

    Damit bleiben letztlich ohnehin „nur noch“ (bitte nicht abwertend zu verstehen) diejenigen übrig, deren Reise ausfiel bzw. abgesagt wurde, bevor die Insolvenz angemeldet wurde, also letztlich die Passagiere der Reise der „Delphin“, die wegen des „Maschinenschadens“ in Villefranche abgebrochen wurde. Es ist zwar schlimm genug, daß ihre Ansprüche auf die Ersattung von Zahlungen an den Veranstalter ungeklärt sind, aber bei der großen Mehrheit der von diesen Insolvenzen Betroffenen ist dies nicht der Fall.

    Insofern sollte man in der Tat nun keine unüberlegten Schritte einleiten, die am Ende womöglich noch mehr Geld kosten.

    Gruß,

    Raoul

  34. Es kommt nicht darauf an, ob die Reise wegen des angeblichen Maschinenschadens oder wegen der Insolvenz ausfiel. § 651 k BGB geht auf eine EG-Richtlinie zurück und ist richtlinienkonform auszulegen. Danach hat die Versicherung im Falle der Insolvenz in jedem Fall zu leisten.

    Ich habe in einem vergleichbaren Fall (da wurde wg angeblich zu geringer Buchung abgesagt und dann die Insolvenz angemeldet) Ansprüche Geschädigter gegen die Versicherung durchsetzen können.

    Es scheint eine neue Masche zu sein, dass die Versicherungen in kollusivem Zusammenwirken mit den Reiseveranstaltern versuchen, sich den gesetzlichen Pflichten zu entziehen. Dem ist entgegen zu wirken.

    Rechtsanwalt
    Hartmann Vetter
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    Tel.: 030 28832274
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  35. > Es kommt nicht darauf an, ob die Reise wegen des angeblichen
    > Maschinenschadens oder wegen der Insolvenz ausfiel. § 651 k
    > BGB geht auf eine EG-Richtlinie zurück und ist
    > richtlinienkonform auszulegen. Danach hat die Versicherung
    > im Falle der Insolvenz in jedem Fall zu leisten.

    Also auch dann, wenn die Insolvenz erst mehrere Wochen nach der Absage der Reise erfolgt? Dies wurde ja mehrfach von anderen Juristen etwa auch in Fernsehbeiträgen zum Thema ebenso bestritten (und als „Gesetzeslücke“ postuliert) wie von der Versicherung selbst.

    Gruß,

    Raoul Fiebig

  36. Hallo!

    Die Vorschläge von Heiko gehen in die richtige Richtung! Es sollte eine Pool-Bildung versucht werden. Alle interessierten Geschädigten sollten über die Homepage „cruisetricks“ zunächst Adresse und Tel.-Nr. austauschen! Alles Weitere kann dann telef. oder per E-Mail geklärt werden. Keinesfalls sollte im gegenwärtigen Zeitpunkt das Geld „abgeschrieben“ werden.

    Es ist unerheblich, bei welcher Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstattet wird. Die unzuständige StA wird die Sache an die zuständige StA abgeben! Im Übrigen kann auch bei jeder Polizeidienststelle oder bei jedem Amtsgericht Anzeige erstattet werden! Darüber hinaus macht es wenig Sinn, sich über derartige formale Fragen an dieser Stelle zu streiten. Ein solcher Streit ist wenig konstruktiv.

    Z.Zt. ist die Sache weiter dringend aufklärungsbedürftig!

    Der BGH hat § 651k BGB im Übrigen schon richtlinienkonform ausgelegt. Bloße Reisemängel (Motorschaden, etc.) fallen nicht unter die Regelung (BGH, IV ZR 275/03, Urt. v. 16.02.2005).

    Es kommt letztlich für die Betroffenen darauf an, nachzuweisen, dass die Reise infolge Zahlungsunfähigkeit (ggf. drohender Zahlungsunfähigkeit – eine solche Auslegung des Gesetzes wäre u.U. noch richtlinienkonfom) des Reiseveranstalters ausgefallen ist.

    Die Fa. Travelsafe (Abwicklungsgesellschaft der Zurich Vers.) ist inzwischen selbst von dem angeblichen Motorschaden abgerückt. In einem Ablehnungsschreiben wird nunmehr behauptet, die Reise sei aufgrund der Arrestierung des Schiffes durch einen Gläubiger (von wem?) der Fa. Delphin Cruises GmbH abgebrochen worden. Ein Arrestanspruch habe jedoch nicht bestanden. Der Insolvenzverwalter prüfe inzwischen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Gläubiger wegen der rechtswidrigen Maßnahme geltend gemacht werden können. Es handele sich insoweit um eine nicht abwendbare Leistungsstörung, die wie ein Reisemangel zu behandeln sei. Abschließend wird auf den Insolvenzverwalter und die „Quote“ verwiesen.

    Dort ist nicht viel zu holen!

    Die Versicherung ist allein zahlungsfähig! Gegen die Versicherung muß weiter – gemeinschaftlich – vorgegangen werden!

    Gruß
    Stephan

    Ob dies zutrifft oder ob es sich nur um eine Hinhaltetaktik handelt, muss

  37. Stephan, mir liegt ebenfalls die Kopie eines Ablehnungsschreibens der Zurich-Versicherung vor, die sich mit Deinen Ausführungen deckt.

    Hat eigentlich jemand die Arrest-Verfügung (oder wie auch immer das Papier in Frankreich korrekt heißt) des französischen Gerichts im Wortlaut vorliegen? Ich glaube, das könnte sehr aufschlußreich sein, denn dort müßte ja auch eine Begründung angegeben sein, warum die Delphin festgesetzt wurde.

    Bzgl. Adressenaustausch via cruisetricks.de: Wer seine Daten nicht direkt im Blog veröffentlichen will, kann mir gerne eine E-Mail schicken; bitte aber ausdrücklich erwähnen, dass Ihr einer Weitergabe der Daten an andere Betroffene und Anwälte zustimmt. Ich helfe da gerne aus, will mich aber nicht in Sachen Datenschutz in die Nesseln setzen und Daten von Leuten weitergeben, die das vielleicht gar nicht wollen!

  38. Hallo!

    Dem Vorschlag von Claus, das Geld „abzuschreiben“, kann nicht ernsthaft gefolgt werden, zumal er sich selbst widerspricht. Einerseits rät er, die Forderung zu „titulieren“ (was nichts anderes bedeutet, als ein Urteil gegen einen Beklagten zu erwirken), andererseits rät er von weiteren Maßnahmen ab bzw. rät, sich an den Insolvenzverwalter zu halten. Was soll damit bezweckt werden? Das Insolvenzverfahren kann jahrelang dauern mit dem Ergebnis einer mageren Quote.

    Richtig ist: Eine Klage im gegenwärtigen Zeitpunkt ist wegen der weiteren Aufklärungsbedürftigkeit der Sache noch nicht angezeigt, sollte jedoch ernsthaft erwogen und nach Aufklärung
    zeitnah vorbereitet werden. Anwaltskosten werden im Übrigen auch von der ggf. vorhandenen Rechtsschutzversicherung getragen!

    Gruß
    Stephan

  39. Hallo Franz!

    Der Arrest-Beschluss liegt mir nicht vor! Zwar kann versucht werden, auf privatem Wege oder über einen Anwalt die Akten des Handelsgerichts zu erlangen; zur Beschleunigung der Angelegen-heit empfehle ich jedoch nach wie vor, Strafanzeige zu erstatten. Nur die StA ist in der Lage, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dazu aufgrund des Legalitätsprinzips auch verpflichtet.

    Gruß
    Stephan

  40. Nunmehr hat sich ein Anwaltskollege für die Zurich Versicherung gemeldet u. den Anspruch abgelehnt. Er begründet dies dami, dass der Beschluß des französischen Gerichts lediglich summarisch sei und der Veranstalter , die reederei oder irgend jemand Drittes gemeint sein könne. Ihm liegt der Beschluß wohl vor. Nun bin ich gezwungen, die Klageerhebung vorzubereiten. Die Kommentierung ist eher dünn u. die bislang veröffentlichten Gerichtsentscheidungen befassen sich eher mit anderen Fragen.

  41. ich kann nur wiederholen was ich bereits geschrieben habe. Dort gibt es nichts mehr zu holen, Die einzigen die jetzt noch Geld verdienen sind Anwälte…Natürlich muss man seine Forderung geltend machen aber wo nichts is kann auch nicht verteilt werden und scheinbar wollen die Versicherungen auch nicht zahlen, Was bleibt ist eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Versicherung über Gerichte und Anwälte und das alles soll man sich wegen 2 oder 3 Tausend Euro antun. Das der Anwalt auch bezahlt werden will darf man nicht vergessen und die Rechtschutzversicherung zahlt auch nicht in jedem Fall…!!!

  42. Ob etwas zu holen ist oder nicht, wird der Richter am 23. Februar feststellen (siehe ); vorher ist es lediglich eine Vermutung deinerseits, „dass da nichts zu holen ist“. Schließlich gibt es einen nicht ganz wertlosen Vermögensgegenstand, nämlich die MS Delphin, die möglicherweise in die Insolvenzmasse fällt. Und dann wäre da schon was zu holen. In jedem Fall kriegt nichts, wer seine Ansprüche nicht rechtzeitig anmeldet. Und das kann man übrigens auch ohne Anwalt machen …

  43. die MS Delphin ist beschlagnahmt und wird gerade verkauft um lohnkosten zu decken und kann gar nicht bei Hansa in die Insolvenzmasse fallen das geht rechtlich schon gar nicht weil es zu einer anderen Firma gehört….

  44. Laut Germanischem Lloyd gehört die MS Delphin der Delphin Kreuzfahrten GmbH, über die ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und der Insolvenzverwalter der selbe ist wie für alle anderen Firmen der Delphin Group mit Herbert Hey als GF. Insofern halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass das Schiff dezeit schon verkauft wird. Hast Du Belege dafür, dass die MS Delphin „gerade verkauft“ wird?

  45. @franky: Der Insolvenzverwalter tut sicher gut daran, sich nach Käufern umzusehen, damit er die Gläubiger möglichst umfassend befriedigen kann. Aber dass das Schiff zum Verkauf angeboten wird, heißt ja nicht, dass es beschlagnahmt ist und auch nicht, dass der Erlös daraus für die Löhne der Besatzung verwendet wird … Allein die Tatsache, dass das Schiff zum Verkauf angeboten wird, ist für mich kein Beleg dafür, dass bei Hansa Kreuzfahrten „nichts zu holen ist“, wie Claus schreibt.

  46. Dass das Schiff beschlagnahmt ist ist eine Tatsache, die Einträge über den Eigner sind alt, Lesen Sie hierzu gerne auf meiner Seite auch die Berichte von der Crew. Es gab auch eine eigene Betreiber Firma für das Schiff über allem stand Hey allerdings mit Unternehmen die haftungsbeschränkt sind. Das Schiff wurde in Venedig vom Gericht beschlagnahmt um die Personalkosten zu decken. Dieser Information ist nicht neu…

  47. @franky: Ein Eintrag bei irgendeinem Broker ist alles, aber kein auch nur annähernd ernstzunehmender Hinweis oder gar Nachweis, daß ein Verkauf des Schiffs im Gange ist oder gar unmittelbar bevorsteht. Es stehen ständig diverse Schiffe bei verschiedenen Brokern zum Verkauf, bei denen oftmals kein dringendes Verkaufsinteresse seitens des Eigners besteht, sondern bei denen dieser den Markt testen möchte (und ein hervorragendes Angebot womöglich nicht ausschlagen würde).

    @Franz: Die Frage ist: Wurde über die Delphin Kreuzfahrten GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet? Bei http://www.insolvenzbekanntmachungen.de finden sich entsprechende Veröffentlichungen ausschließlich die Delphin Shipping Ltd. und die HKG – Hansa Kreuzfahrten GmbH betreffend, jedoch zu keinem der anderen zur Firmengruppe gehörenden Unternehmen, die ebenfalls Insolvenz angemeldet hatten.

    Gruß,

    Raoul

  48. Alles, was ich zu dem Thema gelesen habe, ist sehr vage und schwammig, ohne präzise Zeit- und Ortsangaben oder ist von jemandem abgeschrieben, der wieder von jemandem anderen abgeschrieben hat … Ich will ja nicht behaupten, dass es *nicht* so ist, aber wirklich verlässliche Informationen habe ich dazu noch nicht gesehen. Selbst wenn’s so wäre – das Schiff ist viel mehr wert als die ausstehenden Löhne, insoweit dürfte selbst bei einem Verkauf/Versteigerung noch was übrig bleiben.

  49. @Raoul: Über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Delphin Kreuzfahrten GmbH habe ich in der Tat bislang auch nichts gesehen. Der aktuelle Stand dürfte da also sein,d ass insolvenzantrag gestellt, aber noch kein Verfahren eröffnet wurde – sprich: Vermögensgegenstände eingefroren sind.

    Ich bin kein Jurist, deshalb traue ich mir bei dem komplizierten Thema „Insolvenz“ keine konkrete Aussage zu. Insofern weiß ich auch nicht, inwieweit es in dem aktuellen laufenden Insolvenz-Verfahren einen Zugriff auf die MS Delphin gibt oder nicht. Ich glaube das beste ist, da erst einmal abzuwarten und zu sehen, was bei der Gläubigerversammlung im Februar herauskommt.

  50. Hallo Franz,
    es sieht scheinbar wohl so aus, als ob wir (Schwarzmeerkreuzfahrt) keine Forderungen gegenüber Hansa Kreuzfahrten haben. Die Anzahlung ging zwar noch auf ein Konto von Hansa in Bremen, der Rest dann aber an Delphin Cruises in Hamburg, wohin wohl auch unsere Anzahlung transferiert wurde. Meine letzte Info ist, dass das Insolvenzverfahren für Delphin Cruises / Delphin Kreuzfahrten (was auch immer, bei 7 Insolvenzverfahren kann man da schon mal den Überblick verlieren :-) im Januar eröffnet werden soll. Insgesamt alles sehr undurchsichtig…

    Gruß,
    Ellen

  51. es gibt über alle Hey Firmen entsprechende Anträge und Meldungen in den Registern, Fact ist Hey hat keine Kontrolle mehr. Sicher ist auch das sollten tatsächlich 8,5 mio für die Delphin erzielt werden, vorrangig Löhne und Gehälter und Sozialbeiträge bedient werden. Dann kommen noch die Kosten in Venedig wie Liegegebühren etc. Das Gericht wird auch diese Kosten abziehen. Gesichert ist auch das ein Makler beauftragt wurde von italienischen Behörden das schiff zu verkaufen. Wahrscheinlicher jedoch ist das es keine 6 Mio werden und dann bleibt nichts mehr übrig. Man kann sich die Sache auch schön reden…

  52. Claus, ich finde es faszinierend, wie detailliert Du Dich in dem überaus komplexen Insolvenzrecht inklusive internationaler Verwicklungen in diesem Fall auszukennen scheinst. Insofern halte ich mich mit Kommentaren dazu jetzt einfach mal zurück.

  53. Hallo Claus,

    bist Du eigentlich auch geschädigt? Falls nicht, frage ich mich, welche Interessen hier im Spiele sind!

    Ich kann nur nach wie vor betonen: Die Versicherung ist der richtige Beklagte. Warum soll man eigentlich auf 3000,00 EUR verzichten? Andere Geschädigte haben im Übrigen noch viel mehr bezahlt!

    In der Ausgabe 20/2010 von Schiffsreisen intern soll über die Hintergründe der Delphin-Insolvenz ein Bericht erschienen sein?
    Hat jemand den Bericht gelesen und kann ihn zur Verfügung stellen?

    Gruß

    Stephan

  54. nein ich bin nicht geschädigt, ich möchte lediglich davor warnen schlechtem Geld noch mehr hinterher zu werfen. Leider habe ich oft genug erlebt, das ausser den Anwälten keiner mehr Geld bekommen hat. Natürlich muss das jeder für sich entscheiden und wer versichert ist soll es sicher auch tun, aber wer selbst noch einen Anwalt zahlen muss sollte sich dies genau überlegen. Natürlich empfehlen die Anwälte in den Foren eine Klage, denn die bekommen in jedem Fall Ihr Geld das ist doch klar…Klar ist das die Firmengruppe um Herrn Hey völlig Pleite ist und ein evtl. Verkauf der Delphin nicht einmal die nötigsten Kosten deckt. Da sind Personalkosten über Monate aufgelaufen, Sozialversicherungsbeiträge, Verfahrenskosten auch dei vom Insolvenzverwalter, alle diese Dinge werden vorrangig bedient und erst wenn dann noch was übrig ist, bekommen Sie in einem Insolvenzplan anteilig ein paar Euro. Auf keinen Fall jedoch die volle Summe…das ist alles nachlesbares Recht. Im Übrigen wae Hansa schon auf Spenden angewiesen um die Crew nach Hause zu schicken… das sagt doch wohl alles.
    ALso ich wünsche Niemanden was Böses und jeder Soll sein gerne sein Geld bekommen aber alles bitte mit Vorsicht angehen.

  55. Claus, ob bei Hansa Kreuzfahrten was zu holen ist oder nicht, will ich mal dahingestellt lassen, weil ich’s schlicht nicht weiß und mich jeglicher Spekulationen enthalten will. Aber ein paar Anmerkungen kann ich mir nicht verkneifen:

    Deine Erkentnisse beziehen sich auf die alte Konkursordnung, die aber inzwischen von der Insolvenzordnung abgelöst wurde. Und die sieht beispielsweise keine Bevorzugung von Löhnen und Gehältern vor. Es gibt ein paar Forderungsarten, die bevorrechtigt bedient werden, aber das ist bei Weitem nicht so viel wie früher.

    Um Spenden für die Heimreise der Crew hat Hey gebeten, weil ein Geschäftsführer nach Stellen des Insolvenzantrags keine Zugriff mehr auf (eventuell vorhandenes) Firmenvermögen hat. Deshalb gingen die Spenden auch auf ein Treuhandkonto und nicht an Hansa Kreuzfahrten selbst – denn die hätte der Insolvenzverwalter dann sofort wieder einbehalten müssen. Insofern hat die Tatsache, dass er den Spendenaufruf gestartet hat, zunächst einmal gar nichts damit zu tun, ob in dem Insolvenzverfahren Masse vorhanden ist oder nicht. Wäre Geld vorhanden gewesen, hätte er die Leute allerdings wohl vor dem Insolvenzantrag auszahlen und nach Hause schicken können. Aber das ist ja nunmal das Wesen einer Insolvenz – sie signalisiert, das jemand seinen Forderungen akut nicht mehr nachkommen kann. Was aber eben andererseits auch nicht automatisch heißt, dass wirklich kein Vermögen mehr vorhanden ist, sondern nur, dass jemand *aktuell* nicht flüssig ist.

  56. OK wenn Sie meinen, lassen Sie uns 1 jahr mal darüber reden wer da noch was bekommen hat. ich wünsche Ihnen Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

  57. Wir sind glaube ich einfach nur unterschiedlich stark pessimistisch bei diesem Thema ;-) Ich wünsche ebenfalls ein wunderschönes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und spannendes Kreuzfahrt-Jahr 2011.

  58. Wenn ich dass alles lese kann ich immer noch nichts verstehen wie es wohl weiter geht…Nicht für die Touristen und nicht für diesen Schiff. Was ist mit ganzen Personal????? Mein Bruder hat seit Mai 2010 auf dem Schiff gearbeitet und nicht leicht… Er war bis zu letzten Tag dort und wurde nach Hause geschickt ohne Geld!!!!Ja er kommt aus der Ukraine so wie meiste Personal auf dem Schiff..Er hat 6 Jahr umsonnts geschafft und nun ist er zuhause ohne Geld und ohne Arbeit…Wie soll er sein Essen kaufen , sein Unterkunft bezahlen???Interessiert es jemanden?Wo ist Gerechtigkeit????Kann mir jemand sagen ??? Soll er sich fühle als billige Kraft?Ist er kein Normale Mensch, das man seine Arbeit nicht bezahlt??? Sagen Sie mir bitte wer kann Helfen??????

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