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Strengere Schwefel-Grenzwerte für Kreuzfahrt-Schiffe

Das Europäische Parlament hat grünes Licht gegeben für die Verschärfung der Abgasrichtlinien für Schiffe – und damit auch für Kreuzfahrtschiffe. Bis 2020 soll der Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen EU-weit von 3,5 auf 0,5 Prozent fallen. In speziellen Gebieten (SECA) wie Nord- und Ostsee muss bereits von 2015 der Schwefelgehalt von derzeit 1 Prozent auf dann 0,1 Prozent sinken.

Die jetzt beschlossene EU-Richtlinie enthält weitgehend identische Regelungen wie die internationalen MARPOL-Vorschriften der IMO und führt daher zu einer weltweit einheitlichen Regelung für die Schifffahrt. In einem Punkt ist die EU-Richtlinie sogar strenger: die 0,5-Prozent-Grenze für den Schwefelgehalt wird in der EU zwingend ab 2020 gelten, wohingegen die IMO eine Verschiebung des Termins um fünf Jahre auf 2025 zulässt für den Fall, dass sich bei einer Überprüfung 2018 ergeben sollte, dass der verlangte schwefelarme Treibstoff nicht ausreichend zur Verfügung steht.

Eine solche Aufschub-Regelung war ursprünglich auch in der EU-Richtlinie enthalten, wurde aber vom Europäischen Parlament jetzt deutlich verschärft: Statt einer generellen Verschiebung des Inkrafttreten der 0,5-Prozent-Grenze bei mangelnder Verfügbarkeit des benötigten Treibstoffs werden die Reedereien in der EU stattdessen in jedem Einzelfall nachweisen müssen, dass ein Schiff trotz ausreichender Bemühungen auf seiner Fahrtroute den verlangten Treibstoff nicht beziehen konnte.

Schwefelarmer Treibstoff oder Scrubber als Alternativen

Ein großer Fortschritt der neuen EU-Richtlinie ist aber auch die dadurch entstehende, langfristige Planungssicherheit: Reedereien, die jetzt auf Scrubber-Technik setzen, statt (deutlich teureren) schwefelarmen Treibstoff zu verfeuern, riskieren nun keine Fehlinvestition mehr. Denn die Richtlinie erlaubt Treibstoffe mit entsprechend niedrigem Schwefelgehalt ebenso wie die Alternativ-Methode, den Schwefeldioxid-Gehalt der Abgase durch Einsatz von Filtertechnik zu reduzieren – hier vor allem mit (geschlossenen) Scrubber-Systemen, die in Einzelfällen bereits jetzt im Einsatz sind.

Mit dieser Regelung, die sich ebenfalls mit den Vorgaben der IMO im MARPOL-Anhang VI deckt, können Reedereien sowohl die Strategie verfolgen, ihre Kreuzfahrtschiffe mit schwefelarmem Treibstoff wie schwefelreduziertem Schweröl oder Marine-Diesel zu betreiben (wie beispielsweise AIDAs Neubauten für 2015 und 2016), als auch auf Abgasreinigung mit Scrubber-Technik zu setzen auch (wie etwa Royal Caribbean’s neue Sunshine-Class-Schiffe).

Zur Vergleichbarkeit des Schwefelgehalts im Treibstoff und dem Ausstoß von Schwefeldioxid in den Schiffsabgasen enthält die Richtlinien eine Umrechnungstabelle, die den prozentualen Schwefelgehalt des Treibstoffs dem jeweils gleichwertigen Verhältnis der PPM-Werte von Schwefeldioxid zu prozentualem CO2-Ausstoß gegenüberstellt. Ein Schwefelgehalt von 0,5 Prozent entspricht demnach dann dem Wert von 21,7 ppm SO2 pro 1 Prozent CO2-Anteil in den Abgasen.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Durch den Beschluss des Europäischen Parlaments tritt die veränderte Richtlinie 1999/32/EC zwar noch nicht direkt in Kraft, es besteht aber kaum Zweifel daran, dass die EU-Kommission die Richtlinie voraussichtlich bis Oktober 2012 ebenfalls akzeptieren wird. Anders als direkt geltenden EU-Verordnungen muss eine EU-Richtlinie nach ihrer Veröffentlichung noch von den Mitgliedsländern in nationale Gesetze  umgesetzt werden.

Umweltverbände fordern weitere Maßnahmen

Umweltverbände begrüßen die Entscheidung des EU-Parlaments als wichtigen Schritt zur Reduzierung schädlicher Schiffsabgase. Sie fordern aber weitere Regelungen, die neben den Schwefeldioxid-Belastungen auch Verbesserungen beispielsweise bei Stickoxiden und Feinstaub bringen.

Bereits diskutiert wird in der EU eine deutliche Ausweitung der Zonen, in denen der Schwefelgehalt des Treibstoffs unter 0,1 Prozent liegen muss. Dieser strenge Grenzwert gilt von 2015 an in den derzeit in Europa ausgewiesenen SECA-Gebieten (Sulphur Emission Control Areas) Ostsee, großen Teilen der Nordsee sowie im Ärmelkanal. Denkbar ist hier eine Ausweitung als sämtliche EU-Gewässer, also für die Gebiete bis zu 12 Seemeilen vor der Küste. Die EU-Kommission bevorzugt hierfür allerdings eine Deklaration dieser Gewässer als SECA-Gebiete durch die IMO.

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Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

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