Von Mitte Januar 2018 an dürfen Unternehmen – und damit auch Reedereien – keine Gebühren mehr bei Bezahlung mit Kreditkarte oder Lastschrift verlangen. Verantwortlich dafür ist eine EU-Regelung und die entsprechende Umsetzung in nationales Recht, die in Deutschland am 13. Januar 2018 in Kraft tritt.
In der Kreuzfahrt hatten bislang vor allem AIDA und TUI Cruises Aufschläge für die Bezahlung per Kreditkarte und teils auch bei anderen Zahlungsarten verlangt.
Bei AIDA entfällt diese Gebühr ab 9. Januar 2018, für Zahlung des Reisepreises bereits ab 2. Januar. AIDA hatte seit Januar 2012 jeweils 1 Prozent „Transaktionsentgelt“ auf allen Zahlungsarten verlangt. Ausgenommen waren Zahlungen per Überweisung und Klarna, bei der Bordrechnung auch bei Giro-Karte und Barzahlung.
Bei TUI Cruises entfallen die Gebühren zum Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Januar 2018. TUI Cruises verlangt bislang ein Transaktionsentgelt, teils auch „Disagio“ genannt, von 0,7 Prozent bei Bezahlung des Reisepreises mit Kreditkarte. Ausgenommen waren die konzerneigenen Karten „TUI Card“ und „Gute Reise Card“. Kreditkartenzahlung an Bord waren auch bisher schon gebührenfrei. Bei TUI Cruises gab es diese Kreditkarten-Gebühr seit November 2011.