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Impfpass und Kreuzfahrtschiff

Booster-Impfung für Kreuzfahrten: Pflicht oder nicht?

Ist für Kreuzfahrten in Europa eine Booster-Impfung nun vorgeschrieben, oder kommt man auch mit der Grundimpfung an Bord? Eine eigens definierte Booster-Pflicht gibt es bei Kreuzfahrt-Reedereien eher selten. Was viele dabei aber übersehen: Der in der EU einheitliche QR-Code für den Nachweis der vollständigen Impfung gilt nur bis 270 Tage nach der Grundimpfung.

Update: Eine aktualisierte Tabelle mit den Impf-Regelungen und eventueller Booster-Pflicht der Reedereien finden Sie im Beitrag „Regeln der Kreuzfahrt-Reedereien zur Corona-Impfung“.

Update Juli 2022: Die Bundesregierung hat die Definition für „vollständig geimpft“ geändert. Ab 1. Oktober 2022 hat diesen Status nur noch, wer eine doppelte Impfung als Grundimmunisierung hat (auch bei Erst-Impfung mit Johnson & Johnson) und eine dritte Impfdosis als Auffrischung erhalten hat.

Eigentlich ist es ganz einfach: Nach Maßgabe der EU gilt als vollständig geimpft, dessen letzte Dosis der Grundimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegt. Nach dieser Frist ist ein Booster notwendig, damit der QR-Code in der Covpass-App weiterhin einen vollständigen Impfschutz anzeigt. Die Impfregeln gelten für alle Personen mit einem Alter ab zwölf Jahren. Immerhin gilt der QR-Code nach der Booster-Impfung nach aktuellen Stand dann erst einmal unbefristet.

Eine Ausnahme gilt nur in Italien, die aber ausschließlich für italienische Staatsbürger gilt: Für sie läuft der Impfschutz nach der Grundimpfung schon nach 180 Tagen aus. Nicht-Italiener gelten in Italien also auch im Zeitraum zwischen 180 und 270 Tagen nach der Grundimpfung noch als vollständig geimpft.

Zur Verwirrung trägt bei, dass die US-Seuchenschutzbehörde CDC alle Personen mit Grundimpfung als „fully vaccinated“ bezeichnet. Das deckt sich aber 270 Tage nach der Grundimpfung dann nicht mehr mit der europäischen Definition für „vollständig geimpft“. Die CDC benutzt zusätzlich die Bezeichnung „up to date“, was aktuell bedeutet, dass die Person geboostert ist – in der Zukunft aber eventuell auch weitere Impfungen voraussetzen könnte, denn die CDC ihre Empfehlungen ändert. Für Europäer ist die CDC-Definition insofern relevant, als US-Kreuzfahrtreedereien oft mit diesen Begriffen hantieren.

Die Booster-Regeln der Kreuzfahrt-Reedereien

Ein wenig komplizierter wird es nun für Kreuzfahrten in Europa: Für den Landgang beziehungsweise auch die Einschiffung ist in vielen Ländern ein vollständiger Impfschutz im Sinne der EU-Definition nötig. Alternativ reicht typischerweise die Grundimpfung plus Nachweis eines aktuell negativen Corona-Tests.

Einige Reedereien verlangen für die Teilnahme an den Kreuzfahrten in Europa der Einfachheit halber prinzipiell die Booster-Impfung 270 Tage nach der Grundimpfung. Dazu zählen beispielsweise TUI Cruises, AIDA, Holland America Line und Norwegian Cruise Line.

Andere Reedereien dagegen nehmen Passagiere auch ohne Booster mit und bieten an Bord – gegen Bezahlung – entsprechende Testmöglichkeiten an Bord an. Das kann je nach Reederei 55 bis 99 Dollar kosten und wird je nach Fahrtroute unter Umständen auch in mehreren Häfen für jeweils einen neuen Test fällig.

Verwirren lassen sollte man sich angesichts der bindenden EU-Regeln nicht von Schlagzeilen wie „TUI Cruises schafft die Booster-Pflicht ab“. Denn das ist eben nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich hatte TUI Cruises von 23. Februar bis Anfang April 2022 eine strenger gefasste Booster-Pflicht, nämlich schon drei Monate nach der Grundimpfung. Die ist nun weggefallen. Eine vollständige Impfung im Sinne der EU-Regeln, also Booster spätestens 270 Tage nach der Grundimpfung, verlangt TUI Cruises aber auch weiterhin.

Booster-Empfehlung bei allen Reedereien

Alle Reedereien empfehlen, sich frühzeitig boostern zu lassen – spätestens jedoch so, dass zum Ende der geplanten Kreuzfahrt die 270 Tage-Frist noch nicht abgelaufen ist. Denn Stichtag für die Impfpflicht ist nicht das Einschiffungsdatum, sondern das Ende der Reise.

Und für nicht nach 270 Tagen geboosterte Passagiere, die jetzt eine Kreuzfahrt buchen, bleibt bei Reedereien, die das überhaupt zulassen, das Risiko, dass einzelne Länder ihre Regeln ändern und im Sinne der EU nicht vollständig geimpfte Passagiere womöglich gar nicht an Land lassen.

3 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

3 Gedanken zu „Booster-Impfung für Kreuzfahrten: Pflicht oder nicht?“

  1. Das ganze Thema ist sehr verwirrend und wirft einige Fragen auf. Das _Zertifikat_ der Boosterung läuft auch nach 270 Tagen ab. Das wäre bei uns Anfang September. Was dann? 4. Impfung? Die ist m.W. nach wie vor vom RKI nur für wenige Personen empfohlen. Oder kann man sich in der Apotheke dann einfach eine neues Zertifikat ausstellen lassen?

  2. @Jörg Loecken: Zumindest was die Reedereien angeht, gilt die Booster-Impfung nach derzeitigem Stand unbefristet; die 270-Tage-Frist limitiert nur die Basis-Impfung (2x mRNA bzw. 1x Johnson). Die Limitierung bei der Laufzeit des EU-Zertifikats ist meinem Verständnis nach lediglich eine willkürlich festgesetzte, technische Grenze und ich gehe eigentlich davon aus, dass die Gültigkeit des Impfstatus‘ mit Booster irgendwann automatisch verlängert wird.

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