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"Grundrechte" für Kreuzfahrt-Passagiere (Bild: cruisetricks.de)

CLIA verabschiedet „Grundrechte für Kreuzfahrt-Passagiere“

Die Cruise Lines International Association (CLIA) hat eine Grundrechte-Charta für Kreuzfahrt-Passagiere verabschiedet, die so genannte „International Cruise Line Passenger Bill of Rights“. Für US-amerikanische Passagiere auf Schiffen der Mitgliedsreedereien der CLIA North America ist das Regelwerk ab sofort in Kraft, die CLIA will es über die IMO aber auch international für bindend erklären lassen.

Zunehmender Druck aus Politik und Öffentlichkeit insbesondere nach dem Feuer auf der Carnival Triumph im Februar 2013 hat die CLIA offenbar dazu bewegt, mit der „Bill of Rights“ möglichen gesetzlichen Regelungen in den USA zuvorzukommen. Zuletzt hatten auch namhafte und einflussreiche Politiker in den USA mehr Rechte für Kreuzfahrt-Passagiere ähnlich den Fluggast-Rechten in der Luftfahrt gefordert.

Zunächst gilt die „Bill of Rights“ laut CLIA für alle US-amerikanischen Passagiere auf allen Fahrtrouten und auf allen Schiffen der Mitgliedsreedereien der CLIA North America, sofern sie die Kreuzfahrt in den USA gebucht haben. Die CLIA reicht die Passagierrechts-Charta aber auch bei der International Maritime Organization (IMO) der UNO ein und beantragt dort, das Papier zu international bindendem Recht für alle Kreuzfahrtschiffe zu machen.

Die „Bill for Rights“ enthält zehn relativ vage gehaltene Positionen, die Regeln für den Umgang mit den Passagieren insbesondere im Fall von mechanischen Problemen auf einem Kreuzfahrtschiff aufstellen.

Der Begriff „Bill of Rights“ wurde ursprünglich nur für fundamentale Grundrechte-Deklarationen und Staatsverfassungen verwendet, in jüngster Zeit werden damit aber auch Grundregeln in allen möglichen Bereichen, etwa bei den Fluggast-Rechten oder für Verbraucherschutz-Gesetze und für Rechte zum Schutz von Steuerzahlern, Veteranen oder im Umweltschutz benutzt.

Viele dieser Regeln sind nach deutschem Reiserecht aber ohnehin selbstverständlich und in Deutschland auch jetzt schon einklagbar, für Amerikaner teils aber durchaus ein Fortschritt zur bisherigen Rechtslage. Die CLIA reklamiert allerdings für sich, dass die meisten der Regeln von ihren Mitgliedern auch bisher schon auf freiwilliger Basis eingehalten worden seien. Die „Bill of Rights“ übernehme daher im Wesentlichen schon gepflegte Praxis und demonstriere vor allem Transparenz und Offenheit der Kreuzfahrt-Industrie.

Die Passagier-Grundrechte der CLIA beinhalten unter anderem das Recht auf komplette beziehungsweise teilweise Rückerstattung des Reisepreises für den Fall, dass eine Kreuzfahrt wegen mechanische Defekte abgesagt oder verkürzt wird, das Recht auf vollwertige medizinische Versorgung an Bord von Hochseeschiffen, Informationsrechte im Falle von mechanischen Defekten an Bord, das Recht auf Notstromversorgung bei Ausfall einer Hauptmaschine, Rücktransport in die Heimatstadt oder den geplanten Ausschiffungshafen bei Abbruch einer Kreuzfahrt wegen mechanischer Defekte und Hotel-Unterbringung bei Ausschiffung in einem nicht geplanten Hafen.

„International Cruise Line Passenger Bill of Rights“ im Wortlaut:

The Members of the Cruise Lines International Association are dedicated to the comfort and care of all passengers on oceangoing cruises throughout the world. To fulfill this commitment, our Members have agreed to adopt the following set of passenger rights:

The right to disembark a docked ship if essential provisions such as food, water, restroom facilities and access to medical care cannot adequately be provided onboard, subject only to the Master’s concern for passenger safety and security and customs and immigration requirements of the port.

  • The right to a full refund for a trip that is canceled due to mechanical failures, or a partial refund for voyages that are terminated early due to those failures.
  • The right to have available on board ships operating beyond rivers or coastal waters full-time, professional emergency medical attention, as needed until shore side medical care becomes available.
  • The right to timely information updates as to any adjustments in the itinerary of the ship in the event of a mechanical failure or emergency, as well as timely updates of the status of efforts to address mechanical failures.
  • The right to a ship crew that is properly trained in emergency and evacuation procedures.
  • The right to an emergency power source in the case of a main generator failure.
  • The right to transportation to the ship’s scheduled port of disembarkation or the passenger’s home city in the event a cruise is terminated early due to mechanical failures.
  • The right to lodging if disembarkation and an overnight stay in an unscheduled port are required when a cruise is terminated early due to mechanical failures.
  • The right to have included on each cruise line’s website a toll-free phone line that can be used for questions or information concerning any aspect of shipboard operations.
  • The right to have this Cruise Line Passenger Bill of Rights published on each line’s website.

3 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

3 Gedanken zu „CLIA verabschiedet „Grundrechte für Kreuzfahrt-Passagiere““

  1. Auf jeden Fall ne gute Sache dass diese wirklich eigentlich selbstverständlichen Rechte nun zu Papier gebracht worden sind

  2. Ein Fortschritt, ja, aber wirklich winzig weil viel zu schwammig. Mich stört vor allem der immer wieder verwendete Ausdruck „mechanical failures“. Was ist bei elektronischen Fehlern, menschlichem Versagen, Havarie/Feuer etc. aufgrund ungeklärter Ursache?
    Das lässt jede Menge Raum für Ausflüchte im Schadensfall und ist in dieser Form wohl mehr eine Werbemaßnahme als tatsächlicher Verbraucherschutz.

  3. Liebes Cruisetricks-Team,

    schaut Euch doch bitte mal meine website
    (Link nicht mehr aktiv)
    an.

    Hier wurde durch meine Klage im Mai 2013 ein Urteil vom BGH gegen plantours & partners gemäß Pressemitteilung erlassen.

    Liebe Grüße,

    Jürgen Grieshaber

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