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Das sind die Regeln für Kreuzfahrten in Großbritannien im Sommer 2021

Großbritannien hat einen Öffnungsplan in der Corona-Krise, der explizit auch die Kreuzfahrt berücksichtigt. Jetzt hat die Regierung dort die konkreten Bedingungen und Beschränkungen veröffentlicht, mit denen Kreuzfahrt ab 17. Mai 2021 wieder beginnen kann. Die Reisen sind ausschließlich für Briten und Iren buchbar. Eine gesetzliche Impfpflicht für Kreuzfahrtpassagiere ist nicht vorgesehen.

Die neuen Regeln für die Kreuzfahrt in Großbritannien sind Teil des Stufenplans der britischen Regierung für die kommenden Monate, der eine weitgehende Öffnung des öffentlichen Lebens vorsieht. Die Öffnungsregeln beziehen sich ausschließlich auf nationale Reisen. Internationale Kreuzfahrten werden explizit als „illegal“ bezeichnet.

Erste Kreuzfahrten dürfen in England frühestens ab dem 17. Mai beginnen. Für Schottland, Wales und Nordirland gelten gegebenenfalls zusätzliche Reisebeschränkungen. Die zulässigen Kreuzfahrten sind begrenzt auf Häfen in Großbritannien und ausschließlich zugänglich für Bürger von Großbritannien, Jersey, Guernsey, Isle of Man und Irland.

Eine Impfpflicht für Kreuzfahrt-Passagiere ist in den Regeln nicht vorgesehen. Dennoch haben sich – bis auf MSC – nahezu alle am Neustart in UK beteiligen Reedereien bereits darauf festgelegt, von ihren Passagieren zumindest im Alter über 18 eine vollständige Impfung zu verlangen.

MSC macht voraussichtlich am 20. Mai als erste Reederei den Vorreiter mit der MSC Virtuosa ab Southampton. Insgesamt 22 Schiffe sind für Sommer-Kreuzfahrten in Großbritannien bereits angekündigt, die Starttermine liegen zwischen Juni und August.

Passagierzahl- und Kontaktbeschränkungen an Bord

Mit höchstens 1.000 Passagiere oder einer maximalen Auslastung von 50 Prozent dürfen die Schiffe vorerst fahren, je nachdem, welche der beiden Zahl niedriger ist. Für Innenräume auf den Kreuzfahrtschiffen hat die britische Regierung klare Kontaktbeschränkungen definiert: Unabhängig davon, ob Passagiere eine Reise gemeinsam oder unabhängig voneinander gebucht haben, dürfen sich maximal sechs Personen aus zwei Haushalten treffen, also beispielsweise in einer Bar nahe zusammensitzen.

In der nächsten Öffnungsstufe ab 21. Juni könnten die Kontaktzahl-Beschränkung und die Kapazitätsgrenze dann entfallen.

Insgesamt stellt die britische Regierung die Öffnung unter dem Vorbehalt, dass bis zu den Stichtagen der Öffnungsschritte folgende vier Bedingungen erfüllt sind:

  • erfolgreiche Fortführung des Impfprogramms,
  • Nachweis, dass die Impfungen zu einem Rückgang an Krankenhauseinweisungen  und Todesfällen bei geimpften Menschen führen,
  • Gegebenenfalls wieder steigende Infektionszahlen das Gesundheitssystem nicht übermäßig belasten,
  • neue Virus-Varianten das Infektionsrisiko nicht deutlich erhöhen.

6 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

6 Gedanken zu „Das sind die Regeln für Kreuzfahrten in Großbritannien im Sommer 2021“

  1. Hallo, wir sind im Moment sehr verunsichert. Wir haben im letzten Jahr unsere Reise nach Großbritannien mit TUI Cruises auf dieses Jahr umgebucht. Regulärer Start wäre der 17.07.2021. Leider bekommen wir keine Auskunft, ob und wann wieder mit Kreuzfahrten in diese Richtung zu rechnen ist, oder ob es besser wäre, die Reise ein weiteres Mal umzubuchen. Es wird mit Sicherheit noch starke Einschränkungen geben und dafür sollen wir aber den vollen Reisepreis zahlen. Wie verhält man sich am Besten?

  2. @Silke Heidebrecht: Wir haben juristische Infos und Überlegungen in einigen Beiträgen zusammengefasst, die sie hier finden: https://www.cruisetricks.de/juristische-fragen-rund-um-kreuzfahrten-und-covid-19/ . Konkrete Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir von Rechts wegen nicht erteilen.
    Ich persönlich – aber das ist keine juristische, sondern eine pragmatische Einschätzung – denke, dass Großbritannien-Reisen für nicht-Briten im Juli sehr wahrscheinlich nicht möglich sein werden. Großbritannien startet gerade jetzt erst überhaupt mit Kreuzfahrten, nur für Briten, bis auf MSC alle Reedereien mit Impfpflicht und teils Reisen ohne Hafenstopps, teils mit ausschließlich britischen Häfen. Da ist noch ein längerer Weg hin bis zu internationalen Kreuzfahrten …
    Natürlich kann sich das ändern und bis Mitte Juli ist ja auch noch einige Zeit hin. Insofern lohnt es sich vielleicht, erst einmal noch abzuwarten, weil sich das Problem dann vielleicht von ganz alleine löst (sprich: TUI Cruises die Reise absagt). In der Zwischenzeit können Sie ja mal den Kontakt zu TUI Cruises suchen bzw. sich mit Ihrem Reisebüro beraten.

  3. Wir warten immer noch auf eine Antwort von Aida, wegen Storno unserer Grönlandreise vom 10.07.2021 bis 31.07.Hatten die Reise 2019 gebucht, dann 2020 einmal umgebucht wegen Corona. Und im Mai storniert, Bedingung ohne Gebühren. Haben keine Antwort erhalten. Sind inzwischen beide 77 Jahre und 69 Jahre. Aida weist darauf hin, dass wir zur gefährdeten Gruppe gehören. Wollen die Reise unter Coronabedingungen auf keinen Fall antreten. Glaube sowieso , dass die Reise nicht stattfindet. Aber wie verhält man sich jetzt weiterhin. Restzahlung werden wir nicht überwiesen.

  4. @Günther u. Gabriele Gohmann: Ich darf keine Rechtsberatung im konkreten Fall erteilen, das dürfen nur Rechtsanwälte und Verbraucherzentralen. Aber ich habe hier : https://www.cruisetricks.de/juristische-fragen-rund-um-kreuzfahrten-und-covid-19/ die rechtlichen Tipps und Rahmenbedingungen zu allen rechtlichen Fragen rund um Corona und Kreuzfahrt zusammengestellt, da finden Sie auch Hinweise für Ihren Fall.
    Grundsätzlich spielt die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe gewöhnlich keine Rolle für ein Kündigungsrecht, insbesondere wenn eine Reise zu einem Zeitpunkt gebucht/umgebucht wurde, als das Risiko schon bekannt war. Im Einzelfall kann das natürlich anders aussehen, aber siehe oben – individuell kann und darf ich rechtlich nicht beraten.
    Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, den Reisevertrag von sich aus zu kündigen – unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen das ohne Stornogebühr möglich ist, finden Sie in den oben verlinkten Informationen und auch zum Thema Restzahlung finden Sie dort Hinweise.
    Ich würde empfehlen, einfach mal bei AIDA anzurufen und nach dem Bearbeitungsstand Ihrer Stornierung zu fragen. Ich vermute, dass die Bearbeitung solcher Dinge derzeit einfach etwas länger dauert als gewöhnlich.

  5. @Thomas Blum: Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an die Reederei zu wenden, die Ihnen dazu verbindliche Auskunft geben kann und die jeweils aktuellen Regeln zum Reisezeitpunkt kennt.

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