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EU-Kommission empfiehlt abgesicherte Reisegutscheine alternativ zu Reisepreis-Erstattung

Die EU-Kommission empfiehlt die Einführung von Reise-Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung des Reisepreises bei stornierten Pauschalreisen (inklusive Kreuzfahrten) und Flügen. Zugleich fordert die Kommission die Mitgliedsstaaten auf, eine Garantie für diese Gutscheine zu übernehmen, um die Kunden gegen Insolvenz der Reiseunternehmen abzusichern. Das Recht auf Erstattung bleibt aber erhalten.

Die EU-Kommission hatte sich bereits deutlich gegen eine zwangsweise Gutschein-Lösung ausgesprochen, sowohl bei Flugtickets als auch bei Pauschalreisen. Sie hält Gutscheine lediglich als freiwillige Alternative zur Erstattung für akzeptabel. Jetzt legt sie den Mitgliedsstaaten nahe, vom Kunden freiwillig akzeptierte Gutscheine gegen Insolvenz abzusichern. Auch eine nicht-staatliche Absicherung der Gutscheine hält die EU-Kommission für akzeptabel. Eine solche Insolvenzabsicherung würde den Kunden Sicherheit geben, die Akzeptanz von Gutscheinen deutlich erhöhen und so die Liquiditätslage von Reiseveranstaltern entspannen.

Einige EU-Länder wie Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Italien haben bereits seit einiger Zeit – offenbar entgegen geltendem EU-Recht – Gutschein-Lösungen eingeführt, ohne Absicherung gegen Insolvenz des ausstellenden Reiseunternehmens.

Erstattungspflicht bleibt, bis Gutschein-Lösung als Gesetz verabschiedet ist

Nach aktuell geltendem Recht müssen Reiseveranstalter und Airlines die Kosten für abgesagte Reisen innerhalb von 14 beziehungsweise bei Flügen innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Das gilt auch jetzt nach der neuen Empfehlung der EU-Kommission.

Eine Absicherung von Gutscheinen gegen Insolvenz würde es auch erst dann geben, wenn die EU-Empfehlung auch in nationales Recht umgesetzt wird. Auch dann wird der Kunde aber weiterhin statt eines angebotenen Gutscheins auch die direkte Erstattung verlangen können.

Kaum ein Reiseunternehmen tut dies derzeit jedoch – auch, weil die hohen Verpflichtungen viele Unternehmen in die Insolvenz treiben würden. Einige Unternehmen halten Zahlungen möglicherweise bislang auch deshalb zurück, weil sie bis zuletzt auf eine verpflichtende Gutschein-Lösung gehofft hatten. Nach den Vorschlägen der deutschen Bundesregierung wäre dies nämlich auch nachträglich anwendbar gewesen.

Update: Die Bundesregierung hat am 27. Mai beschlossen, Gutscheine auf freiwilliger Basis zu belassen, sie aber staatlich abzusichern. Bei Nichteinlösung bis spätestens 31. Dezember 2021 müssten sie demnach ausgezahlt werden. Auch die EU hat der Absicherung der Gutscheine durch die Bundesregierung inzwischen zugestimmt. Auch Ende August wurde das entsprechende Gesetz aber noch nicht verabschiedet und das könnte sich auch noch einige Monate hinziehen.

Gutschein-Laufzeit von mindestens einem Jahr

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen die Gutscheine eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben und gekoppelt sein mit einer Erstattungspflicht, wenn der Kunde den Gutschein innerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht einlösen kann oder will. Um das Vertrauen der Kunden in die Gutscheine zu stärken und den Gutscheinwert gegen eine mögliche Insolvenz des Reiseveranstalters oder der Airline abzusichern, fordert die EU-Kommission die Mitgliedsländer auf, den Gutscheinwert zu garantieren. Auch eine nicht-staatliche Absicherung der Gutscheine hält die sei akzeptabel.

Die jetzt von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte Gutschein-Lösung weicht vor allem in einem wesentlichen Punkten von dem ab, was die deutsche Bundesregierung bereits vor einigen Wochen gefordert hatte: Sie wollte Gutscheine als Alternative zu Erstattungen einführen, der die Kunden nicht hätten widersprechen können. Die EU-Kommission stellte jetzt aber klar, dass der Kunde generell das Wahlrecht zwischen Erstattung und Gutschein haben müsse.

Setzt die deutsche Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene Gutschein-Lösung mit staatliche Insolvenz-Absicherung jetzt um, wäre Gutschein für Pauschalreisende, Kreuzfahrer und Flugreisende  tendenziell sogar die risikoärmere Variante im Vergleich zu einer Umbuchung auf einen späteren Termin.

Denn auch bei einer Umbuchung wäre die neue Reise zwar über einen Sicherungsschein gegen Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Diese Versicherung springt aber nach deutschem Recht pro Insolvenzfall nur für maximal 110 Millionen Euro Schaden ein. Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook hat jedoch gezeigt, dass diese Summe bei großen Unternehmen nicht ausreicht, um die Kundenforderungen vollständig abzudecken.

Mit der neuen Gutschein-Regelung wäre der Betrag dagegen voraussichtlich vollständig mit Steuergeldern durch den Staat oder alternativ über eine nicht-staatliche Insolvenzversicherung der Gutscheine garantiert. Details müsste nun in einem Gesetz für Deutschland geregelt werden.

Harte Kritik und Forderungen vom Deutschem Reiseverband DRV

Der Deutsche Reiseverband DRV kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission indes heftig: „Das ist leider ein weltfremder Vorschlag. Die meisten kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter stehen mit dem Rücken zur Wand. Ihre Mitarbeiter sind größtenteils in Kurzarbeit und die Unternehmen haben kein Geld in der Kasse, um die geballten Rückerstattungsforderungen der Kunden zu begleichen.“ kommentiert DRV-Präsident Norbert Fiebig. Er fordert nun von der Bundesregierung „einen staatlichen Fonds (…), aus dem die Rückzahlungen für die Kunden entnommen werden können, die auf eine Barerstattung bestehen“.

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Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

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