So genannte „Emission Control Area“, kurz: ECA, sind beispielsweise Nord- und Ostsee sowie die nordamerikanischen Küste, Teilen der Karibik und in kleinen Gebieten an der Küste Chinas. Auch in internationalen Gewässern gilt ab 2020 übrigens ein Grenzwert von 0,5 Prozent Schwefel im Treibstoff – statt bislang 3,5 Prozent. Für Schutzgebiete und EU-Häfen gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent.
Grenzwerte gibt es auch für den CO2-Ausstoß und für Stickoxide (SOx) – beides nach relativ komplizierten Regeln und technisch bedingt nur für Schiffsneubauten.
Besonders streng sind die Vorschriften in der Antarktis und in Teilen der Arktis. Einen genauen Überblick gibt der Beitrag „Abgas-Vorschriften für Kreuzfahrtschiffe“.