Ein Urteil in den USA verhindert künftig so genannte “Cruises to Nowhere” mit Basishafen in den USA. Laut Gericht sind nämlich die Visa der Crew-Mitglieder dafür nicht ausreichend.
Betroffen sind davon Kreuzfahrten von amerikanischen Häfen ohne Hafenstopp im Ausland. Carnival Cruise Lines hat bereits reagiert und entsprechende Routenänderungen für betroffene Kreuzfahrten für 2016 angekündigt. Dazu gehört insbesondere eine dreitägige Kreuzfahrt der neuen Carnival Vista ab New York sowie eine Kurzreise der Carnival Breeze ab Galveston.
Allerdings sind faktisch auch nur eine Handvoll Reisen betroffen, da auch Kurz-Kreuzfahrten von US-Häfen nahezu immer zumindest einen Hafenstopp auf den Bermudas oder Bahamas beinhalten.
In dem Gerichtsverfahren hatte Bimini Superfast Operations einen Bescheid der U.S. Customs and Border Protection (CBP) angefochten, in dem der Reederei mitgeteilt wurde, dass sie bei den fraglichen Kreuzfahrten ohne ausländischen Hafenstopp gegen amerikanische Visa-Vorschriften verstoße.
Das für Schiffs-Crew übliche Visum der Kategorie D1 wird in den USA ausgestellt, um Crew-Mitgliedern im Wesentlichen das kurzzeitige Betreten amerikanischen Bodens zu ermöglichen, um zum Schiff zu gelangen – also für die Durchreise. Es ist aber nicht für einen längeren Aufenthalt in den USA vorgesehen, den die CBP als gegeben ansieht, wenn das Kreuzfahrtschiff auf einer Kreuzfahrt zwischendurch nicht in einem nicht-amerikanischen Hafen abgefertigt wird.
Das Gericht kam in dem Prozess zu dem Schluss, dass die CBP im Recht sei und dementsprechend Kreuzfahren mit Besatzung, die mit einem D1-Visum reisen, nicht zulässig seien. Ein andere Möglichkeit, nicht-amerikanische Crew an Bord zu beschäftigen, gibt es allerdings nicht. Entsprechend müsste die Crew für Cruises to Nowhere von amerikanischen Häfen aus komplett aus amerikanischen Staatsbürgern bestehen.
Unklar bleibt derzeit noch, warum die Cruises to Nowhere nach Aussage der Reedereivereinigung CLIA sowie Carnival Cruise Lines erst ab 2016 nicht mehr möglich sein sollen, obwohl der vor Gericht verhandelte Fall sich auf das Jahr 2013 bezieht und das Urteil bereits im Januar 2014 gefällt wurde.