Die beiden großen Verbände der Kreuzfahrtindustrie, Cruise Lines International Association (CLIA) und European Cruise Council (ECC) haben drei neue Sicherheits-Regeln für Kreuzfahrtschiffe vorgestellt, zu der sich die Mitgliedsreedereien mit sofortiger Wirkung selbst verpflichten, wie ECC-Chairman Manfredi Lefebvre heute bekannt gab.
Auf einer Veranstaltung der Europäischen Kommission zur Schiffssicherheit in Brüssel legte Lefebvre die Details der neuen Selbstverpflichtungen dar, die sich mit der Routenplanung für Kreuzfahrtschiffe, den Zugangsregelungen zur Brücke sowie den Schwimmwesten an Bord befassen. Folgende drei Regeln haben CLIA und ECC beschlossen:
Routenplanung: Die Empfehlungen der IMO zur Planung der genauen Fahrtrouten von Kreuzfahrtschiffen sollen ab sofort als bindende Mindestanforderungen gelten. Alle Mitglieder des Brückenteams sollen darüber hinaus detailliert mit dem Routenplan vertraut gemacht werden. Die exakte Fahrtroute muss von einem dafür zuständigen Offizier erstellt und vom Kapitän freigegeben werden.
Zugangsbeschränkungen zur Brücke: Um Störungen auf der Brücke zu minimieren, sollen während Manövern und in Situationen, die erhöhte Aufmerksamkeit erfordern, nur noch Personen Zutritt zur Brücke haben, die dort eine operative Aufgabe erfüllen.
Rettungswesten: Zusätzlich zu den für jede Person an Bord eines Kreuzfahrtschiffs vorgeschriebenen Rettungswesten sollen zusätzliche Rettungswesten für Erwachsene am Schiff vorhanden sein, und zwar in einer Anzahl, die mindestens der Personenzahl entspricht, die maximal in den Kabinen untergebracht sein können, die sich in der größten, vertikalen Brandzone befinden. Für alle Personen, die also in einer potenziell von einem Feuer betroffenen Zone des Schiffs ihre Kabine haben, soll es zusätzliche Rettungswesten außerhalb ihrer Kabine geben.