Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

MSC führt Impfpflicht für Winter-Kreuzfahrten 2021/22 ein, Ausnahme: Mittelmeer

MSC Cruises führt auf vielen Kreuzfahrten im Winter 2021/22 eine komplette oder teilweise Impfpflicht ein. Entsprechende Vorschriften der Zielländer zwingen die Reederei zu diesem Schritt. Die meisten anderen Kreuzfahrt-Reedereien haben Impfpflichten bereits in den vergangenen Wochen und Monaten angekündigt oder eingeführt.

MSC Cruises gehört zu den wenigen Reedereien, die bislang noch keine Impfpflicht für ihre Passagiere auf einigen oder allen Kreuzfahrten eingeführt hatte. Für die Winter-Reisen in Nordeuropa, Arabien und in der Karibik zwingen behördliche Auflagen die Reederei nun zu einem Kurswechsel.

Lediglich für Mittelmeer-Kreuzfahrten bleibt MSC Cruises bei den bisherigen Infektionsschutz-Regeln gegen Covid-19: Hier ist lediglich ein negatives Coronatest-Ergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, Voraussetzung für die Teilnahme an den Kreuzfahrten.

Landausflüge sollen auf den Mittelmeer-Kreuzfahrten von MSC weiterhin nicht individuell möglich sein, sondern nur im Rahmen von über MSC gebuchten Gruppenausflügen. Auf einigen der Landausflüge ist zusätzlich ein Impfnachweis nötig, soweit ein Programmteil das erfordert, etwa der Besuch von Museen oder Restaurants, wenn lokale Vorschriften dafür einen Impfnachweis vorsehen.

Als Impfung akzeptiert MSC Cruises den vollständigen Impfschutz mit den Impfstoffen von Biontec/Pfizer, Moderna, Johnson & Johnson und Astra-Zeneca. Von Covid-19 genesene Personen sind bei MSC Cruises derzeit für sechs Monate Geimpften gleichstellt. Achtung: In der Karibik ist Astra-Zeneca nicht zugelassen – mutmaßlich, weil der Impfstoff in den USA bislang keine Zulassung hat.

Impfpflicht-Regeln bei MSC Cruises für Winter 2021/22 im Überblick:

FahrtgebietImpfpflicht?Ausnahmen / Einschränkungen
MittelmeerneinImpfpflicht nur für Passagiere aus Nicht-Schengen-Ländern
Nordeuropajaaußer Passagiere unter 12 Jahren
Saudi-Arabien/Emiratejaaußer Passagiere unter 12 Jahren; für alle Passagiere ist ein PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, verpflichtend
Karibik (Miami, Port Canaveral)jaaußer Passagiere unter 12 Jahren; für alle Passagiere ist ein PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, verpflichtend
Südliche Karibikjaaußer Passagiere unter 12 Jahren; für alle Passagiere ist ein PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, verpflichtend; Achtung: Astra-Zeneca ist für diese Reisen nicht zugelassen (Stand: 30. September 2021)
„Grand Voyages“jaaußer Passagiere unter 12 Jahren; für alle Passagiere ist ein PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, verpflichtend
Südamerika, Südafrika?noch nicht bekanntgegeben (Stand: 30. September 2021)
Soweit keine Impfpflicht gilt, ist ein negativer Antigen- oder PCR-Test, nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden, für die Einschiffung erforderlich.

Detaillierte Informationen zu den Reisevoraussetzungen je nach Zielgebiet veröffentlicht MSC Cruises auf ihrer Website. Unter anderem gehört dazu bei MSC zwingend der Abschluss einer Versicherung gegen Corona-Folgen wie etwa Quarantäne-Unterbringung bei positivem Testergebnis bei der Einschiffung und ähnliches.

30 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

30 Gedanken zu „MSC führt Impfpflicht für Winter-Kreuzfahrten 2021/22 ein, Ausnahme: Mittelmeer“

  1. Hallo, und vielen Dank für die Informationen.
    Wir haben schon vor längerem die Überführungsfahrt der MSC Virtuosa gebucht. Im Juli gab es eine
    Mitteilung, dass deutsche Passagiere kein Visum für Saudi Arabien benötigen, wenn sie einen (durch MSC) geführten Ausflug buchen. Nun 36 Tage vor Abreise – sind online immer noch keine buchbar und neue Informationen gibt es nicht.
    Kann es also nur an der PCR Pflicht liegen, die dort gewünscht wird???? Schade wäre es wirklich, wenn ein Landgang daran scheitern würde.
    LG Martina

  2. @Martina: Ich denke, diese Frage kann nur MSC selbst beantworten. Grundsätzlich ist für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum erforderlich (das in normalen Zeiten auch direkt vor Ort noch ausgestellt werden kann, lt. Visit Saudi derzeit aber nur vorab online beantragt/ausgestellt wird: https://www.visitsaudi.com/en/covid-19-information-page ). Auch ein PCR-Test ist demnach nötig.
    Denkbar ist aber, dass MSC mit Saudi-Arabien bzgl. geführter Landgänge eine Sondervereinbarung getroffen hat, sodass die Visums- und/oder PCR-Test-Pflicht entfällt. Aber solche Infoformationen sind natürlich nicht öffentlich zugänglich, sodass das nur MSC verbindlich sagen kann.

  3. @Claudia: Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, weil sich die Bedingungen der Reedereien und behördliche Regeln immer wieder ändern. Grundsätzlich spielt es bzgl. der Testpflicht vor der Kreuzfahrt keine Rolle, ob man geimpft ist oder nicht. Denn auch als Geimpfter kann man das Virus ja weitertragen und andere anstecken, weswegen der Test kurz vor der Kreuzfahrt gemacht wird, um dieses Risiko zu minimieren. In den meisten Fällen wird aber ein Antigen-Test ausreichen. Die genauen Anforderungen definiert die Reederei je nach aktueller Situation und entsprechend der behördlichen Vorgaben zum jeweiligen Reisetermin.

  4. Wir haben im Sommer eine Karibik-Kreuzfahrt (Start: 26.12.) gebucht und heute erfahren, dass mein Mann, zwar vollständig geimpft, aber mit AstraZeneca, diese nicht antreten darf. Als Alternative wurde uns nur das Umbuchen der Reise oder ein Gutschein geboten, eine kostenfreie Stornierung nicht. Ist das gesetzlich korrekt, obwohl die Rahmenbedingungen (vollständiger Impfschutz) ja zur Zeit der Buchung erfüllt wurden.

  5. @Greta: Eine juristisch verbindliche Auskunft oder individuelle Rechtsberatung kann und darf ich nicht geben.

    Ich vermute, es handelt sich um die Reise mit der MSC Divina ab Miami? Oder MSC Seashore ab Pointe a Pitre?

    Der Hintergrund könnte bei der MSC Divina sein, dass Astra-Zeneca in den USA nach wie vor keine Zulassung hat. Allerdings, und deshalb verwundert mich die Aussage von MSC ein wenig, hat die US-Gesundheitsbehörde CDC gerade gestern erst wieder klargestellt, dass alle von der WHO zugelassenen Impfstoffe akzeptiert werden sollen, wozu auch Astra-Zeneca gehört (vgl. aktuell: https://eu.usatoday.com/story/travel/news/2021/10/11/inaternational-tourists-fda-approved-vaccines-enter-us-november-cdc/6059419001/ ). Dass es abweichende Sonderregelungen für Kreuzfahrtschiffe geben könnte, ist mir nicht bekannt.

    Ist es die Seaview-Reise, wäre denkbar, dass vielleicht einer der angelaufenen Inselstaaten auf der Fahrtroute Astra-Zeneca nicht anerkennt, aber das müsste MSC dann wohl auch im Detail so mitteilen. Eine schnelle, aber sicherlich nicht absolut verlässliche Recherche hat eben ergeben, dass keines der angelaufenen Länder Astra-Zeneca nicht akzeptiert.

    In jeden Fall sollten Sie von MSC eine detaillierte Begründung verlangen um erkennen zu können, auf welcher konkreten Grundlage die Mitreise verweigert wird.

    Ich würde empfehlen, sich bei einer Verbraucherzentrale beraten zu lassen oder einen Fachanwalt für Reiserecht zu konsultieren – um zu klären, inwieweit Ihnen ein Erstattungsanspruch zusteht (was ich für recht wahrscheinlich halte) bzw. ob Sie auch auf die Einhaltung des Reisevertrags bestehen können. Ggfs. könnte es auch um Schadensersatzforderungen und Ausgleich für entgangene Urlaubsfreuden gegenüber MSC gehen, falls die Vertragskündigung seitens MSC ohne einen ausreichenden Grund (sprich: außergewöhnlicher Umstand, früher: „höhere Gewalt“, also z.B. eine Einreisesperre der USA) erfolgen sollte.

  6. Hallo Franz, herzlichen Dank für die Info. Es ist die MSC Divina und die Aussage von der Dame am Telefon lautete nur, dass dies die Einreisebestimmungen der USA wären und die folglich keine andere Möglichkeit hätten.

    Ich werde mich auf jeden Fall nochmal rechtlich beraten lassen, aber Sie haben mir tatsächlich schon einige gute Tipps und zusätzliche Informationen gegeben.
    Beste Grüße,
    Greta

  7. Hallo Greta.
    Das selbe Problem sehen wir auch.
    Ich bin mit Astra und Moderna geimpft und wir haben vor 1 Woche mit MSC in München telefoniert und uns wurde versichert, das es so geht.
    Wir sind die Route mit der Seashore unterwegs.
    Bin nun sehr beunruhigt, da wir heute die Flüge gebucht haben.

  8. @Marika Hillebrand: Anders als bei Astra-Zeneca (in den USA nicht zugelassen, aber lt. Gesundheitsbehörde CDC für die Einreise höchstwahrscheinlich ausreichend) betrachtet die CDC Kreuzimpfungen nicht als vollständige Impfung und rät bislang sogar vor Kreuzimpfungen mit Biontec + Moderna ausdrücklich ab (siehe: https://www.cdc.gov/vaccines/covid-19/clinical-considerations/covid-19-vaccines-us.html ). In den kommenden Tagen sollen zum Thema Kreuzimpfung weitere Studien öffentlich werden, allerdings beschäftigt sich die CDC darin meines Wissens nicht mit Astra-Zeneca, da in den USA ja nicht angewendet.
    Insofern würde ich empfehlen, in engem Kontakt mit MSC zu bleiben und ausdrücklich nachzufragen, inwieweit eine Kreuzimpfung für die Seashore-Reise ab Miami Probleme bei der Einreise in die USA machen könnte/wird.

  9. Wie ist die kostenfreie Stornomöglichkeit bei Reisen, wenn Impfpflicht einfgeführt wird, Bei Buchung dieser Reise noch nicht einmal einen Impfstoff gegeben hat

  10. @Angela: Für den konkreten Einzelfall darf ich das von Rechts wegen nicht beantworten, da ich kein Anwalt bin und daher keine Rechtsberatung erteilen darf. Aber wenn ein Vertragspartner einen Vertrag einseitig ändert – sprich: plötzlich eine Impfung verlangt – dann hat er das zu vertreten und muss entsprechend den Reisepreis erstatten. Es sei denn, Sie sind geimpft und würden das nur als Ausrede benutzen, um aus dem Vertrag zu kommen ;-)
    Mehr juristischen Hintergrund zum Themenkomplex „Kündigung des Reisevertrages“ finden Sie hier: https://www.cruisetricks.de/kreuzfahrt-recht-wann-corona-risiken-und-masken-pflicht-kein-grund-fuer-einen-reiseruecktritt-sind/

  11. Lese ich das richtig, dass auf MSC Reisen mit der Magnifica nach England, Frankreich, Belgien und Niederlande wieder individuelle Landgänge möglich sind?

    LG

  12. @Flocke: im Grunde geht das auch jetzt schon. Lediglich Italien hält nach wie vor strikt an der Regel fest, dass Landausflüge nur in geschlossenen Gruppen erlaubt sind. Dennoch wird das Thema uns wohl noch eine Weile beschäftigen, weil es eben immer wiedermal Änderungen und neue Regeln gibt, die nicht in der Macht der Reedereien stehen, sondern von den lokalen Behörden kommen. Für wirklich verbindliche Aussagen zu dieser Frage kann also bestenfalls die Reederei relativ kurz vor der jeweiligen Reise etwas sagen …

  13. also verstehe ich das richtig : Kreuzimpfungen mit astra sind bei msc kein problem ,wenn man das mittelmeer oder nordeuropa bereist ??

  14. Ist es richtig das MSC auf den Nordeuropa Fahrten im Winter21/22 Genesene mit einer Impfung nicht als vollständig geimpft anerkennt? Wenn ich den digitalen Impfpass nutze wird dort doch aber nur der Impfstatus (vollständig oder nicht) angezeigt. Wir dann überhaupt erkannt, dass ich einmal geimpft bin nach Genesung? Also kann mir die Mitfahrt verwehrt werden?

  15. @Kay: Ja, so steht es auf der Website von MSC, also wird es auch stimmen. Und in der Covpass-/Corona-Warn-App werden natürlich schon die Details, sprich: die einzelnen Impfzertifikate angezeigt, sodass das erkennbar ist. Insofern würde die Mitfahrt wohl verweigert werden, wenn keine doppelte Impfung vorliegt.

  16. @Franz
    Das stimmt eben nicht nicht. Der QR-Code hat nur den Impfstatus, also vollständig geimpft oder nicht, Vorname, Nachname und Geburtsdatum gespeichert. Also mehr kann seitens MSC theoretisch nicht ausgelesen werden.

  17. @Kai: Der QR-Code vielleicht nicht, aber die weiterführenden Informationen, wenn man den QR-Code antippt. Denn dort sind die Zertifikate einzeln hinterlegt und die wird sich MSC sicherlich ansehen. Ist natürlich persönliche Geschmackssache, aber wenn die Regel „vollständig geimpft“ lautet und Genesene plus eine Impfung ausdrücklich ausgeschlossen sind, würde ich persönlich nicht riskieren, „erwischt“ zu werden und dann auf eigene Kosten wieder nach Hause zu fahren sowie den Reisepreis nicht erstattet zu bekommen …

  18. Ein Hoch auf die schwachsinnige Corona Politik, egal in welcher hinsicht. In Deutschland bekommt man nur eine, soll nur eine nehmen, wenn man Genesen ist, aber selbst das reicht dann wieder nicht aus. Bald wird wahrscheinlich noch die 3. Impfung Vorraussetzung um am Leben teilhaben zu können.

  19. Wir möchten im April 2022 eine Kreuzfahrt ab Hamburg mit der MSC Magnifica machen. Mein Mann und ich sind geimpft, unser Enkel, 6 Jahre, nicht. Allerdings hatte er Corona und ist genesen. Wie ist es mit individuellen Landausflügen?

  20. @Ingrid: Ich denke, es ist in diesen Zeiten unmöglich, so weit im Voraus irgendwelche Aussagen zu treffen. Die Regeln und Vorschriften ändern sich so schnell, dass das einfach seriös nicht möglich ist. Ich persönlich würde annehmen, dass individuelle Landgänge wahrscheinlich machbar sein werden, aber wie gesagt …

  21. Wir haben fürApril 22 eine Kreuzfahrt gebucht mit der MSC Magnifica ab Hamburg, zu dieser Zeit war noch nicht von einer Impfpflicht an Bord die Rede. Mein Mann ist nicht geimpft und möchte sich auch nicht impfen lassen. Nun sagt er er hat einen Vertrag zu diesen Bedingungen unterschrieben und möchte das dieser auch erfüllt wird. Da im Nachhinein die Vertragsbedingungen geändert wurden, gibt es da eine Möglichkeit?

  22. Die einzige Möglichkeit ist Impfen lassen. Bereits mit dem Start der Touren der Magnifica ab Hamburg stand in den Pressemitteilungen, dass diese Reisen nur für vollständig geeimpfte bestimmt sind. Da wird es wohl unmöglich sein aufs Schiff zu kommen. Möglicherweise wird MSC nicht einmal den Preis erstatten da das mit der Impfpflicht vorher bekannt war und auch so kommuniziert wurde. Wenn sich jemand aus tiefer Überzeugung nicht Impfen lassen will, wird ihm der Verzicht der Reise und eine Nichterstattung dies sicherlich auch wert sein.

  23. @Holly Baxter: Zunächst einmal ist entscheidend, ob die Impfpflicht zum Zeitpunkt der Buchung in den Reisebedingungen enthalten war (also Teil des Reisevertrags ist) oder nicht. Verweigert ein Reiseveranstalter die Teilnahme an einer Reise aufgrund von Bedingungen, die er einseitig nachträglich geändert hat, ist das seine Verantwortung, sprich: Er muss wohl den Reisepreis erstatten. War die Bedingung schon Teil des Reisevertrags, dann ist es am Reisenden, diese Bedingungen zu erfüllen (oder eben auf eigene Kosten vom Vertrag zurückzutreten). Was Sie mit Sicherheit nicht erreichen werden ist, MSC durch Pochen auf den Vertrag zu einer Regeländerung oder Ausnahme zu bewegen.
    Das nur ganz allgemein zu einer solchen Situation, denn ich darf von Rechts wegen keine Rechtsberatung im konkreten Fall erteilen. Das dürfen nur Anwälte und Verbraucherzentralen. Daher würde ich empfehlen, zunächst einmal schnellstens Kontakt mit MSC aufzunehmen und zu klären, was nun zu tun ist. Wenn das nicht zu Ihrer Zufriedenheit (sprich: Erstattung des Reisepreises) ausfällt, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen, der die Situation im Detail prüfen und ggfs. aktiv werden kann.

  24. Nichtanerkennung Impfschutz:
    Wir hatten im Oktober 2021 eine Kreuzfahrt online über den Reiseanbieter Berge & Meer gebucht mit der MSC Magnifica ab Hamburg für Anfang Dezember 2021, Als Voraussetzung seitens MSC wurde u. a. aufgeführt vollständigen Impfschutz zu besitzen. Erst kurz vor Antritt der Reise erhielten wir den schockierenden Hinweis auf der Homepage von MSC, dass Genesene, welche nur 1 Impfung erhalten haben nicht als vollständig geimpft angesehen werden. Das RKI als auch das Paul-Ehrlich-Institut weist uns (Genesen und geimpft) aber eindeutig bis zu heutigen Stand als vollständig geimpft aus. Eine Zweitimpfung war weder erforderlich noch bestand aufgrund der Kürze ebenfalls keine Möglichkeit den gesonderten Anforderungen von MSC zu entsprechen. Wir haben deshalb die Reise storniert und bitten nunmehr um Erstattung, welches uns verwehrt wird. Steht uns Schadenersatz zu?

  25. @Bettina Heine: Rechtsberatung im konkreten Fall dürfen nur Anwälte oder Verbraucherzentralen erteilen, insofern darf ich die Frage schon von Gesetzes wegen nicht direkt beantworten; könnte es aber auch nicht, weil entscheidende Informationen fehlen. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Anwalt zu fragen, falls Berge&Meer sich weigert, den Reisepreis zu erstatten. (Hinweis noch dazu: juristisch gibt es einen Unterschied zwischen Erstattung und Schadensersatz – Erstattung ist eben die Rückzahlung des Reisepreises; Schadensersatz wären zusätzliche Zahlungen, die weiteren entstandenen Schaden ersetzen).
    Sie sollten in Ihren Reiseunterlagen klären, welche genaue Impfregelung bei Buchung der Reise bestand, letztlich also das, was explizit in den Unterlagen, die Sie von Berge&Meer bekommen haben. Ich nehme an, dass dort der Begriff „vollständig geimpft“ in irgendeiner Weise näher definiert wird. Was damals auf der Website von MSC stand und später dann kurz vor der Reise, dürfte weitgehend irrelevant sein, denn das ist wohl kaum Bestandteil Ihres Vertrages mit Berge&Meer als Reiseveranstalter. Vielmehr müsste der Veranstalte seine Kunden wohl darüber informieren, wenn sich wesentliche Bedingungen wie potenziell eine geänderte Impf-Regelung ändern.
    Aber wie gesagt, das erstmal nur ein paar allgemeine Gedanken dazu. Konkret kann da wirklich nur ein Anwalt helfen, wenn sich der Reiseveranstalter querstellt. Der kann dann alle Unterlagen genau prüfen, konkret Rat erteilen und Ansprüche ggfs. durchsetzen.

  26. Plötzlich Impfnachweis erforderlich – Bitte um Antwort!
    20.10.2021 erhalt der Buchungsbestätigung – Kreuzfahrt Donaudelta mit Amadeus Classic vom 20.07.-03.08.2022.
    Bei Buchung war keine Rede von einer Impfpflicht, noch stand ein Vermerk in den Reiseunterlagen. Nur von Polster&Pohl Reisen (Anbieter der Pauschalreise) wurde eine Reiseinformation für Busreisen beigelegt – in unserem Fall bezieht sich diese auf die Anreise bis Schiff – darin wäre auch eine Bescheinigung über einen negativen Antigen-Test aktzeptabel, falls nicht geimpft oder genesen über 6 Monate (sind wir).
    Am 09.02.2022 Post von o.g. Reiseveranstalter – darin Bekanntgabe der vollständigen Impfung oder Genesung von Covid-19 bei Antritt der Flussreise Bedingung! – Ich habe „Rücktrittserklärung wegen geänderten Reisebedingungen“ erstellt und um Rückerstattung der Anzahlung gebeten.
    Am 21.02.2022 Antwort erhalten – Aussage u.a…es wäre allgemein bekannt gewesen wie Corona Einfluss aufs Leben nimmt, wie – Unterschied Rechtssprechung zwischen Reisen, die zu Anfang von Corona Frühjahr 2020 gebucht worden sind und denen, die mitten in Corona-Zeit buchten! Sollten erneut stornieren und Stornokosten wäre hier mit 35% des Preises!
    Wir hatten im Mai 2021 Corona und möchten uns nicht ständig impfen lassen wollen! Ist das Recht nun auf meiner Seite oder wie sehen Sie das? Nochmals antworten „Rücktritt der Reise mit Rückerstattung“?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre aussagekräftige Antwort
    und Ihnen ein schönes Wochenende
    Angela…..

  27. @Angela: Das hat jetzt aber man t dem Thema des Beitrags, MSC, wenig zu tun… Aber eine Rechtsberatung im konkreten Fall darf ohnehin nur ein Anwalt erteilen. Ich würde Ihnen empfehlen, einen selbigen zu konsultieren.

  28. Ja, Sie haben Recht – aber wir nehmen mal an es könnte ebenso für MSC Kreuzfahrten zutreffen, dann wäre die Frage die Gleiche.
    Vielen Dank trotzdem für Ihre schnelle Antwort.
    Gruß Angela

Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Neue Kommentare werden aus technischen Gründen oft erst einige Minuten verzögert angezeigt.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner