Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Wer geht schon auf Kreuzfahrt, um einen Teppich zu kaufen?

Nepp mit Teppichen und Schmuck bei Landausflügen

Teppiche in der Türkei, Lederwaren in Griechenland, Salben und Pülverchen in marokkanischen Apotheken, Schmuck fast überall: In vielen Kreuzfahrt-Häfen warten spezialisierte Wucherer auf Opfer-Touristen. Sie haben ein ausgefeiltes System entwickelt, auch kaufunwilligen Urlauber ihre Waren anzudrehen – oft zu völlig überhöhten Preisen. Schlecht informierte Touristen lassen sich in ihrer Urlaubslaune zu ungeplanten Käufen drängen, die sie meist schon am nächsten Tag bereuen. Kreuzfahrt-Touristen sind übrigens besonders beliebte Opfer, weil die nach wenigen Stunden wieder auf ihrem Schiff sind und deshalb selbst dann kaum reklamieren können, wenn die Reue über den Fehlkauf schon frühzeitig einsetzt.

Doch längst nicht jeder Teppichhändler ist ein Gauner, die meisten Lederwaren-Händler in Griechenland sind durchaus seriös und auch unter den Juwelieren sind die meisten ganz in Ordnung. Das klarzustellen, ist uns ebenso wichtig wie die Warnung vor den unseriösen Händlern.

Seriös oder nicht?

Aber es ist eine Kunst für sich, die seriösen von den unseriösen Händlern zu unterscheiden. Und vor allem: Will man überhaupt etwas kaufen? Denn wer geht schon auf Kreuzfahrt mit dem Ziel, aus der Türkei einen 3.500 Euro teuren Teppich mit nach Hause zu bringen? In Istanbul eine Perlenkette für 2.000 Euro erstehen? Wer wollte sich wirklich mitten im Sommer auf Rhodos eine modische Lederjacke für 600 Euro gönnen?

Warum gelingt es den dubiosen Händlern immer wieder, Urlauber in die Falle zu locken? Wie schützt man sich davor, ohne sich einen Landausflug verderben zu lassen? Und wie kann man sich wehren, wenn man doch mal auf die Masche eines unseriösen Händlers hereingefallen ist?

Tipp Nr. 1: Wer in keine solche Verkausveranstaltung geraten will, sollte die Beschreibungen von angebotenen Landausflügen am Kreuzfahrtschiff genau durchlesen. Denn der Aufenthalt in Teppich-Fabriken und Juwelierläden ist dort eigentlich immer vermerkt. Manchmal wird der Juwelier-Besuch perfiderweise auch mit dem Mittagessen verknüpft. Wer konsequent ist, bucht solche Ausflüge erst gar nicht und läßt die Kreuzfahrtgesellschaft klar und deutlich wissen, dass einen die Verkaufsveranstaltung auf dem Landausflug von einer Buchung abhält.

Tipp Nr. 2: Besonders in der Türkei muss man aber selbst bei privat organisierten Landausflügen mit der Teppichfabrik rechnen. Wer das nicht will, sollte das ausdrücklich vorab mit dem Touranbieter vereinbaren – und muss dafür vermutlich ein paar Euro mehr bezahlen, weil die Provisionen der Teppichhändler und eventuell staatliche Zuschüsse für den Ausflug entfallen.

Türkische Teppichfabriken

Viele Teppich-Händler in der Türkei bieten tatsächlich gute Ware zu fairen Preisen an – zumindest, wenn man etwas verhandelt. Das liegt unter anderem daran, dass der türkische Staat den Teppich-Export stark fördert, sodass die Händler die Teppiche beispielsweise kostenfrei und ohne eigenes Risiko nach Deutschland liefern können.

Doch ein Teppich, den man ungeplant mal schnell bei einem 1-stündigen Stopp in einer vom Reiseleiter ausgewählten Teppich-Fabrik kauft, wird meist ein Fehlkauf sein. Wer hat schon die Farben der Wohnzimmereinrichtung zu Hause genau im Kopf, um einen wirklich passenden Teppich auszuwählen? Wer kennt die genauen Maße, um sich für die richtige Größe zu entscheiden? Und wer kann wirklich den Wert eines Teppichs beurteilen?

Ohne genaue Vorbereitung bleibt in dem fast obligatorischen Besuch in der türkischen Teppichfabrik nur ein Spontankauf. Und davon sollte man dringend die Finger lassen. Dabei fällt das bei der Masche der Tepichhändler gar nicht so leicht. Denn der von der Kreuzfahrtgesellschaft angeheuerte Reiseleiter hat einem zuvor natürlich versichert, dass man grundsätzlich nur höchst seriöse und vertrauenswürdige Teppichfabriken besuche. Unaufdringliche, hervorragend deutsch sprechende Verkäufer beraten die Kunden sachkundig (oder das, was ihre Kunden für sachkundig halten). Und besteht die Chance auf einen Verkauf, gibt sich gleich noch der Geschäftsführer der Fabrik die Ehre und liefert ein paar zusätzliche Argumente. Die Lieferung erfolge ganz unverbindlich direkt nach Deutschland und erst da müsse man entscheiden, ob man den Teppich wirklich wolle.

Warum also zögern, wenn doch alles unverbindlich und ungefährlich ist? Vor allem aus einem Grund: Man will den Teppich gar nicht und hatte auch nie vor, einen zu kaufen. Nur vergessen das viele in ihrer Urlaubslaune oder trauen sich nach so viel (mit Kalkül geführten) freundlichen Gesprächen bei einer guten Tasse Tee nicht, einfach „nein“ zu sagen.

Tipp Nr. 3: Wer weiß, dass er solchem Druck leicht nachgibt oder im Urlaub einfach keine Lust hat, sich damit auseinanderzusetzen, sollte bei der Verkaufsveranstaltung jegliches Gespräch mit Verkäufern ablehnen und sich in eine stille Ecke oder nach draußen in die Sonne zurückziehen.

Tipp Nr. 4: Bei der Präsentation der Teppiche kann man durchaus einiges über Teppichherstellung, Muster und Verarbeitung lernen kann. Wer deshalb aus Neugierde die Show mitmacht, muss hinterher nur einfach Nervenstärke beweisen, sich nicht in ernsthafte Verkaufsgespräche verwickeln lassen und von Anfang an klar machen, dass man definitiv keinen Teppich kaufen wird. Auch wenn die Händlerhändler das natürlich nicht ernst nehmen, muss man dann aber hinterher bei einem endgültigen „Nein“ kein schlechtes Gewissen haben.

Tipp Nr. 5: Und sieht man tatsächlich einen Teppich, der einem gefällt? Bei einem seriösen Händler kann man ein Foto des Teppichs machen, sich die Artikel-Nummer sowie die Größen-Maße aufschreiben, E-Mail-Adresse und Telefonnummer notieren und sich den angebotenen und schon vor Ort verhandelten Preis bestätigen lassen. Dann entscheidet man ganz ohne Druck und Urlaubslaune zu Hause, ob man den Teppich will und ordert ihn gegebenenfalls per E-Mail, Fax oder Brief. Einen Händler, der sich darauf nicht einlassen will, sollte man dringend meiden.

Wuchernde Juweliere in Istanbul

Viel schlimmer als unseriöse Teppichfabriken sind in der Türkei aber aufdringliche und wuchernde Juweliere, durch deren Läden oder Fabriken Kreuzfahrt-Touristen vor allem in Istanbul regelmäßig geschleust werden. Gerne auch in Kombination mit dem im Ausflugspaket enthaltenen Mittagessen, das aber nur durch die Verkaufsräume des Juweliers erreichbar ist. Wie immer gibt es natürlich auch hier gute und seröse Händler. Aber die Liste der Beschwerden über Abzocke und horrend überteuerten Schmuck ist bei türkischen Juwelieren besonders lang. Da werden potenzielle Kunden dann auch mal mit einem Glas Orangensaft – angereichert mit viel Alkohol – gefügig gemacht, den die Urlauber aus falsch verstandener Höflichkeit brav trinken.

Tipp Nr. 6: Schmuck im Urlaub kaufen sollte nur, wer sich gut auskennt, sich vorher genau informiert hat, welche Händler vertrauenswürdig sind und ob man im jeweiligen Reiseland überhaupt mit günstigen Preisen rechnen kann. Und selbst wenn beispielsweise auf einigen Karibik-Inseln Edelsteine und teure Marken-Uhren besonders günstig sind – bei der Einreise nach Deutschland wird Zoll fällig. Die einschlägigen Zoll-Sätze sollte man beim Einkauf also auch genau parat haben, um das vermeintliche Schnäppchen richtig einschätzen zu können.

Was in der Türkei bei Teppichen und Schmuck funktioniert, geht natürlich auch mit anderen Waren. In Ägypten ist das allgegenwärtige Papyrus-Insitut ein ebenso interessantes wie nervtötendes Erlebnis. Schmuck-Läden gibt es fast überall auf der Welt und ganz sicher in jedem größeren Kreuzfahrthafen.

Der Trick mit der angeblichen Gastfreudschaft

Lederwaren sind vor allem im Mittelmeer ein weiterer Touristen-Fallen-Klassiker. Die Masche ist immer die gleiche, und sie funktioniert erstaunlich gut. Das Ganze läuft immer in etwa so ab:

Man schlendert durch die Gassen von – sagen wir Rhodos. Nur als Beispiel, weil selbst dort erlebt. Bleibt man auch nur wenige Sekunden vor einem Schaufenster stehen, spricht der Ladeninhaber einen sofort an. Es stellt sich heraus, dass der Cousin des Inhabers, dem ganz zufällig der Leder-Laden gegenüber gehört, ebenfalls ganz zufällig jahrelang in Deutschland gearbeitet hat, und zwar ganz zufällig genau in der Heimatstadt des Touristen. Dann spielt man die Gastfreundschaftskarte aus und lädt die unentschlossenen Touristen auf einen Ouzo ein.

Zehn Minuten nette Unterhaltung über Deutschland und die Welt und schon ist man unversehens mitten in einem Verkaufsgespräch über eine elegante Lederjacke. Die Lederjacke mag schön und elegant sein, der Preis gut oder auch nicht – eigentlich hatte man nicht vor, etwas zu kaufen. Doch zögert der Kunde, purzeln die Preise vermeintlich so weit, dass man das Gefühl hat, den Verkäufer zu beleidigen, wenn man bei diesem vermeintlichen Schnäpchen immer noch „nein“ zu sagen. Das Aufstehen und Gehen fällt von Minute zu Minute schwerer. Nur sehr willensstarke „Kunden“ schaffen es da zu gehen, ohne etwas zu kaufen.

Tipp Nr. 7: Wie in der türkischen Teppichfabrik gilt: Wer weiß, dass er dem Druck und den kalkulierten Psycho-Spielchen nicht standhält, sollte sich erst gar nicht darauf einlassen. Einfach höflich ablehnen und weitergehen. Wenn der Ladenbesitzer einem dann hinterherflucht, weiß man, dass man das Richtige getan hat. Denn sitzt man erst einmal im Laden bei einem Glas Ouzo, gibt es kein einfaches Entrinnen mehr.

Und wenn man schon in die Falle getappt ist?

Bei höheren Beträgen lohnt es sich, etwas zu unternehmen – vorausgesetzt, man hat es sich nicht nur einfach anders überlegt, sondern der Preis für das Schmuckstück oder den Teppich war wirklich bei Weitem überzogen. Denn natürlich wissen diese speziellen Händler, dass sie ihre Kunden über den Tisch ziehen. Deshalb einigen sie sich lieber gütlich mit den wenigen Kunden, die aufbegehren, um das Geschäft für die Zukunft nicht kaputt zu machen. Allerdings ist es mit einer einfachen E-Mail oder einem Telefonat nicht getan. Da ist Hartnäckigkeit gefragt und eventuell auch der Einsatz eines Anwaltes. Für eine 250-Euro-Lederjacke aus Griechenland, die nur 100 Euro wert ist, lohnt sich dieser Aufwand allerdings nicht. Die sollte man schlicht als Lehrgeld verbuchen und für die Zukunft schlauer sein.

Zur juristischen Situation in der Türkei gibt es einen recht detaillierten Artikel bei der Berliner Kanzlei Dr. Hök Stieglmeier & Kollegen, der sich mit dem dortigen Verbraucherschutzrecht beschäftigt und im Wesentlichen zu dem Schluß kommt, dass es in der Türkei ganz ähnlich wie in Deutschland bei Haustürgeschäften (und als solches zählen Verkaufsveranstaltungen im Rahmen eines Landausflugs) ein Rückgaberecht gibt, auf das der Verkäufer schriftlich hinweisen muss.

UPDATE 25.2.2011: Ein aktuelles Urteil des Istanbuler Verbraucherschutz-Gerichts bestätigt das jetzt. Ein Schweizer bekam sein Geld für völlig überteuerte Teppiche einschließlich Zinsen zurück. Er hatte 17.000 Euro für Teppiche bezahlt, die nur 7.000 Schweizer Franken wert waren.

Zum Thema Schmuck aus der Türkei haben wir einen interessanten Beitrag einer Juwelen-Expertin gefunden, der sehr aufschlußreich ist: „Schmuck aus der Türkei„.

Was sind Eure Erfahrungen? Wieviele Teppich- und Schmuckhändler versuchen auf einigermaßen ehrliche Weise ihr Glück bei den Touristen, und wieviele schrecken auch vor unseriösen Methoden nicht zurück, um Kreuzfahrt-Touristen abzuzocken?

10 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

10 Gedanken zu „Nepp mit Teppichen und Schmuck bei Landausflügen“

  1. Meine Tochter und ich hatten vor zwei Jahren über die Splendida die Shopping-Tour in Tunis gebucht und waren wirklich so naiv zu glauben, dass wir in Ruhe durch den Basar gehen könnten. Aber wir wurden nur in ein Teppichgeschäft geführt, anschließend weigerten sich alle Passagiere, noch in ein Parfümgeschäft zu gehen. Leider waren wir so früh dran, dass keine anderen Geschäfte geöffnet hatten. Wer dahinter eine Absicht sieht??!

  2. Sehr guter Beitrag, der das Problem auf den Punkt bringt. Ich habe auch irgendwie das Gefühl, dass die Kaffeefahrten-Abzocke mehr und mehr zunimmt. Sowas sollte man eigentlich einen Riegel vorschieben.

  3. Hallo, … es wird sogar noch schlimmer, wenn der Teppichhändler vorgibt, in die Frau verliebt zu sein und wochenlang jeden Tag anruft. Diese Frau leiht ihm – aus Liebe – Geld, erhält Teppiche, hat KEINE Rechnung/Quittung … und das sehr BÖSE erwachen.
    (… an den türkischen Teppichhändler: gib das Geld zurück, oder wir machen so lange weiter, bis die deutsch-türkische Freundschaft kaputt ist!!!) tg

  4. Ähnliches passiert auch in China. Bei fast jedem unserer Landausflüge, die in der Reise inkludiert waren, war irgendein Geschäft dabei. Allerdings gehen die Chinesen nicht so aufdringlich mit den Touristen um, wie in anderen Ländern, wie z.B. der Türkei. Auch in Indien bei privaten Touren halten die Taxifahrer wie in Mumbai, einfach an bestimmten Läden und man kann sie kaum davon abbringen, weiter zu fahren.
    Bei den Juwelieren in der Karibik muss ich auch vor den Geschäften warnen, die von den Reedereien empfohlen werden. Erst einmal sind einige Reedereien Anteilseigner dieser Geschäfte. Die Waren sind überteuert und wenn man zu Hause die Waren überprüfen lässt, erlebt man u.U. eine herbe Enttäuschung. Das wurde uns immer wieder berichtet, persönlich oder auf Cruise Critic. Ich kaufe in der Karibik gerne Schmuck, bevorzuge aber die kleinen Familienbetriebe und bin noch nie reingefallen. Allerdings habe ich mir auch ein gewisses Wissen angeeignet.

  5. Ich denke, dass ist der entscheidende Punkt, auch hier in Deutschland. Man sollte sich auskennen und genau beurteilen können, was man kauft. Aus einer Urlaubslaune heraus etwas kaufen, von dem man den tatsächlichen Wert nicht einschätzen kann, führt fast zwangsläufig zu Enttäuschungen – es sei denn, es geht mehr um den ideellen Wert der Urlaubserinnerung als solcher ;-)

    Alaska hat inzwischen übrigens ein Gesetz, das den Reedereien vorschreibt, bei den „Port Talks“ an Bord die Passagiere darauf hinzuweisen, wenn der Referent vor allem in Interesse der Läden an Land handelt. Kein Geheimnis mehr ist inzwischen glaube ich, dass die von den Reedereien empfohlenen Läden hohe Summen dafür bezahlen, dass sie empfohlen werden – Diese Empfehlungen sind also weniger ein Qualitätsmerkmal als eine Frage des Geldes. Und das gilt natürlich nicht nur für Alaska …

  6. Ich habe eine lederjacke gekauft, sie sollte massgefertigt werden- da meine Größe nicht da war flog ich ohne Jacke zurück und bekam die neue zugeschickt. Sie kam nicht als Absender aus der türkei, sondern aus polen. Als sie in Deutschland ankam, passte sie überhaupt nicht und war sogar kaputt und fehlerhaft. Jetzt soll ich bei einem Schneider meine Masse nehmen lassen und sie zurück schicken (welcher Schneider nimmt nur Maße ohne Auftrag?). Dann zur post gehen Sie für unter 100 Euro deklarieren. Ist das nicht illegal? Kann ich sie einfach zurück geben?

    Was für ein Wahnsinn, dieser Zeitdruck im Geschäft damals hat mir all meinen Verstand genommen.

  7. Da würde ich mir Rat bei einer Verbraucherzentrale holen, denn das bedarf individueller Rechtsberatung, und die dürfen nur Verbraucherzentralen und Anwälte leisten.

    Aber ganz allgemein gesprochen würde ich mich persönlich nie darauf einlassen, den Wert einer Postsendung zu niedrig zu deklarieren.

    Ob ein einfaches Zurückgeben möglich ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Der Kauf ist vermutlich nach türkischem Recht abgeschlossen worden und was das türkische Recht da vorsieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

  8. Teppichkauf in der Türkei – Rechtskräftiges Urteil 2014

    Rechtskräftiges Urteil des 5. Verbraucherschutzgerichts Istanbul, Aktenzeichen: 2013/1657 – vom 23.01.2014 gegen eine türkische Teppichfirma

    Die Verkaufstouren, bei denen nichtsahnenden, deutschen Touristen im Rahmen von organisierten Reisen, vor allem Teppiche und Schmuck zu erheblich überteuerten Preisen verkauft werden, sind in der Zwischenzeit in Deutschland bekannt. Trotz auch mehrerer Berichte in den Medien, fallen jedoch immer wieder deutsche Urlauber darauf ein.

    Als Rechtsanwalt in Stuttgart bei der Anwaltskanzlei Maier Rechtsanwälte beschäftige ich mich nunmehr seit über 7 Jahren intensiv mit diesem Thema, da die Betroffenen sich nach einem Teppich –oder Schmuckkauf an mich wenden und um rechtlichen Rat fragen.

    In den meisten Fällen gelingt es mir, für die Mandanten, eine außergerichtliche, zufriedenstellende Lösung zu finden. Es gibt aber auch hin und wieder Fälle, in denen eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird.

    In einem solchen Fall – Mandant hatte einen Teppich für 14.000,00 € in einem sog. Teppichzentrum in Kappadokien erworben – habe ich mit einem Kooperationsanwalt in der Türkei gegen eine Teppichfirma vor dem zuständigen Verbraucherschutzgericht in Istanbul Klage auf Rückzahlung der Anzahlung des Mandanten in Höhe von 9.000,00 € sowie Rückgabe des Teppichs etc. erhoben.

    Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und Beweisaufnahme hat das Gericht, unserem Mandanten in vollem Umfang Recht gegeben. Wir haben es also geschafft, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wurde, das heißt, unser Mandant

    • seine Anzahlung in Höhe von 9.000,00 € wieder in voller Höhe zurückerhalten hat
    • der sog. „Hereke-Teppich“ an die Teppichfirma wieder zurückgegeben wurde
    • und festgestellt wurde, dass unser Mandant der Teppichfirma keinen Restkaufpreis mehr schuldet
    • Die Kosten des Verfahrens musste natürlich auch die Teppichfirma tragen

    Denn der vom Gericht bestellte Sachverständige hat nach Prüfung des streitgegenständlichen Teppichs – welcher übrigens vom Mandanten aus Deutschland zurück in die Türkei, zunächst an das Gericht zugesandt wurde – in seinem Gutachten genau das bestätigt, was ich seit Jahren immer wieder in meiner anwaltlichen Praxis feststelle. Nämlich,

    • dass die zugesicherten Eigenschaften, wie Unikat, Hereke-Teppich, Handarbeit, höchste Qualität etc. nicht vorliegen (also der Teppich mangelbehaftet ist)
    • der Kaufpreis des Teppichs erheblich überzogen ist – den tatsächlichen Wert des Teppichs in diesem Fall hat der Sachverständige gerade auch in der Türkei auf maximal 4.500,00 € bestimmt – damit der Tatbestand des Wuchers gerade nach türkischem Recht nachgewiesen wurde
    • etc.

    Das Urteil des Verbraucherschutzgerichts in Istanbul ist am 03.11.2014 rechtskräftig geworden. Dieses Urteil ist aus meiner Sicht für die betroffenen Urlauber / Verbraucher sehr erfreulich und dürfte in dieser Form einzigartig sein (bis auf ein ähnliches Urteil betreffend eines Schweizers aus dem Jahre 2011), da damit zum einen die Rechte der betroffenen Teppich – und Schmuckkäufer bei solchen Reisen und zum anderen unser langjähriger Einsatz in diesem Bereich für die Verbraucher, erheblich gestärkt wurde.

    Bei Interesse an diesem Urteil können sich betroffene Verbraucher und sonstige Interessierte an mich wenden.

    Rechtsanwalt Karaman
    Maier Rechtsanwälte, Stuttgart
    Stuttgart, den 01.04.2015

  9. Wir haben eine Rundreise Türkei bei Berge und Meer gebucht ausgewiesen ohne Schmuck , Teppich und Leder jetzt 14 Tage vor Ablauf bekommen wir den Reiseverlauf zugeschickt alles wieder drin. Wie verhält man sich ?

  10. @Dieter Kammler: Ich bin kein Anwalt, deshalb kann ich mangels juristischem Detailwissen und weil ich es auch rechtlich nicht darf, keine Rechtsberatung geben. Ich würde aber erstmal sofort beim Veranstalter anrufen und den Sachverhalt klären: Warum es wieder drin ist, ob es sich während der Reise dennoch vermeiden lässt etc. Ansonsten ggfs. schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren, der Ihnen genau sagen kann was und ob Sie überhaupt etwas dagegen unternehmen können. Den grundsätzlich muss eine Reise natürlich so durchgeführt werden, wie es im Reisevertrag vereinbart ist.

    Mein Tipp nur: Lassen Sie sich dadurch nicht die Vorfreude auf die Reise und recht nicht die Reise selbst vermiesen.
    Sie müssen nichts kaufen; wenn Sie bedrängt werden, beschweren Sie sich sofort vor Ort beim Reiseleiter. Ansonsten: Das ganze Spektakel anschauen und mit Verwunderung genießen ;-) Das Ganze hat durchaus auch etwas Unterhaltsames, wenn man sich nicht in Verkaufsgespräche verwickeln lässt, sondern sich das einfach anschaut und von Anfang an deutlich klarstellt, dass man nichts kaufen wird.

Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Neue Kommentare werden aus technischen Gründen oft erst einige Minuten verzögert angezeigt.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner