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Neue Arbeitschutz-Vorschriften für Schiffsbesatzungen

Mit der Ratifizierung der Maritime Labour Convention (MLC 2006) durch die Philippinen als 30. Unterzeichnerstaat werden die – de facto weltweit verpflichtenden – Vorschriften zu Arbeitsbedingungen von Seeleuten am 20. August 2013 offiziell in Kraft treten. MLC 2006 ist ein internationales Regelwerk der UN-Unterorganisation IMO, gilt als wichtiger Schritt hin zu einheitlichen Arbeitsschutzvorschriften auf Handelsschiffen weltweit und wird dementsprechend auch für Kreuzfahrtschiffe gelten.

Die Maritime Labour Convention fasst eine Vielzahl bereits vorhandener Vorschriften zusammen, vereinheitlich die Regelungen und verschärft in manchen Bereichen. Unter anderem legt MLC 2006 Mindest-Standards fest für Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten sowie Sozialversicherung für die Besatzungsmitglieder. MLC gilt als eine der vier wesentlichen Säulen bei der Regulierung des weltweiten Schiffsverkehrs, neben MARPOL (Umweltschutz), SOLAS (Sicherheit) und STCW (Ausbildungsstandards für Schiffsoffiziere).

Voraussetzung für das verbindliche Inkrafttreten der MLC 2006 war die Ratifizierung der Vereinbarung  durch mindestens 30 Staaten, unter deren Flagge zugleich mindestens ein Drittel der weltweiten Tonnage fahren muss. Mit Unterzeichnung der MLC 2006 durch die Philippinen sind beide Bedingungen erfüllt und die Convention kann damit wie vorgesehen innerhalb eines Jahres in Kraft treten. Sie gilt dann zwar nicht direkt für Schiffe, die unter der Flagge eines Staates fahren, der die Konvention nicht ratifiziert hat – dazu zählen nach aktuellem Stand in Hinblick auf Kreuzfahrtschiffe wichtige Staaten wie Malta und die Bermudas. Jedoch müssen sich diese Schiffe indirekt ebenfalls an die neuen Vorschriften halten, wenn sie Häfen in Unterzeichner-Staaten anlaufen wollen.

Bislang ratifiziert haben MLC 2006 im Kreuzfahrt-Bereich relevante Länder wie Panama, Liberia, Bahamas, Marshall Islands, Zypern, Norwegen und die Niederlande.

MLC 2006 sieht für die Schiffe eine Zertifizierung  durch den Flaggenstaat vor, mit der die Einhaltung der Vorschriften bestätigt wird. Schiffe, die mit einem Maritime Labour Certificate (MLC) und einer Declaration of Maritime Labour Compliance (DMLC) nachweisen, dass sie sich an MLC 2006 halten, bleiben in der Regel vor umfassenden und aufwändigen Kontrollen in Häfen verschont. Schiffe, die unter anderen Flaggen fahren und daher diese Zertifikate nicht beibringen können, müssen nach Inkrafttreten der Maritime Labour Convention mit detaillierten Kontrollen rechnen, die gemäß MLC 2006 im Prinzip in jedem Hafen der Unterzeichner-Staaten von den jeweiligen nationalen Behörden durchgeführt werden dürfen.

2 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

2 Gedanken zu „Neue Arbeitschutz-Vorschriften für Schiffsbesatzungen“

  1. nur so wenige Staaten und nur so wenig real erfasste Tonnage, das ist nur ein erster Schritt. Aber sind wir uns einig: die Branche lebt quasi von dem Lohn- und Sozialgefälle, die einen haben das Geld und zahlen vielfach möglichst wenig für die KF-Leistung, die anderen wiederum schuften hart für (aus unserer Sicht) kleines Geld, ernähren aber zu Hause eine Großfamilie davon.
    Wer welche Hintertürchen findet, wird sich (vllt) zeigen.
    Ob die Kontrollen in den Anlaufhöfen wirklich stattfinden, falls ja wie intensiv, das bleibt dahingestellt. Aber große Dinge beginnen so manches Mal mit kleinen Schritten.

  2. Das spannende finde ich, dass die Kontrollen eben in den Häfen der Unterzeichner-Staaten stattfinden (können) – und die sollten ein Interesse daran haben, dass sich auch Schiffe der Nicht-Unterzeichner-Staaten an die Vorschriften halten, weil sie damit die Wettbewerbsfähigkeit ihrer eigenen Schiffe verbessern können. Insofern könnte das ziemlich effektiv sein – die Amerikaner setzen ihre nationalen Regel (z.B. Hygiene -> CDC) auf diese Weise schon lange ziemlich wirksam durch.

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