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Spanische Mehrwertsteuer auf Kreuzfahrtschiffen

Mehrwertsteuer auf Leistungen an Bord von Kreuzfahrtschiffen mit Abfahrtshafen in der EU gehört zu den kompliziertesten und verwirrendsten Themen der Kreuzfahrt – und zwar nicht nur bei Abfahrt von einem spanischen Hafen aus, was häufig im Web diskutiert wird.

Wem diese Mehrwertsteuer spanisch vorkommt, der ist in guter Gesellschaft, auch wenn die Spanier eigentlich nichts dafür können. Denn die Verwirrung bei Kreuzfahrtpassagieren um die spanische Mehrwertsteuer ist nur ein sichtbares Symptom für ein geradezu aberwitziges Durcheinander in der europäischen Steuerpolitik, das selbst Experten verzweifeln lässt. Wir haben versucht, Fakten und Hintergründe zu dieser Mehrwertsteuer zu recherchieren und sind auf viel Erstaunliches gestoßen.

Eigentlich könnte alles ganz einfach sein: Eine EU-Richtlinie von 2006 hat das Ziel, die Regeln für die Mehrwertsteuer innerhalb der Gemeinschaft zu vereinheitlichen. Weil aber so ziemlich jedes Land die Richtlinie anders in nationales Recht umgesetzt hat, herrscht Chaos, das offenbar so weit führt, dass Reedereien sich nur noch teilweise überhaupt darum scheren und sogar die Steuerbehörden mancher Länder buchstäblich kapitulieren. Zu diesen Details später mehr.

Spanische Mehrwertsteuer – praktische Tipps

Kommen wir zuerst zum praktischen Teil. Die zwei wichtigsten Tipps vorweg:

Tipp 1: Wer sich mit spanischer (oder italienischer, oder französischer) Mehrwertsteuer erst gar nicht auseinandersetzen möchte, bucht und bezahlt beispielsweise Getränkepakete oder Reservierungen für Spezialitätenrestaurant für seine Kreuzfahrt bereits vorab übers Reisebüro oder online – dann nämlich fällt auf keinen Fall Mehrwertsteuer (englisch: Value Added Tax – VAT) an.

Tipp 2: Passagiere sind von dem Steuer-Thema nur bei amerikanischen Reedereien direkt betroffen. Dort werden – wie in den USA üblich – Steuern nicht in den Endpreis einer Ware oder Dienstleistung eingerechnet, sondern extra berechnet. Europäische und deutsche Reedereien haben dagegen feste Endpreise für die Leistungen an Bord, sodass es den Passagier nicht kümmern muss, ob, wo und wie davon Mehrwertsteuer abgeführt wird.

Pragmatisch und kundenfreundlich: Die meisten Reedereien belästigen ihre Passagiere nicht mit komplizierten Steuerproblemen, sondern kalkulieren die Kosten in ihre Preise und die Passagiere merken nichts davon, das oder ob im Hintergrund Steuern abgeführt werden. Meist wird man mit diesem Problem als Passagier also gar nicht erst konfrontiert.

Warum Mehrwertsteuer nur in Spanien, Italien und Frankreich?

Warum ist die Mehrwertsteuer (derzeit) nur ein Thema bei Abfahrten in spanischen, neuerdings französischen und vereinzelt auch italienischen Häfen? Schon hier müssen wir stark vereinfachen, um nicht völlig ins Chaos zu stürzen. Im Prinzip liegt das daran, dass viele EU-Länder entsprechende Ausnahmen von der Steuerpflicht haben, sodass keine Steuer anfällt. Das widerspricht teils geltendem EU-Recht, ist faktisch aber so – Passagiere und Reedereien, die deshalb keine oder wenig Steuern zahlen müssen, stört das natürlich nicht besonders.

Ebenfalls recht vereinfacht gelten folgende Daumenregeln, ob und wo spanische Mehrwertsteuer anfällt:

Nur EU-Häfen – Die Kreuzfahrt beginnt und endet in einem spanischen Hafen (Ausnahme: Kanarische Inseln) und das Schiff läuft während der Reise ausschließlich EU-Häfen an: Steuer fällt auf die Leistungen an Bord während der gesamten Reise an.

Hafenstopp außerhalb der EU – Die Kreuzfahrt beginnt und endet in einem spanischen Hafen (Ausnahme: Kanarische Inseln) und das Schiff läuft während der Reise einen Hafen außerhalb der EU (z.B. Norwegen, Agadir, Tunesien, Ägypten, Türkei, Montenegro) oder ein Sondergebiet (britischen Kanal-Inseln, Gibraltar, Kanarische Inseln) an: Steuer fällt auf die Leistungen an Bord an, die während des Aufenthalts des Schiffs in einem spanischen Hafen oder in spanischen Gewässern (12-Meilen-Zone) erbracht werden.

Beginn der Kreuzfahrt außerhalb Spaniens – Die Kreuzfahrt beginnt in einem nicht-spanischen Hafen (egal ob EU oder nicht) und endet in Spanien: Steuer fällt nur für Leistungen an, die während des Aufenthalts im spanischen Zielhafen bzw. in den spanischen Hoheitsgewässern vor Einlaufen erbracht werden.

Umweg zu einem Hafen außerhalb der EU lohnt sich

Es lohnt sich für Kreuzfahrtgesellschaften also, auf einer Fahrtroute immer auch einen nicht-EU-Hafen einzuplanen, um die Steuer zu vermeiden. Das kann so weit führen, dass beispielsweise MSC auf Fahrtrouten mit Tunis als Hafenstopp auch in den Zeiten, als wegen der Unruhen in Tunesien faktisch keine Passagiere dort an Land gehen konnten, die Schiffe trotzdem bis vor die tunesische Küste fuhren und dort offiziell von den Behörden abgefertigt wurden, nur um anschließend abzudrehen und zum nächsten Hafen weiterzufahren.

Worauf fällt die spanische Mehrwert-Steuer gegebenenfalls an?

Mehrwertsteuer fällt auf Einkäufe an, die direkt an Bord getätigt werden, also Getränke, Gebühren für Spezialitätenrestaurants, Spa-Behandlungen, Einkäufe in den Bord-Shops. Die Steuer fällt nicht an für Käufe, die bereits vor der Kreuzfahrt getätigt wurden, also zum Beispiel vorab gebuchte Getränkepakete.

Wie hoch ist die spanische Mehrwertsteuer?

  • Bar, Getränkepakete, Gebühren für Spezialitätenrestaurants, Room Service: 10 Prozent.
  • Andere Einkäufe an Bord (soweit die Shops in den steuerpflichtigen Gebieten überhaupt geöffnet haben): 21 Prozent.

Bei Bar-Rechnungen, die bereits eine obligatorische Service-Gebühr enthalten, meist 15 oder 18 Prozent, fällt die Steuer auf den Gesamtbetrag inklusive Servicegebühr an.

Im Internet kursieren Steuersätze von 8 und 18 Prozent – das ist veraltet.

Reederei-eigene Regelungen

Abseits der Frage, ob und wie viel Steuer anfällt, stellt sich für den Passagier vor allem die Frage, inwieweit ihn das überhaupt betrifft. Denn die verschiedenen Kreuzfahrtgesellschaften gehen ganz unterschiedlich mit der Problematik um.

Grundsätzlich kann man bei amerikanischen Reederei eher davon ausgehen, dass die Steuer, dort wo sie anfällt, auf die normalen Preise beispielsweise für Getränkepakete, Drinks an der Bar, Spa-Behandlungen oder Einkäufe im Bordshop aufgeschlagen wird.

Vor allem bei deutschen und europäischen Reedereien werden die Steuern dagegen für den Passagier meist gar nicht sichtbar, weil sie dort bereits im ausgewiesenen Endpreis beispielsweise in der Getränkekarte an der Bar enthalten sind. Die Preise ändern sich auch während der Reise oder auf unterschiedlichen Fahrtrouten nicht – unabhängig davon, wo und auf welcher Route das Schiff gerade fährt. Für die Reederei ergibt sich daraus also eine Mischkalkulation mit dem Vorteil für den Passagier, dass er sich über die Steuer keine Gedanken machen muss.

Andere Reedereien verschieben beispielsweise die Berechnung etwa einer Spa-Termin-Buchung zeitlich einfach etwas hinten, sodass eine Buchung einer Massage für den darauffolgenden Tag, die man noch während der Hafenliegezeit vornimmt, erst ein paar Stunden später dem Bordkonto belastet werden, wenn das Schiff schon außerhalb der 12-Meilen-Zone ist.

Quell der Verwirrung: EU-Richtlinie 2006/112

Eine Richtlinie von 2006 sollte die Regeln für die Mehrwertsteuer innerhalb der EU vereinheitlichen – und ist vor allem in Hinblick auf die Kreuzfahrt bislang gescheitert. Kompliziert ist das Vorhaben nämlich, weil man bei beweglichen Orten wie einem Kreuzfahrtschiff definieren muss, wo genau eine zu besteuernde Leistung erbracht wird, damit man festlegen kann, welches Steuerrecht und welche Steuersätze gelten. Weil die Mitgliedstaaten die in diesen Punkten ziemlich unklar formulierte Richtlinie nicht nur sehr unterschiedlich auslegen, sondern laut eines Berichts der EU-Kommission insbesondere in Hinblick auf Ausnahmeregelungen oft sogar komplett falsch anwenden, herrscht wildes Durcheinander und kaum jemand versteht wirklich, was wo und wie besteuert wird.

Die Richtlinie ermöglicht es einzelnen Ländern, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht für den Schiffsverkehr Ausnahmen zu machen oder schon geltende Ausnahmen beizubehalten, solange die diesbezüglichen Regelungen noch nicht von der EU konkretisiert wurden. Dem Wortlaut der Richtlinie bezieht sich das nur auf die Lieferung von Gegenständen an Bord und nicht auf Dienstleistungen inklusive Bars und Restaurants an Bord – trotzdem werden hier in vielen Ländern Ausnahmen gewährt.

Keine solche Ausnahmeregelung hat aber beispielsweise Spanien, wobei Spanien offenbar klare Vereinbarungen mit den Reedereien getroffen hat, während Italien eine entsprechende Ausnahmeregelungen inzwischen verändert hat, sodass bei Abfahrten von italienischen Häfen wohl keine Steuern mehr berechnet werden. Gerade was die Mehrwertsteuer bei Abfahrtshäfen in Italien angeht, herrscht also noch reichlich Verwirrung, die wir – um ehrlich zu sein – auch in unseren Recherchen nicht vollständig aufklären konnten.

EU-Expertenbericht zur Mehrwertsteuer von Pricewaterhouse Coopers

An dieser Stelle wird es Zeit, zwei Stellen aus einem Expertenbericht von 2012 zu zitieren, der von der EU-Kommission in Auftrag gegeben wurde, um das ganze Ausmaß der Probleme zu ermitteln.

Die zitierten Stellen aus diesem Bericht stehen exemplarisch für den ganzen Aberwitz der unterschiedlichen Auslegungen, fehlerhaften Implementierungen und komplexen Umsetzungsprobleme der EU-Richtlinie.

Der Experten-Bericht von Pricewaterhouse Coopers sagt:

“It is very difficult for passenger transport operators to implement suitable criteria in their business systems and, hence, correctly identify the place of taxation for their on board supplies. This is especially true for transport operators in the maritime travel market (i.e. cruise and ferry) that operate flexible itineraries.”

Und, besonders pikant: Die spanischen Steuerbehörden kapitulieren buchstäblich vor der EU-Richtlinie und einigen sich mit den Reedereien mehr oder weniger unter der Hand auf ein Verfahren, das die Sache so ungefähr treffen soll.

Zitat Experten-Bericht: “It should also be mentioned that the Spanish VAT authorities have concluded that it is very difficult to identify the part of supplies of goods or restaurant and catering services that are subject to Spanish VAT, and have therefore asked transport operators themselves to come up with a reasonable approach.”

Zu Deutsch: Die Reedereien sollen einen vernünftigen Vorschlag für die Besteuerung machen, auf den man sich dann einigt.

Interporting

Auf Reisen, bei denen Passagiere an mehreren Orten zusteigen (sog. Interporting) – also beispielsweise eine Reise im westlichen Mittelmeer ab Barcelona mit Zusteigemöglichkeit in Marseille und Civitavecchia – wäre eigentlich das jeweilige Land zur die Besteuerung berechtigt, bei dem zuletzt Passagiere eingestiegen sind. In der Praxis wird das unseres Wissens jedoch ignoriert, sodass die Steuer sich trotzdem nach dem Abfahrtsort – in unserem Beispiel Barcelona – bemisst, also auch für Passagiere, die eigentlich eine Route etwa von/bis Civitavecchia fahren.

Das resultiert daraus, dass selbst die Durchführungsverordnung für die EU-Richtlinie so unklar formuliert ist, dass Interporting nicht eindeutig geregelt ist. In der Verordnung wird nämlich klargestellt, dass die Reisestrecke des Beförderungsmittels ausschlaggebend für die Besteuerung ist und nicht die Reisestrecke der beförderten Passagiere – eigentlich ein Widerspruch zum Text der Richtlinie, die eben genau zur Bedingung macht, dass unterwegs keine Passagiere auf- oder absteigen.

Ist der Basishafen des Schiffs also in Spanien, leitet man daraus offenbar ab, dass Spanien für die gesamte Reise als Abfahrtsort gilt, auch wenn unterwegs Passagiere zusteigen, selbige dann auch wieder in einem nicht-spanischen Ort aussteigen.

Interporting ist also nach wie vor eine rechtliche Grauzone, die von den Reedereien meist so gelöst werden, dass bei entsprechenden Kreuzfahrten die spanische Steuer trotzdem für alle Passagiere berechnet wird.

Außerplanmäßige Routenänderung

Völlig offen ist die Frage, wie mit der Steuer zu verfahren, ist, wenn ein Schiff zwar einen Hafen außerhalb der EU auf der Fahrtroute hat, selbigen aber außerplanmäßig beispielsweise wegen schlechten Wetters oder einem Defekt am Schiff tatsächlich gar nicht anläuft. Der Fahrtroute fehlt dann der Hafen außerhalb der EU, weswegen eigentlich nachträglich für die gesamte Zeit die Mehrwertsteuer abgeführt werden müsste. Auch diesen Aspekt hat die EU-Kommission in ihrem Bericht als ungelöstes Problem aufgeführt. Die Reedereien handhaben solche Situationen zumindest in einer Weise, dass dem Passagier keine nachträgliche Mehrwertsteuer berechnet wird.

Fazit

Für die Kreuzfahrt-Passagiere bleibt bei all diesem Chaos nur, möglichst Leistungen schon vorab zu buchen, um der Steuer gegebenenfalls zu entkommen. Im Übrigen muss man es den Steuerexperten der jeweiligen Reederei überlassen, mit dem Chaos zurecht zu kommen und die Mehrwertsteuer notfalls in Kauf nehmen. Und fairerweise muss man auch sagen: An Land müsste man die Mehrwertsteuer ohnehin bezahlen …

Solche Steuern sind übrigens keine EU-Besonderheit: Auch in US-Häfen wie Miami, Fort Lauderdale, Port Canaveral oder Seattle zahlt man örtliche Steuern auf Leistungen, die während der Hafenliegezeit oder in den jeweiligen Hoheitsgewässern erbracht werden. Auch die Bahamas erheben Mehrwertsteuer, insbesondere auch auf den Privatinseln der Reedereien. Aber dort ist alles klar geregelt, sodass man die Steuer leicht vermeiden kann, wenn man beispielsweise Getränkepakete gleich im Voraus bucht oder eben wartet, bis das Schiff auf See ist. Oder die Reederei belästigt seine Kunden erst gar nicht damit, und preist die Steuer einfach gleich ein.

16 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

16 Gedanken zu „Spanische Mehrwertsteuer auf Kreuzfahrtschiffen“

  1. Besonders skurrile Anekdote: TA Norwegian Epic – Barclona-Miami

    Eigentlich unterwegs ja steuerfrei. Auf einmal steht abends in der Bar 10 % VAT auf der Rechnung. Gefragt – Bedienung meint „das bekommt Miami“ – häh?

    Rechnung vom Vortag ähnliche Zeit – kein VAT.

    Auf zur Rezeption. Niemand weiß was.

    Dort Anruf beim „Financial Department“.

    Ja – wir befinden uns nach dem Passieren der Straße von Gibraltar noch nicht in internationalen Gewässern – bis 23:32 Uhr wird VAT berechnet – danach nicht mehr.

    Man lernt nie aus – obs wirklich OK ist, weiß ich nicht…

    Wendy

  2. Wendy, das dürfte okay sein so, weil die spanischen Gesetze die MWSt. vorschreiben, solange das Schiff in spanischen Gewässern fährt. Schräg ist’s natürlich trotzdem und ich meine, der Kellner sollte die Passagiere bei der Bestellung darauf hinweisen (oder den Tipp geben, mit der Bezahlung einfach noch eine halbe Stunde zu warten …).

  3. Hmmmm,
    gilt das jetzt aktuell auch noch? Denke gerade über HAL KF nach NL-NO-NL und würde es dort auch abgepresst?
    Ich denke auch es handelt sich tatsächlich um die Richtliniee 2006/112 (nicht 122?) die schon 100 mal nachbereitet wurde.
    Und wo könnte denn auf den 204 Seiten dieser Richtlinie näheres stehen zur Hafensteuer Spanien, Italien und wo war es sonstnoch verlangt?

    Andererseits Artikel 148 a)sagt imho eindeutig, dass auf „Hoher See“ eben KEINE STEUERN anfallen; die Leistungen steuerbefreit sein müssen? Übersehe ich etwas?

  4. @ginus: Die Nummer der Richtlinie ist in der Tat ein Tippfehler. Danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert.

    Eine Kreuzfahrt von den Niederlanden nach Norwegen ist meines Wissens aktuell nicht betroffen, weil die Niederlande die Steuer nicht erhebt. Zudem ist Norwegen ja kein EU-Mitglied, sodass, wenn überhaupt, nur MwSt. fällig wäre während des kurzen Zeitraums im niederländischen Hafen und auf der Fahrt innerhalb der niederländischen 12-Meilen-Zone.

    In der Richtlinien werden keine einzelnen Länder erwähnt, weil die Richtlinie ja eigentlich der Steuer-Harmonisierung in der gesamten EU dienen soll. Die Umsetzung ist Sache der Mitgliedsstaaten. Konsequent umgesetzt wird es aktuell aber offenbar nur in Spanien.

    Die Definition „auf hoher See“ wird so ausgelegt, dass dies nur dann zutrifft, wenn auf der Route ein nicht-EU-Hafen angelaufen wird. Wenn nur EU-Häfen auf der Route liegen, gilt es als Reise innerhalb der EU.

    Das Thema ist sehr schwierig, weil selbst bei den Reedereien kaum jemand zu finden ist, der einem dazu wirklich verlässlich Auskunft geben kann oder will – auch weil das Thema eben so komplex und undurchschaubar ist.

    Hinzu kommt, dass manche Reedereien ihre Passagiere von dem ganzen Irrsinn verschonen und die ggfs. fällige MwSt. in die Preise an Bord einkalkulieren und der Passagier gar nicht mitbekommt, ob da Steuern abgeführt werden oder nicht.

  5. Die Sache ist ja nicht ganz einfach, daher ein paar Fragen. Vielleicht waere ja jemand so lieb und koennte mir diese beantworten.

    Wir planen 2 Kreuzfahrten mit NCL.

    Spirit ab Barcelona und zu den Kanarischen Inseln
    Bei NCL ist das Getraenkepaket ja mit dabei.
    Dh aber bei dieser Route zahle ich 10% Steuern auf jedes Getraenk solange wir in spanischen Gewaessern sind?

    Wenn ich an Bord Landausfluege buche, bekommen bei NCL 10% Rabatt an Bord da Silberstatus, sollte ich auch mit diesem warten bis wir aus Barcelona raus sind, ansonsten wuerden 21% faellig?

    Reise Nr. 2 mit der Epic (nur EU Haefen):
    Hier muss ich immer 10% auf Getraenke zahlen?
    Sind das eigentlich 10% auf den Preis in der Karte oder 10% auf den Preis auf der Karte mit den 18% Service Charge
    Sprich ein Cocktail kostet 10 Dollar, sind das dann 1 Dollar oder 1,18?
    Bei 2 Personen die gut trinken, kommen da locker noch einmal 100-150 Dollar fuer die Reise dazu.

    Bei dieser Reise muss ich immer 21% auf Landausfluege bezahlen, wodurch mein 10% Rabatt an Bord nutzlos wird, und ich besser voarab buche, da es sonst teurer wird.

    Stimmt das alles soweit?

    Danke und Gruss Alex

  6. @Alex: Das Thema ist leider so komplex, dass ich noch nicht einmal auf alle Fragen eine klare Antwort geben kann. Denn leider ändern die Reedereien auch ständig ihren Umgang mit dem Thema, sodass man nie so genau weiß, wie das aktuell gerade gehandhabt wird und auch die Call Center der Reedereien an Land wissen da nicht Bescheid.

    Steuer bei vorhandenem Getränkepaket: Mein letzter Stand ist, dass Norwegian bei Spanien-Abfahrten derzeit keine Steuern auf Getränke in Rechnung stellt, die über das Getränkepaket bestellt werden (anders als bei New-York-Abfahrten, wo die dortige, lokale Steuer berechnet wird).

    Bei den Landausflügen hilft leider nur, ab Bord nachzufragen.

    Bei einer Reise mit den Kanarischen Inseln kommt verwirrenderweise hinzu, dass die Kanaren steuerlich ja ein Sondergebiet sind und nochmal anderen Regeln unterliegen …

    Bei Reise mit nur EU-Häfen von Barcelona aus:

    zu den 10% – siehe oben; nach meinem aktuellen Stand wird das nicht in Rechnung gestellt.

    Steuer und Service Charge beziehen sich jeweils auf den Basispreis. Ein (regulär, ohne Getränkepaket bestellter) 10-Euro-Cocktail würde also auf der Rechnung mit 12,80 Euro stehen.

    Übrigens wird auch die Service-Charge bei Getränke-Order über das Getränkepaket keine Service-Charge berechnet – denn die ist ja im Preis für das Getränkepaket bereits enthalten.

    Selbst die Frage, ob die 21 Prozent auf Landausflüge bei Voran-Online-Buchung berechnet werden, ist leider alles andere als klar. Da hilft nur: Ausprobieren … leider.

    Ich hoffe, das hilft zumindest einen kleinen Schritt weiter bei diesem nervtötenden und verwirrenden Thema.

    Herzliche Grüße und eine schöne Reise!
    Franz

  7. Hallo Franz,

    danke für deine Rückmeldung.

    Ja ist es leider sehr verwirrend und man findet nichts konkretes, weil wie du schon schreibst, es scheint sich auch immer zu ändern.

    Das mit NY etc. stimmt, hatten wir bei unserer Kreuzfahrt letztes Jahr auch und wird im Dezember auch wieder so sein.

    Wir werden die Reisen trotzdem machen und ich werde hier einmal berichten.

    Die Kanaren sollen schon im Februar sein.

    Gruß

    Alex

  8. @Alex: Die gesetzlichen Regelungen in Spanien sind eigentlich eindeutig und klar. Die Verwirrung entsteht durch den unterschiedlichen (und immer wieder wechselnden) Umgang der Reedereien damit. Amerikanisch geprägte Unternehmen tun sich sehr schwer damit, Steuern, Gebühren etc. in den Gesamtpreis einzurechnen und es damit für den Kunden eindeutig und transparent zu machen. In den USA ist es (leider) üblich, dass man den Netto-Preis ausweist, weil man als Unternehmen mit externen Kosten wie Steuern und Service/Trinkgeld (seltsame Betrachtungsweise, aber ist halt so) ja nichts zu tun hat, sondern es quasi nur widerwillig für den Staat (oder den Mitarbeiter) kassiert und weiterreicht …

    Viel Spaß auf Euren Reisen!

  9. Hallo zusammen,
    Wir sind im April 2017 mit der NCL Epic Barelona Tour geschippert über die Kanaren. In Barcelona standen überall Schilder, das diese Steuer zusätzlich trotz des All Inklusive Getränkepaket erhoben wird. Man wurde auch mündlich darauf hingewiesen. Diskussion an Bord brachte nichts, nach Reklamation zu hause an NCL habe ich diese Beträge zurück bekommen.

  10. Wir sind im Dezember mit der NCL Spirit ab Barcelona zu den Kanaren gefahren.
    Es wurden in allen Spanischen Häfen (auch die auf den Kanaren) sowie in einem gewissen Umkreis die 10% VAT auf den Kartenpreis (Basispreis) erhoben. D.h. auf Seetagen, Funchal oder Marroko wurde keine VAT erhoben. Ebenso galt die zusätzliche VAT eine gewisse Zeit vor / nach Spanischen Häfen. Teils war an den Bars die zusätzliche VAT ausgeschildert, teils nicht. Erhoben wurde sie aber überall gleich. Zu VAT bzgl. Landausflüge habe ich keine Erfahrung.

  11. Danke für das Update. Wenn mit Marokko ein nicht-EU-Hafen auf der Route lag, dann entspricht das genau den gesetzlichen Vorgaben – Steuer innerhalb SPaniens und dessen Gewässern. Und wenn es ausgeschildert war, dann kommt’s zumindest nicht als Überraschung. Blöd nur, wenn man nicht überall darauf aufmerksam gemacht wird. Die beste Lösung wäre sicherlich, wenn die Reedereien das ganze Thema einfach vom Gast fernhalten würden und es in die Preise einkalkuliert. Wobei das bei Norwegian Cruise Line inzwischen ja eh‘ eher theoretischer Natur ist, seit man dort Dank all-inklusive-Konzept ja eh‘ nur noch für wenige Getränke extra bezahlt. Oder wurden die 10 Prozent auch Passagieren berechnet, die all-inklusive gefahren sind und die Getränke als solche daher nicht berechnet werden?

  12. Bei der NCL bei unserer Reise war das Thema Steuer nur in Barcelona ein Thema. Es wurde überall darauf hingewiesen, per Aufsteller und auch vom Service Personal.
    Die „paar“ Euro wurden dann dem Bordkonto belastet. Ich hatte mich dann bei NCL darüber beschwert, hatte das Geld dann zurück bekommen.
    Wenn man mit All Inklusive wirbt, sollte das auch so sein.

  13. @Michael: Laut Norwegian Cruise Line soll die MwSt. den all-inklusive-Passagieren nicht berechnet werden und wird, falls das doch geschieht, wie bei Dir auf Anforderung erstattet. Vermutlich ist es technisch bei der Verbuchung der Getränke im Kassensystem nicht ganz unkompliziert, an Bord zwischen All-inkl-Passagieren aus Europa und nicht-All-inkl-Passagieren aus dem Rest der Welt zu unterscheiden …

  14. Hallo Franz,

    irgendeine Idee wie die Sache aussieht wenn eine KF in Italien beginnt, sonst nur EU-Häfen. Als Besonderheit wird hier die spanische Exklave Ceuta mitangefahren. Ist das steuerlich ein Fall ähnlich wie Kanaren / Gibraltar.
    Tja und der Bericht oben sagt nichts genaues über Italien die ja anscheinend die Steuer auch (mal?) erhoben haben? Wie ist dort denn der Prozentsatz, oder haben die aufgegeben. Betrifft HAL, die lt. RB ebenfalls diese spanische (italienische) Mehrwertsteuer erheben.

  15. Hallo Regina, ich bin ehrlich: Ich habe inzwischen aufgegeben wirklich verstehen zu wollen, wie Italien das handhabt bzw. die Reedereien damit umgehen. Formell gilt die MwSt.-Regelung in der gesamten EU, das ist also nichts, was Italien einfach so aus eigenen Antrieb heraus aufgeben könnte. Andererseits erheben andere EU-Länder die Steuer dennoch einfach gar nicht. Aber zumindest für Stand 2015 habe ich Informationen gefunden, dass die Steuer nach wie vor existiert. Offenbar in Italien, anders als Spanien, nicht auf Getränke, sondern nur auf Einkäufe in Shops, Fotos u.ä.
    Halbwegs klar ist die Situation nur mit Spanien, wie oben beschrieben. Bei Ceuta bin ich aber komplett überfragt – mir war nicht klar, dass dort überhaupt mal ein Kreuzfahrtschiff anlegt. Aber Ceuta dürfte ähnlichen Regelungen unterliegen wie die Kanaren, weil es nicht zum EU-Zoll-Regime gehört; wobei Ceuta kein EU-Territorium ist, die Kanaren dagegen schon, aber vom MwSt-Regime ausgenommen sind.Das ist leider alles ziemlich kompliziert.
    Von Reedereien ist leider keine klare Information zu bekommen (ich vermute: weil sie es selbst nicht durchschauen und sich nicht in die Karten schauen lassen wollen, wie sie es handhaben, um nicht Gefahr zu laufen, mit den Behörden Schwierigkeiten zu bekommen). In Spanien und mutmaßlich auch Italien kalkulieren manche Reederei (auch mal unterschiedlich, je nach Reise und Route, ohne erkennbares Schema) die Steuer einfach in ihre regulären Preise mit ein, sodass der Passagier davon gar nichts mitbekommt – was es natürlich noch schwieriger macht festzustellen, ob die Steuer nun existiert bzw. abgeführt wird, oder nicht.
    Wenn ich spekulieren müsste, würde ich sagen: Der Anlauf in Ceuta ist HALs Trick, um die MwSt. zu vermeiden. Aber das ist eine pure Vermutung, „educated guess“, wie die Amerikaner es nennen ;-)

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