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Storno-Optionen und Corona-Leistungen der Kreuzfahrt-Reedereien

Viele würden in diesem Jahr gerne wieder auf Kreuzfahrt gehen. Aber wer weiß schon, wie sich die Corona-Situation in den kommenden Wochen und bis in den Sommer hinein entwickelt? Die Kreuzfahrt-Reedereien geben sich daher teils sehr flexibel. Wir haben uns die aktuellen Buchungsbedingungen genauer angesehen und große Unterschiede gefunden.

In der aktuellen Corona-Situation eine Kreuzfahrt zu buchen, birgt ein paar Risiken: Eine Covid-19-Infektion kurz vor der Reise könnte die Urlaubspläne vereiteln, eine Quarantäne-Anordnung die Kreuzfahrt abrupt beenden, abgesehen von den damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten.

Die Kreuzfahrt-Reedereien tun deshalb viel, um solche Risiken abzufedern und Vertrauen bei den Kunden zu schaffen. Schließlich sollen sie buchen und sich auf einen schönen Urlaub freuen, statt sich um Kreuzfahrt-Absagen, Corona-Infektionen und Quarantäne zu sorgen.

Besonders attraktiv: flexible Umbuchungs- und Storno-Regeln

Zumindest die finanziellen Folgen und einen Teil der Bürokratie und der Unannehmlichkeiten können die Reedereien so aus der Welt schaffen. Doch wie weit die Reedereien ihren Kunden dabei entgegenkommen, ist sehr unterschiedlich. Besonders attraktiv sind dabei großzügige Umbuchung- oder Stornierungsmöglichkeiten.

Umfassend lässt sich das Thema in einem solchen Beitrag allerdings nicht abbilden, da sind wir ehrlich. Zu unterschiedlich und kompliziert sind die Bedingungen und zu unterschiedlich sind die Zeiträume, für die Reedereien die Sonderbedingungen gewähren.

Eines aber kristallisiert sich bei der Analyse heraus: Wer in diesem Jahr auf Kreuzfahrt gehen will, sollte sich jetzt bereits darum kümmern, um die Sonderbedingungen in Anspruch nehmen zu können. Denn die laufen – zumindest nach Stand Anfang Februar – teils nur noch für Reisen, die bis Ende März gebucht werden, auch wenn die Reise selbst erst im Sommer oder Herbst stattfindet.

Übersicht der Corona-bezogenen Leistungen

Da weder die Tabelle noch unser Beitrag sämtliche Details abbilden kann, empfiehlt sich ein genaues Studium der Bedingungen auf den Websites der Reedereien oder eine Beratung im Reisebüro. (Stand der Informationen: Anfang Februar 2022)

Info-Links:AIDATUI CruisesCostaMSC Cruises
kostenfreie Stornierung / Umbuchung
Umbuchung bis X Tage vor Reisebeginn30 / 40501515
Umbuchung bei positivem Test innerhalb 14 Tage vor Reisebeginnx
Umbuchung bei positivem Test bis 24 Stunden vor Reisebeginnx
Erstattung bei positivem Test innerhalb 14 Tage vor Reisebeginnx
Corona-Tests
PCR-/Antigen-Tests vor Reiseantritt kostenfrei (oder 50 Euro Bordguthaben)x
24-Stunden-Antigentest wird erstattetx
Kosten für Quarantäne-Hotel, Umbuchung des Rückflugs
Quarantäne-Unterbringung im Ausland kostenfreix
Rückreise nach Quarantäne-Hotel kostenfreix
Corona-Versicherung (kostenpflichtig)
Kooperation mit Hanse-Merkurxxx
Kooperation mit Europ Assistancex
Info-Links:Hurtigruten ExpeditionsNicko CruisesPhoenix ReisenPlantours
kostenfreie Stornierung / Umbuchung
Umbuchung bis X Tage vor Reisebeginn31 *60 *30
Erstattung als Gutschein bis X Tage vor Reisebeginn31 *
Umbuchung bei positivem Test bis 24 Stunden vor Reisebeginnx *
Erstattung als Gutschein bei positivem Test bis 24 Stunden vor Reisbeginnx *
Corona-Versicherung (kostenpflichtig)
Kooperation mit Hanse-Merkurx
Kooperation mit Allianz Travelxx
* als Option gegen Aufpreis buchbar

Internationale Reedereien mit Sitz in den USA haben ebenfalls teils recht attraktive Angebote, wie etwa Umbuchungsoptionen bis 48 Stunden vor Abreise. Allerdings sind die Website dieser Reedereien oft nicht ganz aktuell oder sind lediglich übersetzte Infos für US-Kunden, insbesondere auch, was angebotenen Corona-Versicherungen angeht. Daher empfiehlt sich hier die Beratung in einem auf Kreuzfahrten spezialisierten Reisebüro.

Wer zahlt die Folgekosten eine Covid-19-Infektion oder Quarantäne-Anordnung?

Als einzige deutsche Kreuzfahrtreederei kümmert sich AIDA direkt um die Kosten einer eventuellen Quarantänehotel-Unterbringung im Ausland und eventuell höhere Rückreisekosten in diesem Zusammenhang. Zudem bietet AIDA einmalig eine kostenfreie Umbuchung für den Fall, dass innerhalb der letzten 14 Tage vor der Reise ein Covid-19-Test positiv ausfällt – selbst noch am Abreisetag oder direkt bei der Einschiffung.

Der Vorteil der AIDA-Variante liegt für den Kunden vor allen darin, dass er sich im Schadensfall nicht mit unterschiedlichen Ansprechpartnern herumschlagen muss, sondern alles in einer Hand liegt.

Die übrigen Reedereien empfehlen den Abschluss einer Corona-Zusatzversicherung. Sie soll Kosten abdecken, die beispielsweise durch Quarantänehotel-Unterbringung im Ausland, erhöhte Rückreisekosten oder auch kurzfristigen Reiserücktritt bei positivem Coronatest vor der Reise abdeckt. Hier ist es am Kunden, Belege zu sammeln und die Kosten bei der Versicherung einzureichen – oder ohne Versicherung aus eigener Tasche zu bezahlen.

TUI Cruises verspricht immerhin, dass sich ein von der Reederei beauftragtes Unternehmen um die Betreuung der Passagiere in einem Quarantänefall im Ausland und Organisation kümmert. Für die Kosten muss der Kunde aber selbst aufkommen, beziehungsweise sich über eine Coronaversicherung absichern.

Corona-Versicherung ist bei Costa und MSC Pflicht

MSC und Costa verlangen den Nachweis einer Corona-Versicherung verpflichtend.

MSC bietet in Kooperation mit Europ Assistance eine passende Versicherung zum Pauschaltarif von je nach Fahrtgebiet 25 oder 29 Euro pro Person an. Der Vorteil dieser Versicherung ist, dass sie unabhängig von bereits bestehenden Reiserücktrittversicherungen abgeschlossen werden kann, während ähnliche Versicherungen bei anderen Anbietern nur als Zusatzversicherung zu bestehenden oder neu abzuschließenden Verträgen möglich sind.

Costa vermittelt eine speziell auf die Costa-Kreuzfahrten zugeschnittene Reise-Versicherung der Hanse-Merkur (Costa Kreuzfahrten Corona-Schutz – Corona-Urlaubsschutz Basis Plus), die unabhängig von einer bestehenden Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden kann und alle Corona-bedingten Risiken abdeckt, auch medizinische Kosten.

Wer zahlt medizinische Kosten in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion?

Für die medizinischen Kosten einer Covid-19-Infektion, als ärztliche Behandlung und gegebenenfalls Krankenhausunterbringung kommen die Reedereien generell nicht auf. Dafür ist – wie schon früher für Kreuzfahrten – eine Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen.

Zu beachten: Viele Auslandskrankenversicherungen enthalten eine Klausel bezüglich vom Auswärtigen Amt ausgesprochener Reisewarnungen. Hier sollte man die Formulierung im Versicherungsvertrag genau lesen. Denn diese Klauseln beziehen sich fast immer nur auf Gebiete, für die das AA eine Warnung wegen Krieg, Bürgerkrieg oder innerer Unruhen ausspricht. Ist der Grund für die Reisewarnung jedoch die Pandemie, übernimmt die Versicherung die medizinischen Kosten in der Regel.

6 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

6 Gedanken zu „Storno-Optionen und Corona-Leistungen der Kreuzfahrt-Reedereien“

  1. Mit einem zum Thema passenden und ergänzenden Aspekt bin ich gerade bei Hapag Lloyd konfrontiert.

    Hapag Lloyd hat ja vergleichsweise günstige Aufschlagskonditionen für Einzelbelegung, wenn man sehr frühzeitig ( oft zwei Jahre vorher) wegen der beschränkten Kontigente bucht.

    Muss nun eine Reise von Hapag Lloyd abgesagt werden und man versucht, eine andere zeitnahe Reise zu buchen, ist die zur entsprechenden ursprünglichen Buchung äquivalente Suiten-Kategorien oft nur noch für Doppelbelegung, nicht aber für Einzelbelegung freigegeben. Um nicht falsch verstanden zu werten, ich spreche nicht vom gleichen Preis, da akzeptiere ich durchaus einen höheren Preis für eine vom Zuschnitt höherwertige Reise.

    Als langfristig gebuchter Gast aber kann man ja nun wirklich nichts dafür, nach einer Absage der Reise durch die Reederei nun in eine kurzfristigere Buchungsroutine für eine Ersatzreise zu rutschen. Im Herbst 2020 war man da in der Verwaltung in Hamburg noch deutlich flexibler.

    Mein geschilderten Fall mag für die Masse der gebuchten Gäste eher ein Einzelfall sein, aber Hapag Lloyd will ja gerade kein Anbieter im Massenmarkt sein.

    Um nun aber nicht nur zu „meckern“, im Gegensatz zu den Beiträgen über das Verhalten anderer Reedereien im Massenmarkt erfolgten die Absagungen durch Hapag Lloyd (und ich war in den letzten zwei Jahren wahrlich häufig davon betroffen) so rechtzeitig, dass man immer noch viel Zeit zu Ersatzplanungen hatte, sofern man kein Einzelreisender ist.

  2. Vielen Dank für die Informationen insbesondere über die Wahl der Versicherungsmöglichkeiten.

    Die Europ Assistance kann ich aus eigener Erfahrung aber nicht empfehlen, nach meiner letzten Reise mit MSC. Obwohl es der der Spezialtarif (MSC Extra Covid-19) war, haben wir im Versicherungsfall keinerlei Informationen weder von der Reederei noch von der Versicherung bekommen. Im Nachgang habe ich nach der Europ Assistance gegoogelt. Bei testberichte.de schneidet die Versicherung auch ganz schlecht ab.

  3. Hallo Franz

    Kleine Anmerkung:
    Bei Costa gilt momentan auch eine kostenfreie Umbuchung bis 15 Tage vor Beginn der KF!

    Liebe Grüsse, Roger

  4. Hallo Roger, Danke Dir für den Hinweis. Das hat Costa ja echt gut versteckt, denn in den aktuellen Reisebedingungen steht dazu nichts … Ich hab’s in der Tabelle entsprechend ergänzt.
    Herzliche Grüße,
    Franz

  5. Hallo Roger, ich habe anfang Januar eine Kreuzfahrt mit Costa nach Norwegen in einem Reisebüro gebucht, stellte aber zuhause fest, dass die Bordsprache englisch oder Italienisch ist. Daraufhin habe ich sofort meine Stornierung gefordert, worauf man mir mitteilte, es wären 35 % stornierungskosten fällig. Man machte mir ein Angebot zu einer Umbuchung, die ich mit 50,00 € erhalten könnte. Aber man müsste die Costa Reise erst verkaufen. Seit dem werde ich von Woche zu Woche vertröstet (Verarscht),
    Was kann ich tun?
    Mit freundlichem Gruß
    Fam. G. Lucas

  6. @G. Lucas: Juristische Beratung in einem konkreten Fall dürfen nur Anwälte oder Verbraucherzentralen leisten. Das mal vorweggeschickt, sind Sie da offenbar an ein sehr fragwürdiges Reisebüro geraten, das bei der Beratung nicht einmal so elementare Fragen wie die Bordsprache erwähnt; das klingt mir eher, als hätte da nur ein Verkauf, aber keine Beratung stattgefunden. Aus dem, was Sie schreiben, schließe ich, dass seitdem aber schon mehrere Wochen vergangen sind. Da dürfte es schwierig werden. Ich bin mir sicher, dass Costa selbst eine Stornierung aus Kulanz ohne Gebühren akzeptiert hätte, wenn Sie das dort sofort moniert hätten. Da hat dann auch wieder das Reisebüro offenbar gar nicht versucht, das mit Costa auf Kulanzbasis zu regeln.
    Ich denke, Sie haben (angesehen von eventuellen juristischen Schritte, die aber, wie oben schon gesagt, ein Anwalt prüfen müsste) wohl nur zwei Möglichkeiten: Sich trotzdem auf die Reise einzulassen, denn auch wenn die Bordsprache nicht Deutsch ist, hat Costa doch auf jedem Schiff zumindest einen deutschen Muttersprachler/in als Gästebetreuer und ansonsten kann man auch mit etwas Schulenglisch eigentlich ganz gut zurechtkommen. Oder Sie versuchen, Kontakt direkt mit Costa aufzunehmen und da eine freundliche Kulanzregelung zu erreichen, weil das Problem ja offenbar auf einer wirklich schlechten Beratungsleistung im Reisebüro entstanden ist. Da sollte dann Costa hinter den Kulissen vielleicht auch mal ein ernstes Wort mit diesem Reisebüro sprechen …

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