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TUI Cruises verlangt Covid-19-Boosterimpfung ab 1. Oktober 2022

TUI Cruises verlangt ab 1. Oktober 2022 eine Booster-Impfung gegen Covid-19 von allen Passagieren ab zwölf Jahren. Auch jetzt schon ist der Booster notwendig, allerdings erst, sobald die Grundimmunisierung mehr als 270 Tage zurückliegt.

Update 26. August 2022: TUI Cruises hat die Regeln erneut den Vorgaben der Bundesregierung angepasst. Nun reicht offenbar eine zweifache Impfung oder eine einzelne Impfdosis plus Genesenen-Nachweis. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende Oktober 2022. Was danach kommt, lässt die Reederei offen, wird sich aber wohl weiterhin an die Regierungsvorgaben halten.

Die Booster-Pflicht gilt für alle TUI-Cruises-Kreuzfahrten, die ab 1. Oktober 2022 beginnen oder über den 30. September hinaus andauern, also bereits Ende September beginnen und erst im Oktober enden. Anders als einige andere Reedereien behält TUI Cruises auch die Coronatests für Passagiere ab vier Jahre bei. Die aktuell geltenden Reisevoraussetzungen sind bei TUI Cruises in den „Reiseinformationen“ online nachzulesen.

Bislang hatte man sich bei TUI Cruises an der Empfehlung „EU Healthy Gateways“ orientiert, die eine Booster-Impfung 270 Tage nach der Grundimmunisierung vorsieht. Dies wird nun abgelöst von der Stichtagsregelung 1. Oktober 2022, unabhängig vom zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung.

TUI Cruises übernimmt für seine neue Corona-Impfregelung die Definition des Bundesgesundheitsministeriums, wonach ab 1. Oktober 2022 nur noch Personen als „vollständig geimpft“ gelten, die eine Auffrischungsimpfung nachweisen können, landläufig als „Booster“ bezeichnet.

An Land hat diese Definitionsänderung für die Corona-Impfung aktuell kaum Auswirkungen, da es keine wesentlichen Corona-Regeln gibt, die für bestimmte Situationen einen vollständigen Impfschutz verlangen werden.

Auch für den Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) sieht die Bundesregierung übrigens eine zweite Impfung, dann mit einem MRNA-Impfstoff, für die Grundimmunisierung vor und verlangt einen zusätzlichen Booster, um ab dem 1. Oktober 2022 noch als vollständig geimpft zu gelten.

Begründet wird die verschärfte Regelung für den definitionsgemäß vollständigen Impfschutz mit der hochansteckenden Omikron-Variante und dem dadurch verringerten, primären Schutz. Als „geboostert“ gelten Personen unmittelbar ab Verabreichung der dritten Impfdosis, also ohne Wartezeit.

Auch andere Reedereien verlangen übrigens teilweise den Booster: Bei Hapag-Lloyd Cruises ist die Auffrischungsimpfung spätestens drei Monate nach der Zweitimpfung nötig. Ob die neue Definition des Gesundheitsministeriums bei weiteren deutschen Reedereien zu einer Boosterpflicht ab 1. Oktober 2022 führen wird, ist aktuell noch nicht klar.

21 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

21 Gedanken zu „TUI Cruises verlangt Covid-19-Boosterimpfung ab 1. Oktober 2022“

  1. Hallo Franz, ich halte dich für einen hervorragenden Kreuzfahrt-Journalisten, wenn nicht sogar den besten Deutschlands. Aber diesmal hast du falsch recherchiert, oder du verfügst über Informationen, die nicht einmal der zuständigen Fachabteilung bei TUI Cruises vorliegen. Mir liegen zwei Kommunikationen von TUI Cruises vor: die eine bezieht sich auf Reisen bis Ende August 2022, die andere auf Reisen bis Ende September 2022. In beiden wird angegeben, dass „ein vollständiger Impfschutz“ notwendig ist. Ersterer wird angegeben, dass die Impfvorschriften des Bundesgesundheitsministeriums gelten. In letzterer wird darauf hingewiesen, dass sich die Definition des Bundesgesundheitsministeriums, wann ein vollständiger Impfschutz gegeben ist, zum 01.10.2022 ändert (bisher 2 Impfungen, ab 01.102022 3 Impfungen). Ein Entsprechender Link ist in beiden Kommunikationen angegeben. In letzterer Kommunikation wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von der Änderung des Bundesgesundheitsministeriums nur Reisen betroffen sind, die vor dem 01.10.2022 starten und danach enden. Auf Nachfrage teilte mir TUI Cruises mit, dass eine Regelung für Reisen, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen, noch keine Regelung feststeht.

  2. Lieber Cruisetricksfan,

    ich bin mir nicht ganz sicher, wo der Widerspruch zu der Newsmeldung oben liegen sollte. (ich vermute, in Deinem letzten Satz beziehst Du Dich auf 1.1.2023, nicht 2022? aber das tut, so wie ich das sehen kann, aktuell erstmal eh‘ nichts zur Sache. Denn dass sich solche Regeln zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder ändern können, ist ja eigentlich eh‘ klar, oder?).

    Kannst Du vielleicht nochmal ausführen, was genau Du meinst? Auf der TUI-Cruises-Website (wie oben verlinkt) steht:

    „Ab dem 1. Oktober 2022 ist in Deutschland lt. Bundesgesundheitsministeriums zusätzlich eine Auffrischimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als vollständig geimpft zu gelten. Infolge der dynamischen Entwicklungen und abweichenden Kreuzfahrtprotokolle kann es weiterhin zu Änderungen kommen. Für Ihre größtmögliche Sicherheit und Planung gilt die Änderung daher bereits für alle Reisen der Mein Schiff Flotte, die im September starten und über den 30.09.2022 hinaus enden.“

    Und genau das steht doch auch oben im Text. Oder habe ich da irgendwo einen Knoten in meinen Gedankengängen?

    Herzliche Grüße
    Franz

  3. Mein letzter Satz enthält tatsächlich einen Tippfehler. Gemeint ist natürlich nicht der 01.01.2022, aber auch nicht der 01.01.2023, sondern der 01.10.2022.

    Mehrere Bekannte von mir werden bald mit TUI Cruises unterwegs sein, zu verschiedenen Zeitpunkten, auf verschiedenen Schiffen. Beide erhielten entsprechende Informationen u.a. zur Impfpflicht. Ich habe dir eine E-Mail gesendet, die beide Dokumente enthält.

    Ich selbst will im Oktober mit TUI Cruises fahren und habe daher nachgefragt, welche Regelungen für Kreuzfahrten, die ab Oktober starten, gelten. Ich erhielt die Antwort, dass für ebendiese noch keine Regelungen feststehen.

    In deinem Text steht aber: „Die Booster-Pflicht gilt für alle TUI-Cruises-Kreuzfahrten, die ab 1. Oktober 2022 beginnen oder über den 30. September hinaus andauern, also bereits Ende September beginnen und erst im Oktober enden.“ Der Teil „ab 1. Oktober 2022 beginnen“ ist daher, zumindest wenn ich der Auskunft, die ich von TUI Cruises erhalten habe, glauben darf, falsch, mindestens aber Spekulation.

  4. Danke Dir! Da stehen verschiedene Aussagen/Angaben von TUI Cruises im Widerspruch zueinander. Denn auf der Website steht klar „ab 1. Oktober 2022“. Und die Neuregelung der Bundesregierung ist ja auch dauerhaft angelegt und nicht nur für ein paar Wochen ;-) Ich kläre das nach dem Wochenende mit TUI Cruises nochmal persönlich.

  5. Auf unserer Tour (Norwegen mit Spitzbergen und Island) wurden die Impfausweise noch nicht mal kontrolliert, trotz Nachfrage meinerseits. Das sollte man erstmal mit anfangen, anstatt weitere Forderungen zu stellen.

  6. Also, ganz klare und eindeutige Aussage von TUI Cruises: Die Booster-Pflicht gilt ab 1. Oktober 2022 und vorerst unbefristet. Sprich: Es gilt schlicht und einfach die dann aktuelle Definition der Bundesregierung für „vollständig geimpft“ und die verlangt die Auffrischungsimpfung.

  7. Hallo Herr Neumeier.
    Erstmal vielen Dank für die tolle Arbeit im Kreuzfahrtblog!
    Jeden Freitag freue ich mich aufs neue auf die News.
    Das Thema mit den Impfungen bei den Reedereien bleibt „spannend“. Es ist etwas schwierig hier immer Up to Date zu sein.
    Bedeutet die neue Regelung bei TUI denn, dass man generell einen Booster benötigt? Auch älter als 9 Monate. Oder bedeutet dies, daß man sich nach Ablauf der 9 Monate erneut Boostern lassen muss?

  8. Das bedeutet v.a., dass eben die jeweils aktuelle Definition der Bundesregierung ausschlaggebend ist. Aktuell heißt das: ein Booster reicht und das ist meines Wissens auch nicht auf neun Monate befristet.

  9. Hallo Franz.
    Danke für deine Recherchen. Ich finde es interessant wie unterschiedlich die Redereien nun Anfangen zu Handeln. Bei Costa gibt es für Genesene (egal wie lange zurückliegend) keine Impfpflicht und TUI verlangt sogar einen 2. BOOSTER. Ich bin sehr gespannt wie es noch weitergehen wird……
    Liebe Grüsse aus der Schweiz!

  10. @Stettler: Das ist ein Missverständnis – ein einziger Booster (also typischerweise die dritte Impfdosis) reicht selbst bei TUI Cruises ;-) Der Grund für unterschiedliches Handeln liegt gegebenenfalls an Vorschriften des Flaggenstaates, der angelaufenen Häfen oder wie bei TUI Cruises eben an den Regeln in dem Land, wo die meisten bzw. alle Passagiere herkommen. Deshalb ergeben sich Unterschiede zwischen den Reedereien plus ein wenig Spielraum, den die Reedereien unterschiedlich auslegen.

  11. Für mich stellt sich folgende Frage. Lt der Definition ist auch zwei Mal geimpft und ein Mal genesen wie dreifach geimpft. Somit ersetzt das Genesensein den Booster. Die Frage ist nur, ob TUI das genau so sieht.

  12. @Thurner: TUI Cruises bezieht sich ausdrücklich auf die Definition der Bundesregierung, insofern ist diese Frage eigentlich klar beantwortet: ja. Aber ggfs. würde ich dennoch immer bei TUI Cruises nachfragen, um sicherzugehen.

  13. Danke jetzt muss ich das ‚eigentlich‘ noch mit TUI klären, weil dies das Entscheidende ist. Eigentlich könnte dies TUI selbständig für alle klarstellen. Damit würde TUI vielen einfach helfen.schliesdlich sind mehr als 1/3 noch nicht geboostert

  14. Hallo an Alle,
    schade das der Impfpflichtterror bei AIDA und TUI nicht aufhört.
    Als langjährige AIDA-Liebhaber werden wir dann jetzt auf Costa oder NCL etc. umsteigen, alle 4-5-6 fach Geimpften sollen ja vor uns keine Angst haben müssen.

  15. Hallo Swen, du sprichst mir aus der Seele. Hier geht es nicht um Fakten, denn dann sollte ja bekannt sein, dass die Impfung nicht vor Infektion schützt! Mein Mann und ich sind geboostert, unser Sohn 2x geimpft und zusätzlich sind wir alle genesen, aber nicht „offiziell“ mit PCR. Wir lassen unseren Sohn nicht boostern, es gibt ja noch andere Reedereien, die nicht ideologisch sondern nach wissenschaftlichen Erkenntnissen handeln. Offensichtlich denken viele Geimpfte absurderweise, dass ihre Impfung nicht wirkt. Ich glaube an die Wirkung der Impfung und habe null Probleme mit Ungeimpften in meiner Nähe.
    Schade, wir mochten AIDA sehr……..

  16. In der Regelung der Bundesregierung ab 1. Oktober steht tatsächlich, dass zweimal geimpft + einmal genesen auch rechtlich relevant ist. Da bin ich gespannt, wie TUI Cruises das handhaben wird. Bisher steht ja dreimal geimpft. Das wiederum entspricht aber nicht den Vorgaben der Regierung, auf welche sich die TUI aber beruft.

  17. Hallo,
    ich habe speziell eine Frage zur Regelung, wenn die Grundimmunisierung ganz frisch ist und ein Booster eben noch nicht möglich.
    Wir treten bei AIDA am 24.09. eine Reise an und AIDA will bereits ab 17.09. schon den Booster. In Ihrem aktuellen Regelungen steht aber nicht wie hier bei TUI Cruises, sobald die Grundimmunisierung mehr als 270 Tage zurückliegt.
    Wir wissen nun nicht, ob wir die Reise antreten können, weil bei einer Person ist das der Fall.
    Auf Nachfrage hat man uns wieder an die Webseite der Bundesregierung verwiesen, in dem das auch nicht drin steht.

  18. Liebe Frau Walzel,
    ich kann Ihnen dazu natürlich auch keine verbindliche Auskunft geben, nur meine Meinung sagen bzw. schreiben, was ich in Ihrer Situation tun würde. Letztlich müssen Sie da mit Ihrem Reisevertragspartner, also vermutlich AIDA oder dem Reiseveranstalter, über den Sie gebucht haben, klären.
    Da die Informationen zu diesem Aspekt widersprüchlich sind (einerseits: Boosterpflicht ab 1.10.2022, andererseits: Booster erst drei Monate nach der zweiten Impfung), würde ich einen Einschreib-Brief mit Rückschein an AIDA schicken, darin die konkrete Impfsituation mitteilen und mit Terminsetzung klipp und klar die Auskunft verlangen, ob die betreffende Person mitfahren darf oder nicht. Ich würde evtl. auch formulieren, dass Sie im Falle des Ausbleibens einer Antwort davon ausgehen, dass eine Mitreise im Sinne der sinnvollen Auslegung der Impfregelungen der Bundesregierung möglich ist. Parallel dazu würde ich noch einmal telefonisch auf eine konkrete Aussage bei AIDA bestehen – schließlich muss Ihr Vertragspartner Ihnen ja konkret sagen können, ob Sie nun im Hafen für das Boarding akzeptiert werden oder nicht. Am besten dann auch nochmal per E-Mail bestätigen lassen, damit Sie bei der Einschiffung etwas in der Hand habe, falls es dort Probleme geben würde.
    Aber wie gesagt: Das ist nur juristisch laienhaft, was ich persönlich tun würde und ist keinesfalls als Auskunft oder gar juristischer Ratschlag zu verstehen. Denn letzteres darf ich als Nicht-Jurist nicht und würden auch die genauen Details fehlen, um es abschließend beurteilen zu können. Ggfs. sollten Sie also den Rat eines Anwalts oder einer Verbraucherzentrale einholen, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollten.
    Herzliche Grüße und viel Glück,
    Franz Neumeier

  19. Hallo Frau Walzel,
    einfach mit Costa fahren, da gibt es diesen Impfirrsinn nicht!
    Beste Grüße eines ehemaligen Aidafans

  20. Habe am 4.10.2022 mit TUI Cruises telefoniert. Aussage für Fahrten ab 1.11.2022 gibt es noch keinerlei verlässliche Hinweise. Wir müssen uns gedulden, bis es veröffentlicht ist. Unsere Buchung ab 13.11.2022 Kanaren mit Marokko.
    Ich denke es liegt am Bundesgesundheitsministerium. Was will man da denn erwarten?

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