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Urteil: nächtliche Anreise ist kein Reisemangel

Eine Fluganreise mitten in der Nacht und daraus resultierend eine unzureichende Nachtruhe sind kein Reisemangel bei einer Pauschalreise. Das hat laut Süddeutscher Zeitung das Münchner Amtsgericht entschieden. In dem verhandelten Fall hatte ein Münchner Ehepaar eine kombinierte Busrundreise in der Türkei und anschließender Kreuzfahrt gebucht.  Als sie erfuhren, dass der Zubringerflug in die Türkei um 22:25 Uhr in München starten und um 2.25 Uhr in der Türkei ankommen sollte, wollten sie von der Reise zurücktreten – die Busrundreise sollte bereits wenige Stunden nach der Landung in der Türkei starten, um 7 Uhr morgens.

Die Richterin am Münchner Amtsgericht stellt in diesem Fall fest, dass man bei Pauschalreisen auch mit ungünstigen Flugzeiten rechnen müsse, wenn im Reisevertrag keine festen Anreisezeiten vereinbart seien. Bei Pauschalreisen sei das nicht unüblich. Die Reise in ihrer Gesamtheit sei davon nicht beeinträchtigt. Das Ehepaar akzeptierte das Urteil und ging nicht in Berufung.

Reiseexperten empfehlen, bei Pauschalreisen nach Möglichkeit bei der Buchung konkrete Reisezeiten oder bestimmte Flüge fest zu vereinbaren. Einige Reedereien buchen bei Anreisepaketen in Absprache mit dem Kunden konkrete Flüge, die sich dann auch nicht mehr ändern. Andere dagegen machen bei der Buchung keine verbindlichen Angaben zu Fluggesellschaft und Reisezeiten, sodass man hier auch mit ungünstigen Flugzeiten rechnen muss, wie auch diverse Diskussionen in Kreuzfahrt-Foren der vergangenen Wochen gezeigt haben.

3 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

3 Gedanken zu „Urteil: nächtliche Anreise ist kein Reisemangel“

  1. Aber wirklich spassig ist’s nun auch nicht, wenn man um halb drei Uhr morgens landet, dann noch der Transfer zum Hotel und um 7 Uhr zur 3tägigen Busrundreise antreten. Unter Urlaub und Erhohlung stelle ich mir schon was anderes vor. Gleich die ganze Reise deswegen zu stornieren, ist allerdings zugegebenermaßen eine etwas heftige Reaktion …

  2. Nachfragen ist schön und gut: Aber bei Pauschalreisen wird einem kein Anbieter verbindliche Reisezeiten mitteilen.
    Und erfahrungsgemäß ändern sich bei Pauschalreisen vor allem die Flugzeiten auch gerne mal kurzfristig…

  3. Leider gibt auch AIDA keine verbindlichen Reisedaten raus, wenn man das Anreisepaket bucht. Oft werden zuerst gute Verbindungen angezeigt, die dann später auf Nachtverbindungen umgebucht werden, da diese natürlich günstiger sind. Leider bei AIDA so üblich.

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