Ausweis, Pass, Visum: Reisepapiere für die Kreuzfahrt
Eine Kreuzfahrt im Mittelmeer – wozu braucht man da einen Reisepass? Nicht immer ist Urlaubern ganz klar, welche Ausweise und Reisedokumente sie auf einer Kreuzfahrt dabei haben sollten. Die wichtigsten Tipps zu Personalausweis, Reisepass, Visum & Co haben wir zusammengestellt und dazu auch einiges teils Überraschendes gefunden.
Zunächst gilt auf einer Kreuzfahrt nichts anderes als bei Landurlaub: Wer in fremde Länder reist, muss die passenden Reisedokumente dabei haben. Für die EU und den Schengen-Raum genügt grundsätzlich der Personalausweis, ansonsten ist ein Reisepass nötig. Einige Reedereien verlangen generell einen Reisepass, unabhängig vom Fahrgebiet. Und für manche Fahrtrouten ist es sogar sinnvoll, gleich zwei Reisepässe zu besitzen.
Auf exotischeren Kreuzfahrt-Routen ist auch ein Visum, das oftmals direkt bei der Einreise ohne große Formalitäten erteilt wird – aber eben nicht immer. Für Kreuzfahrt-Touristen gibt es vor allem in Hinblick auf Visa auch Ausnahmeregelungen, beispielsweise in St. Petersburg.
Heikel kann es werden, wenn Erwachsene mit Kindern verreisen, die nicht ihre eigenen sind – also beispielsweise Großeltern mit ihren Enkeln. Auch wenn ein Elternteil alleine mit Sohn oder Tochter auf Kreuzfahrt geht, sind meist zusätzliche Reisedokumente nötig oder zumindest empfehlenswert.
Reisepass: warum?
Für Kreuzfahrt-Urlauber ist fast immer ein Reisepass sinnvoll, selbst wenn die Fahrtroute nur Ziele innerhalb der EU umfasst. Der Grund dafür: Geschieht unterwegs etwas Unvorhergesehenes, könnte der Pass eben doch nötig sein – beispielsweise bei Routenänderungen oder wenn der Passagier wegen eines medizinischen Notfalls ins nächstgelegene Krankenhaus in ein nicht-EU-Land ausgeflogen werden muss oder in einem Hafen das Schiff verpasst und dann auf eigene Faust weiter reisen muss.
Routenänderungen kommen immer wieder vor: wegen schlechtem Wetter, bei Hafenarbeiterstreiks oder technischen Problemen. Ist das Schiff beispielsweise gerade auf dem Weg zu den Kanarischen Inseln, muss der Kapitän vielleicht nach Marokko ausweichen.
Wirklich problematisch wird es aber, wenn einzelne Passagiere in einem Land stranden, für das eigentlich Passpflicht gilt, für Kreuzfahrtschiffe aber Ausnahmeregeln gelten, was beispielsweise auf vielen Karibik-Inseln der Fall ist. Solange sich der Passagier auf normalem Landgang befindet, ist alles gut. Verpasst er aber das Schiff oder muss wegen Unfall oder Krankheit in ein lokales Krankenhaus ausgeflogen werden, zählt er nicht mehr als Kreuzfahrtpassagier und muss daher dir regulären Einreisevorschriften erfüllen – und das bedeutet zumindest: Reisepass, oft auch Visum (das ohne Reisepass nicht erteilt werden kann). Zwar hilft in Notfällen das deutsche Konsulat vor Ort aus, doch bedeutet das gerade in Notfällen zusätzlichen Stress, Zeitverlust und Kosten.
Einige – vor allem amerikanische – Reedereien verlangen aus den genannten Gründen von ihren Passagieren zwingend und auf allen Fahrtrouten einen Reisepass, deshalb sollte man die Reisebedingungen vor der Buchung genau lesen und den Reisepass gegebenenfalls rechtzeitig beantragen.
Gültigkeit des Reisepasses
Der Reisepass sollte sicherheitshalber mindestens noch sechs Monate länger gültig sein, als die Kreuzfahrt dauert. Das klingt zunächst unsinnig, der Grund dafür ist aber recht einfach: In einigen Ländern ist Touristen der Aufenthalt ohne spezielles Visum für drei, manchmal auch sechs Monte gestattet – und für diesen Zeitraum muss der Pass bei Einreise eben auch noch gültig sein, auch wenn man definitiv plant, deutlich früher wieder auszureisen. Also gilt: Rechtzeitig – idealerweise mindestens zwei Monate – vor der Kreuzfahrt das Ablaufdatum des Reisepasses kontrollieren und gegebenenfalls einen neuen beantragen.
Reisepass für Kinder
Seit 26. Juni 2012 benötigen Kinder jeglichen Alters ein eigenes Ausweisdokument – der Eintrag im Reisepass der Eltern reicht nicht mehr. Immerhin bleibt der Pass der Eltern, in den noch Kinder eingetragen sind, für die Eltern weiter gültig, nur benötigt jedes Kind eben jetzt seinen eigenen Reisepass oder einen Kinderreisepass. Empfehlenswert ist auch für Kinder oft der (teurere) elektronische Reisepass, der vor allem zur Einreise in die USA zwingend nötig ist. Auf Antrag wird dieser elektronische Reisepass auch für Kinder unter 12 Jahren anstatt des für jüngere Kinder eigentlich vorgesehenen Kinderreisepasses ausgestellt. Auch ein Personalausweis kann übrigens auf Antrag für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt werden, insbesondere dann, wenn das Kind noch einen alten Kinderausweis besitzt, der mit dem 10. Geburtstag abläuft. Der alte Kinderausweis und der neue Kinderreisepass berechtigen nicht in jedem Land auch zur Einreise. Es empfiehlt sich daher – ebenfalls idealerweise spätestens zwei Monate vor der Kreuzfahrt – sich auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts über die jeweiligen Einreisebestimmungen für Kinder zu informieren.
Karibik-Kreuzfahrt mit Zwischenstopp USA
Wer auf dem Weg in die Karibik einen Zwischenstopp in den USA einlegt, und sei es nur, um das Flugzeug zu wechseln, reist offiziell in die USA ein und wieder aus – mit der Konsequenz, dass alle Einreiseformalitäten für die USA fällig sind: von der Pflicht zum elektronischen Reisepass (auch für Kinder) über Foto und Fingerabdrücke bis hin zur spätestens 72 Stunden vor der Einreise zu beantragenden ESTA-Genehmigung. Wer sich darum nicht kümmert, riskiert einen direkten Rückflug nach Deutschland (auf eigene Kosten) oder wird von der Fluggesellschaft schon am Start-Flughafen in Deutschland abgewiesen.
Tipp: Ausweiskopien
Um die Freigabe des Schiffs durch die örtlichen Behörden im jeweiligen Hafen zu beschleunigen beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen, sammelt die Reederei bei Betreten des Kreuzfahrtschiffs auf vielen Fahrtrouten die Pässe der Passagiere ein und behält sie bis zum Ende der Kreuzfahrt. Daher empfiehlt es sich, zusätzlich zum Reisepass auch den Personalausweis und/oder eine Kopie des Reisepasses dabei zu haben, um sich an Land notfalls ausweisen zu können. Schließlich kann es immer mal passieren, dass man in eine Polizeikontrolle gerät, einem Taschendieb zum Opfer fällt und Meldung bei der Polizei machen will oder etwa Zeuge eines Unfalls wird.
Vor allem in Ländern mit hoher Kriminalitätsrate empfiehlt es sich ohnehin – soweit es die örtlichen Gesetze zulassen – den Original-Ausweis oder -Pass an Bord zu lassen und zum Landausflug lediglich eine Ausweiskopie mitzunehmen. Wird man Opfer eines Taschendiebs, hat man dann zumindest nicht das Problem, auf die Schnelle bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat vor Ort auch noch einen neuen Ausweis besorgen zu müssen, den man ja beispielsweise am Ende der Kreuzfahrt für den Rückflug nach Deutschland benötigt. Gegebenenfalls sollte man, beispielsweise in der Karibik, an der Rezeption am Schiff nachfragen, ob für den jeweiligen Landgang eine Reisepass-Kopie genügt.
Visum
In regelmäßig von Kreuzfahrtschiffen angesteuerten Ländern gibt es meist großzügige Ausnahmeregelungen bezüglich eines Visums, so dass man sich darum wenig Sorgen machen muss. Kreuzfahrtschiff-Passagiere genießen dort während des Landgangs Visafreiheit, vorausgesetzt, sie fahren am Abend auch wieder mit ihrem Schiff weiter. Wer – aus welchen Gründen auch immer – zurückbleibt, solle dagegen tunlichst zumindest seinen Reisepass dabei haben.
In einigen Ländern wie Oman, Kuweit, Bahrein, Katar, Kenia oder Kap Verde ist zwar ein Visum erforderlich, das aber vor Ort bei Ankunft ausgestellt wird. Nur die Kosten für diese Visa sollte man beim Reisebudget zusätzlich einplanen – die sind im Reisepreis nämlich gewöhnlich nicht enthalten.
Werden die Ziele exotischer, ist aber oft auch ein rechtzeitig vorher zu beantragendes Visum nötig. Die Reisebedingungen der Reedereien sehen in der Regel vor, dass der Passagier sich um seine Visa selbst kümmern muss, einige sind auf Wunsch bei der Beschaffung der Visa behilflich. Solche Visa sind beispielsweise für Indien und einige afrikanische Staaten nötig. Für Israel benötigen Passagiere, die vor 1928 geboren sind, ein Visum.
Besonderheit St. Petersburg: Wer in der russischen Stadt auf eigene Faust an Land gehen will, benötigt ein vorher zu beantragendes Visum im Pass. Passagiere, die auf organisierten Landausflügen der Reederei gebucht sind, bekommen dagegen vor Ort ein Tagesvisum ausgestellt – dürften sich dann allerdings, zumindest offiziell, nicht von ihrer Reisegruppe entfernen. Das gilt, wie unser Leser Rene anmerkt (siehe Kommentare), auch für vorab über lokale Anbieter organisierte Landausflüge.
Tipp: zwei Pässe
Eine Besonderheit tritt bei Kreuzfahrten auf, bei denen Hafenstopps sowohl in Israel als auch in arabischen Ländern vorgesehen sind: Israel reagiert nämlich genau so empfindlich auf Stempel von einigen arabischen Ländern im Reisepass wie umgekehrt einige arabische Staaten israelische Einreisestempel nicht gerne sehen. Auskunft darüber, wo solche Einreisestempel für Probleme sorgen können, gibt die Kreuzfahrtgesellschaft üblicherweise im Reisekatalog und auf Anfrage. Die israelischen Behörden verwenden daher bei Kreuzfahrt-Passagieren oftmals ein Einlegeblatt und bringen auf diesem den Visa-Stempel an. Hierauf sollte man achten.
Wer bereits einen möglicherweise Probleme bereitenden Visa-Stempel im Reisepass hat, kann und sollte einen zweiten Reisepass beantragen, der von den deutschen Behörden bei Nennung dieser Gründe ausnahmsweise ausgestellt wird. Dann sollte man nur darauf achten, die beiden Pässe strikt getrennt zu halten und den Pass mit israelischem Stempel bei Hafenstopps in Arabien an Bord zu lassen und umgekehrt. Dasselbe gilt natürlich auch für Passagiere, die von früheren Urlaubs- oder Geschäftsreisen bereits entsprechende Stempel in ihrem Pass haben.
Kreuzfahrt mit Kindern: Urlaub oder Entführung?
Wer mit Kindern reist, muss einige zusätzliche Aspekte berücksichtigen. Zunehmend strikt kontrollieren einige Staaten nämlich, ob Kinder auch wirklich mit Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern reisen – oder womöglich gerade entführt werden. Kanada beispielsweise ist besonders strikt und verweigert die Einreise, wenn keine entsprechenden Nachweise vorgelegt werden können. Im Falle Kanadas besteht ein solcher Nachweis aus einem von der kanadischen Botschaft in Deutschland beglaubigten Papier, das belegt, dass der Reisende das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat. Das nötige Formblatt ist online erhältlich. Auch wenn nur ein Elternteil mit dem Kind reist, ist dieses Formblatt notwendig.
Aber auch in anderen Ländern kann es zumindest theoretisch einmal notwendig werden nachzuweisen, dass mitreisende Kinder auch wirklich die eigenen sind (was beispielsweise bei unterschiedlichen Nachnamen durchaus schwierig sein kann) oder die Sorgeberechtigten mit der Reise einverstanden sind. Übrigens kontrolliert das bereits die Grenzpolizei am Flughafen in Deutschland bei der Ausreise (allerdings findet eine solche Grenzkontrolle nur bei Flügen statt, die außerhalb des Schengen-Raums ihr Ziel haben).
Besondere Vorsorge ist also immer nötig, wenn beispielsweise Papa allein mit seiner minderjährigen Tochter auf Kreuzfahrt geht (Zustimmung der Mutter nötig), Alleinerziehende mit ihren Kindern unterwegs sind, Großeltern ihre Enkel auf eine Kreuzfahrt einladen oder ein Teenager zusammen mit der Familie eines Schulfreundes auf Reisen geht. In diesen Fällen verlangen bereits die Kreuzfahrtgesellschaften meist einen entsprechenden Nachweis.
Fälschlicherweise ist dabei vor allem bei amerikanischen Reedereien von einer „notariell beglaubigten“ Bescheinigung die Rede – was aber eigentlich eine irreführende Übersetzung ins Deutsche ist, denn das Notarwesen in den USA unterscheidet sich erheblich von dem in Deutschland. Eine einfache Beglaubigung reicht hier oft – aber eben nicht immer. Deshalb sollte man diese Frage auf jeden Fall frühzeitig vor Abreise mit der Reederei klären, um noch genug Zeit zu haben, sie eine eventuell nötige Beglaubigung zu besorgen.
Achtung: Bei amerikanischen Reedereien gelten Passagiere meist erst mit 21 Jahren als volljährig, Ausnahmen werden manchmal bei Mittelmeer-Kreuzfahrten gemacht. Rechtzeitiges Nachfragen ist also ratsam.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, nimmt – vor allem bei Reisen nach Kanada – entsprechende Nachweise wie Geburtsurkunden-Kopien selbst dann mit, wenn die ganze Familie, inklusive der sorgeberechtigten Eltern auf Kreuzfahrt geht. Denn stellt ein Grenzbeamter in Frage, ob beispielsweise ein „Peter Niederhuber“ wirklich das Sorgerecht für die minderjährige „Sophia Müller“ hat, dann ist das vor Ort allein mit dem Reisepass unmöglich nachzuweisen. Alleinerziehende sollten sich beim jeweiligen Jugendamt nach einer entsprechenden Bescheinigung erkundigen. Geschiedene Eltern sollten im Zweifel eine Kopie der Sorgerechtsvereinbarung mit sich führen.









gute Tipps – DANKE
noch ein ergänzender Hinweis aus eigener Erfahrung: nicht immer ist den Katalogen / websites zu entnehmen, was benötigt wird. Konkret: INDIEN. Das ist ein ganz besonderer Fall, denn es braucht ein Einzelvisum, welches man SELBST BEANTRAGEN MUSS, da führt kein Weg dran vorbei. Vordruck nur im Internet, nicht gerade einfach, muss fehlerfrei u frei von Korrekturen sein, muss mit dem Reisepass an den regional zuständigen Konsulatsdienstleister gehen (das geht bei Einschreibebrief, besser persönlich), die Abholung muss PERSÖNLICH erfolgen (zumindest in Frankfurt). Die Gebühren betrugen Anfang 2012 65,60 € für das Visum zzgl rd 15 € für die Passbilder im speziellen 5,1*5,1-Format. Plus zwei Mal hinfahren…ganz schön viel Geld für einen Hafenaufenthalt, Ausflug + Airporttransfer für der RÜckflug nach D.
Wie gesagt: fand ich nicht im Katalog u nicht in der Werbung, und weder das Reisebüro (telefonisch) noch der Veranstalter / die Reederei (ebenfalls telefonisch) konntenhelfen: der eine schob die Verantwortung auf den anderen; das ist nicht schön.
Aber hat geklappt!
Ich war mit fti berlin uner anderem auch in Montenegro und Kroatioen. Es hat mich gewundert, dass wir bei den Häfen nicht kontrolliert wurden, obwohl diese Länder nicht einmal zu Schengen-Grenzen gehören.
@Sandra: Aber die Reederei hatte die Pässe der Passagiere zu Beginn der Kreuzfahrt eingesammelt, oder? Denn dann werden die Pässe durchaus kontrolliert, nur bekommt man das als Passagier gar nicht mit. Bzgl. man hört irgendwann die Durchsage, dass das Schiff jetzt “freigegeben” ist – was unter anderem bedeutet, dass die lokalen Behörden die Passkontrolle erledigt haben.
@Sandra,
Kroatien tritt zum 1. Juli 2013 der EU bei. Es gibt bereits Reiseerleichterungen. Ein Visum ist bei Aufenthalten bis 90 Tagen nicht erforderlich. Zur Einreise genügt der Personalausweis. Vermutlich gelten für Schiffe zudem noch Sonderbedingungen, so dass es den Behörden ausreicht, wenn das Schiff die Zahl der Gäste und deren Nationalität nennt. Ich kann mich erinnern, dass beispeilsweise auf der Voyager of the Seas letztes Jahr mit Dubrovnik lediglich die Nicht-Europäer ihre Pässe abgeben mussten. Ähnlich ist es mit Montenegro, auch dort reicht der Perso bei maximal 30 Tagen Aufenthalt.
Gruß
Carmen
Franz Neumeier: ja, stimmt. Die Pässe wurden vor dem Einschiffen gesammelt.
Ein Hinweis zu St.Petersburg…
Nicht nur für über die Reederei gebuchte Landausflüge, sondern auch für Landausflüge, die man selbst mit einem seriösen, lokalen Anbieter gebucht hat, erhält man ein Tagesvisum. Dieses kostet etwa 20 EUR/Person.
Man erhält von dem Anbieter vor der Reise eine E-Mail mit sogenannten Tourtickets. Diese bei der Einreise in St. Petersburg mit dem Reisepass vorlegen und man kommt auch ohne teures Visum durch die Passkontrolle.
Der Vorteil liegt in einem wesentlich individuelleren Ausflugsprogramm.
Wir haben für einen Tagesausflug mit Personen von 9,5 Std. Dauer inkl. aller Nebenkosten (Fremdenführer, Fahrer inkl. Auto, diverse Eintritte, Bootsausflug,Metrofahrt, Mittagessen, Tagesvisum, etc.) ca. 160 EUR/Person gezahlt.
@Rene: Vielen Dank für dein Hinweis – sehr gute Zusatzinformation!