Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Haben Sie auf Kreuzfahrt immer eine Reisevollmacht für Ihr Kind dabei?

Ohne Reisevollmacht für Kinder endet eine Kreuzfahrt manchmal schon vor der Einschiffung. Immer häufiger verlangen Reedereien nämlich den Nachweis, dass Erwachsene die Kinder berechtigterweise mit ins Ausland nehmen. Ein Nachweis in Form einer Reisevollmacht soll Entführungen oder Kindesentziehungen verhindern.

Alleinerziehend, geschieden, getrennt lebend, verwitwet, einfach mal mit dem Kind allein verreisen oder Kinder mit Großeltern auf große Fahrt schicken: In all diesen Fällen ist eine Reisevollmacht nötig. Kontrolliert wird das bei der Einschiffung am wahrscheinlichsten, wenn sich der Nachname des Kindes von dem der begleitenden Erwachsenen unterscheidet, oder wenn ein Erwachsener allein mit Kind zum Check-in im Kreuzfahrt-Terminal erscheint.

Erfahrungsgemäß kontrollieren Reedereien die Reisevollmacht nur selten. Doch eine entsprechende Regelung findet sich in den Reisebedingungen der meisten Kreuzfahrt-Reedereien – und auch in den Einreisebestimmungen zahlreicher Länder. Prüft die Reederei und hat man die nötigen Nachweise nicht parat, ist die Kreuzfahrt womöglich zu Ende, bevor sie begonnen hat.

Wenn Sie also mit Kindern auf Kreuzfahrt gehen, sollten Sie nachweisen können, dass Sie das alleinige Sorgerecht oder die Zustimmung aller Elternteile oder Sorgeberechtigten haben; oder als Eltern schlüssig belegen können, dass die Kinder auch wirklich die Ihren sind.

Wichtiger Hinweis: Verlassen Sie sich bei Informationen zu notwendigen Reisedokumenten ausschließlich auf die Angaben direkt von der Reederei beziehungsweise des Reiseveranstalters. Wir recherchieren sorgfältig, können aber keine Garantie für die vollständige Richtigkeit der hier gemachten Angaben übernehmen, zumal sich Regelungen gelegentlich auch von uns unbemerkt ändern.

Reisevollmacht – was genau ist das eigentlich und woher bekommt man sie?

Weil die formellen Anforderungen an die Reisevollmacht je nach Land und je nach Reederei recht unterschiedlich sind, sollte man sich genau informieren, welche Art von Dokument vorgelegt werden muss. Leider sind die Hinweise zu diesem Thema auf den Websites der Reedereien oft ziemlich gut versteckt.

Allgemein formuliert ist eine Reisevollmacht eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Sorge- oder Erziehungsberechtigten. Sie erlaubt dem minderjährigen Kind, in Begleitung einer anderen, erwachsenen Person ins Ausland zu reisen. Oder andersherum formuliert: Sie erlaubt der Person, das Kind mit auf eine Reise ins Ausland zu nehmen.

Meist genügt es, ein von der Reederei vorgegebenes Formular in deutsch- und englischsprachiger Fassung auszufüllen, das von den Sorgeberechtigten unterzeichnet wird. Typischerweise müssen aber auch Kopien der Reisepässe oder Personalausweise und Sorgerechtsnachweise der Vollmachtgeber, also nicht mitreisender Sorgeberechtigter vorgelegt werden, eventuell auch eine Geburtsurkunde des Kindes.

Entscheidend ist letztlich, dass man ausreichend nachweisen kann, dass man das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat oder die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Auch der Eintrag der Sorgeberechtigten im Reisepass des Kindes (in Deutschland bei Reisepass-Neuausstellung seit 2021 möglich) kann als entsprechender Nachweis dienen.

In manchen Situationen wird aber beispielsweise auch eine Beglaubigung der Reisevollmacht verlangt, wenn beispielsweise ein Land auf der Fahrtroute des Kreuzfahrtschiffs liegt, das strengere Anforderungen stellt, wie beispielsweise Kanada, das hierzu besonders strenge Gesetze hat.

Wir haben für die wichtigsten Reedereien zusammengestellt, wo Sie die entsprechenden Regelungen und Informationen über die konkret vorzulegenden Dokumente finden:

Auch der ADAC bietet kostenlos Vordrucke für Reisevollmachten in verschiedenen Konstellationen und in verschiedenen Sprachen zum Download an. Beachten Sie aber, dass Kreuzfahrt-Reedereien möglicherweise andere Anforderungen an eine Reisevollmacht haben, sodass Sie bevorzugt das Formular der Reederei selbst verwenden sollten.

Besonderheiten bei US-Reedereien

Bei einigen von uns geprüften US-Reedereien gilt in Zusammenhang mit Reisevollmachten übrigens als Kind, wer unter 18 ist. Andere Regeln gelten aber beispielsweise für junge Erwachsene (unter 21), die ganz allein, also ohne Begleitung eines oder einer mindestens 21-Jährigen reisen. Das gilt übrigens auch für unter 21-jährige Eltern, die mit ihrem Kind auf Kreuzfahrt gehen wollen – siehe unser Beitrag „Mit 18 allein auf Kreuzfahrt? Nicht bei allen Reedereien!

In den Anforderungen zu Reisevollmachten für Minderjährige kommt in den Texten von US-Reedereien oft der Begriff „notarized“ beziehungsweise „notarized copy“ für Dokumente vor. Das Notarwesen in den USA unterscheidet sich erheblich von dem in Deutschland, sodass damit eigentlich keine so strenge Form wie die deutsche „notarielle Beglaubigung“ gemeint ist. In den USA bekommt man solche Beglaubigungen beispielsweise auch in öffentlichen Bibliotheken, Banken, bei Anwälten, Immobilienmaklern oder sogar in den Büros des Automobilclubs AAA.

Als „notarized“ reicht in der Regel also auch ein Dokument, das von einer deutschen Behörde, dem Einwohnermeldeamt oder einem Anwalt unterschrieben und gestempelt ist. Man sollte aber vorab mit der Reederei klarstellen, welche Art von Beglaubigung letztlich vor Ort bei der Einschiffung akzeptiert wird.

Und wenn nicht verlässlich klären können, ob eine formelle Beglaubigung nötig ist: Lassen Sie die Reisevollmacht lieber von einem Notar beglaubigen. Das kostet nicht viel, rettet gegebenenfalls aber den Urlaub.

Warum ist die Reisevollmacht wichtig?

Zum einen ist die Reisevollmacht einfach notwendig, wenn Reiseländer oder Kreuzfahrt-Redereien sie als Bedingung zur Einreise beziehungsweise Teilnahme an der Kreuzfahrt machen.

Generell dient das Konstrukt zum Schutz von Kindern vor Entführungen und soll Kindesentziehungen verhindern – also eine Verbringung eines Kindes in Ausland ohne Zustimmung von nicht mitreisenden Elternteilen oder Sorgeberechtigten.

Immer mehr Staaten der Welt haben solche Regelungen in nationalen Gesetzen vorsehen. Kanada hat in dieser Hinsicht beispielsweise besonders scharfe Vorschriften.  

Darüber hinaus ist die Reisevollmacht aber noch aus einem anderen Grund sehr wichtig: Wenn das Kind zum Arzt muss, darf der das Kind eigentlich nur behandeln, wenn die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt – und das muss man entsprechend nachweisen können.

Update: besondere Herausforderungen für verwitwete Personen und deren Kinder

Ich habe zu diesem Thema auch einen Beitrag in der Stuttgarter Zeitung veröffentlicht, von wo mich folgende Leser-Reaktion erreichte, die ich meinen Lesern nicht vorenthalten will: „Zu dem interessanten Artikel vom 2. Januar 2024 von Herrn Franz Neumeier möchte ich ergänzen, dass eine Personengruppe mit deren Problemen überhaupt nicht erwähnt wird: Es sind die verwitweten Personen mit deren Halbwaisen. Denn logischerweise gibt es da niemanden, der eine entsprechende Reisevollmacht unterschreibt. Ganz wild wird es dann noch bei unterschiedlichen Namen und wenn die Kinder doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt haben (der überlebende Elternteil aber nicht). Angenommen, man nimmt den anderen Ausweis, weil der deutsche Ausweis abgelaufen ist. Theoretisch muss man das ganze Familienstammbuch zu Reiseantritt vorlegen. Und wenn das „nur auf Deutsch“ ist, womöglich noch in amtlicher Übersetzung.“

1 Kommentar

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

1 Gedanke zu „Haben Sie auf Kreuzfahrt immer eine Reisevollmacht für Ihr Kind dabei?“

  1. Wir fahren in 4 Wochen mit unseren Enkelkinder mit Aida und es stimmt diese Informationen sind schwer zu finden.
    Angeblich sollte man auch noch eine Kopie des Geburtscheines des Kindes mitnehmen.
    Man sollte auch eine Kopie des Reisepasses der Eltern mithaben und auch wenn man geschieden ist und der andere Expartner das alleinige Sorgrecht hat ebenfalls eine Vollmacht mithaben.
    Übrigens gilt das auch für Reisen wie z.b. Griechenland oder Kroatien

Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Neue Kommentare werden aus technischen Gründen oft erst einige Minuten verzögert angezeigt.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner