Weil er eine größere Menge an Bargeld nicht bei den Zollbehörden angemeldet hatte, ist ein indischer Kreuzfahrt-Passagier im kanadischen Saint John in Schwierigkeiten geraten. 1.600 kanadische Dollar Strafe musste er bezahlen, um den Rest der zunächst beschlagnahmten Summe zurückzubekommen.
In Kanada – wie auch in vielen anderen Ländern – müssen Bargeldbeträge über 10.000 Dollar beim Zoll angemeldet werden. Ein indischer Kreuzfahrt-Passagier hatte laut einem Bericht des Telegraph-Journal 23.260 US-Dollar dabei, als das Kreuzfahrtschiff am 3. September 2025 im Hafen von Saint John, New Brunswick, ankam. Laut Anlaufliste handelte es sich dabei um die Enchanted Princess.
Das ist zwar auch nach kanadischen Gesetzen nicht verboten. Beträge von mehr als 10.000 kanadischen Dollar müssen aber beim Zoll angemeldet werden. Zweck solcher Vorschriften ist es, Geldwäsche, organisierte Kriminalität und Terrorfinanzierung zu erschweren. Nicht angemeldete Beträge können von den Zollbehörden beschlagnahmt werden.
Zwar stellten die kanadischen Behörden letztlich fest, dass der Passagier keine kriminellen Absichten mit dem Geld hatte. Die Strafe für das Nichtanmelden fällt dennoch an. Immerhin musste der Mann lediglich fünf Prozent der Summe als Strafe zahlen, die im Extremfall bis zu 50 Prozent betragen kann. Dennoch ist ihn das Versäumnis mit 1.600 kanadischen Dollar (knapp 1.000 Euro) teuer zu stehen gekommen.
Weil Kreuzfahrtreedereien die Zoll- und Einreiseformalitäten gewöhnlich für ihre Passagiere erledigen dürfen, ist vielen Passagieren nicht bewusst, dass die Vorschriften der Länder, die sie mit dem Schiff bereisen, dennoch auch direkt für sie gelten – und dann eben auch in solchen Fällen greifen. Seit kurzem sind in Europa beispielsweise Passagiere bei Hafenstopps in Großbritannien verpflichtet, vorab eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) einzuholen.
Bei solchen Vorschriften spielt es übrigens keine Rolle, ob man das Kreuzfahrtschiff im jeweiligen Hafen tatsächlich verlässt oder an Bord bleiben will. Die Einreiseformalitäten müssen immer erfüllt werden. Oft gibt es für Kreuzfahrt-Passagiere Erleichterungen und Ausnahmeregeln. Doch bei Tatbeständen, die beispielsweise mit Drogen, Geldwäsche, Terrorismus oder organisierter Kriminalität in Verbindung stehen könnten, kennen die Behörden keinen Pardon.
Nicht aus der Meldung im Telegraph-Journal geht hervor, wie die Canada Border Services Agency (CBSA) auf den Mann und seinen Bargeldbestand aufmerksam wurden. Denn um das Geld zu finden, mussten sie mutmaßlich zunächst die Kabine des Passagiers durchsuchen. Ohne einen konkreten Verdacht findet eine solche Durchsuchung aber nicht statt.




