Eine Kreuzfahrt ist viel mehr als ein normaler Urlaub – das gilt auch für Versicherungen, die man für eine Kreuzfahrt sicherheitshalber haben sollte. Denn bei einigen Versicherungen sind Kreuzfahrten nicht oder nur teilweise mit abgedeckt. Wer auf Kreuzfahrt geht, sollte deshalb seine Policen genau prüfen.
Aktueller Hinweis: Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema Absicherung vor Covid-19-bedingten Risiken auf einer Kreuzfahrt.
Wer auf einem Kreuzfahrtschiff krank wird oder verunglückt, braucht eine gute Versicherung, die auch hohe Behandlungskosten und teure Krankentransporte per Hubschrauber bezahlt. Wird man schon vor der Reise krank, deckt eine Reiserücktrittversicherung die teils erheblichen Stornokosten ab. Und auch wenn es sehr selten vorkommt: Wird in die Kabine am Schiff eingebrochen, kommt es auf eine gute Hausratversicherung an, um gestohlene Gegenstände ersetzt zu bekommen. Die meist als nutzlos angesehene Reisegepäckversicherung bringt auch auf Kreuzfahrt nicht viel, kann sich unter Umständen aber tatsächlich lohnen.
Cruisetricks.de hat sich genau informiert und alle Fakten zu den Versicherungen zusammengestellt, die man für eine Kreuzfahrt braucht (oder eben nicht braucht). Unsere Mini-Serie berücksichtigt Krankenversicherung, Krankenrücktransport, Reiserücktritt, Hausrat/Einbruchdiebstahl und Reisegepäckversicherung. Außerdem gibt es seit kurzem auch einen Komplett-Versicherung speziell für Schiffsreisen, die von Alliance Global Assistance unter der Versicherungsmarke Elvia anbietet, siehe die Pressemitteilung dazu: „Sicher in See stechen“.
Sonderfall: Inklusiv-Versicherung bei Kreditkarten
Sollte Ihre Kreditkarte ein Versicherungspaket enthalten, das beispielsweise Krankenversicherung und Reiserücktrittversicherung enthält – lesen Sie die Bedingungen sehr genau durch. Denn diese Versicherungen haben oft einen recht beschränkten Leistungsumfang, schließen Seereisen möglicherweise komplett aus oder haben für eine teure Kreuzfahrt eine zu niedrige Deckungssumme. Und die Versicherung gilt in den meisten Fällen nur, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde –bei einigen Karten ist das aber nicht Bedingung, ein Blick in den Kartenvertrag lohnt sich also.
Was nicht versicherbar ist
Einige nicht versicherbare Risiken bleiben bei einer Kreuzfahrt, ebenso wie bei anderen Urlaubsreisen: Fällt ein Hafenstopp aus, beispielsweise wegen starkem Wind, technischen Problemen oder einem medizinischen Notfall, zeigen sich die Kreuzfahrtgesellschaften zwar meist kulant und geben beispielsweise Rabatte auf zukünftige Kreuzfahrten. Versichern kann man sich in Deutschland gegen solche Fälle aber nicht.
Kritisch kann es werden, wenn man den Flug zum Kreuzfahrtschiff individuell und nicht über die Kreuzfahrtgesellschaft bucht, der Flug sich dann aber verspätet oder ausfällt. Erreicht man das Kreuzfahrtschiff infolgedessen nicht mehr rechtzeitig, hat man im wahrsten Sinne des Wortes Pech gehabt. In diese Situation sind zahlreiche Passagiere im Frühjahr 2010 geraten, als die Aschewolke des isländischen Vulkans mit dem unaussprechlichen Namen den Flugverkehr in Europa lahmlegte.
Update 18.12.2012: Ein neues Urteil des BGH zur möglichen Kündigung eines Reisevertrags bei höherer Gewalt ändert die Rechtslage in solchen Fällen allerdings deutlich. Der BGH erklärte in dem Urteil nämlich eine Kündigung des Reisevertrags durch einen Kreuzfahrt-Passagier für rechtmäßig, obwohl die Kreuzfahrt wie geplant stattfand, der Passagier wegen Annullierung des separat gebuchten Anreise-Flugs aufgrund von höherer Gewalt (Vulkanausbruch, Luftraumsperre) aber nicht anreisen konnte.
Auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist man aber bei Buchung des Flugs zusammen mit der Kreuzfahrt bei der Kreuzfahrtgesellschaft. Denn dann hat die Kreuzfahrtgesellschaft den Schwarzen Peter und muss den Reisepreis gewöhnlich zurückerstatten, auch wenn das Schiff planmäßig fährt, der Passagier es aber wegen einer Flugverspätung nicht erreichen kann.
Guten Tag, hier wurde alles schön aufgelistet, was auch in den Unterlagen der Reiseversicherer steht. Nur die Antwort auf folgende Frage finde ich nirgends: Ist es sinnvoll (und möglich) auch die im Voraus gebuchten (aber erst an Bord zu bezahlenden) Landausflüge auf einer Kreuzfahrt mit zu versichern, gegen Reiseausfall?
Falls Sie mir darauf antworten: Vielen Dank im Voraus!
Wenn die Ausflüge erst an Bord zu bezahlen sind und Sie gar nicht an Bord sind, ist mir nicht ganz klar, was Sie versichern wollen. Denn dann entstehen Ihnen ja gar keine Kosten.
Oder ist das anders gemeint? Sie treten die Kreuzfahrt an, werden dann an Bord beispielsweise krank und können an einem dann schon bezahlten Ausflug nicht teilnehmen? Bei den meisten Reedereien können Sie Ausflüge 24 Stunden vorher ohnehin stornieren. Und wenn der Bordarzt Sie krank schreibt, werden Ausflüge ebenfalls erstattet. Auch hier brauchen Sie also gar keine Versicherung.
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Es ist schön hiervon zu lesen. Es ist schon eine gute Sache wenn der Krankentransport per Flugzeug oder Hubschrauber möglich ist. So eine Versicherung halte ich schon für sinnvoll.
Es gibt durch Corona neue Risiken für die Passagiere, ie bisher nicht versichert sind. Passagier vor Abfahrt zuhause in Quarantäne ohne selber Corona positiv zu sein. Damit zahlt keine Rücktzrittsversicherung.- Schnelltest im Hafen positiv, Passagier darf nichts auf Schiff. Nachtest zuhause negativ. Was dann ?
Wer eine Kreuzfahrt kurz vor Abreise stornieren will, ohne ein Arztzeugnis vorzuweisen, bleibt bekanntlich an hohen Stornokosten hängen. Indessen gibt es viele Gründe, gerade bei älteren Gästen, dies zu tun. Unbehagen wegen zunehmender Corona-Zahlen, gesundheitliche Probleme, wofür man kein Arztzeugnis verlangen kann oder will, z B Rückenschmerzen usw.
Wir schliessen bei Holland America jeweils die von der Reederei selbst angebotene Cancellation Protection ab. Sie kostet nicht die Welt und zahlt bis zum Abreisetag 80 % des Cruise-Preises zurück. Egal welcher Grund vorliegt, d.h. man muss gar keinen nennen („any reason“).
Leider bieten die übrigen Reedereien unseres Wissens keinen derartigen Rücktrittsschutz an. Einzelne bieten statt Rückzahlung Gutschriften für künftige Cruises an. Andere nur die klassische Stornoversicherung. Es ist zu beachten, dass die Versicherungen heutzutage enorm detaillierte medizinische Begründungen einfordern. Ein simples Arztzeugnis („Krankschreibung“) reicht längst nicht mehr. Oft schliessen die Reiserücktrittsversicherungen im vornherein Leistungen aus bei „vorbestandenen Krankheiten“. Man stelle sich das bei älteren Gästen mal vor! Der abgeschlossene Rücktrittsschutz wird damit zur Makulatur.
Ich habe jetzt eine Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung bei der DKB über meine Kreditkarte für 7,95 EUR im Monat abgeschlossen. Gilt für 2 Personen und einer Reise bis 6000 EUR. Die Reise muss allerdings mit dieser Kreditkarte bezahlt worden sein, Da dies nicht der Fall war, habe ich über check24 eine günstige Versicherung gefunden, die alles abdeckt. Suchen lohnt sich.