China hat drei neue Schutzzonen ausgewiesen, in denen ab 1. Januar 2019 nur noch Schiffe einfahren dürfen, deren Schwefel-Anteil im Treibstoff höchstens 0,5 Prozent beträgt. Für Flüsse gilt dort ab 1. Januar 2020 sogar ein Grenzwert von 0,1 Prozent.
Die drei Emission Control Areas (ECA) umfassen das Delta des Pearl Rivers, des Yangtze Rivers und die Bohai Sea (Kreuzfahrthafen Tianjin/Peking).
Für die Gewässer rund um die Insel Hainan soll vom 1. Januar 2022 an ein Grenzwert für Schwefel im Kraftstoff von 0,1 Prozent gelten. Für die übrigen Schutzgebiete will China prüfen, ob sich dieser Grenzwert zum 1. Januar 2025 ebenfalls umsetzen lässt.
Von 1. März 2020 an verlangt China außerdem, dass Schiffe ohne Filteranlagen nur schwefelarmen Kraftstoff entsprechend der definierten Grenzwerte in den Tanks haben.
Landstrom-Pflicht
Kreuzfahrtschiffe, die für mehr als drei Stunden anlegen, müssen in Häfen innerhalb der chinesischen Schutzgebieten ab 1. Januar 2021 Landstrom nutzen, soweit ein Anschluss an Land vorhanden ist und das Schiff die Umweltanforderungen nicht auf andere Weise erfüllt. China definiert auch eine Pflicht zur Ausrüstung mit Landstromanschluss für Schiffe, die ab dem 1. Januar 2019 gebaut werden.
Stickoxide (NOx)
Und auch für Stickoxide definiert China Grenzwerte. In den Schutzzonen müssen Schiffe, die ab dem 1. Januar 2000 gebaut wurden, die MARPOL-Anforderungen der Stufe 1 erfüllen. Für ab dem 1. Januar 2011 gebaute Schiffe gilt Stufe 2 als verbindlich.
Alle Details zu bereits bestehenden Schutzzonen und Grenzwerten im Rest der Welt finden Sie in unserem umfassenden Beitrag „Abgas-Vorschriften für Kreuzfahrtschiffe“.