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"sponsored by Oceania Cruises" - was bedeutet das für cruisetricks.de?

Überraschende Routenänderung: Wenn La Gomera und El Hierro ausfallen

Für die Passagiere der Amadea von Phoenix Reisen und der Europa 2 von Hapag-Lloyd Cruises kam die Routenänderung überraschend: Die Hafenstopps auf den Kanareninseln La Gomera und El Hierro fallen kurzfristig aus. Der Grund ist ebenso überraschend: komplizierte EU-Regeln für die Schengen-Einreise.

Die Absage von La Gomera für die Europa 2 am 26. Oktober 2026 kam für den Kapitän wohl genauso überraschend wie für die Passagiere. Die Amadea von Phoenix Reisen musste einige Tage davor sogar zwei Häfen auf ihre Kanaren-Kreuzfahrt ausfallen lassen, La Gomera und El Hierro.

Begründung: kurzfristige, behördliche Anordnung. Hapag-Lloyd Cruises schreibt in einer Mitteilung an die Passagiere von „behördlichen Einschränkungen für Kreuzfahrtschiffe, deren Reiseroute einen Hafen außerhalb des Schengen-Raums beinhaltet“.

So etwas kommt vor. Diese Konstellation hat uns aber dennoch neugierig gemacht, was genau dahintersteckt. Und wir sind fündig geworden – mit einigermaßen überraschenden Details.

Der Schengener Grenzkodex der EU

Häfen gelten im Rahmen der Schengen-Regelungen grundsätzlich erst einmal als EU-Außengrenzen, egal, woher ein Schiff kommt. Auch wenn ein Kreuzfahrtschiff also in einem anderen Schengen-Land abgefahren ist, reisen Crew und Passagier formell in jedem weiteren Schengen-Hafen wieder neu in den Schengen-Raum ein.

Problematisch wird das in manchen Fällen, weil laut Artikel 5 Absatz 1 des Grenzkodex‘ die Außengrenzen grundsätzlich nur an fest definierten Grenzübergangsstellen passiert werden dürfen.

In Spanien sind diese zugelassenen Grenzübergangsstellen in der Orden INT/859/2023 (PDF-Link) aufgelistet. Die Häfen von El Hierro und La Gomera gehören nicht dazu.

Kanaren-Kreuzfahrten ohne Nicht-Schengen-Hafen

Damit Kreuzfahrtschiffe die Orte wie etwa diese beiden Inseln dennoch anlaufen können, gibt es im Anhang VI Nummer 3.2. des Grenzkodex‘ eine Ausnahme für Kreuzfahrtschiffe. Und zwar dann, wenn die Kreuzfahrt-Route ausschließlich Häfen in Schengen-Mitgliedsstaaten enthält. Dann nämlich finden in den Häfen keine Grenzkontrollen statt, sodass es keine Rolle spielt, wenn ein Hafen nicht in der Liste der Grenzübergangsstellen steht.

Auf der sicheren Seite sind also alle Kreuzfahrten, die zwischendurch nicht beispielsweise einen Abstecher nach Marokko machen, von den Kapverden oder aus Großbritannien kommen.

Kreuzfahrten beispielsweise mit Marokko auf der Fahrtroute

Schwieriger, und für Reedereien ebenso wie für Passagiere unsicher, wird es, wenn ein Nicht-Schengen-Staat auf der Fahrtroute liegt, also typischerweise Marokko, oder auch Kanaren-Kreuzfahrten, die in Großbritannien beginnen.

Le Gomera oder El Hierro können nicht direkt nach einem Nicht-Schengen-Hafen angelaufen werden. Logisch, denn dort kann ja keine Grenzkontrolle stattfinden. Deshalb planen Reedereien solche Routen erst gar nicht.

Des Weiteren gibt es die Ausnahmeregelung im Anhang VI Nummer 3.2.3 des Grenzkodex‘ für gemischte Fahrtrouten. Die sieht vor, dass Häfen wie La Gomera oder El Hierro, die formell keine Grenzkontrollhäfen sind, dann angelaufen werden dürfen, wenn das Schiff zuvor in einem offiziellen Schengen-Grenzkontrollhafen festmacht.

Läuft ein Schiff also vor El Hierro oder La Gomera erst einen der größeren Kanaren-Inseln an, kann die erneute Grenzkontrolle im Folgehafen entfallen.

„Abwägung des Risikos (…) inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung“

„Kann“ bedeutet hier aber, dass eben doch eine Kontrolle stattfindet, wenn es „aufgrund einer Abwägung des Risikos im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung erforderlich“ ist. Das regelt Anhang VI Nummer 3.2.3 c) des Grenzkodex‘.

Diese Abwägung nehmen die Behörden vor und wenn sie ein erhöhtes Risiko feststellen, dann gibt‘s Grenzkontrollen.

Für La Gomera und El Hierro bedeutet das in solchen Situationen aber: Weil hier keine Grenzkontrollen stattfinden dürfen, muss der Hafenstopp ganz entfallen.

Die Sicherheitsabwägung bezüglich erhöhter Risiken findet übrigens auch bei der Ausreise statt: Wenn ein Hafen der letzte Schengen-Hafen ist und das Schiff danach einen Nicht-Schengen-Hafen anläuft, muss bei entsprechender Risikoeinschätzung durch die Behörden eine formelle Ausreisekontrolle stattfinden.

Ist dieser letzte Hafen aber beispielsweise El Hierro oder La Gomera, wo keine Grenzkontrollen stattfinden dürfen, muss der Hafenstopp auch in diesem Fall gestrichen werden.

Schwierig und kompliziert ist das Thema für Reedereien und Passagiere deshalb, weil die Sicherheitsabwägung der Behörden – wie im aktuellen Fall – recht kurzfristig zu Ungunsten der Kreuzfahrtschiff-Hafenanläufe ausfallen kann.

Bei Kanaren-Kreuzfahrten mit Hafenstopps auch außerhalb des Schengenraums bleibt also immer ein gewisses Risiko, El Hierro oder La Gomera nicht anlaufen zu dürfen. Bei reinen Kanaren-Kreuzfahrten ist dagegen der Schengen-Grenzkodex kein Hinderungsgrund.

(Hinweis: In einer früheren Fassung des Textes hatten wir von der „Amera“ gesprochen, es handelt sich tatsächlich aber um die „Amadea“. Wir haben es im Text entsprechend korrigiert.)

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Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

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