Die Situation beim Einsteigen in den Transfer-Bus vom Flughafen oder Bahnhof zum Kreuzfahrt-Terminal ist meist unübersichtlich. Jeder hat sich dabei schon einmal gefragt: Was ist eigentlich, wenn in diesem Durcheinander mein Koffer verschwindet. Ein Gericht hat festgestellt, dass der Reiseveranstalter verantwortlich ist – jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
Der mutmaßliche Diebstahl eines Handgepäckkoffers aus dem Transfer-Bus zum Kreuzfahrtschiff vereitelte die Reise eines Ehepaars aus Schleswig-Holstein im Alter von 75 und 77 Jahren. Die beiden hatten die Kreuzfahrt nicht angetreten, weil der Koffer wichtige Medikamente enthielt. Zu Recht, entschied das Amtsgericht München. Der Kreuzfahrtunternehmen muss den Reisepreis erstatten.
Das Ehepaar hatte zusammen mit der Kreuzfahrt auch den Bustransfer vom Hamburger Bahnhof zum Kreuzfahrt-Terminal gebucht. Der Koffer wurde im Laderaum des Busses verstaut und enthielt wichtige Medikamente, Blutdruck- und Cholesterinsenkern, ohne die eine Kreuzfahrt nicht zumutbar gewesen sei, wie das Amtsgericht München später klarstellte.
Bei Ankunft im Hafen war der Koffer und mit ihm die Medikamente aus dem Laderaum des Busses verschwunden, mutmaßlich gestohlen. Der Kreuzfahrt-Veranstalter argumentierte, die Reisenden hätten die für sie so wichtigen Medikamente entweder in der Handtasche direkt mit in den Bus nehmen oder ihren Handgepäckkoffer selbst im Auge behalten müssen.
„nicht verpflichtet, Gepäck nach Verstauen im Gepäckraum zu beobachten“
Dem widersprach das Gericht: „(…) waren die Kläger nicht verpflichtet, nach Verstauen des Gepäcks im Gepäckraum, dieses noch zu beobachten.“ Der Kreuzfahrtveranstalter habe auch nicht erklärt, woraus sich eine solche Verpflichtung des Klägers ergeben könnte. Sie durften „darauf vertrauen, dass das Reisegepäck vom Reiseveranstalter gesichert wird“, schreibt das Gericht. „Mit dem Abstellen des Gepäcks im Kofferraum gingen vorliegend die Sorgfaltspflichten auf die Reiseveranstalterin über.“
Das Urteil des Amtsgerichts München (AZ: 223 C 12480/23, 11. Januar 2024) stammt schon aus dem Januar 2024, ist uns aber erst jetzt bekannt geworden. Es ist rechtskräftig, der Reiseveranstalter ist also nicht in Berufung gegangen.
Der Kreuzfahrt-Veranstalter musst den beiden Kreuzfahrern den Reisepreis in Höhe von 1.551,10 Euro erstatten. Von den ebenfalls geforderten 460 Euro als Ersatz für verlorene Gegenstände aus dem Koffer sind allerdings nur 90 Euro fällig, da der Wert vom Kläger nicht genauer nachgewiesen wurde.
Reiseveranstalter ist für die Sicherung des Reisegepäcks verantwortlich
Unabhängig von dem in diesem konkreten Fall so essenziellen Inhalt des Koffers ergibt sich daraus eine recht allgemeingültige Aussage des Gerichts: Der Veranstalter einer Pauschalreise ist in Situationen wie dieser für das Gepäck seiner Kunden verantwortlich. Der Kunde kann darauf vertrauen, dass der Veranstalter sich um das Gepäck kümmert, das ihm zum Transport übergeben wurde.
Ganz unjuristisch ergibt sich aber noch eine andere Lehre aus dem Fall: Zwar ist der Reiseveranstalter verantwortlich für das Gepäck der Passagiere und muss die Folgen tragen, wenn der Koffer unter seiner Obhut abhandenkommt. Der Urlaub war für die beiden Kreuzfahrer aber dennoch zu Ende, bevor er richtig begonnen hatte. Essenzielle Dinge wie Medikamente sollte man daher im eigenen Interesse besser nicht aus der Hand geben.
Zwei wichtige Aspekte, die den Fall besonders machen
Vorsicht ist auch geboten bei einer Verallgemeinerung dieses konkreten Falls, denn der hat zwei Besonderheiten.
Die erste Besonderheit ist offensichtlich: Die bei dem Diebstahl abhanden gekommenen Medikamente waren für den Passagier essenziell, ein Ersatz wohl kurzfristig vor Ort nicht zu beschaffen. Das Gericht stellte fest: „Den Klägern war es nicht zumutbar, eine Reise anzutreten, die ihrer Gesundheit schaden könnten.“
Nur der Diebstahl eines Gepäckstücks ganz allgemein und ohne besondere Umstände wie in diesem Fall dürfte also nicht ausreichen, um gleich komplett vom Reisevertrag zurückzutreten.
Die zweite, wichtige Besonderheit: Den Bustransfer vom Bahnhof zum Kreuzfahrt-Terminal hatten die beiden Kreuzfahrer als Teil des Pauschalreisepakets mit der Kreuzfahrt gebucht. Deshalb gelten auch für den Transfer die strengen Regeln des Pauschalreiserechts, sodass der Veranstalter den Mangel (Abhandenkommen der Medikamente) auch dann zu verantworten hat, wenn ihn keine direkte Schuld daran trifft.
Hätten die beiden den Bustransfer separat lediglich als Bustransfer gebucht, beispielsweise durch Erwerb des Bustickets vor Ort, würde es sich nicht um einen Teil der Pauschalreise handeln, sodass der Diebstahl des Handgepäckkoffers juristisch auch nicht in Zusammenhang mit der Pauschalreiseleistung stünde. Ein Rücktritt von der Kreuzfahrt wegen erheblichem Reisemangel wäre damit nicht möglich gewesen.


Sehr gut und mit transparenter Logik erklärt. Dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Eigenverantwortung von Kunden kann wohl in keinem Punkt mehr erwartet werden. Alles gefühlt auf Kindergartenniveau – aber die wissen wenigstens, dass man auf seinen Pausensnack besonders aufpassen muss…….
@Hans-Peter: Sehe ich grundsätzlich ähnlich, aber in diesem Fall? Wer kann denn damit rechnen, dass einem in Hamburg ein Koffer aus dem Gepäckraum des Transfer-Busses geklaut wird? Und wie sollte man da selbst drauf aufpassen? Der Blick auf den Gepäckraum ist ja meistens schon durch die offenen Gepäckraum-Klappen verdeckt. Da muss ich schon darauf vertrauen können, dass der Busfahrer oder Reiseleiter einen Blick drauf hat.
Okay, ich hätte die Medikamente vermutlich auch mit in den Bus genommen, wenn die so essenziell sind. Aber das ist ihnen vermutlich erst hinterher aufgefallen.
@Franz: vollkommen einverstanden, insbesondere mit dem Hinweis zu den Medikamenten, die, wie Reise- und Ausweispapiere, immer an Mann und Frau zu sein haben. Zugegeben habe ich in grauer Vergangenheit als Reiseleiter beim Check-In auch schon schon erlebt, dass trotz schriftlicher Hinweise in den Unterlagen, Ausweispapiere im aufzugebenden Gepäck verstaut waren. Also kein neues Phänomen – ausser, dass gerichtlich nach USA-Manier nun auch bei uns bestätigt wird, dass für eigene Dummheit andere haften……..