Wenn das Reservieren von Sonnenliegen verboten ist, muss das Verbot auch durchgesetzt werden. Urlauber hatten geklagt, weil sie sich – womöglich als einzige – an das Verbot hielten und dadurch nie eine Sonnenliege nutzen konnten. Das Amtsgericht Hannover hat ihnen deshalb eine Reisepreis-Minderung von 15 Prozent zugesprochen.
Es ist eine sehr deutsche Klage, aber auch ein recht deutsches Problem: Urlauber hatten auf die Hausordnung eines Hotels auf Rhodos gepocht, nach der das Reservieren von Liegen für länger als 30 Minuten verboten war. Sie selbst hatten sich an die Hausordnung gehalten, andere nicht. Und weil das Hotel seine eigene Hausordnung nicht durchgesetzt hat, bekamen die hausordnungstreuen Urlauber nun vor Gericht recht – und Geld zurück (AG Hannover, Az.: 553 C 5141/23).
Das Hotel beziehungsweise das beklagte Pauschalreiseunternehmen hatte laut Urteil argumentiert, dass die Urlauber sich ja am „friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlichen ‚frühen Vogel‘“ hätten beteiligen können und „ohne jegliche Unannehmlichkeiten befürchten zu müssen, […] spätabends oder frühmorgens selbst zwei oder mehr Liegen [hätten] besetzen können, […] sich dem Umfeld/der Situation ohne Weiteres [hätten] anpassen können“ – mit dem süffisanten Zusatz: oder eben „schmollen und klagen“.
Nicht durchgesetzte Hausordnung wird zum Reisemangel
Das Gericht sah das anders. Es sei ein Reisemangel, den der Reiseveranstalter zu verantworten habe, „wenn die tatsächlich unzureichende Nutzbarkeit der vorhandenen Liegen daran liegt, dass andere Hotelgäste entgegen und unter Verstoß der von der Reiseveranstalterin oder ihrer Leistungserbringerin aufgestellten Nutzungs- und Verhaltensregeln zur ordnungsgemäßen Poolnutzung die dort vorhandenen Sonnen- und Poolliegen mit eigenen Handtüchern reservieren und damit belegen, obwohl sie nicht entsprechend der Poolordnung nutzen.“
Kurz: Wenn das Hotel die Hausordnung nicht durchsetzt, muss das Hotel beziehungsweise der Reiseveranstalter die Konsequenzen daraus tragen, und nicht der Gast.
Der Reiseveranstalter hatte argumentiert, dass die tatsächlich gelebte Praxis von der Hausordnung abweiche und die Urlauber sich eben selbst genauso verhalten hätten können wie alle anderen auch. Sie hätten sich einfach eine Liege reservieren können. Doch das ließ das Gericht nicht gelten, weil es „die Reiseveranstalterin beziehungsweise die Leistungserbringerin vor Ort jederzeit selbst in der Hand hat, die Nutzungs- und Verhaltensregeln zur ordnungsgemäßen Poolnutzung unmissverständlich abzuändern, gegenüber sämtlichen Reisenden und Hotelgästen klarzustellen und im Wege des Hausrechtes durchzusetzen“.
Kurz: Wenn die Hausordnung nicht der Realität entspricht, muss die Hausordnung eben entsprechend angepasst werden.
Die Urlauber hatten sich laut Urteil „bei der Hotelleitung und dem Hotelpersonal über diese Praxis beschwert und auf die Einhaltung der Poolordnung bestanden zu haben, ohne dass das Hotel jedoch Abhilfemaßnahmen ergriffen habe.“ Das ist Voraussetzung, wenn man später eine Reisepreis-Minderung geltend machen will.
Das Ergebnis: Reisepreis-Minderung von 15 Prozent für die Tage, an denen die Urlauber keine Sonnenliege nutzen konnten.
Keine Pflicht, für jeden Gast jederzeit eine Sonnenliege bereitzuhalten
Anders sah das Gericht dagegen den Vorwurf der Urlauber, das Hotel habe generell zu wenig Sonnenliegen bereitgehalten, sodass es „nicht möglich gewesen sei, tagsüber vor 16:00 Uhr zumindest eine Pool- oder Sonnenliege zu nutzen“. Wenn im Reisevertrag nichts anderes, konkreteres vereinbart sein, müsse das Hotel lediglich „eine zureichende Gesamtanzahl von Pool- und Sonnenliegen im Verhältnis zur Anzahl der (möglichen) Hotel- und Badegäste zur Verfügung zu stellen“ und nicht etwa „jedem Reisenden jederzeit“. Ein angemessenes Verhältnis zu den Hotelgästen ist laut Gericht und gängiger Rechtsprechung „bereits bei einem Anteil von 20 Prozent anzunehmen“.
Das Urteil des Amtsgerichts Hannover zu dem Thema stammt übrigens schon vom 20. Dezember 2023, ist uns aber erst jetzt aufgefallen.

Das Urteil betrifft wohl ein Hotel. Wir kommen gerade von einer vierzehntägigen Reise mit Mein Schiff 4 zurück. Auch auf Kreuzfahrtschiffen besteht das Liegestuhlproblem, ganz schlimm natürlich an Seetagen (sorry: erst Recht mit 99 % deutschem Publikum). Auf der Kabine gibt es einen Fernseher mit ganztägigem Blick auf den Pool. Da sah man schon morgens um 7.15 Uhr die ersten Gäste, die „ihre Liege“ mit Handtüchern etc. belegten. Ab 10.00 Uhr war keine Liege mehr zu bekommen. Aber: Wir haben auch Zettel der Reederei an sehr vereinzelten Liegestühlen gesehen, wonach diese aufgefordert werden, die Liege freizugeben und dass das Handtuch etc. nach 30 Minuten entfernt wird (die Zeit des „Verstoßes“ war auf dem Zettel vermerkt). Ob das Ganze durchgezogen worden ist, wissen wir nicht. Wir sind keine „Liegestuhllieger“, sondern gehen immer an Land. Aber ab und zu hätten wir uns gerne nach Rückkehr zum Schiff gegen 17.00 Uhr mal auf eine Liege gesetzt – keine Chance. Hier sollten die Reedereien mehr Durchsetzungsvermögen zeigen; vielleicht klappt das erst, wenn mal ein Gast gegen eine Reederei geklagt und sich durchgesetzt hat.
Das Phänomen ist auf AIDA und Mein Schiff gleichermaßen anzutreffen. Aber wie kann man gegen eine solch zugegebenermaßen deutsche Unart vorgehen? Vielleicht Mietgebühren für Liegen erheben für spezielle Bereiche auf dem Deck?
Ich glaube, es würde reichen, wenn das „Freigabeverlangen“ gemäß den Zetteln konsequent durchgesetzt würde, was aber leider nicht der Fall ist. Wahrscheinlich zu wenig Personal. Dabei ist mir noch eingefallen, was eine absolute Frechheit bei dieser Reise war: Ein Ehepaar mittleren Alters hatte vor uns (wir saßen auf der Treppe vor der Bühne) eine Liege am Pool in der Sonne reserviert, saßen aber dahinter, ebenfalls auf der Treppe. Die „Aufsichtsdame“ hat das Ehepaar gefragt, ob sie die Liege reserviert hätten, was diese bejahten. Kurze Zeit später hat das Ehepaar den Platz verlassen, ohne ihr Hab und Gut mitzunehmen, also weiter reserviert – und siehe da: Ein paar Minuten später habe ich dieses Ehepaar auf zwei Liegen im Schatten etwas entfernt vom Pool gesehen. Die somit 4 Liegen wurden also je nach Bedarf belegt. An Frechheit nicht zu überbieten.