In Mexiko ist die Einfuhr von E-Zigaretten und Vapes seit Mitte Januar 2026 verboten. Das ist auch für Kreuzfahrt-Passagiere auf Routen in der westlichen Karibik relevant, etwa mit Stopps in Cozumel, Costa Maya oder Cabo San Lucas. Denn wer Vapes auch nur zum privaten Gebrauch bei einem Landgang nach Mexiko mitnimmt, riskiert ein Bußgeld.
An Bord von Kreuzfahrtschiffen werden Vape inzwischen nahezu immer gleichbehandelt wie Zigaretten: Sie sind erlaubt, dürfen aber nur in bestimmten Bereichen am Schiff benutzt werden. Der Ratschlag für Landgänge in Mexiko lautet daher: Vape an Bord lassen. Zwar ist die private Nutzung von Vapes als solches nicht verboten, wohl aber die Einfuhr ins Land.
Wird man beim Landgang in Mexiko dabei erwischt, droht eine Geldstrafe von theoretisch bis 12.500 Dollar oder sogar Gefängnis. Und jedenfalls werden Vape-Produkte konfisziert und es droht ein Bußgeld von möglicherweise 400 bis 500 Dollar. Höhere Strafen dürften sich eher auf professionelle Händler beziehen. Denn in Mexiko ist seit Mitte Januar 2026 die Einfuhr, der Handel und die Werbung für Vapes und E-Zigaretten verboten.
Dass man viele Gegenstände nicht mit an Bord eines Kreuzfahrtschiffs bringen darf, wissen zumindest erfahrene Kreuzfahrer. Für Neulinge ist es oft überraschend, dass so vermeintlich triviale Reiseutensilien wie ein Fön, Reisebügeleisen oder eine Mehrfachsteckdose an Bord von Kreuzfahrtschiffen oft nicht erlaubt sind.
Risiko bei Landgängen auch mit Cannabis und bestimmten Medikamenten
Wie das Vape-Verbot in Mexiko zeigt, kann es aber auch riskant sein, bestimmte Dinge vom Schiff mit auf Landgang zu nehmen. Cannabis-Produkte, auch zu medizinischen Zwecken, sind schon bei den Reedereien weitgehend verboten, unabhängig davon, ob sie im Heimatland oder im Land des Abfahrtshafens des Kreuzfahrtschiffs legal sind. Bei Landgängen können jedoch auch schon kleine Mengen Marihuana zu großen Problemen führen. In manchen Ländern stehen auf Drogenbesitz hohe Gefängnisstrafen.
Probleme machen in diesem Zusammenhang auch immer wieder bestimmte Medikamente, deren Einfuhr auch zum persönlichen Gebrauch etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten ist. Dazu gehören beispielsweise ADHS-Medikamente wie Ritalin, einige Erkältungs- und Grippemittel, Codein-haltiger Hustensaft, Psychopharmaka oder Hormonpräparate.
Zuletzt haben Reederei auch einige neue und durchaus überraschende Gegenstände auf die Verbotsliste gesetzt: Drohnen, USB-Lautsprecher oder mobile Internet-Router beispielsweise. Was genau bei welcher Reederei verboten ist und welche Gegenstände bei der Einschiffung konfisziert werden, lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Verbotene Gegenstände auf Kreuzfahrt und bei Landgängen: Das sollten Sie wissen“.

