Wird das Bordkonto auf einer Kreuzfahrt automatisch mit Trinkgeld belastet, ist dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Passagiers zulässig. Das OLG Koblenz hat ein entsprechendes Urteil nun bestätigt. Auch wenn der Passagier dieses Trinkgeld wieder stornieren kann, stellt die automatische Abbuchung mit dem Trinkgeld in der empfohlenen Höhe eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, so das Gericht.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband im Jahr 2017 gegen eine von Berge & Meer über Aldi Reisen vermarktete Kreuzfahrt mit der Costa Luminosa. Anders als heute war bei Costa das Trinkgeld damals noch nicht im Reisepreis integriert. Stattdessen enthielt der Reiseprospekt von Aldi Reisen lediglich den Hinweis „Trinkgeldempfehlung: Sie sind sicherlich gerne bereit, die Leistung der Servicecrew durch ein Trinkgeld zu honorieren. Hierfür wird auf ihrem Bordkonto ein Betrag in Höhe von 10 Euro pro Person/Nacht an Bord gebucht, den Sie an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen können.“
Das Landgericht Koblenz urteilte, dies sei in dieser Form nicht zulässig (LG Koblenz, 30. Oktober 2017, Az: 15 O 36/17). In einem Beschluss bestätigte das Oberlandesgericht Koblenz dieses Urteil (OLG Koblenz, 14. Uni 2019, Az: 2 U 1260/17).
Die Gerichte stellten dabei fest, dass die Trinkgeldregelung in dieser Form als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betrachtet werden müsse, als solche aber eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstelle. Das ergebe sich schon allein daraus, dass der Kunde selbst aktiv werden und an der Rezeption vorsprechen müsse, wenn er der Trinkgeld-Empfehlung nicht nachkommen wolle. Daher sei der Passus nichtig, wenn der Kunde nicht explizit und separat vom Abschluss des eigentlichen Reisevertrags zugestimmt habe.
Die Konsequenz aus diesem Urteil dürfte sein, dass Reiseveranstalter und Reedereien, die diese Form der automatischen Belastung von Trinkgeld oder Servicegebühren in einer empfohlenen Höhe praktizieren, künftig eine ausdrückliche Zustimmung von ihren Kunden einholen. Eine generelle Unzulässigkeit der automatischen Trinkgeld-Belastung ergibt sich aus dem Urteil aber nicht. Lediglich die gesonderte Bestätigung als Allgemeine Geschäftsbedingung durch den Kunden muss dafür eingeholt werden.
Lieber Franz
Costa hat das Thema für sich mal erledigt. Wenigstens für D/A/CH wurde das “Trinkgeld” resp. Service-Charge in den Preis integriert. Es ist ja nicht so, dass dieser jetzt nicht mehr bezahlt wird. Aber – und das finde ich sehr gut – mit dem Preis, den man sieht und vorab bezahlt, hat es sich dann auch (natürlich plus Getränke, Aufzahl-Restaurants etc). Aber MSC verlangt immer noch fleissig die “Service-Charge”. Und zwar ohne weitere Nachfrage. Ich bin mal gespannt darauf, ob dieses Urteil bei MSC irgend etwas bewirkt. Ich habe zwar diese Trinkgeld noch nie gestrichen. Aber ich kam mir letztens schon mal blöd vor, als bei uns am Tisch ein Paar freudestrahlend verkündete, es habe jetzt für die 11 Tage 2 x 110 Euro an der Rezeption streichen lassen. Wir hatten beide beim gleichen Internet-Reisebüro gebucht und den gleichen Betrag bezahlt – also nicht wirklich gleich. Wir haben 220 Euro mehr bezahlt… Wenn man dann noch die neuen Getränkepreise resp. Getränkepakete anschaut, kann man schon mal ins Grübeln kommen…
Ich kann hier Alex nur Recht geben. MSC hat die Getränkepakete ins Unermessliche getrieben (wenn man also den Preis mit den inkludierten Getränken vergleicht) – das ist schon bald ähnlich abartig wie bei RCCL. Wenn dann noch das Zwangstrinkgeld dazu kommt, wird es einfach nur noch frech. MSC und RCCL sind daher seit geraumer Zeit keine Reedereien mehr für mich, weil die Relationen zwischen dem Kreuzfahrtpreis und den Zusatzkosten hier einfach nicht passen. Costa, AIDA und TUI sind nach vor am richtigen und vor allem fairen Weg. Und daher sehen Sie mich auch einige Male im jahr an Bord.
Für mich hat sich MSC auch erledigt. Schon wegen des Trinkgeldes und der Neuen Getränkepakete und -preise. Die sollen ihre Mannschaft ordentlich bezahlen. Zumal warum soll man Trinkgelder geben wenn man z. Bsp. bei MSC 20 Minuten auf eine Bestellabgabe und weitere gute 15 Minuten auf sein Getränk warten muss. Am Tisch haben wir-und das ist kein Witz- am Abend von der Bestellung bis zur Vorsuppe gute 40 Minuten gewartet. Andere hatten da schon ihren Nachtisch verputzt.
Also für mich nur Costa und Nein Schiff!!
Es ist ja nicht so, dass das Getränkepaket derart wichtig ist, um davon abhängig zu machen, welche Reederei man bucht. Da aber die Einzelgetränkepreise absichtlich nach oben getrieben werden, um zum Kauf der Pakete zu animieren, ist es natürlich kontraproduktiv, die Pakete derart überteuert anzubieten und obendrein dafür noch 15 Prozent Servicecharge und dann nochmals obendrein Trinkgeld von 10,– pro Tag einzuheben. Irgendwann ist dann mal Schluss. Daher hatte ich letztes Jahr meine letzte MSC Kreuzfahrt und fahre nur noch mit Costa. Ganz abgesehen, dass Costa an der Qualität gearbeitet hat und nicht derart im Hintergrund daran spart, wie MSC.
SORRY, aber warum ziehen Leute immer noch Reisen mit Reedereien in betracht, die Trinkgelder verlangen?
Es gibt doch Aida, TUI und Hapag-Lloyd. Dort sind die Trinkgelder inkludiert.
Bleibt doch bitte bei diesen drei Gesellschaften die nur für den deutschen Markt bestimmt sind und ihr habt die Probleme nicht.
Fast überall auf der Welt sind halt sonst meist Trinkgelder fällig.
Haben vor einigen Wochen eine Reise mit der Opera für Jan. 2020 gebucht.
Kennen das ” tricky ” – Verhalten bei MSC schon sehr gut. Ist die Leistung auf
dem Schiff gut, zahlen wir die EUR 10, ist die Leistung schlecht, werden die
EUR 10 komplett gecancelt.
Andere, z.B. Aida haben auch Leistungsmängel; dort kann man sich nicht direkt ” wehren ” .
Das neue Getränkepaket – Konzept bei MSC ist wirklich ” der Gipfel “.
Wer bucht im Seniorenalter bei einer Winterkreuzfahrt im Mittelmeer ein AI Paket für
zusammen EUR 600; zudem bei einer ” Zeitschriftenreise ” das Paket als kostenfreie Beigabe
ausgelobt wird. Das “spiegelt” die Qualität dieser AI – Pakete wieder. Also jedes Getränk
einzeln mit hoher Qualitätsforderung, separater Abrechnung und ggf. kleinem tip.