Costa zahlt eine Geldstrafe von einer Million Euro, damit die Ermittlungen direkt gegen das Unternehmen in Bezug auf das Unglück der Costa Concordia eingestellt werden. Gericht und Staatsanwaltschaft haben diesem Deal laut Nachrichtenagentur ANSA nun zugestimmt. Strafverfahren gegen einzelne Costa-Mitarbeiter sowie Schadenersatzklagen sind davon nicht betroffen.
Die Millionen-Zahlung steht in Zusammenhang mit einer Besonderheit des italienischen Rechts, nach dem Unternehmen eine strafrechtliche Mitverantwortung für Taten ihrer Mitarbeiter tragen. Diese abstrakte Verantwortung macht in Italien auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmen als solche möglich statt wie sonst typischerweise nur gegen einzelne Personen, denen die jeweilige Tat individuell nachgewiesen werden muss.
Laut Nachrichtenagentur Reuters äußerte sich die Staatsanwaltschaft zufrieden über den Deal, da die von Costa zu zahlende Summe nahe an der gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe liege. Auch bei weiteren Ermittlungen und mit einem Gerichtsverfahren gegen Costa wäre also wohl kaum ein höherer Betrag möglich geworden.
Durch die Strafzahlung hat sich Costa als Unternehmen von einer strafrechtlichen Verfolgung freigekauft. Immerhin ist damit indirekt ein Schuldeingeständnis des Unternehmens verbunden, während Costa bislang jede Schuld von sich gewiesen und ausschließlich ein Fehlverhalten des Kapitäns der Costa Concordia, Francesco Schettino, reklamiert hatte.
Die Millionen-Zahlung hat keine direkte Auswirkung auf mögliche Strafverfahren gegen einige Costa-Mitarbeiter, Schiffsoffiziere und Kapitän Schettino, die sich wahrscheinlich für persönliche Straftaten und Fehlverhalten bei dem Concordia-Unglück vor Gericht verantworten werden müssen. Über die Eröffnung von Strafverfahren gegen diese Personen hat das Gericht in Grosseto aber noch nicht entschieden.
Nicht betroffen sind von dem Millionen-Vergleich auch zivilrechtliche Klagen gegen Costa, insbesondere Schadenersatzklagen von Passagieren und Opfer-Angehörigen.