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Einreise-Probleme in die USA mit ESTA für Kuba-Urlauber: Wen es betrifft und wen nicht

Kuba steht in den USA schon seit 12. Januar 2021 auf der Liste der „State Sponsors of Terrorism“. Wer seitdem nach Kuba gereist ist, darf nicht mehr mit dem vereinfachten Visa-Waiver-Verfahren und ESTA-Genehmigung in die USA einreisen. Doch erst jetzt werden zunehmend Fälle bekannt, in denen Urlaubern die Einreise in die USA deshalb verweigert wird.

Problematisch ist der Status von Kuba für Kreuzfahrt-Urlauber sein, die kürzlich in Kuba waren und jetzt beispielsweise von Miami oder Fort Lauderdale aus zu einer Karibik-Kreuzfahrt starten wollen. Betroffen sind auch Urlauber, die lediglich auf einem US-amerikanischen Flughafen umsteigen und weiter in die Karibik fliegen, da auch beim Transit durch die USA alle Einreisevorschriften eingehalten werden müssen.

Kaum ein Reisender wusste bislang aber über diese ESTA-Sperre nach einer Kuba-Reise Bescheid. Und die Beamten der U.S. Customs and Border Protection fragten bei den Einreisekontrollen auch nicht danach. Das ändert sich nun im Herbst 2022 offenbar.

Das deutsche Auswärtige Amt weist seit Mitte Oktober 2022 in den Reiseinformationen zu Kuba darauf hin, dass Fälle bekannt geworden seien, „in denen Reisende mit Voraufenthalt in Kuba nicht mehr mit ESTA in die USA (auch bei Transitreisen) einreisen konnten“. Das Auswärtige Amt spezifiziert die Zusammenhänge aber nicht weiter und lässt damit viele Fragen offen.

Welche Regeln gelten für Kuba-Reisende, die jetzt in die USA einreisen wollen?

Seit 12. Januar 2021 steht Kuba auf der Liste der „Terrorismus-Unterstützer“ – „State Sponsors of Terrorism“ – des United States Department of State, kurz: State Department. Der wesentliche Anlass, Kuba wieder auf diese Liste zu setzen, war die Unterstützung des kommunistischen Karibikstaates den venezolanischen Machthaber Nicolas Maduro. Die USA und viele andere Länder erkennen Maduro seit den dortigen Wahlen 2018 nicht mehr als legitimer Präsident an.

Wer also seit dem 12. Januar 2021 in Kuba war, ist zweifelsfrei nicht mehr berechtigt, nach dem Visa Waiver Program mit ESTA-Genehmigung in die USA einzureisen. Das gilt übrigens auch für bereits genehmigte ESTA-Anträge. Mangels ESTA-Berechtigung benötigt man stattdessen ein Business- (B1) oder Touristen-Visum (B2) für die USA – verbunden mit einer langwierigen und aufwendigen Antragsstellung und Kosten von 160 Dollar. Der Kuba-Aufenthalt ist kein Hinderungsgrund für die Erteilung eines Visums, wird aber bei Antragsstellung kritisch hinterfragt.

Nicht sonderlich hilfreich war lange Zeit, dass in den meisten offiziellen FAQ und Informationen zum Visa Waiver Program und ESTA keine Hinweise darauf zu finden waren, dass ein Aufenthalt in Kuba der Genehmigung eines ESTA-Antrags entgehen steht, geschweige denn, welcher Stichtag gegebenenfalls für einen solchen Kuba-Aufenthalt relevant sein könnte.

Der Fragebogen zum ESTA-Antrag enthält inzwischen die Frage nach einer vorangegangenen Kuba-Reise. Dort ist lKuba nun neben dem Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen aufgeführt. Ein Besuch in diesen Ländern nach dem 1. März 2011 ist ein ausdrücklicher Grund, keine ESTA-Genehmigung zu erhalten. Grundlage ist das Gesetz „Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015“, das 2016 in Kraft getreten ist. Fatalerweise (und mutmaßlich: fälschlicherweise) wird dort für Kuba kein anderes Datum als der 1. März 2011 genannt, obwohl alle offiziellen Informationen zu Kuba inzwischen klar vom 12. Januar 2021 sprechen.

Hinweise, aber keine eindeutige Klarstellung zum Stichtag 12. Januar 2021

Screenshot der Website der US-Botschaft in Frankreich
Screenshot der Website der US-Botschaft in Frankreich

In einer FAQ der Customs and Border Protection (CBP) findet sich unter Bezugnahme auf Kuba der Hinweis, dass auch bereits erteilte ESTA-Genehmigungen nicht mehr gültig seien, wenn der Reisende „have visited a country designated as State Sponsor of Terrorism“.

Aus dieser Formulierung kann man allerdings ableiten, dass dies für Kuba erst seit 12. Januar 2021 relevant ist. Denn davor stand das Land (zumindest zwischen 2015 und 2021) nicht auf der Liste der fraglichen Staaten.

Als lange Zeit einzige offizielle Stelle schrieb die französische US-Botschaft auf ihrer Website, dass von der ESTA-Sperre konkret nur Reisen nach Kuba betroffen sind, die seit dem 12. Januar 2021 stattgefunden haben. Wer also vor diesem Stichtag Kuba besucht hat, könnte nach dieser Lesart und laut der französischen US-Botschaft weiterhin ESTA nutzen und würde kein Visum benötigen.

Das US State Department nennt inzwischen an mehreren Stellen den 12. Januar 2021 als Stichtag, sodass man wohl davon ausgehen kann, dass Reisen vor diesem Termin unproblematisch in Hinblick auf Esta sind.

IATA und ICTS nennen 12. Januar 2021 als Stichtag

Sowohl die International Air Transport Association IATA als auch der renommierte Dienstleister ICTS (Traveldoc) weisen in ihrer Dokumentation darauf hin, dass ein Visum nur für Reisende aus Visa-Waiver-berechtigten Ländern in die USA nur dann nötig ist, wenn sie seit dem 12. Januar 2021 in Kuba waren,

WICHTIGER HINWEIS: Wir recherchieren gewissenhaft, können aber selbstverständlich keine Gewähr dafür übernehmen, dass oder ob die Einreise in die USA mit ESTA nach einem Kuba-Aufenthalt vor dem 12. Januar 2021 tatsächlich möglich ist. Ohnehin liegt die endgültige Entscheidung über eine Einreise in die USA immer ausschließlich beim jeweiligen Grenzbeamten.

9 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

9 Gedanken zu „Einreise-Probleme in die USA mit ESTA für Kuba-Urlauber: Wen es betrifft und wen nicht“

  1. @Chris: Eine abschießende Antwort direkt von der Botschaft habe ich nie bekommen, aber wie oben schon geschrieben ist klar, dass der Stichtag 12. Januar 2021 entscheidend ist, so wie schon anfangs vermutet.

  2. Hallo wie sieht es aus wenn ein neuer Pass zwischenzeitlich ausgestellt wurde obwohl ich nach dem Stichtag in Kuba war? Ich hatte 1994 zwei Pässe da ich beruflich nach Iran & USA musste … daher gab es eine Sondergenehmigung für einen zweiten Pass. Das funktionierte damals problemlos …

  3. @Lucius Cornelius Sulla: Die Vorschrift in den USA bezieht nicht auf die Ausstellung des Reisepasses, sondern den tatsächlichen Aufenthalt in Kuba. Das bedeutet, wenn Homeland Security bzw. Custom and Border Protection in den USA aus irgendeiner Quelle wissen, dass Sie in Kuba waren (z.B. weil Ihre Facebook- oder Instagram-Profil ausgewertet und Urlaubsbilder aus Kuba gefunden wurden/werden), dann ist es ein Einreisevergehen, mit den entsprechenden Konsequenzen: Verweigerung der Einreise und eine mehr oder weniger lange Einreisesperre für die USA. Rechtlich ist es dieselbe Situation wie mit Iran, nur dass die USA heute viel häufiger eben Informationen aus Social Media und anderen Quellen zur Verfügung hat, sodass ein „sauberer“ Zweitpass keine Garantie mehr dafür ist, nicht erwischt zu werden.

  4. Hallo Leute – ja, ich bin mittel drin in dieser Schlamassel. Ich will am 09.09 in die USA reisen und bin mir nicht sicher ob meine Geschäftsreise jetzt platzt. Auf das ESTA Formula ist es absolut klar – „9) Have you traveled to, or been present in Cuba, Iran, Iraq, Libya, North Korea, Somalia, Sudan, Syria or Yemen on or after March 1, 2011?“
    So, ich bin englischer Muttersprachler – dieses ganze „Kuba ab 2021“ ist Wunschdenken, denn die Beamten setzen um, was geschrieben steht – und das heißt, Einreise in die o.g. Länder am, oder nach dem 01.03.2011. Unverständlich, aber…
    Ich habe einen B1/B2-Antrag für meine Frau und mich laufen – mit allen damit verbundenen Kosten und Aufwand – ich werde berichten, was dabei herauskommt. Wenn mir das Konsulat sagt „warum verschwenden Sie Ihre Zeit und Ihr Geld? ESTA ist OK für Reisen nach Kuba ab 2021…“ dann haben sie mich um 350€ erleichtert, aber trotzdem glücklich gemacht.

  5. @John Mantle: Da ich nicht weiß, wann Sie sich in Kuba aufgehalten haben, kann ich nur allgemein antworten. Aus der Website des State Departments (siehe Link im Text oben – https://www.state.gov/state-sponsors-of-terrorism/ ) ist (inzwischen) klar erkennbar, dass Kuba seit dem 12. Januar 2021 als Terrorunterstützerstaat gewertet wird. Auch in den entsprechenden FAQ steht das dort so.https://www.cbp.gov/travel/international-visitors/visa-waiver-program/visa-waiver-program-improvement-and-terrorist-travel-prevention-act-faq Diese Information finden Sie auch auf den USA-Infoseiten des deutschen Auswärtigem Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382#content_4
    Es sind also Kuba-Aufenthalte ab diesem Datum bis heute relevant, während ein Aufenthalt in dem Land vor diesem Stichtag kein Visum erzwingt und somit Einreise per Esta grundsätzlich zulässig ist. Allerdings, da haben Sie Recht, steht in der aktuellen Formulierung des Esta-Antrags etwas anderes. Das ist leider in den USA gängige Praxis, vage und unpräzise zu bleiben, um Reisende zu verunsichern und sich immer die Hintertür für Willkür offenzuhalten. Letztlich muss das jeder für sich selbst entscheiden, wie sehr auf „Nummer Sicher“ man gehen will. Wobei ja selbst ein Visum nicht gleichbedeutend ist mit einer Einreisegarantie. Letztlich hängt es immer und ausschließlich an dem einen Einreisebeamten beim Grenzübertritt.

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