Kreuzfahrten in die Karibik oder nach Alaska starten häufig in den USA oder die Flug-Anreise erfolgt mit Zwischenstopp auf einem amerikanischen Flughafen. In jedem Fall muss man die Einreiseformalitäten der USA über sich ergehen lassen, selbst wenn der Zwischenstopp nur ein, zwei Stunden dauert und man dabei den Flughafen nicht verlässt.
Visum, ESTA, biometrischer Reisepass, Kinder-Reisepass, Fingerabdruck-Scanner und so weiter: Es gibt es so manche Fallstricke zu beachten, die eine geplante Karibik-Kreuzfahrt zum bürokratischen Albtraum werden lassen können. Wir haben die wichtigsten Details zur Einreise in die USA zusammengestellt. Wer sie kennt und befolgt, kann den Urlaub in vollen Zügen genießen und hakt die kurzen Frust-Momente bei der US-Immigration mit einem Lächeln ab.
Visa Waiver Program
Grundsätzlich benötigt man zur Einreise in die USA ein Visum. Für Touristen gibt es jedoch das so genannte Visa Waiver Program, von dem auch deutsche Staatsbürger profitieren. Reist man im Rahmen des Visa Waiver Program ein, ist entsprechend vorab kein Visum nötig.
Voraussetzung für die Teilnahme am Visa Waiver Program sind:
- Einreise für touristische Zwecke oder als Geschäftsreise (aber nicht zum Arbeiten für US-Arbeitgeber, ob bezahlt oder unbezahlt)
- Reise bis maximal 90 Tage Dauer (siehe auch Kapitel „Aufenthaltsdauer“)
- biometrischer Reisepass („ePass“)
- Bürger eines für das Visa Waiver Programm zugelassenen Staates (u. a. Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Keine Benutzung eines im Pass eingetragenen, gültigen Visums für die USA (siehe auch Absatz „Visum“)
- ESTA
Die von früher bekannten, grünen oder weißen Einreiseformulare gibt es inzwischen übrigens nicht mehr, zur Einreise in die USA muss inzwischen nur noch ein kurzes Zollformular ausgefüllt werden (bei Einreise per Flugzeug oder Schiff, bei Einreise per PKW gibt es noch die Einreiseformulare, dafür ist auch kein ESTA nötig). Die Daten, die früher mit dem Einreiseformular abgefragt wurden, sind nun bereits im ESTA-Antrag enthalten.
ESTA
Zur Teilnahme am Visa Waiver Program ist ein kostenpflichtiger (und genehmigter) ESTA-Antrag nötig. Der Antrag muss spätestens drei Tage (72 Stunden) vor Abflug gestellt werden und kostet 21 Dollar je Antrag. Der Ausdruck des genehmigten ESTA-Antrags muss als Nachweis während der Reise mitgeführt werden.
ESTA – einmal genehmigt – ist zwei Jahre lang gültig (oder kürzer, wenn der Reisepass vorher abläuft), für weitere Reisen in diesem Zeitraum muss also kein neuer Antrag gestellt werden. ESTA muss lediglich zum Einreisetag, aber nicht für die gesamte Aufenthaltsdauer in den USA gültig sein.
Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann man seine Daten online kostenfrei aktualisieren, eine Pflicht zur Aktualisierung besteht aber nicht. Denn für die jeweilige Reise spezifische Daten wie erste Aufenthaltsadresse in den USA und Reisedatum werden ohnehin von der Fluggesellschaft bei jeder Reise neu erfasst und automatisch an die US-Behörden übermittelt.
Ein neuer ESTA-Antrag muss allerdings gestellt werden, wenn während der Gültigkeitsdauer von ESTA ein neuer Reisepass ausgestellt wird. Kritisch kann das vor allem sein, wenn man bei einer Hochzeit seinen Namen ändert und die Hochzeitsreise in die USA führt. In diesem Fall sollte man den Reisepass mit dem neuen Namen bereits vor der Hochzeit beantragen, sodass man ihn am Tag der standesamtlichen Eheschließung gleich abholen kann. Mit den neuen Reisepass kann dann ESTA neu beantragt werden – die Abreise in die Flitterwochen sollte also mindestens drei Tage nach der standesamtlichen Hochzeit liegen.
Für den Fall, dass der ESTA-Antrag abgelehnt wird, bedeutet das nicht, dass man nicht in die USA einreisen darf. Allerdings muss man in diesem Fall dann zunächst ein Visum beantragen. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, bei einer geplanten Reise den ESTA-Antrag frühzeitig zu stellen.
ESTA stellt übrigens lediglich eine „Reisegenehmigung“ dar, aber keine Garantie für eine tatsächliche Einreise in die USA. Es dient also lediglich einer Art Vorab-Screening durch die US-Behörden und als Voraussetzung, dass die Fluggesellschaft Passagiere überhaupt zu einem US-Flughafen transportieren darf. Auch mit genehmigtem ESTA kann der Immigration Officer die Einreise vor Ort aber verweigern.
Die Gebühren für ESTA können online übrigens ausschließlich mit Kreditkarte beglichen werden. Wer keine Kreditkarte hat, sollte sich für eine USA-Reise am besten ohnehin eine besorgen, da beispielsweise Mietwagen-Anmietung und Kaution in Hotels ohne Kreditkarte in den USA recht problematisch ist. Wer sich allerdings tatsächlich keine Kreditkarte anschaffen möchte, kann ESTA beispielsweise auch von seinem Reisebüro erledigen lassen, wofür allerdings manchmal zusätzliche Bearbeitungsgebühren des Reisebüros anfallen.
Eine recht detaillierte Beschreibung des ESTA-Verfahrens findet sich auch auf estaformular.org. Den ESTA-Antrag selbst stellt man aber lieber direkt, denn bei Dienstleistern wie estaformular.org fallen unnötig zusätzlich Gebühren an.
APIS und Secure Flight Passenger Data (SFPD)
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagierdaten vor Abflug an die US-Sicherheitsbehörden TSA (Transportation Security Agency) und CBP (Customs and Border Protection) zu übermitteln. Dazu gehören Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Flugziel und eine Adresse in den USA (erster Aufenthaltsort, also in der Regel das Hotel für die erste Nacht in den USA, oder eben das Kreuzfahrtschiff, wenn man keine Vorübernachtung gebucht hat).
APIS (Advanced Passenger Information System) ist das Datenerfassungssystem der CBP für internationale Flüge, „Secure Flight“ selbiges der TSA, das auch für inneramerikanische Flüge angewendet wird.
Secure Flight dient primär der Terror-Abwehr, von der TSA wird auch die berüchtigte „No Fly List“ geführt, die aber auch mit den Daten der CBP angeglichen wird.
Die Daten für APIS und Secure Flight werden von der Fluggesellschaft erfasst – teils schon online vor oder beim Check-in, spätestens aber am Flughafen. Die Daten werden dann automatisch von der Fluggesellschaft an die US-Behörden übermittelt. Haben die Behörden Einwände gegen die Einreise eines gemeldeten Passagiers, wird die Fluggesellschaft unter Umständen angewiesen, den betreffenden Passagier erst gar nicht zu befördern.
APIS ermöglicht eine Vorab-Kontrolle von einreisenden Ausländern, sodass dem Einreisebeamten bereits bei der tatsächlichen Einreise in die USA gegebenenfalls umfassende Informationen über den jeweiligen Reisenden vorliegen, die möglicherweise zu einer Verweigerung der Einreise führen könnten.
Korrekte Namensangaben
Wichtig für Passagiere ist hier – schon bei der Flugbuchung – dass Vor- und Nachnamen in der Buchung und auf dem Flugschein möglichst exakt mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen. Auch ein zweiter Vorname muss bei der Airline angegeben werden. Abgekürzte Namen auf dem Flugschein sind unproblematisch, solange die Daten bei der Fluggesellschaft korrekt gespeichert sind.
Man sollte hier also darauf achten, dass insbesondere der erste Vorname und der Nachname absolut korrekt buchstabiert ist (also beispielsweise kein „ph“ durch ein „f“ ersetzt ist oder Ähnliches). Bei zweiten Vornamen ist die TSA etwas toleranter, wer Ärger vermeiden möchte, achtet trotzdem auf korrekten Eintrag schon bei der Buchung – nachträgliche Namensänderungen verursachen bei den Fluggesellschaften üblicherweise Umbuchungsgebühren.
Anders beim ESTA-Antrag: Hier spielt der zweiter Vorname inzwischen keine Rolle mehr. Der restliche Name sollte aber auch hier korrekt buchstabiert sein.
Aufenthaltsdauer: 90 Tage
Im Rahmen des Visa Waiver Program dürfen Ausländer sich maximal 90 Tage in den USA aufhalten (Achtung: nicht drei Monate, die Tage sollte man hier genau abzählen). Dabei spielt es keine Rolle, ob man zwischendurch – etwa bei einer Alaska- oder Karibik-Kreuzfahrt – zwischenzeitlich nach Kanada, Mexiko oder einen anderen mittelamerikanischen Staat (inkl. Karibik) ausreist. Entscheidend für die Einreisebestimmungen in die USA ist der Zeitraum zwischen erster Einreise und der endgültigen Ausreise in Richtung Heimatland. Die 90-Tage-Frist wird durch einen Zwischenaufenthalt beispielsweise in Kanada, der Karibik oder Mexiko nicht unterbrochen.
Reisepass und ePass
Anders als bei Reisen innerhalb der EU ist für die Einreise in die USA ein biometrischer Reisepass („ePass“) nötig, der für Erwachsene ab 24. Jahren für zehn Jahre Gültigkeitsdauer ausgestellt wird und 70 Euro kostet. Kinder und Jugendliche zahlen 37,50 Euro, der Pass ist für sie sechs Jahre gültig.
Der Reisepass muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts in den USA, besser für 90 Tage nach dem Einreisedatum gültig sein, empfehlenswert ist eine Gültigkeit von sechs Monaten über den Einreisetag hinaus. Letzteres verlangen im Übrigen viele Reedereien in ihren AGB unabhängig von den Einreisebestimmungen des jeweils angefahrenen Landes.
Vorsicht: Wer seinen Reisepass zu Hause vergisst, dem hilft für die Einreise in die USA auch der am Flughafen ausgestellte „vorläufige Reisepass“ nicht weiter. Der „Expresspass“, den die Meldebehörden innerhalb von 48 Stunden für eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro ausstellen, ist dagegen ein vollwertiger Reisepass, der auch für die USA-Einreise taugt.
Für das Foto für den Reisepass sollte man übrigens zu einem Fotografen gehen, der die genauen Vorschriften für das Passbild kennt – ein Automaten-Foto macht in der Regel Probleme.
Kinder-Reisepass, Eintrag im Pass der Eltern
Entgegen dem Namen – den die Bundesregierung äußerst ungeschickt ausgewählt hat – ist der deutsche Kinderreisepass kein Reisepass, sondern lediglich eine Art Personalausweis. Konsequenz: Bei Einreise in die USA zählt er nicht als Reisepass, entsprechend benötigt man zur Einreise in die USA mit Kinderreisepass ein Visum, das vor der Reise von der US-Botschaft oder dem US-Generalkonsulat erteilt werden muss.
Seit 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Visum
Wer nicht unter die Kriterien des Visa Waiver Program fällt, muss rechtzeitig ein Visum in einer der Botschaften oder Generalkonsulate der USA beantragen (derzeit in Berlin, Frankfurt oder München möglich). Dazu ist ein persönliches Vorsprechen nach vorab vereinbarten Termin (geht online). Dazu ist ein persönliches Vorsprechen nach vorab vereinbarten Termin (geht online) nötig. Details zum Thema US-Visum finden sich beispielsweise auf der Website der US-Botschaft.
Ein Visum darf lediglich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Kompliziert kann es daher werden, wenn man ein gültiges US-Visum im Pass hat, aber im Rahmen des Visa Waiver Program als Tourist einreisen will – denn das Visum darf man nur dann benutzen, wenn man auch zu dem im Visum vorgesehen Zweck einreist. Ein Arbeitsvisum darf also beispielsweise nicht für eine Urlaubsreise verwendet werden. Allerdings wissen das oft selbst die Grenzbeamten nicht – und bohren in ihren Fragen unangenehm nach, warum man das Visum nicht benutze, obwohl man doch eines habe. Hierauf sollte man vorbereitet sein, um sich nicht verängstigen oder einschüchtern zu lassen.
Achtung: Wer ein Visum im Pass eingetragen hat, dies für die jeweilige Einreise aber nicht nutzt und im Rahmen des Visa Waiver Program als Tourist einreist, benötigt ein gültiges ESTA.
Wie geht die Einreise in die USA am Flughafen vonstatten?
Nach Ankunft am ersten Flughafen in den USA muss als erstes die „Immigration“, also die Einreise in die USA absolviert werden. Der Immigration Officer prüft hierbei den Reisepass und Visum beziehungsweise die Einhaltung der Vorschriften für das Visa Waiver Program. Außerdem wird der Reisende in der Regel fotografiert und muss Fingerabdrücke abgeben. Meist werden auch ein paar Fragen zum Zweck der Reise und zum Rückflug-Datum gestellt. Die Einreise wird mit einem Stempel im Pass und auf dem Zollformular bestätigt. Von der Abgabe von Fingerabdrücken und den Fotos sind Kinder unter 14 Jahren sowie Reisende ab 70 Jahren befreit.
An manchen Flughäfen übernehmen inzwischen Automaten die Funktion dieses Officers, Beamte prüfen anschließend lediglich kurz einen vom Automaten ausgegebenen Beleg.
Die relativ neue (und vor der Reise herunterzuladende) Smartphone-App „MCP – Mobile Passport Control“ kann man den Einreisevorgang noch beschleunigen. Das ist vor allem dann sehr nützlich, wenn die Anstehschlange vor den Einreiseschaltern lang ist und die Umsteigezeit zum Anschlußflug knapp. In meinem Beitrag „Flug-Anreise zur Kreuzfahrt: Meine persönlichen Insider-Tipps“ gehe ich darau genauer ein.
Nach der Immigration man das aufgegebene Gepäck abholen und dem Zoll vorführen, was zumeist einfach nur bedeutet, einmal am Zollbeamten vorbei zu laufen. Die früher üblichen, weißen Zollformulare gibt es inzwischen nicht mehr.
Spürhunde, die man am Gepächband oft am Gepäck schnüffeln sieht, sind übrigens vom Landwirtschaftsministerium – die Tiere suchen vor allem nach Gemüse, Obst und Frischfleisch, selbiges nicht in die USA eingeführt werden darf.
Nach Passieren des Zolls gibt man das Gepäck – sofern man einen Anschlussflug hat – direkt danach wieder auf, was immer sehr schnell und unkompliziert von statten geht und von Mitarbeitern des Flughafens oder der Airlines unterstützt wird. Schließlich geht es ganz normal weiter zum Gate des Anschlussflugs. In der Regel muss auf dem Weg zum Anschlussflug nochmals eine Sicherheitskontrolle absolviert werden. In den USA wird dabei verlangt, dass auch die Schuhe ausgezogen werden und durch das Röntgengerät laufen.
Übrigens: Bei der Wieder-Einreise in die USA am Ende der Kreuzfahrt ist das Procedere recht ähnlich. Die Grenzkontrollen sind hier zwar in der Regel deutlich lockerer, erfolgen beispielsweise in Miami sogar per Kamera und Gesichtserkennung und die Wartezeiten halten sich meist in Grenzen. Doch prinzipiell ist das Schema das gleiche, die Vorschriften und Voraussetzungen identisch.
Die wichtigsten Tipps für die USA-Einreise zum Schluss …
So schwer es einem fällt: Der Immigration Officer hat immer Recht! Egal, wie unsinnig seine Fragen erscheinen, egal wie falsch er beispielsweise bei der Frage liegt, ob ein im Pass eingetragenes Visum nun benutzt werden muss oder nicht: Widersprechen führt meist direkt ins Verderben, mindestens aber in große Schwierigkeiten.
Der einfachste Weg, die Immigration unbeschadet zu überstehen ist, exakt zu tun, was der Immigration Officer verlangt und alle seine Fragen ruhig und freundlich zu beantworten.
Absolut tabu sind Witze über Terror, Bomben oder Ähnliches. Generell sollte man sich bei der Einreise jeglicher Scherze oder schräger Bemerkungen enthalten, ernsthaft und höflich bleiben. Die meisten Einreisebeamten verstehen keinen Spaß und nehmen auch den offensichtlichsten Witz ernst – mit unter Umständen üblen Folgen.
Und wer vor haben sollte, die Immigration auszutricksen, der sei gewarnt: Verstöße gegen die Einreisebestimmungen – und erst Recht dann, wenn man absichtlich täuscht – führen in der Regel dazu, dass man (auf eigene Kosten) ins nächste Flugzeug nach Hause gesetzt wird, einige Jahre lang gar nicht in die USA einreisen darf und danach für den Rest des Lebens nur noch mit Visum, selbiges unter diesen Umständen auch nicht mehr ganz so einfach zu bekommen ist.
(Bildquelle: U.S. Customs and Border Protection, Lizenz CC BY-SA 2.0)