Reisegepäckversicherungen sind sehr umstritten, viele bezeichnen sie sogar als nutzlos, weil der Reisende derart intensiv und jederzeit auf sein Gepäck aufpassen muss, dass es ohnehin nicht abhandenkommen kann. Einzige Ausnahme: Vertraut man sei Gepäck einem Reiseunternehmen zur Beförderung an – also Fluggesellschaft, Bustransfer, Kreuzfahrtgesellschaft beim Check-in. Dann allerdings muss man einen Verlust oder Schaden zunächst bei der Flug- oder Kreuzfahrtgesellschaft geltend machen, die Reisegepäckversicherung springt nur für Schäden ein, die ungedeckt bleiben.