Der Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen muss weltweit schon ab 2020 unter 0,5 Prozent liegen. Das hat das Marine Environment Protection Committee (MEPC) der UN-Organisation IMO jetzt beschlossen. Ein zunächst als Option vorgesehenes, späteres Inkrafttreten der Regelung für 2025 ist damit vom Tisch.
Für Kreuzfahrtschiffe ebenso wie für Fracht- und Containerschiffe bedeutet die Entscheidung, dass sie bereits fünf Jahre früher als teils erhofft und gefordert auf schwefelarme, teurere Treibstoffe umstellen oder entsprechende Filteranlagen nachrüsten müssen. Denn die 0,5-Prozent-Grenze gilt nicht nur in bestimmten Schutzzonen, sondern weltweit in allen Meeresregionen.
Außerhalb der ausgewiesenen Schutzzonen wie beispielsweise der Nord- und Ostsee, allen EU-Häfen, den Küsten Nordamerikas und Teile der Karibik liegt die Schwefel-Obergrenze für Schiffstreibstoffe bislang bei 3,5 Prozent. Tatsächlich enthalten aktuelle Schweröl-Treibstoffe meist etwa 2,5 Prozent Schwefel.
In Schutzzonen gilt bereits jetzt eine Grenze von 0,1 Prozent Schwefel. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag „Abgas-Vorschriften für Kreuzfahrtschiffe“.
Umweltverbände wie der Nabu begrüße die Entscheidung des Ausschusses zum Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO als „richtigen, wenn auch längst überfälligen Schritt“.
Dies ist eine gute Entscheidung, aber der Text zeigt, dass einige Akteure diese Entscheidung noch mal um fünf Jahre verschieben wollten, obwohl der dann gültige Schwefelgrenzwert – seien wir ehrlich – immer noch unerhört hoch ist im Vergleich zu Pkw-Kraftstoffen. Gott sei Dank hat sich die Profitgier hier nicht gegen die Interessen des Gesundheits- und Umweltschutzes durchgesetzt.
In den IMO-Regeln war eine Klausel drin, die ein Verschieben auf 2025 möglich gemacht hätte für den Fall, dass zum Beispiel 2020 nicht überall ausreichend schwefelarmer Treibstoff vorhanden ist oder ähnliche, konkrete Hinderungsgründe. Eigentlich sollte auch erst 2018 darüber entschieden werden, ob die 0,5-Prozent-Grenze 2020 oder erst 2025 eingeführt wird. Erfreulicherweise war man sich da aber jetzt offenbar schon früher einig, dass es keine Hinderungsgründe für 2020 gibt.