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Gut 3.000 Euro wegen zu kleinem FKK-Bereich auf der AIDAdiva

Über 3.000 Euro zurück wegen zu kleinem FKK-Bereich: AIDA Cruises soll Urlauberpaar entschädigen, die auf ihrer Weltreise mit der AIDAdiva offenbar nicht auf ihre erwarteten Kosten kamen, was den FKK-Bereich an Bord des Kreuzfahrtschiffs angeht. Das Urlauberpaar hatte sogar das Fünffache gefordert.

Weil aus den Deckplänen der kürzlich umgebauten AIDAdiva nicht hervorging, dass der FKK-Bereich an eine andere Stelle verlegt worden ist und kleiner ausfiel als zuvor, soll AIDA Cruises nach einem Urteil des Landgerichts Rostock einem Urlauberpaar über 3.000 Euro zahlen. Gefordert hatten die beiden sogar 15.000 Euro, bei einem Reisepreis von 68.600 Euro für die gebuchte Weltreise.

Tatsächlich hatte das Urlauberpaar eine Weltreise von November 2025 bis März 2026 auf der AIDAdiva zu einem Zeitpunkt gebucht, nämlich im Februar 2024, zu dem auf der Website von AIDA Cruises noch die Deckpläne für die Zeit vor einem umfassenden Umbau des Kreuzfahrtschiffs gezeigt wurden. Dort war der FKK-Bereich in einer attraktiveren Lage, ganz oben am Schiff, und größer eingezeichnet. Die zuvor vorhandene Dusche und ein Whirlpool fehlen in dem neuen FKK-Bereich der AIDAdiva. Die frühere Stelle des FKK-Bereichs hat AIDA bei der Renovierung zu einem exklusiven Deck für Suiten-Passagiere umgebaut, dem neuen „Sky Deck“.

Das neue Sky-Deck der AIDAdiva, nur für Suiten-Passagiere zugänglich.

Für Fans der Freikörperkultur gibt es nach der Renovierung einen neuen Bereich ein Deck tiefer, allerdings weniger attraktiv gestaltet. Das machte das Urlauberpaar auf ihrer Weltreise offenbar so wütend, dass sie AIDA verklagten und 15.000 der bezahlten 68.600 Euro für die Weltreise zurück haben wollten.

FKK-Bereich der AIDAdiva
der neue FKK-Bereich der AIDAdiva

Der FKK-Bereich sei aber nur einer von zahllosen Bereichen des Kreuzfahrtschiffs und des Unterhaltungsangebots an Bord, sodass in Relation die Höhe der geforderten Reisepreisminderung nicht gerechtfertigt sei, begründet das Gericht sein Urteil. Schon in der Verhandlung hatte es durchblicken lassen, dass es die hohe Forderung für deutlich überzogen hält. Im Urteil billigt es den Passagieren nun einen Minderungsanspruch von fünf Prozent des Reisepreises zu, gut 3.000 Euro, wie Beck Aktuell berichtet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, AIDA Cruises erwägt, in Berufung zu geben, will aber zunächst die Urteilsbegründung genau prüfen.

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Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

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