„Der Reisepass muss mindestens sechs Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig sein“, heißt es in den Bedingungen vieler Kreuzfahrt-Reedereien. Und vor allem bei internationalen Reedereien gilt ein Reisepass oft sogar dann als Einschiffungsvoraussetzung, wenn das Kreuzfahrtschiff eigentlich nur europäische Häfen anläuft. Wie ernst gemeint sind diese Regeln?
Die Frage und kontroverse Diskussionen dazu findet man in Foren und auf Social Media häufig: „Mein Reisepass ist nur noch fünf Monate gültig, die Reederei verlangt aber sechs Monate. Muss ich deshalb jetzt wirklich einen neuen Pass beantragen?“
Die Antwort ist genau so unangenehm wie eindeutig: Ja, man muss. Jedenfalls wenn man sichergehen will, dass man bei der Einschiffung auch wirklich an Bord darf. Die Pass-Regeln sind Teil des Reisevertrags, den man mit dem Veranstalter geschlossen hat, auch wenn man Teile davon persönlich für unsinnig hält, oder die vielleicht wirklich unsinnig sind.
Was tun, wenn man übersehen hat, dass der Reisepass nur noch ein paar Wochen oder Monate gültig ist?
- Hat man noch etwas Spielraum, kann beim Reisepass-Antrag eine Express-Bestellung für eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro helfen. Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei dafür liegt bei unter einer Woche.
- Im Extremfall kann man sich am Flughafen auch einen sofort erhältlichen, vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, der maximal ein Jahr lang gültig ist. Das ist mit 26 Euro sogar recht günstig, hilft aber nicht immer: Für Länder, die einen biometrischen Reisepass zur Einreise verlangen, taugt er nicht, beispielsweise für die USA.
- In Fällen, in denen man die normalen Bedingungen nicht einhalten kann, sollte man direkt mit der Reederei Kontakt aufnehmen und klären, ob Ausnahmen möglich sind. Das Ergebnis sollte man sich schriftlich oder per E-Mail geben lassen. Denn auch wenn man die Auskunft bekommt, dass eine kürzere Gültigkeitsdauer kein Problem sei: Der Mitarbeiter beim Check-in im Terminal hält sich erst einmal an die offiziellen Vorschriften und benötigt einen schriftlichen Nachweis für eine Ausnahme, mindestens den Ausdruck einer entsprechenden, eindeutigen E-Mail, im Ausland sinnvollerweise auf Englisch.
Übrigens kann es auch passieren, dass ohne ausreichende Restgültigkeit des Passes kein Online-Check-on über die Website der Reederei möglich ist. Denn dort wird oft schon die Gültigkeitsdauer des Passes geprüft. Je nach Reederei und Hafen kann das zu deutlich längeren Wartezeiten im Terminal führen.
Passgültigkeit auch für Flug und Einreise relevant
Je nach Reiseziel kann die Kreuzfahrt-Reise aber auch schon bei der Anreise scheitern, wenn der Pass keine ausreichende Gültigkeit mehr aufweist. Denn manche Länder verpflichten die Airline, die Einreisebedingungen schon vor dem Abflug zu prüfen, sodass sie Passagiere erst gar nicht zum Beispiel in die USA fliegen dürfen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind.
Für die USA beispielsweise gilt grundsätzlich: Der Reisepass muss bei Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein. Deshalb verlangen Reedereien oft, dass der Pass ab dem letzten Tag der Kreuzfahrt noch sechs Monate Gültigkeit haben muss, weil beispielsweise bei Rückkehr von einer Karibik-Kreuzfahrt am letzten Tag noch einmal eine Einreise in die USA stattfindet.
Für Staatsbürger zahlreicher Länder inklusive Deutschland, Österreich und Schweiz gilt eine Ausnahme von diesen Regeln der US-Einwanderungsbehörde CBP. Die Fluganreise ist damit kein Problem, was aber erst einmal nicht für die vertraglich festgelegten Regeln der Reedereien für die Einschiffung zur Kreuzfahrt gilt.
Warum verlangen Reedereien die sechsmonatige Restgültigkeit des Reisepasses?
Es zwar nur eine theoretische Frage, weil die Reederei bei der Einschiffung auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Bedingungen bestehen kann. Aber fürs Verständnis kann es helfen, die Gründe zu kennen, warum Reedereien strengere Regeln haben als die jeweiligen Länder.
Warum also verlangen Kreuzfahrt-Reedereien eine längere Reisepass-Gültigkeit, oder überhaupt einen Reisepass, wenn das augenscheinlich für die jeweilige Kreuzfahrt gar nicht nötig ist?
Einheitliche, übersichtliche Regeln
Bei internationalen Reedereien mit manchmal über 50 verschiedenen Passagier-Nationalitäten an Bord. Bei weltweiten Fahrtrouten in über 100 Ländern mit jeweils unterschiedlichen Regeln für unterschiedliche Nationalitäten wären individuelle Bedingungen kaum noch überschaubar.
Das gilt sowohl für die notwendigen Informationen für den Passagier zu den für ihn geltenden Regeln im Vertrag als auch bei der Einschiffung im Terminal.
Bedenken sollte man dabei auch: Die Einschiffung im Kreuzfahrthafen wird nahezu immer von externen Dienstleistern abgewickelt. Deren Mitarbeiter haben von der Reederei klare Anweisungen, welche Voraussetzungen sie prüfen und durchsetzen müssen. Die Mitarbeiter im Terminal haben keinen Spielraum. Und auch der zuständige Mitarbeiter der Reederei vor Ort ist kein Fachjurist und hat wenig Spielraum, die Regeln zu ignorieren.
Einklarierung in den Häfen
In jedem Hafen wickelt das Schiff die sogenannte Einklarierung ab, die unter anderem eine Einreisekontrolle der Behörden theoretisch für jeden einzelnen Passagier beinhaltet. Auch hier würde es zu einer enormen Komplexität – und damit unter Umständen zu großen zeitlichen Verzögerungen – kommen, wenn für jeden einzelnen Passagier die jeweils individuelle Bedingungen geprüft werden müssten, statt für alle Passagiere die maximale Kompatibilität mit den Vorschriften sicherzustellen.
Flexibilität bei Routenänderungen, verpasstem Schiff oder in Notfällen
Auch wenn die Fahrtroute eines Kreuzfahrtschiffs beispielsweise nur europäische Häfen enthält, sind Routenänderungen denkbar, die dann womöglich in einen außereuropäischen Hafen mit dann notwendigem Reisepass oder längeren Gültigkeitsfristen führen.
Manchmal gelten für Kreuzfahrt-Passagiere bei Landgängen auch Ausnahmen von einer Passpflicht. Das erübrigt sich aber, wenn man in diesem Land die Abfahrt des Schiffs verpasst und individuell dem Schiff hinterher- oder nach Hause reisen muss.
Ebenso relevant: In einem medizinischen Notfall muss ein Passagier womöglich in ein Land ausgeflogen werden, für das er oder sie einen Reisepass benötigt. Der Transport ins ausländische Krankenhaus ist dabei weniger das Problem als die anschließende Aus- und Heimreise, für die man dann einen Pass benötig.
In der Praxis ist das doch alles viel lockerer, oder?
Der eine oder andere wird jetzt argumentieren: „Ich hatte noch nie Probleme mit fast abgelaufenem Pass“ oder „Die Reederei wird mich im Hafen ja nicht einfach stehen lassen“. Ja, das kann sein. Aber will man das wirklich riskieren?
Man könnte sich natürlich auch vor Gericht streiten, ob es ausreicht, die Passpflicht und die sechs Monate Restgültigkeit irgendwo im Kleingedruckten zu verstecken, wenn beides nach vernünftigem Denken nicht notwendig erscheint. Und vielleicht, sehr vielleicht, könnte man sich vor Gericht sogar durchsetzen. Doch praktisch nützt einem das nichts: Der Urlaub ist erst einmal ruiniert, wenn die Reederei das Boarding im Hafen wegen fehlendem Pass oder fehlender Restgültigkeitsdauer verweigert.
Klar ist: Wenn man im Reisevertrag unterschrieben hat, dass ein Reisepass mit mindestens sechs Monate Gültigkeit ab Ende der Kreuzfahrt notwendig ist, hat man vor Ort schlechte Karten, wenn die Einschiffung – oder schon der Abflug – verweigert wird.
Bei der Buchung einer Kreuzfahrt, gerade bei kurzfristigen Buchungen, sollte man vorher die Regeln bezüglich der nötigen Ausweisdokumente und gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder Personalausweise prüfen.
Und wenn man wirklich nicht anders kann oder will: Ein Anruf bei der Reederei (mit anschließender Bestätigung per E-Mail) sollte allemal drin sein, wenn man vorhersehbar die Bedingungen formell nicht erfüllt, auch wenn sie einem unsinnig erscheinen.
