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Reisewarnung für die Kanarische Inseln: Kreuzfahrtschiffe fahren weiterhin

Ab 20. Dezember 2020 gilt für die Kanarischen Inseln eine Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes. Reisen auf die spanische Inselgruppe sind damit zwar nicht verboten. Urlauber einschließlich Kreuzfahrt-Passagiere, die von den Kanaren kommen, müssen bei der Rückkehr nach Deutschland nun jedoch in häusliche Quarantäne. AIDA, Hapag-Lloyd Cruises und TUI Cruises haben bereits erklärt, dass Kanaren-Kreuzfahrten weiter stattfinden.

Drei deutsche Kreuzfahrt-Reedereien fahren derzeit zwischen den Kanarischen Inseln: AIDA, TUI Cruises und Hapag-Lloyd Cruises.

  • Die aktuelle Kanaren-Reise der Europa 2 endet am 22. Dezember in Teneriffa. Den Passagieren dieser Reise bietet die Reederei eine vorzeitige Heimreise zum 20. Dezember an. Es folgt ab 22. Dezember eine Weihnachts- und Silvester-Kreuzfahrt ab und bis Teneriffa sowie weitere Kanaren-Reisen im neuen Jahr.
  • AIDA Cruises fährt seit 5. Dezember mit der AIDAperla vom Basishafen auf Gran Canaria. Die AIDAmar staret am 20. Dezember hier neu.
  • TUI Cruises fährt mit der Mein Schiff 2 bereits seit 6. November siebentägige Kanaren-Route. Am 17. Dezember hat außerdem die Mein Schiff 1 zu einer dreiwöchigen Weihnachts- und Silvesterreise in Gran Canaria begonnen.

AIDA, Hapag-Lloyd Cruises und TUI Cruises haben bereits erklärt, dass alle geplanten Kanaren-Reisen stattfinden und die Schiffe weiterhin fahren. Passagiere, die aufgrund der Reisewarnung nun nicht mehr reisen wollen, bieten AIDA und Hapag-Lloyd Cruises kostenfreie Umbuchung oder Stornierung der Reise an. Hapag-Lloyd Cruises will den Passagieren außerdem eine kostenlose Möglichkeit zum Corona-Test anbieten, um die Quarantäne nach Rückkehr zu verkürzen. AIDA-Kunden, die ihre Reise aufgrund der Reisewarnung nicht antreten wollen, sollen Kontakt mit dem Reisebüro oder direkt mit der Reederei aufnehmen. Auch ihnen steht rechtlich aber ein kostenloses Rücktrittsrecht zu.

Für die Kreuzfahrt sind die Kanaren aktuell das letzte Fahrtgebiet, das noch im Angebot ist, nachdem Griechenland und Italien schon vor mehreren Wochen aufgrund der hohen Infektionsraten und der daraus resultierenden Lockdown-Entscheidungen nicht mehr bereist werden können.

Steigende Infektionszahlen machen die Kanaren offiziell zum Risikogebiet

Die in den vergangenen Tagen weiter steigenden infektionszahlen und eine Siebentage-Inzidenz von über 50 hat das Robert-Koch-Institut nun dazu veranlasst, die Inselgruppe im Atlantik als Risikogebiet einzustufen. Dementsprechend sind die Kanaren von der Spanien-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht mehr wie bisher ausgenommen.

Die Kanarischen Inseln hatten lange Zeit sehr niedrige Infektionsraten und waren vom Robert-Koch-Institut – anders als der Rest Spaniens – nicht als Risikogebiet eingestuft. Zuletzt waren die Infektionszahlen aber insbesondere auf Teneriffa deutlich angestiegen und hatten eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100 erreicht. Die Kanarischen Inseln hatten darauf mit verschärften Maßnahmen und einer nächtlichen Ausgangssperre für die Insel reagiert, was zunächst auch als Einreisesperre missverstanden worden war.

Auch La Gomera meldet eine recht hohe Inzidenz. Die Zahlen dort stammen jedoch vor allem aus einem isolierten Ausbruch in einer Fußballmannschaft. Davor lag der Wert von La Gomera deutlich unter 10. Die Werte auf den übrigen Kanaren-Inseln steigen ebenfalls stetig an, liegen aber – Stand 18. Dezember – bei der Sieben-Tage-Inzidenz noch teils deutlich unter 50. Lediglich El Hierro hat aktuell keinen einzigen Covid-19-Fall.

Einreise auf die Kanaren weiterhin erlaubt, Quarantänepflicht bei der Rückkehr

Die Einreise auf die Kanaren aus Deutschland ist trotz verschärfter, lokaler Infektionsschutz-Maßnahmen für touristische Zwecke mit Unterbringung in einem Hotel oder auf einem Kreuzfahrtschiff weiterhin mit dem Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Auf den Kanarischen Inseln gilt – wie auch im übrigen Spanien – zudem eine generelle Maskenpflicht auch im Freien.

Reiserückkehrer von den Kanarischen Inseln müssen sich ab 20. Dezember aber auf einer Website der Bundesregierung registrieren und müssen – je nach Bundesland etwas unterschiedlich – meist für zehn Tage in häusliche Quarantäne. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit, sich daraus durch ein negatives Corona-Testergebnis zu befreien.

Ergänzender Hinweis: Bezüglich Meldeformular und Quarantäne sind die Regelungen in Hinblick auf Kreuzfahrten nicht eindeutig formuliert. Siehe dazu die Kommentare unter diesem Beitrag.

(Titelfoto: Mein Schiff 6, Mein Schiff 1 und Europa 2 am 16. Dezember 2020 in Gran Canaria)

7 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

7 Gedanken zu „Reisewarnung für die Kanarische Inseln: Kreuzfahrtschiffe fahren weiterhin“

  1. Das stimmt mit der Quarantänepflicht für Kreuzfahrer m. E. nicht:
    Zitat:
    „In den folgenden Fällen müssen Sie keine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen:
    • wenn Sie lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten, “
    Zitat Ende
    Als Aufenthalt wird ein mind. 24 stündiger Verbleib(Übernachtung) definiert.
    Da Kreuzfahrer die Insel nie länge als 5 Std. betreten und auch keinen Kontakt zu „Fremden“ haben, reisen sie nur Tarnsit.

  2. @M.Beecon: Sie haben bedingt Recht. Aber leider sind die Regeln dazu nicht so eindeutig. Je nachdem, welches Gesundheitsamt man fragt, fallen die Antworten bzgl. Kreuzfahrten unterschiedlich aus. Wirklich verbindliche Auskünfte bekommt man beim Gesundheitsamt vor einer geplanten Reise typischerweise nicht, sodass man sich darauf einstellen muss, letztlich doch das Anmeldeformular ausfüllen und in Quarantäne gehen zu müssen. Ich wünschte, es wäre einfacher, aber eine klare Antwort auf dieses Problem gibt es leider nicht.

  3. Damit sind diese Fahrten nur für Rentner denn welcher Arbeitnehmer kann es sich leisten nach dem Urlaub gleich in Quarantäne zu gehen.
    Das fällt jedem Arbeitgeber gleich auf.

  4. Eigentlich kehre ich ja aus einem Risikogebiet zurück in ein Risikogebiet. Deutschland hat ja mittlerweile eine 7 Tages Inzidenz von fast 200, da liegen die Kanaren ja noch deutlich niedriger. Ich halte mich auf den Inseln nie länger als 5-6 Stunden auf, ansonsten befinde ich mich auf dem Schiff. Warum dann eine Quarantäne ?
    Der Reiseverkehr nach Deutschland aus dem europäischen Ausland wird scheinbar auch nicht überwacht. Wie sonst können in Hannover 10 Passagiere einer Maschine aus London positiv sein…reist man nach den Kanaren geht das nur unter Vorlage eines negativen Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Gibt es sowas auch für die Einreise nach Deutschland für Reisende aus dem Ausland ? Was ist mit dem Grenzverkehr per PKW ? Der polnische Arbeiter, der 1 Woche seine Familie in Polen besucht, und dann wieder nach Deutschland zum arbeiten fährt….Quarantäne ? Wer kontrolliert das ? Als mehrfach getesteter Kreuzfahrtpassagier bin ich da ja wohl das wesentlich kleinere Risiko.. muß aber in Quarantäne….

  5. Ja leider wird an den Grenzen und Flughäfen zuwenig kontrolliert.
    Ich würde bei jedem einen Schnelltest verlangen, dauert etwa 15 Minuten und wenn der positiv ist darf er nicht einreisen denn niemand kontrolliert die Qurantäne bei allen.
    Nicht nur Touristen sondern auch zb der polnische Arbeiter.
    Test und später Impflicht sowieso.
    Und wer dann nicht geimpft ist darf sowieso nicht rein ins Land auch in keinen Flieger und auf kein Kreuzfahrtschiff.

  6. Nein home-office ist nicht für alle Arbeitnehmer machbar!
    Ich kann nicht ins home-office wechseln.
    Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass wenn ich in ein Risikogebiet reise, muss ich die Quarantäne als Urlaub nehmen. Sollte das Gebiet in das ich reise während meiner Reise zum Risikogebiet erklärt werden, so wird mir die Quarantänezeit bezahlt. Allerdings nur der Grundlohn. Da bei meiner Arbeit die Nacht- und Sonntagszuschläge eine erheblichen Teil meines Einkommens darstellen, hätte ich einen starken Einkommensverlust.

    Manfred aus Bremen

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