Die italienischen Minister für Umwelt und Wirtschaft haben ein Dekret erlassen, nachdem Kreuzfahrtschiffe künftig mindestens zwei Seemeilen Abstand zu geschützten Küstenregionen einhalten müssen. Damit reagiert Italien auf den Unfall der Costa Concordia vor der Insel Giglio, die im Pelagos-Schutzgebiet für Meeressäuger liegt und sich von der Toskana über Nordsardinien bis an die Cote d’Azur erstreckt. Der Bann für Kreuzfahrtschiffe in Küstennähe soll in Kraft treten, sobald die Behörden Alternativ-Routen für die Schiffe definiert haben.
Das inoffiziell als „decreto anti-inchini“ (deutsch: „Dekret gegen Verbeugungen“) bezeichnete Dekret soll zukünftig unterbinden, was offenbar maßgeblich zu der Schiffskatastrophe von Giglio beigetragen hat und auch bei anderen Reedereien durchaus üblich war: Begrüßungs-Rituale von Kreuzfahrtschiffen vor der Küste. Der Unfall der Costa Concordia, so Clini, sei Folge „unintelligenter Routenplanung“. Daher greife man nun mit der neuen Vorschrift ein, um Ähnliches zukünftig zu verhindern.
Umweltminister Corrado Clini gab das neue Dekret anlässlich eines Besuchs an der Unfallstelle der Costa Concordia in Giglio bekannt. Man sehe diese drastische Maßnahme als ein starkes Signal für nachhaltigen Tourismus und als Standard für eine Pufferzone zwischen sensiblen Küstenabschnitten und den Schiffen. Das Risiko für die Umwelt durch solche Schiffunfälle werde dadurch reduziert.
Betroffen ist von dem neuen Dekret auch die umstrittene Fahrt von Kreuzfahrtschiff durch den Giudecca-Kanal in Venedig. Allerdings soll die Regelung für Venedig erst in Kraft treten, wenn es dort eine Alternative zur bisherigen Anfahrtsroute gibt, die derzeit durch den Giudecca-Kanal direkt am Markusplatz vorbei führt. Damit scheint für Venedig eine Vorentscheidung gefallen zu sein. Zumindest große Kreuzfahrtschiffe mit einer Tonnage von mehr als 40.000 BRZ werden in absehbarer Zeit wohl nur noch auf einer allerdings erst noch zu beschließenden und auszubaggernden, südlichen Route durch die Lagune zum Kreuzfahrthafen geleitet werden.