Der Umweltausschuss der International Maritime Organization (IMO) hat das geplante Emissionskontrollgebiet (ECA) im Nordatlantik formal beschlossen. Ab September 2027 gelten dort strengere Grenzwerte für Schwefeloxid- (SOx) und Stickoxid-Emissionen (NOx) in der Schifffahrt: der zulässige Schwefelgehalt im Treibstoff wird von den global geltenden 0,5 Prozent auf 0,1 Prozent gesenkt. Das Gebiet erstreckt sich von Portugal über die Britischen Inseln bis nach Island und Grönland.
Damit wird diese ECA sogar früher wirksam als zunächst absehbar. Im Mai 2025 hatte die IMO die Nordatlantik-Schutzzone als in Planung befindlich mit voraussichtlichem Inkrafttreten 2028 angekündigt. Das Gebiet umfasst auch die Küsten Spaniens und der Färöer-Inseln. Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln sind dagegen ausgenommen.
Die neue Schutzzone verbindet die bereits bestehenden ECAs in der Nordsee, die ab März 2027 geltende Schutzzone entlang der norwegischen Küste, die nordamerikanische ECA einschließlich der ebenfalls im März 2027 in Kraft tretenden Erweiterung in die kanadische Arktis sowie die seit Mai 2025 geltende Mittelmeer-ECA. Damit entsteht ein nahezu durchgängiges Emissionskontrollgebiet entlang der Küsten des gesamten Nordatlantiks.
Niedrige Grenzwerte für Schwefel- und Stickoxide
Innerhalt einer ECA-Schutzzone dürfen Schiffe entweder nur schwefelarmen Treibstoff wie Marinediesel (MGO) verwenden oder müssen die Abgase entsprechend filtern. Zusätzlich gelten für Neubauten Stickoxid-Grenzwerte nach dem strengen Tier-III-Standard. Für die Nordatlantik-ECA waren laut IMO-Planungen vom Mai 2025 die Tier-III-Anforderungen für Schiffe mit Kiellegung ab dem 1. Januar 2027 oder einer Auslieferung nach dem 31. Januar 2031 vorgesehen.
Alle Schiffe, also auch Kreuzfahrtschiffe, die mit LNG (Flüssigerdgas) fahren, erfüllen die Schwefel- und Stickoxid-Grenzwerte einer ECA bereits ohne zusätzliche Maßnahmen. Schiffe mit Schweröl müssen dagegen auf Marinediesel umschalten oder Abgasreinigungssysteme (Scrubber) einsetzen, letztere aber vor allem in der Open-Loop-Variante zunehmend umstritten und in einigen Ländern bereits verboten sind.
Dass sich das regulatorische Umfeld in der Schifffahrt schnell verändert, zeigt auch der Blick auf die parallele Entwicklung beim EU-Emissionshandel: Seit 2025 müssen Reedereien für den CO2-Ausstoß in europäischen Gewässern Zertifikate kaufen, ab 2026 zusätzlich auch für Methan-Emissionen. Lesen Sie dazu auch unsere umfassende Analyse „CO2-Emissionen in der Kreuzfahrt: Wie klimaschädlich sind Kreuzfahrtschiffe wirklich?“.
Jörg-Andreas Krüger, Präsident der Umweltschutzorganisation Nabu, lobt den Beschluss in einer Pressemitteilung: „Das Emissionskontrollgebiet wird die Luftqualität entlang der Küstenabschnitte erheblich verbessern und gleichzeitig empfindliche Ökosysteme vor Schadstoffeinträgen schützen.“ Nabu-Schifffahrtexperte Sönke Diesener fordert als nächsten Schritt, „die gesamten EU-Gewässer als Emissionskontrollgebiete auszuweisen und so die letzten Lücken zu schließen“.
Eine Übersicht aller geplanten und bereits gültigen Schutzzonen findet sich im Beitrag „Grenzwerte für Emissionen und Abgas-Vorschriften für Kreuzfahrtschiffe“.
Das Marine Environment Protection Committee (MEPC) der IMO hat die Einrichtung eines Emissionskontrollgebiets (ECA) bei seiner 84. Sitzung am 1. Mai 2026 in London im Nordostatlantik beschlossen. Die beschlossenen Änderungen an Marpol Annex VI treten automatisch in Kraft, sofern nicht eine ausreichende Anzahl von Vertragsstaaten formell Einspruch erhebt. Das ist in der Praxis bei ECAs bisher nie geschehen, sodass die ECA mit höchster Wahrscheinlichkeit tatsächlich ab September 2027 gilt.



