Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Kreuzfahrthafen Port Everglades

Was tun, wenn Impfpflicht oder Reisebeschränkungen die gebuchte Kreuzfahrt gefährden?

Kreuzfahrten sind längst wieder in größerem Umfang möglich. Allerdings muss man sehr genau aufpassen, um keine der vielen Reise-Voraussetzungen und Regeln zu übersehen. Und gelegentlich hakt es – mit Impfstoffen, Reisebeschränkungen und schwierig zu durchschauenden Regeln der Reedereien. Wir geben Tipps, wie Sie auch mit unerwarteten Problemen und plötzlichen Regeländerungen zurechtkommen.

Je internationaler die Kreuzfahrt wieder wird, desto häufiger sehen sich Kreuzfahrt-Passagiere mit Problemen konfrontiert, die mit Reisebeschränkungen und Impfpflichten zu tun haben: Bei Buchung der Reise war von Impfpflicht noch nicht die Rede; das Zielland, wie etwa die USA, akzeptiert bestimmte Impfungen nicht; Reedereien stornieren Reisen ohne erkennbar zwingenden Grund.

Update: Die US-Gesundheitsbehörde hat inzwischen bekannt gegeben, dass für die Einreise in die USA auch Astra-Zeneca sowie Kreuzimpfungen akzeptiert werden.

Wir fassen die aktuellen Probleme zusammen und zeigen, wie Sie damit umgehen können. Aufgrund der komplexen und sich ständig ändernden Regeln und Konstellationen können wir jedoch nur allgemeine Tipps zur Vorgehensweise geben.

Achtung: Dieser Beitrag ersetzt nicht die Konsultation eines Anwalts im konkreten Fall und auch nicht eine weitergehende Recherche zu den Gegebenheiten im jeweils individuellen Fall. Auch eine Beratung im kompetenten Reisebüro kann sehr hilfreich sein.

Fakten recherchieren und dokumentieren

Der wichtigste Tipp, sobald sich Probleme andeuten: Klären Sie schnellstens den exakten Sachverhalt und dokumentieren Sie Daten und Aussagen von Airlines und Reedereien schriftlich. So haben Sie für spätere Auseinandersetzung Beweise in der Hand.

Holen Sie sich die Informationen dazu von den relevanten Stellen, also direkt von der Reederei, der Airline, des Auswärtigen Amtes, der offizielle Tourismus-Website des Reiselandes. Verlassen Sie sich nicht auf irgendetwas, das irgendwer im Internet oder auf Facebook schreibt.

Auch telefonische Auskünfte von der Reederei-Hotline sollten Sie mit großer Vorsicht genießen. Lassen Sie sich entscheidende Informationen immer schriftlich oder per E-Mail bestätigen, damit Sie sich später darauf berufen können.

Uns sind beispielsweise mehrere Fälle von falschen Auskünften einer Reederei-Hotline bezüglich der Einreiseregeln in die USA und für Karibik-Kreuzfahrten bekannt. Storniert oder bucht man auf dieser Basis beispielsweise einen Flug, kann das richtig teuer werden.

Da wird einmal behauptet, Astra-Zeneca sei in den USA nicht anerkannt und daher könne der Kunde die Kreuzfahrt nicht antreten. Tatsächlich aber ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die US-Gesundheitsbehörde CDC den in den USA nicht zugelassenen Impfstoff für Reisende akzeptieren wird. Airlines sind von der CDC diesbezüglich bereit informiert worden.

Dagegen wurde einem Kunden von der Hotline bestätigt, dass eine Karibik-Kreuzfahrt ab Miami auch mit Kreuzimpfung Astra-Zeneca plus Moderna kein Problem sei. Tatsächlich aber ist es nach aktuellem Stand noch nicht abschließend entschieden, ob die CDC diese Kreuzimpfungen akzeptieren wird (Update: siehe oben – Kreuzimpfungen werden in den USA nun tatsächlich akzeptiert).

Schwieriges Thema: Impfpflicht

Immer mehr Destinationen, Länder und Kreuzfahrt-Reedereien verlangen eine vollständige Impfung gegen Covid-19. Soweit klingt das einfach. Leider unterscheiden sich die Regeln aber im Detail je nach Reederei und Zielland:

  • Mindestalter, ab der eine Impfung verlangt wird (das reicht von „alle“ über 12 bis 16 oder 18 Jahre)
  • akzeptierte Impfstoffe (insbesondere Astra-Zeneca ist nicht immer akzeptiert)
  • Kreuzimpfungen können Probleme machen (insbesondere Astra-Zeneca plus Biontec/Moderna, aber teils auch bei Kombination von Biontec und Moderna)
  • Genesene oder Genesene plus eine Impfdosis werden nicht in allen Ländern als vollständig geimpft betrachtet

Erkundigen Sie sich genau, welche Voraussetzungen für Ihre konkrete Reise verlangt werden und informieren Sie den Veranstalter sofort, wenn Sie glauben, eine Voraussetzung nicht zu erfüllen oder Sie sich unsicher sind.

Denn natürlich kann der Reiseveranstalter von sich aus nicht ahnen, ob und mit welchem Impfstoff ihre Kunden geimpft sind und können entsprechend auch nicht proaktiv auf neue Beschränkungen reagieren.

Achten Sie übrigens auch darauf, in welcher Form die Impfung nachgewiesen werden muss. Nicht immer wird beispielsweise der QR-Code der Corona-Warn-App oder das EU-Zertifikat anerkannt.

Problemfall USA und Karibik

Ein Problemfall ist aktuell (Stand: Mitte Oktober 2021) die USA und damit auch viele Karibik-Kreuzfahrten, die ihren Start- und Zielhafen in Miami, Fort Lauderdale oder Port Canaveral in Florida. Zwar will die USA „im November“ auch Bürger aus den Schengen-Staaten wieder einreisen lassen, wenn sie vollständig geimpft sind. Einen genau definierten Start-Termin gibt es dafür aber ebenso wenig wie exakte Vorgaben, welche Impfstoffe bei Reisenden akzeptiert werden.

Update: Einreise in die USA ist ab 8. November mit vollständigem Impfschutz möglich, akzeptierte Impfstoffe umfassen auch Astra-Zeneca und Kreuzimpfungen.

Und so schweben Kreuzfahrt-Passagiere in Unsicherheit, wenn sie beispielsweise mit dem in den USA nicht zugelassenen Impfstoff von Astra-Zeneca geimpft sind. Hier deutet allerdings alles darauf hin, dass die Einreise damit erlaubt sein wird. Anders bei Kreuzimpfungen: Wer eine Dosis Astra-Zeneca und eine Dosis Biontech oder Moderna bekommen hat, wird wahrscheinlich vorerst nicht einreisen dürfen. Aber auch das ist noch nicht sicher.

Entsprechend können auch Reedereien mit diesem Wissensstand keine klaren Aussagen treffen. Sie warten teils ab, stornieren teils aber bereits Kreuzfahrten für Kunden, die mit Astra-Zeneca geimpft sind – sofern die Reederei das denn überhaupt weiß. Ob solche frühzeitigen Stornierungen gerechtfertigt sind, muss sich erst noch herausstellen.

Coronatests und Einreiseformulare

Kein direktes Reisehindernis, aber erwähnenswert: Beachten Sie, dass sowohl Zielländer als auch Kreuzfahrt-Reedereien unterschiedliche Anforderungen bezüglich Corona-Tests haben. Mal muss es ein Antigentest sein, mal ein PCR-Test. Mal darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein, mal reichen auch 72 Stunden aus.

Gleiches gilt für Einreise-Formulare, die typischerweise innerhalb bestimmter Fristen online ausgefüllt werden müssen – beispielsweise für Griechenland, Italien oder Spanien. Und auch wenn das vor allem in Italien nahezu nie kontrolliert wird: Es ist Vorschrift und führt zu Problemen oder teils hohen Geldstrafen, wenn dann doch mal eine Kontrolle stattfindet.

Versäumen Sie den Test oder die Reiseanmeldung und können Ihre Kreuzfahrt deshalb nicht antreten, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten sitzen.

Wenn die Reederei die Kreuzfahrt absagt …

Teilt die Reederei Ihnen mit, dass Sie an einer gebuchten Reise nicht teilnehmen können, verlangen Sie für diese Kündigung des Reisevertrags eine detaillierte Begründung. Allgemeine Hinweise auf „Reisebeschränkungen“ sollten Sie nicht akzeptieren, sondern konkrete Informationen beispielsweise zur Rechtsgrundlage, behördlichen Anordnungen oder Ähnliches im Detail verlangen.

Denn wenn es um die Frage von Schadensersatz, Stornogebühren und Reisepreis-Erstattung geht, kommt es eventuell darauf, ob der Veranstalter durch äußere Umstände zur Vertragskündigung gezwungen ist. Verlangt eine Reederei beispielsweise ohne zwingenden, äußeren Grund nachträglich einen Impfschutz, ergibt sich für Sie eine andere Rechtsposition als wenn das Land des Abfahrtshafens unerwartet eine solche Impfpflicht einführt.

Liegt der Kündigungsgrund im Einflussbereich des Veranstalters, steht Ihnen unter Umständen Schadensersatz und Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu. Daher ist es wichtig, den genauen Kündigungsgrund zu kennen.

Übrigens steht Ihnen bei Kündigung des Reisevertrags durch die Reederei oder den Reiseveranstalter generell eine Erstattung des Reisepreises zu. Gutscheine oder Umbuchungen müssen Sie nicht akzeptieren – auch wenn das immer noch der eine oder andere Anbieter zu suggerieren versucht.

Kreuzfahrt selbst stornieren

Grundsätzlich kann ein Reisender einen Pauschalreisevertrag – was bei einer Kreuzfahrt immer zutrifft – auch von sich aus kündigen. Zu welchen Bedingungen das möglich ist, haben wir bereits früher in einem Beitrag ausführlich beschrieben: „Wann Corona-Risiken und Masken-Pflicht (k)ein Grund für einen Reiserücktritt sind“.

In diesem Zusammenhang ist im Verlauf der Pandemie ein Aspekt deutlich wichtiger geworden: Welche Einschränkungen und Regeln waren zum Zeitpunkt der Buchung bereits in Kraft oder absehbar? Klar, wer vor der Pandemie gebucht hat, konnte nicht ahnen, was da auf die Welt zukommt. Aber was ist mit Maskenpflicht bei einer Buchung im April 2020? Was mit einer Impfpflicht, wenn die Reise im Juni 2021 gebucht wurde?

Im Einzelfall ist wohl nur vor Gericht zu klären, welche Einschränkungen wann als „absehbar“ zu beurteilen sind – und inwieweit die Einschränkungen im Rahmen der Pandemie gravierend genug sind, um eine Reisepreis-Minderung oder gar einen Rücktritt von der Reise zu rechtfertigen.

Denn wer in dem Wissen, dass eine Impfung erforderlich ist, eine Reise bucht und dann wegen fehlender Impfung nicht mitfahren kann, wird die Stornokosten sicherlich selbst tragen müssen.

Andererseits muss sich ein Kreuzfahrt-Kunde eben auch nicht alles noch so unsichere in der Zukunft als „absehbar“ vorhalten lassen, wie kürzlich ein Urteil des Amtsgerichts München feststellte. In dem Fall ging es – verkürzt formuliert – um den Rücktritt von einer Kreuzfahrt im November 2020, nachdem das Fahrtgebiet Italien vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft worden war. Die rasant steigenden Infektionszahlen in Italien seien zum Buchungszeitpunkt für den Kunden nicht absehbar gewesen, urteilte das Gericht im konkreten Fall.

Eine große Bitte zum Abschluss: Sehen Sie bitte davon ab, uns per Kommentar oder E-Mail Ihre konkrete Situation zu schildern und um Rat zu fragen. Wir würden gerne helfen, soweit wir können. Aber das Rechtsberatungsgesetz verbietet uns (aus gutem Grund), Rechtsberatung im konkreten Fall zu erteilen. Das dürfen nämlich nur ausgebildete Juristen, sprich: Justiziare von Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte. Letztere sind für Ihren konkreten Fall also die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie mit einer Reederei keine gütliche Einigung erzielen können oder anderweitig juristische Hilfe benötigen.

4 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

4 Gedanken zu „Was tun, wenn Impfpflicht oder Reisebeschränkungen die gebuchte Kreuzfahrt gefährden?“

  1. Ein großes Problem ist aktuell auch die Anerkennung der sog. Kreuzimpfung in vielen Ländern. Die dortigen Einreisebehörden erkennen z.B. eine Erstimpfung mit Astra Zeneka und eine Zweitimpfung mit Biontech / Moderna nicht als vollständig an. Vor allem Frauen unter 60 haben aber in Deutschland oft genau diese Impfstoffkombination. Hier sind dann besonders genaue Recherchen notwendig. Selbst innerhalb der EU (z.B. in Malta) gibt es hier Probleme. Eine Lösung gibt es hierfür meines Wissens nach aktuell nicht. Falls doch, wäre ich dankbar für Hinweise

  2. Hallo, ich lese die Kommentare hier gerade mit großem Interesse. Wir haben ein logistisches Problem bei unserer ersten Kreuzfahrt (Mein Schiff 2 Karibik), bei dem uns erfahrene Kreuzfahrer vielleicht helfen können. Da wir individuell anreisen, wird es schwierig, den zweiten geforderten Antigen-Test am Anreisetag zu machen. Allerdings wissen wir nicht, ob die 24 h-vor-ABflug-Regel greift. Diese bezieht sich explizit auf den Flug am Morgen der Kreuzfahrt (Freitag). Um das Schiff nicht zu verpassen, haben wir jedoch einen Flug am Vortag gebucht (Abflug Donnerstag 9:30 Uhr) und landen am Vorabend 23:30 Uhr. Genügte es, den 2. Test kurz vor Abflug (also Donnerstag 7:00 Uhr) zu machen? Das käme ja auf’s Gleiche raus, als wenn ich die 24-h-vor ABflug-Regel in Anspruch nehme, oder? Wie sieht TUI das? Danke.

  3. @Erstling: Der wichtigste Tipp vorweg: Verlasse Sie sich niemals auf irgendetwas, das irgendwer irgendwo im Internet schreibt. Sind Sie sich nicht sicher, holen Sie eine schriftliche (per E-Mail) Auskunft vom Reiseveranstalter bzw. der Reederei ein. Die Frage „wie sieht TUI Cruises das?“ sollten Sie also unbedingt von TUI Cruises selbst beantworten lassen … Denn nur darauf könnten Sie sich bei Problemen hinterher berufen.

    Das vorausgeschickt, sind die Formulierungen zu Ihrer Frage in den TUI-Cruises-Infos aber ziemlich eindeutig (siehe Reise-Checkliste: https://www.meinschiff.com/leinen-los/logbuch/covid-19-test ): „(USA/Karibik) … Hier ist eine Testung bereits max. 24 Stunden vor Abflug erlaubt, vorausgesetzt Ihr Flug startet bereits am Morgen des Kreuzfahrtbeginns und Sie haben dadurch keine Testmöglichkeit am Anreisetag.“

    Nachdem Ihr Flug eben nicht am Morgen des Kreuzfahrtbeginns startet, reicht es auch nicht aus, sich vor dem Abflug testen zu lassen. Da würde dann die 24-Stunden-Regel bzgl. *Einschiffung* greifen und das ist zeitlich nicht zu schaffen bei Anreise am Vortag.

    Für mich habe ich als praktikabelste Lösung einen videoüberwachten Selbsttest mit Testifly gefunden. Den können Sie auch im Hotel von irgendwo auf der Welt durchführen, müssen lediglich die Zeitverschiebung und die Öffnungs-/Bearbeitungszeiten von Testifly beachten, damit Sie die Testergebnisse auch rechtzeitig erhalten. Der Test wird meines Wissens von TUI Cruises anerkannt (bzw. ist dem Testergebnis auch gar nicht anzusehen, dass es „nur“ ein videoüberwachter Test ist) und kostet knapp 10 Euro, wohingegen Test-Center in den USA selbst für Antigentests weit über 100 Euro verlangen.

Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Neue Kommentare werden aus technischen Gründen oft erst einige Minuten verzögert angezeigt.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner