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Erstattung, Umbuchung, Reisegutschein? Reiseveranstalter appellieren: „Buchen Sie um statt zu stornieren!“

Zehntausende von Passagieren mussten sich während der Corona-Pandemie mit der Absage ihrer Kreuzfahrt auseinandersetzen. Sie mussten sich zwischen drei Varianten entscheiden: Geld zurückerstatten lassen, auf einen späteren Termin umzubuchen oder einen Reisegutschein für spätere Buchungen akzeptieren? Der Beitrag zeigt die Vorteile und Risiken der drei Varianten auf.

Besonders viel Unsinn, verunsichernde und irreführende Meinungen lese ich derzeit an allen möglichen Stellen zum Thema Erstattung, Umbuchung und Reisegutscheine. Deshalb will ich hier noch einmal zusammenfassen, was Sache ist. Außerdem finden Sie am Ende des Beitrags alle Links zu den aktuellen Reisehinweisen, Buchungs- und Storno-Erleichterungen der Reedereien.

Vorweg aber etwas, das mir in diesem Zusammenhang besonders am Herzen liegen: Glauben Sie nichts ungeprüft, was sie irgendwo im Internet lesen – weder bei Facebook, noch auf Blogs oder Websites und auch nicht in Diskussionsforen. Lassen Sie sich nicht von jeder laienhaften Behauptung verunsichern. Bei juristischen Fragen zählen keine Meinungen und Vermutungen, sondern nur die harten, juristischen Fakten.

Verlassen Sie sich auch nicht blind auf das, was ich hier schreibe. Als Journalist recherchiere ich gründlich und verantwortungsvoll, frage Juristen, prüfe die Verlässlichkeit von Quellen, aus denen ich Informationen beziehe, sortiere, bewerte und fasse übersichtlich zusammen. Aber: Ich bin kein Reisejurist.

Was ich schreibe, dient Ihnen hoffentlich als guter Anhaltspunkt und spart Ihnen Zeit bei der Suche nach Antworten. Aber wenn es darum geht, eine juristische oder finanzielle Entscheidung zu treffen, kann ich Ihnen nur raten: Fragen Sie einen Fachmann. In diesem Fall also beispielsweise eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Reiserecht. Jeder Fall ist ein wenig anders gelagert und das kann juristisch einen großen Unterschied bedeuten.

Erster Schritt: Reiseveranstalter oder Reederei kontaktieren

Bevor Sie juristische Geschütze auffahren, sprechen Sie zunächst mit dem Reiseveranstalter beziehungsweise der Reederei. Und wenn die aus verständlichen Gründen telefonisch oder per E-Mail nicht zeitnah erreichbar sind, lesen Sie die Buchungs- und Storno-Hinweise zu Covid-19, die inzwischen jede Reederei auf ihrer Website veröffentlicht und aktualisiert.

Vor allem in Zeiten wie diesen sind Anbieter oft sehr kulant – oder kennen die Rechtslage sehr genau und wollen sich gar nicht streiten, sondern gewähren Ihnen Ihr Recht direkt und ohne lange Diskussionen. Das ist der einfachste Weg.

Warum erstatten Reedereien den Reisepreis nur ungern?

Reedereien (und Reiseveranstalter insgesamt) versuchen aktuell, möglichst viele Kunden von einer Umbuchung oder einer Gutschein-Lösung zu überzeugen. Der Grund dafür ist recht einfach: Die direkte Rückerstattung des Reisepreises verlangt vom Veranstalter angesichts der Vielzahl der Absagen eine enorme Liquidität – also sofort verfügbares Geld, dass sie zur Rückerstattung an die Kunden einsetzen können.

In diesen Dimensionen verfügt aber kaum ein Veranstalter sofort über ausreichend Liquidität. Also müssten sie Kredite aufnehmen (die später natürlich auch wieder zurückzahlen), um eine Insolvenz zu vermeiden. Denn Insolvenz bedeutet nichts anderes als die Unfähigkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt genug Geld zu haben, um die Erstattungen leisten zu können.

Eine Umbuchung oder die Ausstellung eines Reisegutscheins für die Zukunft belastet die Liquidität eines Reiseunternehmens dagegen akut nicht. Insofern können Urlauber hier auch ihrem Reiseunternehmen helfen. „Retten Sie den Tourismus! Buchen Sie um statt zu stornieren!“ lautet daher der eindringliche Appell der Reiseveranstalter.

Kreuzfahrt-Buchung ist mit Sicherungsschein abgesichert

Für eine Umbuchung einer abgesagten Kreuzfahrt auf einen späteren Termin sprechen gleich zwei Aspekte:

  • Reedereien bieten aktuell sehr attraktive Konditionen für Umbuchungen. Meist gibt es zehn bis sogar 25 Prozent Rabatt auf ohnehin schon günstige Preise oder ein schönes Guthaben fürs Bordkonto.
  • Noch relevanter aber: Eine feste Reisebuchung ist mit einem Sicherungsschein gegen Insolvenz des Veranstalters abgesichert.

Fast alle Reedereien sind bei der Umbuchung von abgesagten Kreuzfahrten und selbst bei noch bestehenden Reisen sehr kulant beziehungsweise haben großzügige Regelungen für kostenfreie Umbuchungen. Das sollte man sich also bei der jeweiligen Reederei sehr genau ansehen.

Eine absolute Sicherheit – das will ich der Vollständigkeit halber erwähnen – bietet auch ein Sicherungsschein nicht. Das hat die Mega-Insolvenz von Thomas Cook im vergangenen Jahr gezeigt. Ab einer Schadenssumme von 110 Millionen Euro pro versichertem Unternehmen zahlt auch die Insolvenzversicherung nicht mehr. Thomas Cook war so groß, dass dieser Betrag nicht ausreichte. Dafür sprang die Bundesregierung mit Steuergeldern ein und versprach die Übernahme der nicht gedeckten Schäden. Trotz aller Beteuerungen der Politik hat sich an der Rechtslage selbst bislang noch nichts geändert.

Reisegutschein hält den Reisetermin flexibel

Nicht jeder Urlauber ist in der Lage, sich bereits auf einen neuen Reisetermin festzulegen. Eine Umbuchung in solchen Fällen vielleicht dennoch eine Prüfung wert, aber eher schwierig. Deshalb bieten die meisten Reedereien auch die Möglichkeit, die schon geleisteten Zahlungen gleich als Guthaben für eine zukünftige Kreuzfahrt einzubehalten, also quasi einen Gutschein auszustellen.

Wie auch bei den Umbuchungen gewähren die Reedereien dabei oft einen Bonus, um die Kunden zu motivieren, einen solchen Gutschein anzunehmen.

Problematisch sind Gutscheine deshalb, weil sie – anders als fest gebuchte (oder umgebuchte) Pauschalreisen – bei Insolvenz des Reiseveranstalters nicht abgesichert sind. Für Gutscheine gibt es keinen Sicherungsschein.

Deshalb forderte beispielsweise der Reiserechtswissenschaftler Prof. Dr. Ernst Führich von der Bundesregierung eine insolvenzsichere Gutschein-Lösung. Das würde einerseits die Kunden absichern und es andererseits Reiseveranstaltern deutlich erleichtern, ihre Kunden von einer Gutschein-Lösung zu überzeugen. Update: Die Bundesregierung hat am 27. Mai beschlossen, Gutscheine auf freiwilliger Basis zu belassen, sie aber staatlich abzusichern. Auch die EU hat der Absicherung der Gutscheine durch die Bundesregierung inzwischen zugestimmt.

Das aktuelle Corona-Notstand-Dekret in Italien vom 2. März und wohl auch eine vergleichbare Notstandsregelung in Belgien sehen übrigens vor, dass in dieser Ausnahmesituation Reiseveranstalter das Recht haben, Gutscheine auszustellen, statt Anzahlungen beziehungsweise den Reisepreis direkt zurückzuerstatten. In Deutschland und den übrigen EU-Ländern gibt es eine solche Regelung bislang nicht.

Update: Anfang 2024 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedsstaaten auch nicht vorübergehend die Auszahlung in Form von Gutscheinen erlauben dürfen. Die Rückzahlung des Reisepreises muss also immer in Form von Geld und nicht nur als Gutschein erfolgen.

Deutsches Reiserecht verpflichtet zur Erstattung

Das deutsche Reiserecht, teils basierend auf der Pauschalreiserichtlinie der EU, sieht eine Pflicht zur Erstattung des Reisepreises beziehungsweise von geleisteten Anzahlungen vor, wenn der Veranstalter eine Reise von sich aus absagt.

Manche Reedereien erwähnen in den Info-E-Mails an die Kunden die Möglichkeit der Erstattung erst gar nicht, sondern bieten nur Umbuchungen an. Andere verstecken den Hinweis oder sagen gleich direkt, dass die Erstattung erst später kommen wird.  So bietet TUI Cruise beispielsweise bis zum 30. April erst einmal nur Umbuchungen abgesagter Reisen an und ergänzt: „Eine Umbuchung kommt für Sie nicht infrage? Dann stornieren wir Ihre Buchung automatisch nach dem 30.04.2020 kostenfrei.“

Eigentlich muss diese Erstattung auch innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Dieser knappe Zeitrahmen dürfte angesichts aktuell der enormen Fallzahlen ein wenig unrealistisch sein. Reedereien versuchen denn auch, die auf verschiedenste Weise möglichst hinauszuzögern – auch aus den oben erwähnten Gründen der Liquidität.

Möchten Sie eine Erstattung, fordern Sie den Reiseveranstalter beziehungsweise die Reederei dazu ausdrücklich auf, sicherheitshalber per Einschreiben und Rückschein. Online-Nachricht oder E-Mail lassen sich später kaum beweisen.

Sichern Sie sich ab. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten, um Ihre Rechte zu sichern. Aber verlangen Sie von Ihrer Reederei oder Ihrem Reiseveranstalter nichts Übermenschliches.

57 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

57 Gedanken zu „Erstattung, Umbuchung, Reisegutschein? Reiseveranstalter appellieren: „Buchen Sie um statt zu stornieren!““

  1. Wie sieht es rechtlich mit der Schlußzahlung aus, (ca. 80% das sind Tausende ),wenn abzusehen ist, daß die Reise, stand heute
    20.03.20, wahrscheinlich ausfällt oder im beshränkten Maße vom Programm abweicht. Kann man die Zahlung zurückhalten ?
    Aktueller Fall Phönix Kreuzfahrt 29.05.20. Restzahlung : 08.05.20.
    Bitte Antwort per Mail, Danke

  2. @Friedrich Ostwald: Ich schicke Ihnen gerne noch eine etwas ausführlichere Antwort per Mail, aber auch auf dem Weg bin ich nicht berechtigt, Rechtsberatung im konkreten Einzelfall zu erteilen. Das dürfen nur Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte.

  3. Oh ich hätte auch gerne die Anwort. Ich soll am 06.04.2020 die Restzahlung leisten. Die Kreuzfahrt soll am 11.05.2020 stattfinden Viele Grüße

  4. Ich hätte mit einer Umbuchung bei Aida ja kein Problem, aber ich habe doch etwas die Befürchtung, dass Aidacruises doch mit der Masse an Forderungen in eine etwaige Insolvenz rutschen könnte und man mit nichts da stehen könnte. Es tut zwar weh, da man die Reederei schwächen würde, wenn man seinen Reisepreis rauszieht, aber Aida ist halt doch bisher nicht so vertrauenswürdig mit diversen Aussagen.

  5. Ich persönlich würde auf jeden Fall eine gebuchte Kreuzfahrt zu stornieren auch wenn Jobs in der Reisebranche und Reedereien daran hängen.
    Auch wenn es mir Leid tut ist es mein verdientes Geld das ich nicht verlieren möchte.
    Wenn alles wieder gut läuft kann ich dann noch immer neu buchen.

  6. @Bernd: Die Entscheidung muss natürlich jeder für sich selbst treffen und ich will das auch auf keinen Fall in die eine oder andere Richtung werten; das ist wirklich eine freie, persönliche Entscheidung. Aber ich will kurz anmerken, dass AIDA Teil der Carnival Corp. ist, des größten Kreuzfahrt-Unternehmens der Welt. Kürzlich hat Carnival Corp Zahlen veröffentlicht, wonach die Liquidität des Unternehmens im Februar noch bei über 11 Milliarden Dollar lag, plus Liquidität von mindestens 3 Milliarden, die sie sich zusätzlich über laufende Kredite holen. Ich denke, da ist das Risiko einer Insolvenz eher unterdurchschnittlich …

  7. Hallo meine Reise wurde durch die MSC abgesagt. Den Gutschein lehnte ich ab, sie rücken aber nicht ab als Erklräung gab es
    …….“Wie bereits mitgeteilt, stellen wir Ihnen einen Reisegutschein in Höhe des Reisepreises, gültig für alle Abfahrten bis Ende 2021, sowie ein Bordguthaben für Ihre künftige Buchung aus.
    Es ist uns bewusst, dass Sie sich auf die Reise gefreut haben und eine Erstattung Ihres Reisepreises wünschen. Da es sich bei dieser Pandemie um ein weltweit außergewöhnliches, nicht vorhersehbares und für uns ebenso unvermeidbares Ereignis handelt, für welches die reiserechtlichen Vorschriften der EU keine Regelung haben treffen können, orientieren wir uns an den Vorschriften die Italien, Frankreich und Spanien für diese Fälle bereits erlassen haben und die in Deutschland zwischen dem Deutschen Reisebüroverband und der Bundesregierung derzeit geprüft werden. Daher werden wir aktuell ausschließlich einen Reisegutschein für unsere Gäste, zuzüglich des genannten Bordguthaben anbieten.“…..

    suchen die sich jetzt Gesetze aus?

  8. @Katy1976: So sehr ich die Reedereien verstehe, dass sie lieber Gutscheine ausstellen, statt direkt zu erstatten (was auch aus meiner Sicht eine gute Lösung wäre, sofern diese Gutscheine mit einem Sicherungsschein o.ä. gegen Insolvenz abgesichert sind). Aber auf diese Weise ist das dann doch sehr dreist. Denn die aktuelle Rechtslage ist in Deutschland nicht etwas unklar, sondern sehr eindeutig: Es gibt ein Recht auf Erstattung, und zwar sogar innerhalb von 14 Tagen. Siehe auch: https://www.cruisetricks.de/kreuzfahrt-abgesagt-boarding-verweigert-wer-zahlt-den-schaden/

  9. Lieber Franz,
    vielen Dank für deinen hilfreichen Artikel und die viele Arbeit, die du investierst!
    Oben auf der Seite schreibst du „Problematisch sind Gutscheine deshalb, weil sie – anders als fest gebuchte (oder umgebuchte) Pauschalreisen – bei Insolvenz des Reiseveranstalters nicht abgesichert sind. Für Gutscheine gibt es keinen Sicherungsschein.“

    Im Kommentar an Katy1976 schreibst du „(was auch aus meiner Sicht eine gute Lösung wäre, sofern diese Gutscheine mit einem Sicherungsschein o.ä. gegen Insolvenz abgesichert sind“

    Heißt das, das die Gutscheine abgesichert sind, wenn im Zusammenhang mit der Gutscheinausgabe ein Sicherungsschein generiert wird?

    Viele Grüße
    Eva

  10. Liebe Eva,
    ich denke (leider) nicht, dass man im Rahmen der Versicherungsbedingungen für einen Gutschein einen Sicherungsschein ausstellen darf. Aber das ist nur Spekulation. Bei so tiefen Details zum Thema Sicherungsschein kenne ich mich nicht aus.
    Aktuell fordert der DRV ja vehement eine Absicherung von Gutscheinen durch die Politik und hat die EU-Kommission aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die einzelnen Länder eine entsprechende Gutschein-Regelung mit Staatsabsicherung schaffen können. Auch draus würde ich schließen, dass eine Absicherung von Gutscheinen über einen Sicherungsschein wohl nicht möglich ist.
    Herzliche Grüße
    Franz

  11. Meine Erfahrungen sind sehr aktuell:
    AIDA pur Kreuzfahrt mit der AIDA Bella: Diese Kreuzfahrt für den 17.04. 2020 wurde in der 1. Februarwoche 2020 in Folge der Corona Krise abgesagt. ( Beginn der Krise in Südostasien) Reisepreis 1298 € Das Schiff wurde ins westliche Mittelmeer verlegt.
    Der Reisepreis i.H.v. 1298€wurde aus einem verfügbaren Guthaben in Höhe von 1241 € ausgeglichen.. Es wären von mir noch 57 € zu zahlen gewesen .
    Info von AIDA nach Mitteilung der Absage:
    Alle Kunden, erhalten Ihr Geld innerhalb der Rückzahlungszeit (max 14Tage) auf dem Wege zurück, wie die Zahlung erfolgte.
    Diese Rückzahlung wurde bei mir von AIDA nicht durchgeführt und am 25.03. 2020 in einer Mail von AIDA wie folgt begründet:
    Die AIDA pur Kreuzfahrt mit der AIDA Bella am 17. April 2020 haben wir aufgrund der momentanen außergewöhnlichen Situation absagen müssen – hier wurde pro Person eine Reisepreisgutschein in Höhe von 620,50 Euro – gesamt 1241 Euro – in Abzug gebracht, sodass sich Ihre Restsumme auf 57 Euro beläuft – den Vorgang haben wir storniert – sollten Sie die 57 Euro bereits gezahlt haben, erhalten Sie diese zurück
    Diese Antwort von AIDA bedeutet für mich, dass der durch Gutscheinwert gezahlte Betrag i.H.v. 1241 € von AIDA einbehalten wird. /für mich verloren ist.

    Mit solchen Entscheidungen werden sich Reiseveranstalter , gerade in der jetzigen Phase, keine Freunde für Gutscheinregelungen machen !
    Daher kann es nach meiner Überzeugung nur eine Entscheidung geben: Niemals Gutscheine akzeptieren !!!

    Ich werde jetzt gegen diese AIDA-Entscheidung Klage erheben !!

  12. Bei Royal Caribbean kann man Kreuzfahrten mit Abfahrten bis 01.09.2020 bis 2 Tage vorher stornieren.
    Es wird dann ein Gutschein ausgestellt in Höhe des Reisepreis abzüglich Steuern und Gebüren.
    Wie hoch diese Steuern und Gebühren sind, ist allerdings nirgends ersichtlich – da muss man schon wieder nachfragen.
    Vor Leistung der Restzahlung wird „nur“ eine kostenlose Umbuchung angeboten – da muss man dann erst noch die Restzahlung machen, damit man dann einen Gutschein erhält.
    Unsere Kreuzfahrt startet am 07.06. (bis 11.05. sind alle Reisen abgesagt – dann würde man das Geld zurückbekommen, oder Gutschein über 125%)
    Die Steuern und Gebühren sind in unserem Fall geringer, als die Anzahlung.
    Der nächste Haken ist dann noch, dass wir unsere Patenkinder mit nehmen wollten und daher eine 4-er Kabine gebucht haben.
    Eine kostenfreie Umbuchung ist auch wieder nur in eine 4-er Kabine möglich. Wollen wir nur zu 2. buchen und die Patenkinder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt mal mitbehmen, fallen für die 2 Kinder Stornokosten an.
    Das ist auch alles andere als Kundenfreundlich.

  13. Meine Frage lautet dahingehend: Wenn ich meine Kreuzfahrt mit MSC über ein Reisebüro gebucht habe, wer ist zuständig, um eine Rückerstattung des Reisebetrages zu beantragen und zu velangen? Das Reisebüro oder MSC? Beide schieben die Veantwortlichkeit von einem zum anderen.

  14. @Gerda Fry: Zuerst sollten Sie prüfen, mit wem Sie den Reisevertrag geschlossen haben – typischerweise ist das bei Kreuzfahrten die Reederei selbst und das Reisebüro tritt nur als Vermittler auf. Dann besteht ein Reisevertrag (Kreuzfahrten sind im rechtlichen Sinne Pauschalreisen) mit dem Reiseveranstalter bzw. eben der Reederei und ein Vermittlungsvertrag mit dem Reisebüro. Entsprechend ist für die Reise als solche der Veranstalter der Anspruchsgegner, auch wenn der Vermittler häufig bei der Abwicklung unterstützt.
    Bitte verstehen Sie diese Info aber nicht als individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall (da darf ich von Rechts wegen nämlich nichts dazu sagen), sondern als allgemeinen Hinweis, wie sich die Dinge typicsherweise verhalten.

  15. Hallo,
    ich hatte eine Balkonkabine für 2 Erw. und 1 Jugendl. (AIDA-Kanarenroute) für 3.068 Euro in den Osterferien gebucht. Die Reise wurde logischerweise abgesagt. Ich hätte auf jeden Fall umgebucht, wenn die identische Reise in den Osterferien 2021 nicht 4.118 Euro kosten würde. Dieser Aufpreis von mehr als 1.000 Euro bei identischer Leistung ist mir definitiv zu heftig. 10%-Gutschein hin oder her. Ich hätte das Geld gerne im Unternehmen gelassen. So aber habe ich die Auszahlung beantragt. Ich halte die Geschäftsstrategie von AIDA für sehr fragwürdig. Da darf man sich nicht wundern, wenn die Auszahlungen beantragt werden.
    Freundliche Grüße
    Oliver

  16. Betrifft: Hapag-Lloyd-Cruises Reiseabbruch Rückerstattung
    Unsere 13-tägige Kreuzfahrt im März auf der traumhaften MS Europa 2 wurde nach 6 Tagen wegen geschlossener spanischer Häfen abgebrochen. Hapag-Lloyd hat die Passagiere mit Charterflügen nach Deutschland zurück gebracht, nach München und Frankfurt, konnte jedoch keine Flüge zu den gebuchten Heimat-Airports bereitstellen. Die weitere Heimreise mussten die Passagiere selbst in die Hand nehmen, z.B. per Taxi.
    4 Tage später hat Hapag-Lloyd per E-Mail mitgeteilt: „….. erstatten wir Ihnen 6 Tagessätze Ihrer Seereise. Wir bemühen uns alle Rückzahlungen schnellstmöglich abzuwickeln und bitten sie noch um ein klein wenig Geduld.“
    Als nach 14 Tagen noch keine Erstattung erfolgt war, habe ich telefonisch nachgefragt, und die Auskunft erhalten, dass aktuell ein erhöhtes Arbeitsvolumen vorliegt und noch kein Rückzahlungstermin genannt werden könne.
    Es sind nun gut 7 Wochen seit dem Reiseabbruch vergangen und ich habe noch keine Rückzahlung erhalten. Auf E-Mail-Anfrage erhalte ich weder Antwort noch Empfangsbestätigung. Wie Sie sehen, ist es nicht nur die Kussmund-Reederei & Co. die ihre Gäste mit Hinhaltetaktik verärgert. Dies war unsere 11. Reise mit MS Europa 2. Man sollte annehmen, dass Stammgäste vielleicht etwas mehr Zuvorkommen erfahren. Ausserdem haben wir schon im letzten Jahr für August die nächste Reise auf der E2 gebucht. Ist das vielleicht der Grund für das Verhalten der Reederei?
    Nebenbei: Die August-Reise, sollte sie denn tatsächlich unter entsprechenden Auflagen stattfinden, so wird es wohl nicht unsere Reise sein, denn wir möchten auf den gewohnten, legeren Luxusstandard der MS Europa 2 unter keinen Umständen verzichten, und der wird wohl bis auf Weiteres nicht gewährleistet sein.

  17. Bevor das Geld weg ist, sollte man bei seiner Kreditkarten ausgebenden Bank umgehend ein charge back beantragen, um wenigstens die Schlusszahlung zu retten.
    Wozu gibt es eigentlich AGBs? Gelten diese nur für den Kunden?
    Wissen Sie was passiert, wenn der Kunde in normalen Zeiten storniert und die Stornorechnung nicht rechtzeitig bezahlt?
    #NieMehrTuiCruises, den Kundenbindung geht anders.

  18. @Fred K.: Wie schon an mehreren Stellen angemerkt, kann ich grundsätzlich nur davon abraten, die Kreditkartenzahlung zurückbuchen zu lassen — Update: zumindest dann, wenn der Reisevertrag noch besteht, die Reise also nicht gekündigt oder storniert wurde und damit formell auch noch eine Zahlungspflicht besteht. Zum einen verstößt das gegen den Vertrag mit dem Reiseunternehmen, denn solange der Vertrag gütig ist (also nicht von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt ist), besteht eine vertraglich vereinbarte Zahlungspflicht. Zum anderen verstößt es gegen die AGB der Kreditkartengesellschaft. Denn Zurückbuchungen sind nur für nicht autorisierte Zahlungen zulässig. Ansonsten gilt – Zitat aus einer Kreditkarten-AGB, die bei den meisten ähnlich lauten dürfte: „Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers.“ Das Zurückbuchen kann also doppelten juristischen Ärger geben – sowohl mit dem Reiseveranstalter als auch mit der Kreditkartengesellschaft.

    Anders sieht es oft aus, wenn die Reise vom Veranstalter storniert wurde, die Erstattung aber weder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen stattfindet noch eine Mahnung fruchtet. Dann kann man eventuell sein Geld über das „Chargeback“-Verfahren von Visa oder Mastercard zurückholen. Ansprechpartner dafür ist die Bank, die die Kreditkarte ausstellt. Vergleiche Hinweise dazu unter https://www.visa.de/visa-everywhere/blog/bdp/2019/10/10/kartenzahlung-schtzt-verbraucher-1570694784801.html oder https://www.test.de/FAQ-Corona-Job-Recht-Reisen-Vertraege-Diese-Rechte-haben-Verbraucher-5592946-0/

  19. Update zu Kommentar # 11: Hapag-Lloyd-Cruises Umbuchungsangebot
    Exakt 3 Monate vor Abfahrt der erwähnten August-Reise erhielt ich von Hapag-Lloyd-Cruises per E-Mail die Nachricht, dass sich der Versand der Vorab-Reiseunterlagen um ca. 4 Wochen verzögert. Gleichzeitig wurde eine kostenfreie Umbuchung auf eine zukünftige Reise angeboten. Das muss ich wohl als Vorankündigung der Reiseabsage verstehen? Umbuchung kommt für uns nicht in Frage.

  20. Hallo,
    mit der Rückzahlung des Reisepreises oder der Anzahlung hapert es bei TUI Cruises gehörig.
    Unsere Reise sollte vom 19. – 29. April 2020 stattfinden. 1 Tag vor der Fälligkeit der Restzahlung – und erst nach energischem Nachfragen wurde uns mitgeteilt, dass die Reise storniert wird. Aber die Anzahlung ist erst mal „weg“.
    Am 23.03.2020 haben wir von TUI Cruises eine Stornobestätigung/Rechnung über den Anzahlungsbetrag erhalten.
    Lt. Gesetzgeber sollte bei einer Stornierung von Seiten des Reiseveranstalter der Anzahlungs-/Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Bis heute haben wir kein Geld gesehen. Ich denke 7 Wochen warten auf die Rückzahlung reicht wohl. Da habe ich kein Verständnis mehr für die Belastung der Buchhaltung und das in Zeiten der Computer-Technik. Da sollte es wirklich möglich sein einen Andrang von „Rückzahlungen“ schnellstmöglich abzuwickeln.
    Bei so einem Verhalten kann ich nicht mehr „ruhig“ bleiben. Da wir zu der „Hochrisikogruppe“ gehören kommt für uns keine Gutschrift, keine Umbuchung usw. infragen. Unsere Bedenken sind, dass die Auszahlung noch weiter verschleppt wird und zum Ende das Geld mit irgendwelchen Begründungen nicht gezahlt wird.
    Wir haben jetzt TUI-Cruises eine Frist bis zum 25.06.2020 gesetzt. Sollte der Vorauszahlungsbetrag bis zu diesem Datum nicht auf unserem Konto sein, sehen wir uns leider gezwungen doch noch rechtliche Schritte einzuleiten.
    Gruß Marion

  21. Warum zahlt TUI Cruises, trotz Mahnung und trotz eindeutiger Gesetzeslage seinen Kunden das Geld nicht zurück?
    Warum gibt es keinen direkten Kontakt mehr zu TUI Cruises, sondern nur noch über das Reisebüro?
    Warum werden E-Mail-Anfragen zum Storno von TUI Cruises nicht mehr beantwortet?

    Warum ist dem Unternehmen die Kundenzufriedenheit egal? Ich glaube, TUI Cruises spürt, dass es für das Unternehmen keine Nach-Corona-Zeit mehr gibt.

  22. Hat im Zusammenhang mit dem Corona-Shutdown der Kreuzfahrt überhaupt schon jemand die ihm zustehende Erstattung erhalten? Für ein entsprechendes Feedback wäre ich dankbar.

  23. Feedback zu Kommentar # 16 (eigene Sache) – Erstattung heute erhalten
    In Kommentar # 11 habe ich die Umstände geschildert: Reiseabbruch, Erstattungszusage, Warten auf Erstattung.

    Nachdem gut 7 Wochen nach Reiseabbruch und nach Telefonaten und E-Mails mit Hinweisen auf § 651h Abs. 5 BGB keine Erstattungszahlung erfolgte habe ich vor 10 Tagen per Einschreiben eine Zahlungsfrist von 7 Tagen gesetzt. Heute, 7 Tage nach der Zustellung, ist der Erstattungsbetrag incl. der Taxikosten München-Stuttgart auf meinem Konto. Also, es geht doch! Auch ohne Anwalt.

  24. Wir haben unsere komplette Reise nach 7 Wochen immer noch nicht erstattet bekommen.
    Reise sollte am 3.4.-18.4. Karibik- New York stattfinden.
    Absage am 15.3. Stornierung an 17.3. seitdem werden wir vertröstet.
    Trotz Einschreiben/ Rückschein und 2. Fristsetzung haben wir das Geld bisher nicht erstattet bekommen.

    Wir werden heute einen RA beauftragen.
    Es ist in meinen Augen eine Frechheit von TUI Cruises so mit Gästen/ Stammgästen umzugehen.

    Corona hin oder her…. wir können nichts dafür.
    Und wer weiß wie lange es noch so weitergeht.

  25. Hallo Tanja,
    da bin ich ja mal gespannt. Unsere Wartezeit seit Stornobestätigung von TUI beträgt inzwischen 8 Wochen. Wir haben auch mehrmals angefragt, per mail eine Frist gesetzt und letztendlich ein Einschreiben/Rückschreiben gesandt mit der Fristsetzung 25.5.2020. Jetzt sind wir mal gespannt. Sollte das Geld bis zum 25.05.2020 nicht auf unserem Konto sein werden auch wir uns an einen Rechtsanwalt wenden. Übrigens wer den gleichen Weg einschlagen möchte: die Verbraucherzentrale in Essen hat ein Musterschreiben für solche Fälle auf Ihrer Web-Seite stehen.

    Auch wir empfinden es als eine ungeheure Frechtheit, welchen Weg TUI hier einschlägt. Wir gehören zum „älteren Semester“, weiß ich, ob wir (bei Gutschein oder Umbuchung) das neue Reisedatum noch erleben???!!
    Marion

  26. Auch mir zahlt TUI CRUISES das Geld seit mehr als 8 Wochen nicht zurück und das (Miss-)Management von Tui Cruises setzt im Bereich Kundenbindung auf die Strategie „Null Komunikation, was kümmert uns der Kunde“. Eine sehr teure Strategie, wenn sich Stammkunden -so wie ich- abwenden und man neue Kunden über kostspielige Werbung gewinnen muss, was schwer sein wird, wenn die Mundpropaganda der geprellten Gäste von Mein Schiff abrät.

    Für mich gilt
    „Lieber KEIN SCHIFF als MEIN SCHIFF“

    und TUI Cruises werde ich sicher nicht vermissen, v.a. weil ich mit NCL, RCCL oder Celebrity Cruises sehr gute Erfahrungen bei einem besseren Preis-Leistungsverhältnis gemacht habe.

    Unglaublich wie sich TUI Cruises selbst demontiert.

  27. Hallo Tanja, Marion Glaser,
    Hallo Herr Neumeier,

    nachdem mir TuiCruises bisher (Stornorechnung: 17.3.2020) den Stornobetrag nicht gutgeschrieben hat, habe ich inzwischen Kontakt zu einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei (Gerichtsstand von TUI Cruises ist Hamburg) aufgenommen und meine Unterlagen (Buchungsbestätigung, Stornorechnung, Mahnschreiben, Deckungszusage Rechtschutzversicherer) zur Übermittlung fertig gemacht.
    Wir sollten uns zusammentun und uns gemeinsam vertreten lassen.

    Vielleicht kann Herr Neumeier meine e-mail-Adresse (oc….@t…..) und meinen Namen an Marion Glaser und Tanja und Fred G. weitergeben, wenn die Damen es wünschen.

  28. Hallo
    meine Intension ist es, diese hier in der Kritk stehende Vorgehensweise z. B im Fernsehen auf NDR 3 einem breitem Publikum näherzubringen. Es gibt sicherlich viele weitere Kreuzfahrer, die auch vergleichbare Erfahrungen bei den hier in den Kommentaren genannten 2 Deutschen Reedereien. gemacht haben.
    Meine MAiladresse: [email protected]
    Danke
    Tim

  29. Hallo Fred,
    Ich habe bereits einen RA in meiner Nähe beauftragt.
    Sondt wäre ich gerne auf dein Angebot eingegangen.

    Da TUI Cruises ja offensichtlich im Zahlungsverzug ist hoffe ich dass TUI Cruises nach Erhalt des anwaltlichem Schreiben zahlen wird.

    Wir „waren“ auch Stammgäste auf mein Schiff und ich möchte auf die freundlichen Mittarbeiter der Crew nichts kommen lassen.

    Aber der Ablauf des Mangament TUI Cruises lässt sehr zu wünschen übrig und vergrault langjährige Stammgäste.
    Das muss man sich leisten können.

  30. Möchte kurz nur erzählen, dass durch das Schreiben von meinem Rechtsanwalt die Zahlung von tui Cruises und die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlt wurden.

    Kann nur jeden raten den gleichen Schritt zu machen und sich nicht mehr weiter von Tui vertrösten bzw. hinhalten zu lassen.

  31. Hallo Tanja, Tim, Fred,
    auch wir sind zum Rechtsanwalt gegangen. Letzter Stand: der RA hat von TUI Cruises ein Schreiben erhalten, dass unsere gewünschte Rückzahlung einschließlich der Rechtsanwaltskosten von TUI gezahlt werden. RA hat eine Frist gesetzt bis zum 10.06.2020. Bin ich mal gespannt.
    Für uns sind keinerlei Kosten entstanden, der Rechtsanwalt muss von TUI bezahlt werden, da es in diesem Fall eine 14tätigige Rückzahlungspflicht lt. BGB besteht.
    Es ist wohl wirklich die einzige Möglichkeit von TUI Cruises das Geld zu erhalten.
    Eine Kreuzfahrt oder Rese mit TUI kommt für uns nicht mehr in Frage, damit hat das Unternehmen einen weiteren langjährigen Kunden verloren!!

  32. Wir wollen eine Kreuzfahrt mit MSC im September umbuchen.
    MSC bietet auch Umbuchungen an, ab der Reisebüro über das
    wir gebucht haben sagt eine Umbuchung ist nicht möglich nur
    kostenpflichtige Stornierung

  33. @Petra: Nachdem ich Ihre konkrete Buchung nicht kenne, ist das schwierig zu beurteilen.
    Wenn die Reise direkt bei MSC gebucht wurde und das Reisebüro nur Vermittler ist, klingt die Regelung von MSC eigentlich eindeutig: „MSC Cruises weitet die Buchungsbedingungen für alle bestehenden Buchungen für Kreuzfahrten zwischen dem 11. Juli und dem 30. September 2020 aus (bezieht sich auf alle Kreuzfahrten, die nicht von MSC abgesagt wurden). Gäste können somit eine Buchungsänderung vornehmen und ihre Kreuzfahrt auf jedes Schiff der Flotte und jedes Reisegebiet bis 31. Dezember 2021 kostenlos umbuchen.“
    Wenn es sich um eine Reise handelt, bei der jemand anderes als MSC Reiseveranstalter ist, dann gelten dessen Regelungen und nicht die von MSC. Soweit ich weiß, handhabt MSC auch Gruppenbuchungen anders. Fragen Sie beim Reisebüro also vielleicht mal nach, ob es sich um eine Gruppenbuchung handelt oder ob der Reiseveranstalter jemand anderes als MSC ist. In jedem Fall sollten Sie sich vom Reisebüro genau erklären lassen, warum eine Umbuchung nicht möglich sein soll.

  34. Hallo Marion,
    nachdem TUI Cruises mich wieder einmal vertröstet hat (Rückerstattung auf ein Bankkonto statt Rückzahlung auf das Kreditkartenkonto würde die Sache laut TuiCruises beschleunigen) und natürlich wieder nichts passiert ist, hat mein RA die Sache in die Hand genommen.
    Frist läuft bis 16.3. bei ca. 500,– Gebühren, die der Rechtsanwalt TUI Cruises in Rechnung gestellt hat.
    Was offensichtlich nicht funktioniert ist die Rückzahlung in chronologischer Reihenfolge wie man bei trustpilot.de nachlesen kann.

  35. Hallo Fred,
    wir haben inzwischen Nachricht von unserem RA, dass auf dem RA-Zwischenkonto unsere Anzahlung einschließlich der RA-Gebühren von TUI eingegangen ist. Ich denke die Überweisung RA-auf unser Konto wird dann wohl in der nächsten Woche erfolgen.
    Es ist wohl auch die einzige Möglichkeit das Geld zu erhalten.
    Was mich allerdings sehr verärgert: TUI hat 1,8 Millionen vom Staat erhalten – also unsere Steuergelder, damit der Konzern die Krise überstehen kann. Werfen aber jetzt das Geld mit vollen Händen für unnötige Rechtsanwaltskosten heraus.
    Es ist m. E. in der heutigen digitalen Zeit ein Unding, dass TUI sich dahinter versteckt, das Arbeitsaufkommen wäre zu hoch und man möge Geduld haben. Warum werden dann Mitarbeiter entlassen. Ich glaube Online Überweisungen sind sehr schnell zu erledigen.
    Aufgrund all dieser Vorkommnisse hatten wir keine Geduld mehr. Was geschieht wenn TUI im Endeffekt trotz Unterstützung vom Staat noch Insolvenz anmelden muss. Dann ist das gezahlte Geld mit Sicherheit futsch.
    Eine erneute Buchung mit TUI (egal ob normale Reisen, Kreuzfahrten oder Flüge) werden wir auf keinen Fall mehr buchen.
    Diese Gelder gehen TUI dann auch noch verloren.
    Ich bin froh, dass wir den Weg über den RA eingeschlagen haben und kann es nur allen Storno-Geschädigten sehr empfehlen. Ohne RA geht nichts.
    Marion

  36. @Marion: Nur der Korrektheit halber schnell angemerkt – ansonsten teile ich Ihre Sichtweise absolut, dass sich TUI Cruises die Anwaltskosten wirklich sparen könnte … TUI und TUI Cruises sind zwei verschiedene Unternehmen und die Unterstützung vom Staat ging an die TUI AG, nicht an TUI Cruises. Die TUI AG hat lediglich eine 50%-Beteiligung an dem Unternehmen TUI Cruises, die andere Hälfte gehört Royal Caribbean.

  37. Nichtzahlen, das Kalkül von TUI und TUI Cruises

    Auch TUI -mit Steuergeldern ausgestattet- zahlt ebenso wie TUI Cruises die Kundengelder nicht zurück (siehe: https://de.trustpilot.com/review/www.tui.com), da die gesamte Unternehmensgruppe auf Grund der negativen Ratings (siehe TUI-Mittelilung: https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/anleihen-und-ratings/ratings) meiner Meinung nach Schwierigkeiten haben dürfte, sich das lebensnotwendige Kapital auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Deshalb muss der Kunde herhalten.
    Es werden rechtswidrig die Kundengelder nicht zurückgezahlt, um liquide zu bleiben, und damit der Ruf einer ganzen Branche nachhaltig geschädigt.
    Das Kalkül:
    TUI Cruises und TUI sind liquider, wenn sie nur den wenigen aufmüpfigen Kunden und zusätzlich ihren Anwälten das Geld erstatten, als allen Kunden den ihnen zustehenden Reisepreis zurückzahlen.
    Wer also weiter hofft und nichts unternimmt, wird wohl verlieren so wie TUiCruises verlieren wird.
    Ich bin gespannt, wie mir mein Reisebüro zukünftig erklärt, weshalb ich TUI oder TUI Cruises buchen soll.

  38. Hallo,
    heutige Nachricht in meiner Tagezeitung WAZ Essen (dpa-Meldung): Der Geschäftführers Marek Andryszak von TUI sagte der Bild: „Man habe von Einzelüberweisungen zunächst auf ein automatisches System umstellen müssen. Das hat nicht sofort geklappt. Dafür möchte ich (H. Andryszak) mich entschuldigen. Ich weiß aber auch, dass die Kunden bis Mitte/Ende kommender Woche das Geld für alle Reisen, die bis zum 15. Mai abgesagt wurden und bei denen eine Erstattung gewünscht ist, auf ihren Konten haben werden.“ (Zitat in der WAZ vom 09.06.2020).
    Im Computerzeitalter kann es m. E. nicht sein, dass eine Software-Umstellung so lange dauert (von März bis Juni)
    Ich habe mich jetzt an die BILD-Zeitung gewandt und unseren Fall geschildert.
    Vielleicht wird jetzt die Vorgehensweise einmal an die Öffentlichkeit gebracht.
    Marion

  39. @Marion: Auch an dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die TUI AG (um die es in Ihrem Kommentar geht) und TUI Cruises zwei verschiedene Unternehmen sind.
    Als früherer Chefredakteur von einigen Computer-Zeitschriften kann ich nur noch ergänzen: Doch, die Umstellung von so komplexer Software kann durchaus mehrere Wochen bis sogar Monate in Anspruch nehmen. Solche Systeme sind meist eng verbunden mit anderen Systemen (die teils von anderen Herstellern sind), da findet automatischer Datenaustausch statt etc. Das alles so zu verändern, dass es reibungslos und weitgehend fehlerfrei läuft, kann ein sehr kompliziertes Unterfangen sein, zumal zu einer solchen Umstellung auch der Zeitaufwand für die Schulung der Mitarbeiter an den neuen Systemen gehört. Die konkrete Situation bei der TUI AG kenne ich nicht, insofern kann ich konkret dazu natürlich nichts sagen.

  40. Hallo an alle TUI-Cruises Geschädigte.
    der Gang zum Rechtsanwalt hat sich gelohnt. Endlich – 3 Monate nach Eingang der Stornierungsbestätigung – haben wir endlich unsere Anzahlung zurück erhalten und auch der Rechtsanwalt hat seine Kosten von TUI-Cruises erstattet bekommen.
    Diesen Weg würde ich in solchen Fällen immer wieder einschlagen.
    Viele Grüße
    Marion

  41. Hallo zusammen und guten Tag!
    Wir ärgern uns seit 4 Wochen mit der Rückzahlung der im Jahr 2018 bereits getätigten Anzahlung mit der Tui Cruises herum. Es macht echt keinen Spaß mehr, was da für platte Antworten kommen wo kein Mensch was mit anfangen kann. Nun stelle man sich mal den umgekehrten Fall vor, der Kunde bucht, bekommt eine Ankündigung dass die Anzahlung abgebucht wird und das Konto ist nicht gedeckt- die Abbuchung platzt. So schnell könnt Ihr gar nicht gucken flattert Euch direkt ein Storno der Reise zu und Ende. Mir stellt sich langsam die Frage warum wird überhaupt mit Anzahlungen für Reisen die noch weit in der Zukunft liegen bereits schon ab Eingang auf dem Konto gearbeitet?? Diese Anzahlung ist doch zweckgebunden für diese eine Reise, speziell für diesen Kunden! Überall mischt sich der Staat ein auch in Angelegenheiten w0 er gar nicht zu suchen hat aber da mal eine Hinterlegung auf ein separates Konto gesetzlich vorzuschreiben, da kommt keiner drauf. Immobiliengesellschaften, Verwalter und Vermieter müssen das mit Mietkautionen auch tun und wehe dem er kann es nicht nachweisen. Diese Kautionen müssen sogar Insolvenzsicher auf eine separates Konto hinterlegt werden, dann kann nämlich soetwas nicht passieren. Nun müssen wir uns streiten um unser Geld, was wir im guten Glauben und treuhändisch an die Tui Cruises überwiesen haben. Sicher es ist eine für alle außergewöhnliche Situation und jeder sollte versuchen ein Stück auf den Anderen zu zugehen und versuchen die Kuh gemeinsam vom Eis zu holen. Allerdings kann ich keine vernünftige Kommunikation bestätigen, da direkt nach senden meiner E-Mail eine tolle und nichts sagende, automatisierte Antwort in meinem E-Mailfach finde, wirklich klasse. Lange Rede, alle Betroffenen müssen mindestens drei besser vier Mal schriftlich mahnen, danach darf jeder zu dem Anwalt seines Vertrauens, da dann nur noch sein Briefkopf hilft. Man hat ja sonst nix erfreuliches zu tun. Was Tui Cruises damit bewirken will entzieht sich komplett meiner Kenntnis, denn dann müssen die zusätzlich noch unseren Anwalt bezahlen. Schade Tui Cruises, so löst man keine Probleme sondern schafft neue und verliert zudem treue und gut zahlende Kunden, wahrscheinlich für immer.

  42. @Birgit: Ich will Ihnen da gar nicht widersprechen – was die Reedereien (und andere Reiseunternehmen und Airlines) da gerade tun, ist zwar in der Not irgendwie nachvollziehbar, mit dem Gesetz aber halt überhaupt nicht vereinbar.
    Dennoch ist ein Aspekt, glaube ich, wichtig: Die Anzahlung für eine Reise ist keine treuhänderische Hinterlegung von Kundengeldern wie bei einer Mietkaution, sondern dient dazu, die schon weit vor der Reise vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen zumindest teilweise abzudecken. Denn da muss Treibstoff gekauft, Lebensmittel bestellt, Ausflugsveranstalter und Hafenliegeplätze reserviert, Flüge organisiert werden und auch die eigenen Mitarbeiter des Veranstalters, die all das tun, müssen bezahlt werden. Die Anzahlung zu einer Reise ist also keine hinterlegte Sicherheit wie bei einer Mietkaution, sondern eben die Bezahlung dieser Leistungen; ähnlich wie beim Neubau eines Hauses, wo der Bauunternehmer ja auch nicht sein komplettes Geld erst mit Fertigstellung des Hauses bekommt, sondern eben auch schon vorab Anzahlungen und Abschlagszahlungen. Das vielleicht einfach zur Erklärung angefügt …

  43. @Franz Neumeier: Theoretisch Herr Neumeier haben Sie Recht, die Praxis ist nur allzu oft eine Andere. Speziell Baufirmen gehen fast immer in Vorleistung, es sei denn gibt vernünftige Verträge aber….
    Darum geht es aber auch nicht, ich finde halt den Umgang von Tui Cruises mit diesem Sachverhalt sehr unglücklich gewählt, dass kann man und sollte man anders kommunizieren. Meine Anzahlung im Jahr 2018, war für unsere Reise für eine spezielle Route also zweckgebunden. Herr Neumeier wenn wir richtig Pech haben bekommen wir nicht mal das Geld zurück, weil die 110 Millionen Euro gar nicht ausreichen auf unserem schönen Sicherungsschein. Ich finde wirklich da muss dringend nachgebessert werden ,denn es hat ja schon einige getroffen(Thomas Cook, Lufthansa) . Wer kann es sich denn leisten ein Unternehmen für 9 Mrd Euro zu kaufen/unterstützen welches noch einen Wert von 3 Mrd hat. Kein Mensch nur der Staat mit den Geldern der Steuerzahler, deren Kinder und Enkel. Ich nenne das unverantwortlich und ärgere mich weiter. Über Tui Cruises.

  44. Hallo Birgit,
    wir haben 8 Wochen gewartet und unsinnige Schreiben auf unsere emails und Einschreiben erhalten. Lt. BGB muss der Reiseveranstalter innerhalb von 14 Tagen die Anzahlung erstatten wenn die Stornierung durch den REiseveranstalter erfolgt ist.
    Letztendlich sind wir zum Rechtsanwalt gegangen – weil wir auch Angst vor einer Insolvenz von TUI Cruises hatten.
    Innerhalb von 3 Tagen erfolgte die Rückerstattung auf das treuhänderische Anwaltskonto und in der nächsten Woche haben wir das GEld auf unserem Konto verbuchen können.
    Schade nur dass Tui Cruises jetzt auch noch die RA-Kosten übernehmen mußte. Sollte die staatliche Unterstützung von 1,8 Millionen etwa für solche RA-Kosten sein.???
    Ich kann nur jedem raten einen Rechtsanwalt einzuschalten – sobald TUI-Cruises storniert hat ist diese Firma auch verpflichtet die anfallenden RA-Kosten zu übernehmen.
    Jedenfalls ist jetzt bei uns „Ruhe eingekehrt“.
    Marion

  45. Hallo Birgit,
    Marion hat Recht. Wenn du einen Anwalt beauftragst, dann hast du innerhalb von höchstens 3 Wochen dein Geld. Den Anwalt zahl TuiCruises, war bei mir auch so. Ich habe mein Geld wieder.

    Schade, dass TUI Cruises so viel Vertrauen in die Reisebranche in wenigen Tagen kaputt gemacht hat, und dass nur, weil man über Wochen und Monate nicht bzw. nicht ehrlich mit dem Kunden kommuniziert hat.
    Gerne würde ich wieder für 2021 unsere jährlichen drei Kreuzfahrten buchen, aber mir fehlt das Vertrauen und so werde ich wohl für 2021 auf Auto und Gardasee bzw. Auto und Kroatien setzen.

  46. Mir wird wohl nur dieser brachiale Weg übrig bleiben, leider, mir ist nur diese Art des Umgehens miteinander fremd und eigentlich möchte ich mich auch gar nicht daran gewöhnen.
    Aber wie heißt es“ Der Umgang formt den Menschen“

    In diesem Sinne besten Dank für das Feedback und bleiben Sie alle gesund!!

  47. Guten Tag, wir haben für Anfang September eine Kurzreise mit TUI gebucht. Diese findet nun ohne Landausflüge statt. Man bietet uns befristet – Buchung bis Ende August – eine Umbuchung an. Ansonsten sind Stornogebühren fällig. Das kann doch rechtlich nicht sein, oder?

  48. @Thomas: Mit ist leider nicht ganz klar, wann Sie genau welche Reise gebucht haben und was sich genau geändert hat. Wobei ich im konkreten Einzelfall ohnehin nicht berechtigt wäre, Rechtsberatung zu leisten … Allgemein ist es so, dass ein Pauschalreiseveranstalter natürlich an den Reisevertrag gebunden ist, also die Leistungen erbringen muss, die vereinbart/versprochen wurden. Sind Landausflüge/Hafenstopps vereinbart, die dann nicht erbracht werden, ist das ein Reisemangel der je nach Schwere zu einem Anspruch auf Reisepreisminderung oder ggfs. sogar dem Recht zur Vertragskündigung ohne Stornogebühren führen kann. Was davon im konkreten Fall infrage kommt, kann letztlich aber nur ein Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale juristisch bewerten.

  49. Bezüglich des Reisepreissicherungsscheines habe ich heute eine schokierende Aussage eines Reisebüros bekommen:

    Viele Reedereien bieten bei Reiseabsagen aktiv ein Reiseguthaben / einen Future Cruise Credit an. Teilweise auch mit einem netten 10-25%igen Bonus.

    Jedoch ist es so, wenn man dieses Guthaben für eine neue Buchung einsetzt, sind diese Beträge NICHT von der Insolvenzversicherung des Reisepreissicherungsscheines der neuen Buchung abgedeckt. Diese bezieht sich lediglich auf dann nach Ausstellung der neunen Unterlagen anschließend getätigten Zahlungen. Einen Bezug auf im Vorfeld geleistete Zahlungen oder Guthaben lassen diese nicht.

    Sprich auch wenn man einen Umbuchung bei einer Reederei macht, wo bereits bezahlte Beträge intern verrechnet werden, sind diese Beträge ebenfalls NICHT durch den neunen Reisepreissicherungschein abgesichtert. Fast sämtliche Reedereien arbeiten bei Umbuchungen mit der Neuanlegung und internen Verechnung.

    Im Falle einer Insolvenz kann man seine Ansprüche dann gegen die Reederei und beim Insolvenzverwalter geltend machen.
    Lediglich Gutscheine die von einer vor März 2020 gebuchten Reise ausgestellt sind, sollen in Kürze staatlich abgesichert werden. Umbuchungen oder einsetzen von Gutscheinen nach März 2020 fällt nicht darunter.

    Das ist ein entscheidener Nachteil und sollte jeder im Hinterkopf behalten, der eine Umbuchung oder den Erhalt von Guthaben erwägt. War uns vorher nicht so bewusst, wir hätten unter diesen Umständen nicht mehrere Reisen umgebucht.

  50. @Marcel: Mit Verlaub, da hat Ihnen das Reisebüro, glaube ich, die Story vom Pferd erzählt. Im Gesetz steht nirgendwo, dass sich der Sicherungsschein nur auf eine bestimmte Zahlungsart bezieht. Der Sicherungsschein muss ausgestellt werden, um Kundengelder abzusichern und das bezieht sich logischerweise auf den kompletten Reisepreis. In welcher Form der Kunde Zahlungen leistet, spielt keine Rolle.

    Ein „Umbuchung“ ist letztlich eine Neubuchung, also gibt es einen neuen Reisevertrag, einen neuen Sicherungsschein und der Kunde bezahlt die Leistungen für diesen Vertrag. Ob er das mit Bargeld, per Überweisung, Kreditkarte oder mit einem Gutschein tut, spielt dabei keine Rolle.

    Was das Reisebüro vielleicht falsch verstanden hat ist: Ein für eine ab dem 8. März 2020 gebuchte Reise ausgestellter Gutschein (oder aus einem anderen Grund als der Corona-Pandemie ausgestellt), wird von dem neuen Gesetz in Deutschland nicht erfasst. ( https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reisebranche-gutscheinloesung-1755506 )

    Aber sobald ein Gutschein als Zahlungsmittel für eine Reise eingesetzt wurde, existiert er nicht mehr als solcher, äquivalent z.B. zu einem Scheck. Die damit ganz oder teilweise bezahlte Reise ist dennoch vollständig durch den Sicherungsschein abgesichert (natürlich immer mit der Einschränkung, dass im Falle einer Insolvenz bei der Versicherung nicht der jährliche Deckel von 110 Millionen Euro überschritten wird, vgl. Thomas-Cook-Pleite, wo dann letztlich aber der Staat eingesprungen ist).

    Das alles mit der Anmerkung, dass ich kein Jurist bin und natürlich keine verbindlichen, rechtlichen Aussagen treffen kann. Aber die Sachlage ist hier doch ziemlich offensichtlich.

  51. Schönen guten Morgen,

    ich wollte nur über den Stand der Dinge informieren und anderen Betroffenen damit vielleicht etwas helfen die richtige Entscheidung zu treffen.
    Wir haben dann tatsächlich einen Rechtsanwalt beauftragt, er hat einen Dreizeiler aufgesetzt mit Fristsetzung zur Rückerstattung unserer Anzahlung. Seine Honorarrechnung hat er gleich mit an die Tui Cruises überstellt.
    Unsere Anzahlung war nach etwas mehr als einer Woche auf unserem Konto, der Rechtsanwalt hat seine Rechnung bezahlt bekommen. Bin nur froh dass wir direkt bei der Tui gebucht hatten und nicht noch mit einem Reisebüro verhandeln müssen.
    Schade das die Tui sich für die Art der Abwicklung entschieden hat, viele treue Urlauber werden daraus Konsequenzen ziehen und wir sind nach wie vor der Meinung, dass hätte man besser und kundenfreundlicher lösen können und müssen.

    Wir wünschen allen weiter eine schöne Zeit und bleiben Sie gesund!!

  52. Hallo Birgit,
    es freut mich zu lesen, dass auch Ihr Eure Anzahlung zurück bekommen habt.

    Wir hatten zwar über das Reisebüro gebucht, aber letztendlich blieb uns auch nichts anderes übrig, als direkt an TUI heranzutreten. Wir selbst haben ja nicht erreicht (siehe oben) Nach 8 Wochen haben wir dann den Rechtsanwalt eingeschaltet und anstandslos die Anzahlung zurück bekommen und dem RA wurden auch die in Rechnung gestellten Kosten erstattet. Unnötige Ausgaben und unnötige Verärgerung der Kunden.
    Gruß Marion

  53. Sehr geehrter Herr Neumeier,
    wir hatten über „DREAMLINES.de“ eine MSC-Kreuzfahrt für den April 2020 gebucht, die leider abgesagt wurde.
    Seit längerer Zeit versuchen wir nun über Dreamlines unser Zahlung retuniert zu bekommen.
    Laut Dreamlines ist dafür MCS verantwortlich und nicht sie. Wir sollten warten, bis MSC an sie gezahlt hat und
    die Erstattung erfolge von Ihnen dann an uns – „Das Reisebüro fungiere als Vermittler und nicht als Reiseveranstalter“.

    Nach unserem Verständmis ist für uns Dreamlines aber Vertragspartner, da wir bei Ihnen gebucht habe
    und somit auch der Ansprechpartner für unsere Ansprüche – oder liege ich falsch?

    Für eine erklärende Anwort wäre ich Ihnen serh dankbar und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen

    Reinhold Jabs

  54. @R. Jabe: Bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion, ich war auf Reisen und arbeite mich gerade schrittweise durch die liegengebliebene Arbeit durch …

    Zu Ihrer Frage: Ich darf im konkreten Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, das dürfen nur Anwälte und Verbraucherzentralen. Letztlich kommt es aber ohnehin auf die genauen Verträge an, die Sie geschlossen haben, und die ich natürlich nicht kenne. Die Frage hier ist vor allem: Wer ist der Reiseveranstalter, denn der ist im Zweifel der Anspruchsgegner. Aber auch das hilft Ihnen natürlich erst einmal wenig, wenn sich der Veranstalter verweigert. Letztlich hilft da nur der Rat eines Anwalts, der sich die konkrete Situation genau anschaut.

  55. Kreuzfahrt 2019 für 05. Mai 2020 bei AIDA gebucht ins Östliches Mittelmeer. März 2020 wurde die Reise von der Reederei storniert (Corona) und man bot uns die gleiche Reise für 04.05.2021 wir buchten im guten Vertrauen um (mit erhöhten Kosten). 07 12. 2020 kam die Absage der AIDA für die umgebuchte Reise am 04.05. 2021, darauf hin wir haben sofort schriftlich und telefonisch die Reederei Informiert das wir keine weiteren Umbuchungen mehr akzeptieren, 10 Tage später bekamen wir plötzlich eine bestätigte Reiseumbuchung in die ADRIA mit anderem Schiff welcher wir NIE zugestimmt hatten, den die Reise wurde zu 50% geändert von der Route-dem Reisetermin – schlechtere Kabine und anderem Schiff, nochmal zwei Tage später kam eine Reisebestätigung für eine Umbuchung mit 100 Euro Bordguthaben pro /Person wir reagierten wieder sofort mit einer Ablehnung, aber es kommt keine Reaktion seitens AIDA bis heute nicht. Ich finde es eine Frechheit was AIDA sich da erlaubt, ganz Europa kämpft mit Corona und AIDA will unbedingt die Schiffe voll bekommen egal was es kostet. Sollte AIDA uns den gezahlten Reisepreis nicht zurück erstatten und auf Stornierungskosten pochen war dies das letzte Mal das wir eine Kreuzfahrt mit dieser Gesellschaft anstreben.

  56. Hallo Guten Tag.Wir hatten über ein Reisebüro mit mein Schiff Tui Cruises Norwegen Gebucht ,das were im Juni 2022 Los gegangen.Durch die Covid 19 Maßnahmen an Bord hatten wir das Reisebüro kontaktiert,der Reiseexperte meinte er würde bei der Tui Reederei sich Erkundigen für Eventuelle Umbuchungauf ein Jahr Später also 2023.Dem zufolge willigten wir ein aber mit der Bitte uns zu Kontaktieren,das hatte der Reiseverkäufer eben nicht getan,weder Email noch Telefon hat er getätigt.Wir dachten dann OK hat er nicht getan,eine Woche vor Reise antritt fielen wir aus allen Wolken er Buchte uns Tatsächlich ein Jahr Später diese Reise um,wie schon erwähnt ohne uns zu Kontaktieren und ohne Bestätigung.Jetzt geht es um die Damalige Anzahlung weil ich und meine Frau diese Reise nicht mehr machen wollen,das Reisebüro beschuldigt uns mit der Aussage wir hätten es so gewollt.Meine Frage müssen wir das so hinnehmen.

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