Zu verschenken haben Kreuzfahrt-Reedereien gewöhnlich nichts. Für Miteigentümer, sprich: Aktienbesitzer, machen sie aber eine Ausnahme. Bis zu 250 Dollar Bordguthaben gibt es auf jeder Kreuzfahrt, wenn man mindestens 100 Aktien der jeweiligen Reederei besitzt – allerdings nur, wenn man diesen Bonus rechtzeitig beantragt.
Champagner auf Kosten der Reederei? Zumindest indirekt. Denn bis zu 250 Dollar schreiben die börsennotierten Kreuzfahrt-Reedereien ihren Aktionären als „Shareholder Benefits“ aufs Bordkonto gut, wenn sie eine Kreuzfahrt buchen. Bei Weltreisen gibt es sogar bis zu 1.000 Dollar. Das funktioniert bei den großen, amerikanischen Gesellschaften, aber auch bei AIDA und Costa, die zur Carnival-Firmengruppe gehört.
Bordguthaben für Aktionäre
Einzige Voraussetzung für den Aktionärsbonus: Der Passagier muss mindestens 100 Aktien der jeweiligen Reederei besitzen und das Bordguthaben rechtzeitig – typischerweise mindestens drei Wochen vor Reisebeginn – beantragen. Für Kreuzfahrten unter einer Woche gibt es 50 Dollar aufs Bordkonto, bei einwöchigen Reisen 100 Dollar und bei Kreuzfahrten ab 14 Tagen 250 Dollar. Bei AIDA und Costa liegen die Sätze aktuell bei 40, 75 und 200 Euro.
Den Shareholder Benefit gibt es übrigens nur einmal pro Kabine. Das heißt, auch wenn zwei Personen zusammen verreisen und jeder individuell 100 Aktien der Reederei besitzt, gibt es das Bordguthaben dennoch nur einmal pro Kabine.
Wie man das Geldgeschenk beantragt, erklären die Reedereien auf ihren Websites unter dem Stichwort „Shareholder Benefits“. Gewöhnlich genügt eine E-Mail oder ein Fax mit einem formlosen Antrag und einem aktuellen Depot-Auszug. Auf Kreuzfahrten spezialisierte Reisebüros kennen sich mit diesem Thema aus und können unterstützen.
Infos zu den Shareholder Benefits bei den Reedereien
- Carnival Corp. (CCL – Carnival Corporation oder Carnival plc.): PDF mit allen Adressen der Tochterunternehmen wie AIDA, Costa, Cunard, HAL, Princess, Seabourn und P&O Cruises – www.carnivalcorp.com/shareholder-information/shareholder-benefit
- Norwegian Cruise Line Holdings (NCLH – Norwegian Cruise Line Holdings Ltd.): Infos und Antragsformular zu NCL, Oceania Cruises und Regent Seven Seas Cruises – www.nclhltd.com/investors/shareholder-benefits
- Royal Caribbean Group (RCL – Royal Caribbean Cruises Ltd.): FAQ zu Shareholder Benefits und Antragsformulare zu Royal Caribbean International, Celebrity Cruises und Silversea Cruises – https://www.rclinvestor.com/contact-us/faqs/shareholder-benefit/
Je nach Reederei ist die Aktien-Investition allerdings nicht ganz günstig und die Aktienkurse schwanken in Folge der Pandemie noch sehr stark. Anfang September 2023 kosteten 100 Carnival-Aktien rund 1.450 Euro, bei Norwegian Cruise Line Holdings schlug sich das mit 1.500 Euro zu Buche und bei der Royal Caribbean Group musste man sogar über 9.000 Euro für 100 Aktien investieren.
Die Aktien nur zu kaufen, um den Shareholder Benefit in Form eines Bordguthabens mitzunehmen, ist daher keine gute Idee – denn schon leichte Kursschwankungen können die Gesamtrechnung schnell ins Negative verkehren. Nur wer an eine stabile oder positive Kurzentwicklung der jeweiligen Reederei glaubt und notfalls auch Verluste wegstecken kann, sollte daher diesen Weg zum Onboard-Kredit einschlagen.
Nicht eingesetzt werden kann das Bordguthaben typischerweise für Servicegebühren oder im Spielkasino. Am Ende der Reise verfällt ungenutztes Guthaben, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Und je nach Programm gibt es weitere Einschränkungen, etwa für Silversea-Reisen zu den Galapagos, für eigene Mitarbeiter oder bei bestimmten Sondertarifen etwa für Reisebüromitarbeiter. Ein genauer und rechtzeitiger Blick in die genauen Bedingungen lohnt sich also, Links dazu siehe oben.
Übrigens: Shareholder Benefits sind in der Regel steuerpflichtig und (in Deutschland) in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben. Denn steuerrechtlich handelt es sich dabei um eine sogenannte Sachdividende.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass der Kauf von Aktien auch zum Totalverlust führen kann.